Protokoll der Sitzung vom 15.05.2002

sonst so intensiv nicht kennen gelernt hätten. Wir wollen unser Augenmerk verstärkt darauf richten, das Angebot des Freiwilligendienstes verstärkt auch an Hauptschülerinnen und Hauptschüler zu richten. Selbstverständlich geht es dabei nicht darum, billige Arbeitskräfte zu gewinnen. Ich glaube, das ist aus dem, was ich vorher gesagt habe, auch deutlich geworden. Vielmehr stellen FSJ und FÖJ in SchleswigHolstein ein herausragendes Angebot an junge Menschen dar, das wir pflegen und weiterentwickeln wollen.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD)

Für den SSW im Schleswig-Holsteinischen Landtag erteile ich jetzt Herrn Abgeordneten Lars Harms das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Gesetz zur Änderung des Förderungsgesetzes für das Freiwillige Ökologische Jahr und Freiwillige Soziale Jahr hat mehrere Zielsetzungen. Da ist zum einen die Flexibilisierung des FSJ- und FÖJ-Dienstes. Die Erfahrungen haben gezeigt, dass die zeitlichen Anforderungen an die Dienstleistenden wesentlich unterschiedlicher waren, als es das bisherige Gesetz vorsah. Im Entwurf des Gesetzes ist nun eine größere Flexibilität vorgesehen. Die Höchstdauer des Dienstes wird auf 18 Monate festgelegt und man kann den Dienst in zeitlichen Abschnitten von mindestens drei Monaten innerhalb von zwei Jahren ableisten. Hier kommt man den tatsächlichen Bedürfnissen der Träger der Maßnahmen sehr nahe. Das ist natürlich ausdrücklich zu begrüßen.

(Unruhe)

Aber auch den Bedürfnissen der Dienstleistenden wird mit dem Gesetzentwurf in höherem Maße entsprochen. Zum einen ist da die Möglichkeit, dass auch freiwillige Dienste im außereuropäischen Ausland gefördert werden können. Diese Bestimmung hat wichtige Auswirkungen, da nun auch Dienstleistende im außereuropäischen Ausland in gleicher Weise sozial abgesichert werden wie Dienstleistende im Inland oder im europäischen Ausland. Beispielsweise kann - wenn die weiteren Anspruchsvoraussetzungen vorliegen weiter Kindergeld gezahlt werden.

Darüber hinaus wird der Übergang von der Schulausbildung in das Freiwillige Soziale oder Ökologische Jahr einfacher gestaltet, indem nicht mehr ein Mindestalter von 17 Jahren festgelegt wird, sondern auf

(Lars Harms)

die Erfüllung der Vollzeitschulpflicht abgestellt wird. Das hat eine besondere Bedeutung für Haupt- und Realschüler, die in der Regel beim Abgang von der Schule noch nicht das 16. Lebensjahr vollendet haben. Nun werden sie ohne Wartezeiten direkt ins Freiwillige Soziale oder Ökologische Jahr starten können.

(Dr. Heiner Garg [FDP]: Das ist gut!)

Indirekt mit der Ausbildung ist auch die neue Bestimmung verbunden, die es ermöglicht, nach Ableistung des Freiwilligendienstes ein Zeugnis zu erhalten, in dem berufsqualifizierende Merkmale aufgenommen werden können. Auch diese Neuerung ist sehr zu begrüßen.

Probleme sehen wir allerdings in der Öffnung des Freiwilligen Sozialen Jahres für weitere Einsatzbereiche. In Zukunft sollen zum Beispiel die Bereiche Sport und Kultur mit umfasst werden. Erstens glaube ich, dass die Koordination und Finanzierung für die derzeitig abgedeckten Bereiche schon sehr aufwändig sind - das haben wir eben schon mehrmals hören dürfen -, und zweitens habe ich auch meine Bedenken, ob so dem Sport wirklich gedient ist. Wir haben die Befürchtung, dass die Aufnahme des Sports unter das Dach des Freiwilligen Sozialen Jahres dazu führt, dass das Engagement für den Sport außerhalb des FSJ zurückgeht. Die FSJler müssen nicht wie die normalen Übungsleiter bezahlt werden. Hier kann eine Konkurrenz zwischen den vom Verein bezahlten Übungsleitern und für den Verein kostenneutralen FSJlern entstehen, die wir unbedingt verhindern müssen, wenn wir das Engagement außerhalb des FSJ aufrechterhalten wollen. Im Bereich des Zivildienstes in der Pflege konnten wir diese Entwicklung schon feststellen.

In einem ähnlichen Zusammenhang muss die im Gesetzentwurf vorgesehene Anrechenbarkeit des Freiwilligen Sozialen oder Ökologischen Jahres auf den Zivildienst gesehen werden. Im ersten Moment hat diese Lösung ihren Charme, zumal somit auch die Attraktivität der beiden Dienste für männliche Bewerber erhöht wird. Aber ist der Dienst dann wirklich noch freiwillig? Entfernt man sich damit nicht immer mehr vom eigentlichen Sinn des Dienstes? Der Zivildienst wird in der Regel nicht freiwillig geleistet, sondern anstelle des Wehrdienstes. Ziel des FSJ und des FÖJ ist aber vornehmlich die Förderung der Bereitschaft, etwas ehrenamtlich und freiwillig zu tun. Dieses Ziel sollten wir nicht aus dem Auge verlieren.

Es bleibt daher abzuwarten, ob die Öffnung des Freiwilligen Sozialen Jahres für den Sport und die Kultur wirklich so vorteilhaft ist und ob die Regelungen bezüglich des Zivildienstes richtig sind. Ich empfehle deshalb, dass wir uns zu gegebener Zeit - zum Beispiel nach zwei bis drei Jahren - dieses Themas noch einmal

annehmen, um zu klären, wie sich diese Gesetzesbestimmungen konkret ausgewirkt haben. Auf jeden Fall kann man aber sagen, dass die Richtung des Gesetzentwurfs richtig ist.

Fürs Erste möchte ich jetzt der Anregung unseres Landtagspräsidenten folgen und schlage vor, den Antrag federführend in den Sozialausschuss und mitberatend in den Umweltausschuss zu überweisen.

(Beifall bei SSW und SPD sowie des Abge- ordneten Dr. Heiner Garg [FDP])

Herr Garg, dann haben beide Minister noch einmal die Gelegenheit, auf den Antrag einzugehen.

(Beifall bei SSW, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abgeordneten Dr. Heiner Garg [FDP])

Wir treten erst in die Abstimmung ein, wenn die Rednerliste beendet ist. Das ist nicht der Fall. Zu einem Kurzbeitrag nach § 56 Abs. 4 unserer Geschäftsordnung erteile ich jetzt der Frau Abgeordneten Sylvia Eisenberg das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Jeder sucht sich aus dem jetzt fertigen Gesetz das heraus, was er gern möchte. Das wird schon an der Benennung des Tagesordnungspunktes deutlich. Der erste Vorschlag lautete: das Freiwillige Ökologische Jahr. - Gut, alles klar, wir wissen, aus welcher Richtung das kommt, damit ist die Sache auch in Ordnung. Das ist Ihr Schwerpunkt. Darauf haben Sie offensichtlich jetzt in der Debatte auch geantwortet. Mit der Änderung des Tagesordnungspunktes hieß es dann richtigerweise: das Freiwillige Soziale und das Freiwillige Ökologische Jahr. Herr Garg, damit haben Sie Ihren Schwerpunkt abgedeckt, auch in Ihrer Rede.

Herr Harms, ich möchte jetzt noch einmal auf Sie eingehen, weil mir das ein bisschen wenig vorkam. Wir haben vor etwa zwei Monaten - an den Zeitpunkt kann ich mich nicht genau erinnern - hierüber schon einmal debattiert, und zwar über den Vorschlag, das Freiwillige Soziale Jahr um den Bereich des Sports zu erweitern. Wir stellen heute fest, der Bundestag hat das gemacht - übrigens auch mit Zustimmung der CDU. Der Bundesrat hat dieses Gesetz ebenfalls verabschiedet. Damit ist die Möglichkeit gegeben, auch ein Freiwilliges Soziales Jahr im Bereich des Sportes zu leisten. Das finde ich hervorragend.

(Beifall der Abgeordneten Martin Kayenburg [CDU], Heinz Maurus [CDU], Sandra Red- (Sylvia Eisenberg)

mann [SPD] und Monika Heinold [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Das finden alle, die hier auch nur ansatzweise etwas an Sport interessiert sind, natürlich ganz toll. Ich erwarte jetzt von den zuständigen Stellen, dass in die Koordination auch Träger des Sportes mit eingebunden werden. Ich hoffe sehr, dass mit den angesagten zunächst fünf Stellen - im Unterschied zu 100 und 480 Stellen - im Bereich des Sports noch etwas getan wird, um das Freiwillige Soziale Jahr im Bereich des Sports noch weiter auszubauen. Ich fordere den Sozialausschuss auf, das zu tun.

(Vereinzelter Beifall bei CDU und SPD so- wie Beifall der Abgeordneten Monika Hei- nold [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Wir treten in die Abstimmung ein. Es wird vorgeschlagen -

(Holger Astrup [SPD]: Federführend Sozial- ausschuss, mitberatend Umweltausschuss und Bildungsausschuss!)

- Herr Astrup, ich hätte es nicht besser formulieren können. Es wird also beantragt, federführend soll der Sozialausschuss beraten und mitberatend der Umweltund Bildungsausschuss. Wer dem seine Zustimmung geben will, den darf ich um sein Handzeichen bitten. Gegenprobe! - Stimmenthaltung? - Damit ist dem einstimmig zugestimmt worden.

Jetzt haben wir die freudige Situation, dass es zwölf Minuten vor sechs ist. Wir kommen deshalb in Absprache mit den Geschäftsführern der Fraktionen zu den Tagungsordnungspunkten ohne Aussprache.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 2 auf:

Zweite Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 15/1492

Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses Drucksache 15/1808

Ich erteile zunächst das Wort der Berichterstatterin des Innen- und Rechtsausschusses, Frau Abgeordneter Monika Schwalm.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Innen- und Rechtsausschuss empfiehlt dem Plenum einstimmig, den Gesetzentwurf in unveränderter Form anzunehmen.

Ich bedanke mich, Frau Berichterstatterin. Gibt es Wortmeldungen zum Bericht? - Das ist nicht der Fall. Eine Aussprache ist nicht vorgesehen, ich lasse also über den Gesetzentwurf der Landesregierung in der vom Ausschuss empfohlenen Fassung abstimmen. Wer dem zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Der Gesetzentwurf ist mit den Stimmen von SPD, CDU, FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen des SSW im Schleswig-Holsteinischen Landtag angenommen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 3 auf:

Zweite Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung rundfunkrechtlicher Vorschriften

Gesetzentwurf der Landesregierung

Drucksache 15/1561

Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses

Drucksache 15/1809

Ich erteile der Berichterstatterin des Innen- und Rechtsausschusses, Frau Abgeordneter Monika Schwalm, das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Innen- und Rechtsausschuss empfiehlt Ihnen im Einvernehmen mit dem mitbeteiligten Wirtschaftsausschuss, den Gesetzentwurf in unveränderter Form anzunehmen.

Frau Berichterstatterin, ich bedanke mich. Eine Wortmeldung zu dem Bericht liegt nicht vor, eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Ich lasse über den Gesetzentwurf der Landesregierung in der vom Ausschuss empfohlenen Fassung abstimmen. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Dann ist das einstimmig vom Haus so verabschiedet.

Ich rufe auf Tagesordnungspunkt 5:

Zweite Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen zur Änderung des Abkommens über

(Vizepräsident Thomas Stritzl)

die Errichtung und die Finanzierung des Instituts für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 15/1695