Wir sind uns sicherlich auch darin einig, dass wir nicht alle Touristen mit Fotoapparaten verfolgen und ihnen pornografische Gelüste unterstellen können.
Insofern bestehen sicherlich Abgrenzungsschwierigkeiten. Daher sollten wir die von Ihnen angesprochene Problematik im Ausschuss aufgreifen. Wir schlagen eine Überweisung des Gesetzentwurfs der CDU-Fraktion zur federführenden Beratung in den Innen- und Rechtsausschuss sowie zur Mitberatung in den Sozialausschuss vor.
Für die Fraktion der FDP erteile ich jetzt dem Herrn Fraktionsvorsitzenden Wolfgang Kubicki das Wort.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir erinnern uns: In der Stadt Elmshorn wurde bereits vor einiger Zeit versucht, das Trinken in der Öffentlichkeit per Satzung zu untersagen. Außer in Schankwirtschaften sollte es unter Androhung einer Ordnungsstrafe verboten werden, in der Öffentlichkeit Alkohol zu konsumieren. Eine Klage des ortsbekannten Punks und späteren Bürgermeisterkanditaten Andreas Forte vor dem OVG Schleswig hatte Erfolg. Die Trinkersatzung wurde für nichtig erklärt, Herr Kollege Wadephul, weil das Trinken von alkoholischen Getränken auf öffentlichen Wegen keine Sondernutzung darstelle, sondern dem Gemeingebrauch unterliegt. Pech gehabt!
Für Herrn Wadephul ist dies offensichtlich eine Gesetzeslücke, die nun geschlossen werden soll. Die CDU will den Gemeinden die Möglichkeit eröffnen, den Gemeingebrauch der Gemeindestraßen durch Satzung einzuschränken. Insbesondere sollen solche Satzungen den Konsum von Alkohol, das Betteln und das Fotografieren unbekleideter Kinder untersagen können. Ganz im Sinne eines Projekts „saubere Innenstädte“ sollen Verbote eingeführt werden, die erstens die eigentlichen Probleme nicht lösen und zweitens praktisch überhaupt nicht umsetzbar sind.
Was haben Sie dagegen einzuwenden, Herr Kollege Wadephul, wenn jemand in aller Öffentlichkeit ein Bier trinkt, ohne dabei irgendeinen anderen zu belästigen?
Allein der Trinkvorgang kann es nicht sein; denn öffentliches Cola-Trinken soll weiterhin erlaubt sein, übrigens wohl auch das Alkoholtrinken während der Kieler Woche. Habe ich Sie da richtig verstanden oder soll das auch verboten werden?
Wenn Sie aber verhindern wollen, dass Personen durch den Konsum von Alkohol und dessen Wirkung andere beschimpfen und bedrängen, dann besteht in der Tat kein Regelungsbedarf. Gegen diese kann be
Wie auch die CDU weiß, werden die Probleme mit einer Satzung nicht gelöst, sondern nur verschoben. In Kiel gab es bereits einmal eine Initiative, die sich daran versuchte, den Asmus-Bremer-Platz sauber zu halten. Die dort verschwundenen Grüppchen tauchten dann anderswo, zum Beispiel auf dem Vineta-Platz, wieder auf.
Kollege Wadephul gibt sich aber nicht damit zufrieden, das Bier- oder Weintrinken in der Öffentlichkeit zu verbieten, nein, es sollen nun auch die Bettler aus der Stadt verschwinden. Wohin sollen sie denn verschwinden, Herr Kollege Wadephul? Was mit diesen dann passiert, interessiert nicht mehr. Dieses Prinzip deckt sich mit Ihrer Forderung nach Videoüberwachung von öffentlichen Plätzen. Verdrängen statt Helfen.
Wer aber ein Konzept zur Bekämpfung von öffentlichem Alkoholmissbrauch oder der Bettelei erarbeiten will, muss sich mit den Problemen dieser Menschen auseinander setzen. Wer sind wir eigentlich, dass wir alle diejenigen, die nicht in unsere Idealwelt einer Gemeinschaft passen, aus den Augen der Öffentlichkeit verbannen wollen?
Der absolute Tiefpunkt dieses Gesetzentwurfs ist aber das Verbot des Fotografierens unbekleideter Kinder. Herr Kollege Wadephul, vielleicht denken Sie einmal darüber nach, ob Sie Eltern nicht verbieten wollen, ihre Kinder auf öffentlichen Wegen unbekleidet herumlaufen zu lassen, um zu verhindern, dass wir Abgrenzungsschwierigkeiten, was das Fotografieren angeht, bekommen. Das ist für mich wirklich ein absoluter Tiefpunkt dieses Gesetzentwurfs.
Man muss sich einmal vorstellen, wie eine Satzung inhaltlich aussehen soll und was für praktische Folgen daraus entstehen. Erst einmal muss der Begriff des unbekleideten Kindes definiert werden. Vielleicht kann Herr Wadephul dies einmal tun. Ist ein Kind mit Badehose bereits unbekleidet? Was ist, wenn es nur Sokken trägt?
Ein Strand, Herr Kollege Wadephul, gehört nicht zu den öffentlichen Straßen gemäß § 2 Straßen- und Ver
kehrswegegesetz Schleswig-Holstein. Wenn also jemand Bilder von unbekleideten Kindern am Strand macht, ist alles in Ordnung. Macht er es aber vom Gehweg aus, geht es ihm an den Kragen.
- Herr Schlie, gilt das Verbot auch für die Eltern? Die Art, wie Sie an das Problem herangehen wollen, zeigt doch Ihre Verklemmtheit!
Gilt das Verbot auch für die Eltern? Dürfen diese keine Bilder mehr von ihren Kindern machen, wenn diese im Sommer unbekleidet im Garten herumlaufen und die Eltern das Foto vom Gehweg aus schießen?
- Herr Kollege Schlie, wenn Sie etwas davon verstehen würden, würden Sie jetzt nicht dazwischenreden.
- Trutz, bitte erkläre das deiner Fraktion noch einmal. Für Dritte ist es ohnehin schon verboten, Bilder von Personen ohne deren Einwilligung zu machen.
Umsetzbar ist eine solche Satzung auch nicht. Meinen Sie im Ernst, man könnte jeden Fotografen kontrollieren? Ich glaube, wir haben den Ordnungskräften vor Ort schon mit der Hundeverordnung keinen großen Gefallen getan.
Nun sollen sie darauf achten, wer wen fotografiert? Das ist ein echter Motivationsschub. Das, was Herr Wadephul hier anbietet, ist kein Beitrag für mehr Sicherheit, sondern der Versuch einer Antwort auf die Schill-Partei. Dabei driftet er inhaltlich immer mehr in deren Richtung ab. Herzlichen Glückwunsch!
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die CDU will ein Bettel- und Alkoholverbot ermöglichen. Normalerweise hätte ich dafür plädiert, den Gesetzentwurf in der Sache abzulehnen. Ich habe mich aber belehren lassen, dass ein eingereichter Gesetzentwurf an den Innenund Rechtsausschuss verwiesen werden muss. Daher werden wir uns dem Anliegen an dieser Stelle auch nicht verschließen.
Herr Wadephul hat aber sehr deutlich gesagt, was er eigentlich will. Er möchte nämlich den Begriff der öffentlichen Ordnung wieder in unser Verwaltungsund Polizeirecht einführen. Dieses Ansinnen haben wir hier im hohen Haus bereits mit Mehrheit abgelehnt. Dazu stehen wir weiterhin. Ich finde das in Ordnung. Schleswig-Holstein ist nicht in der Unordnung versunken. Ich kann auch nicht bestätigen, dass es zu Alltagsszenen in Schleswig-Holstein gehört, dass man durch aggressives Betteln bedroht wird, wie Herr Wadephul das hier ausgemalt hat.
Was ich bestätigen kann, ist - da sehe ich das Problem -, dass wir im öffentlichen Raum immer respektloser miteinander umgehen. Zum Beispiel werden Fahrradwege und Gehwege rücksichtslos von Autofahrern vollgestellt. Dabei ist es egal, ob ein Rollstuhl oder eine Frau mit Kinderwagen noch vorbeikommen kann. Das ist völlig wurscht. Hauptsache ist, ich kann mein Auto irgendwo unterbringen. Fußgänger rennen in mehreren Reihen untergehakt aufeinander zu und denken gar nicht daran, zum Beispiel für entgegenkommende andere Fußgänger, die eventuell schwere Lasten schleppen, eine kleine Kurve zu machen. Ältere Leute werden zum Beispiel mit „Hallo, Oma! Was willst du hier eigentlich?“ angesprochen. All das kann ich bestätigen. Dieses Verhalten kommt jedoch nicht von Bettlern oder Obdachlosen oder von dem Personenkreis, den Sie hier apostrophiert haben. Dieses Verhalten kommt von „ganz normalen“ Menschen, wie du und ich. Das kann ich im öffentlichen Raum beobachten. Das ist ein Problem. Das ist aber ein Problem, das wir wahrscheinlich nicht mit dem Ordnungsrecht gelöst kriegen, und mit einem Straßen- und Wegerecht, wie Sie es vorschlagen, lösen wir das schon überhaupt nicht.
Ich möchte keinen Freibrief für ein allgemeines Bettel- und Trinkverbot geben. Es stellt sich doch die