Protokoll der Sitzung vom 08.06.2000

(Dr. Ulf von Hielmcrone [SPD]: Sie waren auch nicht zur Eröffnung da!)

- Ich komme aus der Gemeinde Bäk; der Weg ist ein wenig länger, als er von Ihnen aus Husum ist. Das müssen Sie nachempfinden.

(Dr. Ekkehard Klug [F.D.P.]: Wir waren schon da, Herr von Hielmcrone!)

Sie sind auch nicht bei allen kulturpolitischen Veranstaltungen im Kreis Herzogtum-Lauenburg anwesend, nicht wahr?

(Beifall bei F.D.P. und CDU)

41 Einzelprojekte werden im Trilateralen Wattenmeerplan angesprochen, keines ist bis jetzt abgeschlossen worden. Da fragt man sich natürlich, wie gut die einzelnen Projekte ausgesucht worden sind. Offensichtlich ist viel Wünschenswertes dabei und wenig Realisierbares. Es tröstet nicht, dass es Zwischenberichte gibt, Maßnahmen zur Umsetzung mangels Ergebnissen aber noch nicht erforderlich geworden sind. Den Inhalt dieser Zwischenberichte kennen wir auch nicht. Lohnt er der Darstellung nicht? Der Kollege Harms hat zu Recht danach gefragt.

Es beruhigt sehr, dass man sich innerhalb der drei Staaten auf eine Prioritätenliste geeinigt hat. Doch wie sieht diese Prioritätenliste tatsächlich aus? Das würden wir gern erfahren. Was habe ich beispielsweise darunter zu verstehen, dass inzwischen auch Dänemark ein Maßnahmenbündel begonnen hat, wie es auf Seite 7 des Berichts heißt, um Schweinswale zu schützen? Wird dort jetzt die Stellnetzfischerei abgeschafft oder werden dort nach der Schutzgebietsausweisung im schleswig-holsteinischen Teil des Wattenmeeres ebenfalls Schutzgebiete eingerichtet? Der Minister hat eben in seinem Redebeitrag etwas dazu gesagt, im Bericht selbst fehlt eine Aussage.

Die F.D.P. hat immer wieder darauf hingewiesen, wie wichtig der Schutz der Schweinswale ist, wie wenig Sinn es aber macht, diese Tiere in Schleswig-Holstein zu schützen und sie in dänischen Reusen verenden zu lassen.

(Beifall bei F.D.P., CDU und des Abgeord- neten Lars Harms [SSW])

Dies ist ein konkretes Feld, auf dem ein befriedigender Schutz einer Art nur über die Kooperation mit den Nachbarländern erreicht werden kann. Erst der Erfolg eines solchen Projektes führt den Wert der Zusammen

arbeit auch den zweifelnden Menschen deutlich vor Augen.

Ähnliches gilt auch für Überlegungen, das Wattenmeer als empfindliches Meeresgebiet auszuweisen, wie es die Stader Erklärung vorsieht. Ohne Frage braucht ein solch empfindliches Meeresgebiet einen besonderen Schutz. Doch was nützen die besten Absichtserklärungen über gemeinsame Schutzbemühungen, was nützen entsprechende Verträge, wenn es an der konkreten Umsetzung dieser Erklärungen mangelt?

1997 haben wir das in der Stader Erklärung vereinbart. Die Havarie der „Pallas“ hat auf traurige Weise bestätigt, wie wenig eine solche Vereinbarung tatsächlich wert ist. Die Zusammenarbeit zwischen Dänemark und Deutschland hat schlicht nicht funktioniert. Der damalige Minister Steenblock hat dies hier deutlich gesagt. Bereits mit wechselseitigen Unterrichtungen über die Geschehnisse auf See hat es nicht geklappt. Hier muss sich grundlegend etwas ändern.

(Beifall der Abgeordneten Irene Fröhlich [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

- Danke, Frau Fröhlich! - Die Berichte der Kommissionen und Sachverständigen liegen vor; jetzt muss gehandelt werden.

Aussagekräftiger, wenngleich wenig erfreulich, sind die Anmerkungen zur Finanzierung einzelner Projekte. Darauf ist eingegangen worden. Für zwei der drei genannten Projekte gibt es zurzeit keine Finanzierung. Es ist zu fragen, warum die entsprechenden Förderanträge an die EU nicht bewilligt wurden. War die Erwartung, Fördermittel zu erhalten, überhaupt realistisch? Normalerweise werden umfangreiche Antragspapiere nur dann erarbeitet, wenn die Bewilligung des Antrages halbwegs realistisch ist.

(Unruhe)

Wir halten es als F.D.P.-Fraktion für falsch, wenn die Landesregierung jetzt im Nachhinein die Novellierung des Nationalparkgesetzes mit der Umsetzung des Trilateralen Wattenmeerplanes begründet. Vom Nationalparkamt ist in der Diskussion um den Trilateralen Wattenmeerplan immer dargelegt worden, dass dieser Plan keine Vorfestlegung im Hinblick auf die Novellierung des Nationalparkgesetzes bedeutet. Entweder dies stimmte nicht oder Ihre jetzige Darstellung ist falsch. Sie müssen sich da entscheiden.

(Irene Fröhlich [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN]: Wir schützen die Natur um ihrer selbst willen!)

(Dr. Christel Happach-Kasan)

- Frau Fröhlich, wir halten überhaupt nichts davon, in Fragen des Nationalparks Wattenmeer mit zwei Zungen zu sprechen, den Nutzern zu sagen, die von Ihnen verlangten Einschränkungen beruhten auf dem Trilateralen Wattenmeerplan, und bei den Naturschützern damit zu werben, dass einzelne Regelungen strenger seien, als es der Wattenmeerplan vorschreibt. Dies ist keine Grundlage, um Vertrauen in Regierungshandeln zu erzielen. So wird Misstrauen gesät, und was wir alle an der Westküste brauchen, ist Vertrauen in Politik.

(Beifall in F.D.P. und CDU - Zuruf der Ab- geordneten Irene Fröhlich [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Die Vorbereitungen der trilateralen Wattenmeerkonferenz vor drei Jahren sind nicht so glatt gelaufen, wie man sich das gewünscht hätte, angefangen mit der fehlenden Übersetzung des Vertragstextes bis zur verspäteten Unterrichtung durch den damaligen Umweltminister. Ich hoffe, dass die Vorbereitungen für 2001 besser laufen werden. Herr Minister Müller, Sie haben eine außerordentliche Verantwortung.

(Glocke des Präsidenten!)

- Ich komme zum Schluss. - Es gilt - das wird im Bericht dargestellt -, insbesondere zu überlegen, ob es sinnvoll ist, das Wattenmeer als Weltnaturerbe zu benennen. Im Bericht wird zwar bereits darauf hingewiesen, dass die Anerkennung als Weltnaturerbe keine neue Schutzkategorie darstellt, sondern nur eine Anerkennung des bestehenden Status bedeutet und entsprechend keine neuen Auflagen erfolgen. Aber wir müssen berücksichtigen, dass jede Einführung einer neuen Schutzkategorie mit sehr viel Bedacht zu erfolgen hat. Das Misstrauen ist groß. Die Feststellung, es würde sich nichts ändern, zieht natürlich die Frage nach sich, warum man es dann macht.

Ich wünsche mir für die Zukunft bessere Berichte von der Landesregierung, konkrete Auskünfte in der Beratung im Ausschuss und eine ergebnisoffene Diskussion in der Vorbereitung der Wattenmeerkonferenz 2001.

(Beifall bei F.D.P., CDU und SSW - Claus Ehlers [CDU]: Sehr gut, Christel! - Unruhe)

Ich erteile der Frau Abgeordneten Fröhlich das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte zunächst drei Vorbemerkungen machen. Die erste Vorbemerkung mache ich als Nordfriesin und ich hoffe hier auf fraktions

übergreifende Zustimmung. Wir Nordfriesen müssen uns von nichts und niemandem für irgendetwas einholen lassen.

(Beifall beim SSW sowie der Abgeordneten Dr. Ulf von Hielmcrone [SPD] und Heinz Maurus [CDU])

Wir haben den Nationalpark auch mit uns selber diskutiert und debattiert und wir haben jede Auseinandersetzung durchgestanden, die wir dort durchzustehen hatten. Herr Malerius, da machen Sie uns noch lange nichts vor.

(Beifall bei der F.D.P. und des Abgeordneten Lars Harms [SSW])

Meine zweite Vorbemerkung richtet sich an Frau Todsen-Reese - da ist Sie. Frau Todsen-Reese, wenn Sie so sehr darauf setzen, dass bei Regierungskonferenzen jeweils die Betroffenen gehört werden, möchte ich fragen - nun ist Frau Todsen-Reese gerade beschäftigt -, wo eigentlich Ihre Aufforderung bleibt, zum Beispiel auch an die rot-grüne Regierung in Berlin, die Betroffenen zur Welthandelskonferenz zu befragen und zu organisieren, dass die sich mit einbringen.

Kurz und gut, ich möchte darauf hinweisen, dass es sich bei der trilateralen Wattenmeerkonferenz um eine Regierungskonferenz handelt und hier nur vergleichsweise geringer Platz ist, um Betroffene so ins Gespräch zu bringen, wie wir das umgekehrt bei der Entwicklung des Nationalparkgesetzes tun konnten und auch tun wollten.

(Heinz Maurus [CDU]: Aber genau das steht in der Stader Erklärung!)

- Ja, das steht da drin und das wollen wir ja auch machen. Aber das ist natürlich ein längerer Weg, das ist schwierig und dafür gibt es vergleichsweise wenige Vorbilder. Ich frage zum Beispiel, wo bei der Ostseeregierungskonferenz die Mobilisierung der Betroffenen ist. Das hat in diesem hohen Hause noch niemand gefordert. Ich wollte das nur einmal anregen. Dann sollten wir uns Regierungskonferenzen in Zukunft vornehmen und dazu immer ein Begleitprogramm machen. Ich habe nichts dagegen, das zu tun, und das sollen wir auch machen, aber wir sollten auch auf dem Teppich bleiben. Das ist ein langer Prozess, den man nicht plötzlich entwickelt hat.

(Beifall des Abgeordneten Karl-Martin Hent- schel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] - Glocke des Präsidenten)

Frau Abgeordnete, erlauben Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Malerius?

Ja, bitte!

Frau Fröhlich, Sie sagen, dass die Regierungskonferenzen nicht vorbereitet beziehungsweise zu wenig Betroffene dabei seien. Ich möchte Sie daran erinnern - und habe das auch vorhin gesagt -, dass die Betroffenen bei der Stader Erklärung vorher zusammengesessen haben und daraus die Husumer Erklärung entstanden ist. Davor gab es sogar noch die Cuxhavener Erklärung. Also waren die Betroffenen beteiligt.

(Unruhe - Glocke des Präsidenten)

Herr Abgeordneter, kommen Sie bitte zu Ihrer Frage!

Ja, das ist ja alles richtig, Herr Malerius. Ich habe Sie verstanden: Sie wollen wissen, ob ich das nicht auch weiß.

(Unruhe)

Ich kann Ihnen sagen, dass ich das weiß, weil ich selbst vor Ort an den Events, Diskussionen und so weiter, die es zum Teil waren, teilgenommen habe. Das ist überhaupt nicht der Punkt. Ich möchte nur sagen: Wenn jetzt bemängelt wird, dass das Ausmaß an Interesse, das Ausmaß an Engagement der betroffenen Bevölkerung nicht immer in gleicher Höhe vorhanden ist, hat das auch damit zu tun, dass üblicherweise Regierungskonferenzen immer ein schwieriges Verfahren haben.

Meine dritte Vorbemerkung, die ich machen will: Es ist hier darauf hingewiesen worden, dass es mangelnde Absprachen zwischen Deutschland und beispielsweise Dänemark gibt. Wir haben uns damit in diesem hohen Haus intensiv beschäftigt. Bei dieser jüngsten Beinahekatastrophe, die nur aufgrund der Windrichtung keine Katastrophe geworden ist - als aus der Ölplattform Unmengen von Öl ausgelaufen sind, die sich dann in die Atmosphäre verflüchtigt haben -, mussten wir wieder einmal feststellen, dass die Kontakte und die Kommunikation zwischen Dänemark und Deutschland nicht befriedigend waren. Das ist in Schleswig-Holstein allerdings auch nur begrenzt zu regeln und da sollte man auch gerecht mit einem Um

weltministerium umgehen, was hier Landeskompetenzen zu verwalten hat.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Der Naturschutz im Wattenmeer ist heute wieder einmal Thema in diesem hohen Haus. Das ist gut so, denn mit der Novelle des Nationalparkgesetzes im Dezember des vergangenen Jahres ist der Schutz des Wattenmeeres natürlich noch lange nicht unter Dach und Fach. Dennoch - so sagen wir - haben wir als Schleswig-Holsteiner unsere Hausaufgaben für die trilaterale Wattenmeerkonferenz im kommenden Jahr mit der Verbesserung des Nationalparkgesetzes - Frau Happach-Kasan, ich komme nachher noch einmal darauf zurück - bislang ganz gut gemacht.

Der Wattenmeerplan, wie ihn die Umweltministerinnen und Umweltminister der Wattenmeerstaaten auf der 8. Trilateralen Regierungskonferenz in Stade unterzeichnet haben, ist für uns eine Selbstverpflichtung, auf die wir uns mit unseren Nachbarn zum Wohle der Natur und der an der Küste lebenden und der die Küste besuchenden Menschen geeinigt haben. So fängt es an und entsprechend geht es weiter.