Herr Kollege Rother, Sie irren, wenn Sie der Auffassung sind, dass die Subventionen, um die es für die mittelständischen Werften im Land geht, keine Rolle spielen. Sie haben gesagt, auf so ein paar mehr Verpflichtungsermächtigungen komme es nicht an, sie seien nicht hinreichend diversifiziert, insofern bringe das nichts. Ich muss Ihnen ganz ehrlich sagen: Wenn Sie sich die Situation bei unseren Werften vor Ort einmal anschauen, werden Sie feststellen, dass es enorme betriebliche Anstrengungen gibt, die gemacht worden sind, um sich wettbewerbsfähig zu machen.
Nehmen Sie zum Beispiel eine ganz große Werft, HDW. Wenn Sie mit Vertretern dort reden, vom Betriebsrat bis zur Geschäftsführung, werden Sie anhand der Mitarbeiterzahlen feststellen, welch große Opfer gebracht worden sind, um diese Bereiche schlank und produktiv und entsprechend ertragskräftig zu bekommen.
Die Situation ist Folgende. Sie können zurzeit im Handelsschiffbau, auch bei HDW, nicht kostendekkend arbeiten. Wenn Sie dann noch unter einer Wettbewerbsverzerrung leiden, die nicht nur international zu Recht dargestellt worden ist, sondern uns auch national trifft, weil Hamburg, weil Bremen, weil Niedersachsen, weil Mecklenburg-Vorpommern mehr zahlen als Schleswig-Holstein, kommen insbesondere unsere mittelständischen Werften in die Situation, dass sie Aufträge nicht mehr akquirieren können, weil die Mitkonkurrenten im norddeutschen Raum besser ausgestattet werden.
Noch eine Erfahrung von HDW, die man kennt, wenn man mit den Leuten dort einmal geredet hat. Es gibt auch dort Arbeitskreise, die darüber beraten: Was kann man tun? - Ich will hier einmal ein bisschen drastisch wiedergeben, was sie sagen: Wir können machen, was wir wollen, aber es kommt immer ein Schiff heraus.
Die Vorstellung „Badewannen statt Schiffe auf Werften“ funktioniert nicht. Das heißt, sie müssen auch hier darauf achten, dass die Werften die Aufträge bekommen, die sie in einem fairen Wettbewerb bekommen können, um ihre Mitarbeiterschaft zu halten.
Deswegen ist meine herzliche Bitte, dass Sie vielleicht doch noch einmal Gelegenheit nehmen, bei Ihren fraktionsinternen Diskussionen zu gucken, ob Sie den Fehler des Nichtzustimmens zum CDU-Antrag vom gestrigen Tag, wie Kollegin Strauß es dargestellt hat, korrigieren können. Wenn Sie das nicht tun, werden wir nach Aussagen des VMS Auftragsgrößen in Form von neunstelliger Größenordnung in SchleswigHolstein nicht akquirieren können. Dann reden wir über den Verlust von Arbeitsplätzen, hoch qualifizierten Arbeitsplätzen, die wir dringend brauchen und die nicht durch Callcenter-Arbeitsplätze zu ersetzen sind.
Deshalb die herzliche Bitte: Denken Sie noch einmal darüber nach, ob Sie nicht doch noch einen Weg finden, unseren richtigen Antrag auf Erhöhung und volle Ausschöpfung der Werftenhilfe folgen zu können.
Die Rechnung ist relativ einfach, Herr Stritzl. Ihr Gedanke ist faszinierend, aber leider funktioniert das so nicht.
- Nein! - Nehmen wir einmal an, ein Werftarbeiter zahlt 8.000 DM Steuern im Jahr. Damit ein zusätzlicher Arbeitsplatz vorhanden ist, gibt es Subventionen in Höhe von 7.000 DM. Dann hat man 1.000 DM netto Gewinn. Aber: Von diesen 8.000 DM Steuern gehen 90 % in den Länderfinanzausgleich verloren. Das heißt, Sie haben 800 DM über. Netto bedeutet das für das Land: 7.000 DM minus 800 DM gleich 6.200 DM, die das Land dazugezahlt hat.
Damit hat das Land 6.200 DM zugezahlt und andere Bundesländer subventioniert. Das ist leider die Realität.
Daraus ergibt sich die logische Schlussfolgerung - Sie können das gern nachrechnen; Aufregung nützt da nichts -: Die Subventionierung der Werften rentiert sich, wenn sie vom Bund bezahlt wird, sie rentiert sich nicht, wenn sie von einem einzelnen Bundesland finanziert wird.
(Beifall der Abgeordneten Irene Fröhlich [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] und Günter Neugebauer [SPD] - Wolfgang Kubicki [FDP]: Das würde bedeuten, dass wir nicht mehr versuchen, durch ASH Leute in den Ar- beitsmarkt zu bringen! Das ist zu teuer!)
Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe damit die Beratung. Es ist beantragt worden, den Bericht der Landesregierung dem Wirtschaftsaus
schuss zur abschließenden Beratung zu überweisen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Dies ist einstimmig so beschlossen.
Gemeinsame Rahmenplanung nach Artikel 91 a GG; hier: Anmeldung zum 31. Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“
Ich erteile dem Herrn Minister für Wirtschaft, Technologie und Verkehr, Herrn Professor Dr. Rohwer, das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wenn wir hier im Landtag über Wirtschaftstechnologie und Verkehrspolitik reden, wenn wir uns Gedanken darüber machen, wie der Standort Schleswig-Holstein attraktiver und besser bekannt gemacht werden kann, ist allen klar, dass das auch Geld kostet. Die GA ist ein wichtiges Instrument, um aktiv auf die Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur hinzuwirken. Sie schafft uns die nötigen Finanzierungsspielräume. Diese Aufgabe ist Landesaufgabe. Der Bund beteiligt sich nach Artikel 91 a Grundgesetz bei der Finanzierung und Rahmenplanung.
Der für die Durchführung der GA maßgebliche Rahmenplan wird von Bund und Ländern gemeinsam aufgestellt und jährlich fortgeschrieben, nunmehr zum 31. Mal. Der Landtag ist dabei zu beteiligen, so steht es im Gesetz.
Ihnen liegt die Anmeldung des regionalen Förderprogramms Schleswig-Holstein zum 31. Rahmenplan für das Jahr 2002 mit einer mittelfristigen Finanzplanung vor. Das Land hat darin seine Entwicklungsziele, Aktionen und Förderschwerpunkte festgelegt. Die Mittelausstattung der GA orientiert sich an den Ansätzen des Bundeshaushalts. Schleswig-Holstein erhält vom Bundesansatz 2002 der GA West insgesamt 132 Millionen €, eine Länderquote von 10,8 %, und muss entsprechend in gleicher Höhe mitfinanzieren. Diese Beträge sind in dem endgültigen Haushaltsentwurf 2002 des Landes eingestellt worden. Dies ergibt sich aus dem Haushaltsentwurf direkt.
Im Haushaltsjahr 2002 stehen danach insgesamt 28,8 Millionen € Barmittel und 28,5 Millionen € Verpflichtungsermächtigungen bereit. Bei Herausrechnung der Vorbelastungen aus einzulösenden VEs der Vorjahre ergibt sich für das Jahr 2002 ein Bewilligungs
rahmen von 29,8 Millionen €. Damit hat es gegenüber diesem Jahr praktisch keine Veränderung gegeben.
Die Landesregierung setzt bei ihrer GA-Förderung auch künftig auf die Verbesserung der Standortbedingungen und die Unterstützung von Wachstum und Beschäftigung in drei Säulen, erstens Ausbau der Infrastruktur, vorrangig im Rahmen des Regionalprogramms, zweitens investive gewerbliche Förderung mit dem Ziel, Unternehmen im Land anzusiedeln, sie zu erweitern oder zu modernisieren, und drittens nicht investive gewerbliche Förderungen als zukunftsorientierte Unterstützung von Innovationen und der Beschäftigung von jungen, hoch qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in KMUs.
Die Ihnen vorliegende Drucksache gibt auch Auskunft über die konkreten Förderergebnisse des letzten Jahres, des Jahres 2000. Für das Jahr 2001 zeichnet sich bereits jetzt ebenfalls ein positives Ergebnis ab. Für dieses Jahr wurden 55,1 Millionen DM Fördermittel für 15 Projekte mit einem Investitionsvolumen von 95,8 Millionen DM bewilligt. In der gewerblichen Förderung wurden 20 Firmen mit einem Investitionsvolumen von 71,3 Millionen DM mit 9,23 Millionen DM GA-Mitteln unterstützt, ein Arbeitsplatzeffekt von immerhin 262 neuen Arbeitsplätzen. Bei der nichtinvestiven Förderung wurden insgesamt 2 Millionen DM bewilligt, mit denen sechs Einzelprojekte bezuschusst wurden.
Schleswig-Holstein hat auch im laufenden Jahr den verfügbaren Bewilligungsrahmen in voller Höhe ausgeschöpft. Damit hat sich die Gemeinschaftsaufgabe wiederum als leistungsfähiges Instrument der Wirtschaftsförderung und auch als ein Instrument bewährt, das flexibel nutzbar ist, um unsere spezifischen Projekte zu unterstützen.
Noch eine Anmerkung. Wie Sie wissen, werden zurzeit auf der Ebene der Ministerpräsidenten der Länder Überlegungen angestellt, die auf eine Neuregelung der Zuordnung und Ausgestaltung der Kompetenzen von Bund und Ländern abzielen. Diese Bemühungen sind wichtig, insbesondere auch mit Blick auf die anstehende Diskussion um eine verbesserte Kompetenzabgrenzung gegenüber der EU, die im Zentrum der europäischen Regierungskonferenz 2004 stehen wird. Bei einem Wegfall der GA müsste ein Ordnungs- und Koordinierungsrahmen für die regionale Wirtschaftsförderung der Länder in neuer Form bestehen bleiben, um einen fairen Standortwettbewerb auch künftig sicherzustellen. Es ist wichtig, dies dabei im Blick zu behalten. Darüber hinaus würde dann auch eine Länderkoordinierung zwingend erforderlich sein, damit die Vorgaben der Europäischen Kommission für die Ge
währung von Regionalbeihilfen umgesetzt werden können. Dies betrifft zum Beispiel die Ermittlung der förderfähigen Gebiete, einheitliche Förderregeln und eine bundesweite Abstufung der Fördersätze nach objektiven und einheitlichen Kriterien. Diese Eckpunkte muss man im Blick behalten, damit man bei einer Neuabgrenzung und einem eventuellen Wegfall der eigentlichen GA-Förderung mit einer neuen Ausrichtung die speziellen Strukturbedingungen in Deutschland berücksichtigen kann.
Auf der Tribüne begrüße ich jetzt weitere Besuchergruppen, eine Gruppe der Theodor-Mommsen-Schule Bad Oldesloe und der Realschule Schenefeld.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Um es gleich vorweg zu sagen: Wir stimmen diesem Antrag natürlich zu, denn wir müssen die Mittel in Schleswig-Holstein haben. Wir haben nur noch fünf Jahre Zeit, um die Strukturen zu verbessern. Da ist es ganz selbstverständlich, dass wir zustimmen.
Meine Damen und Herren, Teile Schleswig-Holsteins und insbesondere des Landesteils Schleswig können trotz jahrelanger Wirtschaftsförderung nicht den Anschluss an den Süden des Landes und erst recht nicht an den Durchschnitt der Bundesrepublik finden. Die Arbeitsmarktsituation verschlechtert sich zunehmend und auch die Infrastrukturausstattung verzeichnet erhebliche Rückstände. Die schon früher niedrige Industriedichte im ländlichen Förderraum, also ohne Lübeck und Kiel, verschlechtert sich seit Jahren und wird durch den Abzug der Bundeswehr und weil viele Nahrungsmittelindustrien ihre Tore schließen mussten, verstärkt. Nur die Ansiedlung von Motorola hat verhindert, dass noch Schlimmeres passierte. Aber die einseitige Abhängigkeit dieses Raumes von einem großen Produzenten ist mit einer gewissen Unsicherheit behaftet.
Dies sind die traurigen Kernaussagen dieses Berichts. Die Feststellungen sollen kein Schlechtreden durch die CDU sein, sondern das ist der faktische Stand, der geschildert wird. Wir müssen dies zur Kenntnis nehmen. Es ist eigentlich traurig genug.
Leider werden in der Interpretation die Analysedaten der Fördergebiete im ländlichen Raum mit denen der Städte Kiel und Lübeck vermischt, sodass die Aussagefähigkeit im Detail nicht so ist, wie wir uns das wünschen.
So mag es richtig sein, dass „die infrastrukturellen Voraussetzungen in der wirtschaftsnahen Infrastruktur, im verkehrlichen Bereich wie auch die Ausstattung mit Forschungs und Entwicklungseinrichtungen sowie beruflichen Aus- und Weiterbildungsstätten in den letzten Jahren verbessert werden konnten“, aber auch dies trifft überwiegend nur für die Städte Kiel und Lübeck und ihr Umland zu. Auch hier ist festzustellen, dass gerade Kiel und Lübeck besonders gefördert wurden und nicht der ländliche Raum, der hier immer wieder angesprochen wurde. Dies muss uns zu denken geben.