Aus meiner Sicht gibt es jedenfalls deutliche Hinweise darauf, dass der bestehende Rechtsschutz ausreichend sein könnte; ich drücke mich da sehr vorsichtig aus.
Ihrer Auffassung nach offensichtlich nicht ausreichend ist aber die Möglichkeit, die Offshore-Windanlagen zu verhindern. Mit Ihrem heutigen Redebeitrag, lieber Graf Kerssenbrock, haben Sie eigentlich auch ziemlich deutlich gemacht, dass es gar nicht um Rechtsschutz oder um irgendwelche juristischen Dinge geht, sondern dass es Ihnen darum geht, Offshore-Windparks zu verhindern.
- Ein unglaublicher Vorwurf, genau! Aber die Unglaublichkeit werden wir im Ausschuss dann ja noch näher besprechen können.
Vielleicht befürchten Sie auch, Graf Kerssenbrock, dass es nicht genügend potenziell Betroffene, potenziell Verletzte gibt, die dann tatsächlich klagen und in Ihrem Sinne gegen die Offshore-Windparks vorgehen.
Insgesamt vermag ich jedenfalls nicht zu erkennen, wofür zusätzliche Rechtsbeihilfen notwendig sein sollten. Damit erübrigt sich aus unserer Sicht auch die Frage, ob es ausgerechnet die Bundesländer sein sollten, denen eine solche Klagebefugnis eingeräumt wird.
Die AWZ liegt außerhalb des deutschen Hoheitsgebietes und im ausschließlichen Verantwortungsbereich des Bundes. Es gibt keine Gründe, die Küstenländer zu Ersatzbetroffenen zu küren und ihnen zusätzliche Kompetenzen einzuräumen. Ein Drittschutz in Genehmigungsverfahren für Offshore-Windparks ist nicht notwendig und wir wären geneigt, diesen Antrag abzulehnen. Selbstverständlich sind wir ebenfalls geneigt, diesen Antrag im Ausschuss sehr ausführlich zu beraten.
Ich komme auf die Unglaublichkeit des Vorwurfs zurück. Meine Damen und Herren, es gibt einen weiteren Hinweis. Graf Kerssenbrock und ich gehören in unserem zivilen Leben der gleichen Profession an. Bei Klagebefugnis fällt mir immer noch ein weiteres Interesse ein, das man in dieser Profession haben könnte.
Meine Damen und Herren, wir täten wirklich gut daran, politische Entscheidungen nicht noch mehr als ohnehin geschehen auf die Judikative zu verlagern. Natürlich muss die Rechtsmäßigkeit von Verwaltungshandeln in einem Rechtsstaat gerichtlich überprüfbar sein und bleiben, aber es tut weder der Politik noch dem Rechtsstaat gut, wenn politisch nicht durchsetzbare oder nicht durchgesetzte Vorstellungen durch Gerichtsentscheidungen erzwungen werden sollen. Das gilt für die Minderheit genauso wie für die parlamentarische Mehrheit. Ich habe angenommen, dass wir uns in dieser Hinsicht bisher auch immer einig waren.
Lieber Graf Kerssenbrock, in Bezug auf das EEG sind wir ja überhaupt nicht auseinander. Auch ich möchte hier noch betonen, dass diese Art von Subventionierung uns überhaupt nicht gefällt. Aber dann lassen Sie uns doch bitte gemeinsam darauf hinwirken, und zwar im parlamentarischen Bereich wie im politischen Bereich, dass dieses Gesetz die notwendige Veränderung erfährt. Dann wird sich die Frage der OffshoreWindanlagen ohnehin erübrigen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Windkraft ist eine große Chance für Schleswig-Holstein. Wir streben 50 % Windstrom spätestens im Jahre 2010 an, wahrscheinlich kriegen wir das früher hin.
Am 26. Februar dieses Jahres wurde zum ersten Mal Schleswig-Holstein zu 100 % mit Windkraft versorgt. Dieses Datum sollten wir uns merken. Das wird in Zukunft öfter geschehen. In Nordfriesland werden 17 % des Bruttosozialprodukts bereits von der Windkraftenergie produziert. In Husum werden 40 % der Gewerbesteuern aus der Windkraftindustrie gezahlt. Eine solche Technologie ist die Chance für die Westküste, die sie nie wieder haben wird.
Wenn wir diese wirtschaftliche Chance verpassen würden, wären wir blöd. Es gibt nur einen, der so blöd ist, und das ist Herr Kerssenbrock, der hier ständig Anträge stellt, um der Wirtschaft Schleswig-Holsteins zu schaden.
Dieser Antrag hat nichts mit Naturschutz zu tun. Wenn Herr Kerssenbrock die Seele des Naturschützers erkennt, dann klingeln bei jedem echten Naturschützer die Alarmglocken. Herr Kerssenbrock, das hat nichts mit Naturschutz zu tun. Sie wollen lediglich die Entwicklung eines der wichtigsten Zukunftswirtschaftszweige dieses Landes aus purer Ideologie verhindern.
Wer die Bedeutung der Windenergie für die Wirtschaft Schleswig-Holsteins und die Arbeitsplätze erkennt, kann nur ernsthaft den Kopf schütteln.
Wir lehnen den Antrag ab. Wenn Sie, Herr Kerssenbrock, den Wunsch haben, ihn ausführlich im Wirtschaftsausschuss oder im Umweltausschuss oder in sonstigen Ausschüssen zu behandeln, sind wir dazu gern bereit.
Ich darf nun für den SSW im SchleswigHolsteinischen Landtag dem Herrn Abgeordneten Lars Harms das Wort erteilen.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wohl keine Planung unterliegt solchen scharfen selbstgewählten Restriktionen wie die OffshoreWindenergieplanung. Als die ersten Flächenwünsche geäußert wurden, hat man die Wünsche mit bestehenden Schutzgebieten verglichen. Außerdem hat man sogar in der Zwischenzeit weitere große Schutzgebiete wie zum Beispiel das Walschutzgebiet vor Sylt und Amrum, eingerichtet. All dies natürlich nicht nur, um Windenergie zu verhindern, aber auch hier die Planung in geordnete Bahnen zu lenken. Die genannten Schutzgebiete wirken wie Ausschlusskriterien für Windkraftparks auf See. Die Windparks in der Nordsee werden, wenn sie denn überhaupt kommen, in der AWZ errichtet werden. Zuständig für die Genehmigungen in diesem Gebiet ist das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrografie, dessen Kompetenz ich hier nicht bestreiten will.
Für die Findung von Eignungsräumen und die Errichtung von Offshore-Windparks werden nun Umweltverträglichkeitsprüfungen durchgeführt und entsprechende Studien in Auftrag gegeben. Hieran schließt sich dann erst das eigentliche Genehmigungsverfahren an. Es ist in der Tat so, dass die rechtliche Regelungsdichte für die Bereiche der AWZ nicht so ausgeprägt sind wie an Land. Deshalb will man die Kriterien, die an Land gelten, auch für die Offshore-Planung zugrunde legen. Ich glaube, diese Selbstbindung ist sehr wichtig.
Gleichwohl will ich aber auch feststellen, dass die AWZ kein rechtsfreier Raum ist. Bisher wurde die Zuständigkeit des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie in anderen Problemstellungen nicht hinterfragt. Es stellt sich daher die Frage, was der Urheber des Antrages mit der Formulierung, dass „eine gerichtliche Überprüfung der Rechtmäßigkeit auf Antrag eines betroffenen Küstenlandes“ sichergestellt werden soll, bezwecken will. Vom Prinzip her gelten die gleichen Befugnisse wie an Land. Wie bei einer Planfeststellung an Land kann man als von der Planung Betroffener klagen. Die Frage ist: Ist das Land Schleswig-Holstein ein solcher Betroffener? Ich glaube eher nein. Das Land Schleswig-Holstein ist sicherlich anzuhören und wird auch im Genehmi
gungsverfahren angehört. Aber ansonsten können nur die klagen, die sich in ihren Rechten beeinträchtigt sehen. Da werden die möglichen Verfahren ihren Gang dann auch gehen.
Ich glaube nicht, dass es notwendig sein wird, den Küstenländern eine besondere gerichtliche Überprüfungsbefugnis zu geben, um die Rechtmäßigkeit der Genehmigung zu überprüfen. Ich glaube, dass der derzeitige rechtliche Rahmen ausreichend ist. Sicherlich lässt sich noch etwas verbessern. Aber grundsätzlich sind die Bedingungen so, dass das Genehmigungsverfahren vernünftig ablaufen kann.
Zum zweiten Spiegelstrich im Antrag ist zu sagen, dass schon mehrfach darauf hingewiesen wurde, dass in Bezug auf die Kabeltrassen und die mit der Verlegung von Stromkabeln verbundenen Problematiken sorgfältig geprüft werden, nämlich welche Auswirkungen diese haben werden.
Der Antrag sieht vor, dass die Pilotwindenergieparks ohne Bedingungen angeschlossen werden und alle Folgeparks mit Bedingungen angeschlossen werden. Die eine Bedingung ist beispielsweise das Abwarten der Untersuchung durch das Bundesumweltministerium und das Umweltbundesamt zum Thema OffshoreWindparks. Entweder gilt diese Bedingung für alle Windparks oder für keinen. Alles andere wäre inkonsequent. Aber ich glaube, das ist nicht die Hauptintention.
Wichtiger ist da schon die ultimative Bindung des zweiten Absatzes an die erste Forderung nach einem gerichtlichen Überprüfungsrecht. Da ich dies schon vorher für problematisch gehalten habe, wird es Sie auch nicht wundern, dass sich der zweite Punkt damit für mich automatisch erledigt hat. Trotzdem möchte ich darauf hinweisen, dass eine sorgfältige Planung der Kabeltrassen selbstverständlich notwendig ist.
Kommen wir nun aber zu der anfangs gestellten politischen Frage: Was will der Urheber des Antrags mit dem Antrag bezwecken? Denn diese Frage ist natürlich immer noch ungeklärt. Würde man den Küstenländern ein besonderes Überprüfungsrecht in Bezug auf die Rechtmäßigkeit der Genehmigung von Offshore-Windparks gewähren, hätte man natürlich ein Mittel in der Hand, das Genehmigungsverfahren in die Länge zu ziehen. Erst einmal müssten in einem längeren Verfahren die rechtlichen Rahmenbedingungen hierfür geschaffen werden, und dann könnte man mit diesem Instrument das Genehmigungsverfahren verlangsamen. Mit Glück und Geschick könnte man so die Entwicklung der Offshore-Technologie behindern, so der Atomlobby in die Hände spielen und die Entwicklung zum Beispiel von Bürger-Windparks bremsen.
Dass der Kollege Graf Kerssenbrock ein überaus kritisches Verhältnis zu den erneuerbaren Energien hat und ich eher meine Probleme mit der Kernenergie habe, ist schon bekannt. Aber trotzdem möchte ich auf eines aufmerksam machen. Vor knapp einem Jahr hat der Kollege Graf Kerssenbrock vorgeschlagen, einmal ein atomares Endlager in der Nordsee zu prüfen.
Ich glaube, dies ist ein schwerwiegenderer Eingriff in den Naturhaushalt der Nordsee, als es ein Windpark je sein könnte.
Wenn man mir die Wahl zwischen der CDU und einem Atommüllendlager in der Nordsee und dem SSW mit friedlich drehenden Windmühlen lässt, wähle ich auch weiterhin SSW. Das empfehle ich auch Ihnen allen.
Bevor ich Herrn Kollegen Ritzek das Wort erteile, möchte ich darauf hinweisen, Herr Kollege Hentschel, dass der Begriff „blöd“ im Hinblick auf einen Abgeordneten des Schleswig-Holsteinischen Landtages im Rahmen einer offiziellen Sitzung unparlamentarisch ist.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben in den beiden Debatten zum Störfall im Kernkraftwerk und zur Windenergie sehr viel über Sicherheit, Wirtschaftlichkeit und Energie gehört. Herr Hentschel, Sie haben etwas gesagt, dem wir alle zustimmen: Sicherheit geht vor Wirtschaftlichkeit.
Aufgrund eines Gespräches mit Herren des Konsulats Sankt Petersburg in Berlin möchte ich hier ein Thema vortragen, das im Zusammenhang mit der Windkraft bisher überhaupt nicht diskutiert worden ist, nämlich die Verminung der Ostsee und der Nordsee.
Am 30. Dezember 1947 wurde die geheime Kommandosache, die Versenkung deutscher Kriegsmunition in der Ostsee und Nordsee, abgeschlossen - 1947, mehr als 50 Jahre her. Diese Entsorgung haben die Russen, die Amerikaner und die Engländer vorgenommen. Sie erfolgte vornehmlich in den Gebieten Bornholm, Gotland, Skagerak und Kattegat, also Ostsee und Nordsee.