Wir brauchen allerdings einen Mix von Windenergie, von Wasserenergie, von Solarenergie. Wir werden bei diesem Mix auch eine gegenseitige Ausfallleistung haben müssen. Eine ideale Kombination ist übrigens die Kombination von Wasserkraftwerken mit Windkraftwerken. Wasserkraftwerke sind auch keine Kraftwerke, die dauernd laufen. Sie haben eine Maximalleistung. Sie verfügen entsprechend der Wasserpotenziale über eine gewisse Reserve. Deswegen kann man in der Kombination von Windkraftwerk und Wasserkraftwerk das Windkraftwerk, wenn der Wind kommt, volle Kanne laufen lassen. Wenn der Wind schwächer wird, dreht man das Wasserkraftwerk auf. Wenn der Wind stark ist, kann man es herunterdrehen.
Damit hat man eine ideale Kombination. Es gibt noch andere solcher Kombinationen. Diese Theorien sind alle in wissenschaftlichen Analysen nachlesbar - für Leute, die sich dafür interessieren. Energieexperten der Union tun das offensichtlich nicht.
Kommen wir zu der Frage Repowering. Dazu ist von meinen Vorrednern dankenswerterweise schon erläutert worden, dass Repowering nicht dazu dient, dass wir mehr Anlagen bauen, sondern weniger.
Zur Dimension! Repowering bedeutet in etwa Folgendes. Wenn ich 200-kW-Anlagen durch 2-MWAnlagen ersetze, wird pro Anlage etwa zehnmal so viel Strom wie heute produziert. Wenn ich gleichzeitig die Anzahl der Anlagen auf ein Drittel reduziere, also drei alte Anlagen durch eine neue ersetze, habe ich nach Adam Riese - bitte, Sie dürfen mitrechnen - 3,3mal so viel Strom wie heute. Das heißt, ich habe eine deutliche Steigerung der Leistung bei gleichzeitiger Reduzierung der Anzahl der Windmühlen.
Dazu kommt, dass die repowerten Windmühlen langsamer drehen, was ein erheblicher Vorteil ist, und optische Vorteile mit sich bringt.
Ich könnte mir durchaus vorstellen, dass die Regionen, in denen die Windkraftwerke stehen, entsprechend ausgewiesen werden, sodass Flugzeuge darüber informiert werden, dass sie 30 m höher fliegen müssen.
Ich halte das nicht für eine Angelegenheit, an der der Flugverkehr in Schleswig-Holstein scheitern wird.
Nun zu der Frage der Wirtschaftlichkeit. Es wird immer darüber geredet, dass Windkraftwerke so teuer seien.
Erstens. Was kostet ein neu gebautes Atomkraftwerk? Was kostet der Strom, den ein neu gebautes Atomkraftwerk produziert?
(Dr. Heiner Garg [FDP]: Hat das irgendje- mand gefordert? Hat irgendjemand den Bau neuer Atomkraftwerke gefordert? - Ministerin Ingrid Franzen: Das kommt als Nächstes, Herr Garg!)
- Hier war die Rede von Atomkraftwerken und ihre Bedeutung. Atomkraftwerke, neu gebaut, produzieren den Strom zu höheren Kosten als neue Windkraftwerke. Das ist ein schlichtes Faktum.
Zweitens. Obwohl wir so viel Windkraftwerke haben, haben wir in Schleswig-Holstein sehr niedrige Strompreise. Das ist etwas ausgesprochen Bemerkenswertes, worauf wir uns etwas einbilden können. Dazu kommt
aber noch etwas ganz anderes. Das ErneuerbareEnergien-Gesetz sorgt dafür, dass pro anno 195 Millionen € nach Schleswig-Holstein fließen. Das ist eine Finanzspritze für unser Land, über die wir uns freuen, weil wir so viel Windkraftwerke haben und weil unsere Landwirtschaft so engagiert ist. Ich gratuliere dazu. Daran möchte ich nichts ändern. Graf Kerssenbrock, ich weiß nicht, ob Sie etwas ändern wollen.
Ich glaube, dass die Windkraft eine große Chance bedeutet. Wir haben in Schleswig-Holstein mittlerweile auch Industrien, die Windkraftanlagen produzieren. Dieser Bereich ist mittlerweile zu einem Exportsektor geworden. Wir wissen, dass inzwischen auch im Ausland - in mehreren Ländern - damit begonnen worden ist, das Erneuerbare Energien-Gesetz zu kopieren. Spanien hat es übernommen. Andere Länder denken darüber nach.
Das heißt, wir sind auf dem Wege, dass unser Gesetz ein Exportschlager wird. Es ist aber nicht nur das Gesetz, das ein Erfolgsschlager wird. In der Folge dieses Gesetzes ergeben sich für unsere Industrien, die Windkraftanlagen bauen, neue Absatzgebiete. Das ist eine Chance, die wir nutzen müssen, auf die wir setzen müssen und die wir uns nicht selber verbauen sollten, Graf Kerssenbrock.
Anfang dieses Monats hat der Finanzausschuss des Bundestages Biokraftwerke von der Mineralölsteuer befreit. Auch das ist ein wichtiger Schritt auf dem Wege zu regenerativen Energien.
Ich komme zum Schluss. Graf Kerssenbrock, Sie haben von Ganzheitlichkeit gesprochen. Ich finde, das war eine ausgesprochene gute Anmerkung. Ich würde Sie gern überzeugen, aber mir ist eine ganz andere Idee gekommen. Im Grunde ist es doch Klasse, dass Sie eine solche Art von Energiepolitik machen. Machen Sie doch weiter so! Fordern Sie an der Westküste neue Atomanlagen und ein Endlager und marschieren Sie damit in den nächsten Wahlkampf. Damit ist die Fortsetzung der Regierung gesichert.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bei dem Szenario von Herrn Hentschel bleibt sogar noch ein bisschen etwas für den SSW an der
Die Dezentralisierung der schleswig-holsteinischen Energiewirtschaft hat weitreichende Folgen in den Regionen gehabt. Das, was in den letzten zehn Jahren beispielsweise in der Windenergiebranche geschehen ist, hat maßgeblich dazu beigetragen, dass sich auch in den ländlichen Regionen etwas entwickeln konnte. Für viele Regionen wie zum Beispiel die Westküste war die Windenergiebranche sogar der Motor der Entwicklung. Wir haben in der letzten Landtagstagung über die wirtschaftliche Entwicklung SchleswigHolsteins debattiert und festgestellt, dass das wirtschaftliche Wachstum in Schleswig-Holstein zu wünschen übrig lässt.
Bezogen auf den ländlichen Raum sähe die Lage noch viel schlimmer aus, wären da nicht die neuen Energieträger, die für mehr Arbeitsplätze und wirtschaftliche Entwicklung gesorgt haben. Wir haben es eben gerade gehört: 500 Arbeitsplätze allein in Husum, 3.000 allein in Schleswig-Holstein durch die Windenergie. Wir können also feststellen, dass das Land SchleswigHolstein hier auf das richtige Pferd gesetzt hat.
Dies ist aber auch vor dem Hintergrund zu sehen, dass wir in den Fragen der nachhaltigen Entwicklung von neuen Energieformen nicht nur unserer eigenen wirtschaftlichen Entwicklung verpflichtet sind, sondern auch dafür Sorge tragen, dass unsere Weiterentwicklung nicht auf Kosten anderer geschieht. Ich glaube, dies ist der wirklich große Erfolg, den wir zu verzeichnen haben. Egal, ob wir über Windenergie, Biomasse oder andere Arten der Energieerzeugung reden, wir reden dann auch immer über die zukünftigen Chancen und Entwicklungsmöglichkeiten in anderen Ecken der Welt. Der Bericht der Landesregierung zum Thema „Energiepolitik und Klimaschutz“ arbeitet genau diese Zusammenhänge noch einmal heraus und macht deutlich, welche Dimension dieses Thema hat. Daher bin ich dem Energieministerium gerade für diese Passagen in dem Bericht sehr dankbar.
Durch den Bericht muss jedem deutlich werden, welche Verantwortung wir haben, wenn wir über die zukünftige Energiepolitik reden. Es ist richtig, dass wir nicht von heute auf morgen aus den bisherigen Energieträgern aussteigen können, aber wir müssen schon jetzt entsprechende Schritte tun, um nachfolgenden Generationen keine Hunderttausende von Jahren strahlenden Altlasten und eine auf Jahrhunderte verschmutzte Luft zu hinterlassen. Ich denke, diese allgemeinen Ausführungen muss man immer wieder ins Gedächtnis rufen, weil sie von manch einem in seiner
kurzfristigen Betrachtungsweise immer noch ausgeblendet werden. Kollege Graf Kerssenbrock hat dafür eben gerade wieder ein konkretes Beispiel gegeben.
Kommen wir nun aber zu den Notwendigkeiten, die Voraussetzung dafür sind, dass wir die erneuerbaren Energien nachhaltig weiterentwickeln können. Der erste wichtige Ansatz geht aus dem Antrag der CDU zum Repowering hervor. Eine Entwicklung auf dem Energiesektor kann langfristig nur im Einklang mit der Bevölkerung durchgeführt werden. Beim Nachrüsten der bestehenden Windkraftanlagen sind wir an einem Punkt angelangt, an dem wir feststellen müssen, dass ein unbegrenztes Höhenwachstum nicht mehr möglich ist. Man muss Rücksicht auf die vorhandene Landschaft und die dort lebenden Menschen nehmen, so wie man es bisher auch getan hat. Insofern ist es auch zu begrüßen, dass die CDU den Antrag gestellt hat und darauf hinweist, dass jetzt rechtliche Grundlagen geschaffen werden müssen, die festschreiben, welche Höhe die Windkraftanlagen an welchen Orten erreichen dürfen. Ich kann mir vorstellen, dass es hierbei zu unterschiedlichen Lösungen kommt, je nachdem wie die jeweiligen örtlichen Gegebenheiten sind. Den Punkten 1 bis 3 des Antrags kann ich somit durchaus etwas abgewinnen.
Schwieriger wird es mit dem Punkt 4. Das Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen hat sich bewährt. Wenn wir jetzt eine eigene Umweltverträglichkeitsprüfung und eine eigene Unbedenklichkeitsprüfung in Bezug auf die Luftfahrt neben dem eigenen Genehmigungsverfahren für höhere Anlagen einführen, ergeben sich für mich Bedenken, ob dies nicht zu einem höheren Verwaltungsaufwand führt. Ich verweise auf meine Kollegin Aschmoneit-Lücke, die das eben gerade sehr gut herausgearbeitet hat.
Die möglichen neuen Anforderungen für höhere Windkraftanlagen können meiner Meinung nach auch im derzeitigen Genehmigungsverfahren eingebaut werden.
Der zweite in Zukunft wichtige Punkt wird sein, dass wir die Voraussetzungen schaffen, dass zukünftiger Strom aus regenerativen Energien auch eingespeist werden kann. Nun kann man natürlich sagen, dass viele Großkraftwerke in den nächsten Jahren wegfallen werden und somit doch rechnerisch Kapazitäten frei werden. Das ist aber so nicht ganz richtig. Das Stromverteilungssystem im Deutschland ist darauf ausgerichtet, dass der Strom von einigen Zentren, den Kraftwerken, in die Regionen transportiert wird. Die Wege von den Regionen in die entfernten Regionen sind noch nicht erschlossen. Und die Wege von den
Wir haben derzeit ein Stromverteilungssystem, das noch nicht auf die neuen Energieformen ausgerichtet ist. Das heißt, wir sind gezwungen, unser Stromnetzsystem umzubauen, um den neuen Anforderungen gerecht werden zu können. Um es deutlich zu sagen: Wir werden unser Stromnetzsystem umbauen müssen und wir werden selbstverständlich neue Freileitungen errichten müssen. Wer will, dass sich die erneuerbaren Energien durchsetzen, muss auch diese Tatsache akzeptieren. Ich glaube, die Ziele, die hier vor Ort vorhandenen Energieformen nutzen zu wollen, die Wertschöpfung flächendeckend im Land stattfinden zu lassen, und der Wunsch, sich nicht auf Kosten von anderen Regionen dieser Erde entwickeln zu wollen, rechtfertigen solche Maßnahmen.
Der dritte wichtige Punkt ist der, dass das Erneuerbare-Energien-Gesetz die Grundlage für eine nachhaltige Entwicklung auf dem Energiesektor ist und bleiben muss. Zurzeit ist es so, dass eine vorrangige Abnahmepflicht von erneuerbaren Energien für die Stromversorger besteht und dass sie gewährleisten müssen, dass die erneuerbaren Energien an das Netz angeschlossen werden und diese beiden Regelungen sind aus politischen Zielen hervorgegangen, die der SSW teilt. Genauso verhält es sich mit den Regelungen zur Einspeisevergütung, die einen Anreiz zur Entwicklung erneuerbarer Energien bilden und dazu beitragen sollen, diese Energieformen wirtschaftlich zu machen. Wir können jetzt schon feststellen, dass die ersten Erfolge sichtbar sind. Bei den Einspeisevergütungen, Herr Kollege Graf Kerssenbrock, handelt es sich nicht um Subventionen, sondern um festgelegte Vergütungen, die es möglich machen, gegenüber hoch subventionierten Energieformen wie der Kernenergie überhaupt bestehen zu können.
Wenn man sich vor Augen führt, dass der Staat in den vergangenen Jahrzehnten keine ausreichenden Regelungen dafür getroffen hat, sicherzustellen, dass die Stromunternehmen genug hohe Rücklagen bilden, um ihre strahlende Last auch sicher zu entsorgen beziehungsweise zu lagern, kann man ermessen, wie billig die Stromerzeuger ihren Atomstrom haben produzieren können. Der Staat hat der Atomlobby so ziemlich alle Zukunftslasten abgenommen und ihr dabei gleichzeitig die Gelegenheit gegeben, ihre Kraftwerke kräftig abzuschreiben. Herr Kollege Hentschel hat eben gerade schon darauf hingewiesen.
Nun kommen die erneuerbaren Energien in unterschiedlichen Formen auf den Markt und müssen unter der Bedingung kalkulieren, dass die Entsorgung der Anlagen gleich mit eingerechnet wird. Zudem fängt man neu an und muss die Abschreibung der Anlagen erst einmal über Jahre erwirtschaften. Wenn man das Bild eines 1.000-Meter-Laufs verwendet, kann man sagen, dass die erneuerbaren Energien bei diesem Lauf mit einer Bleiweste antreten müssen. Ohne einen gewissen Vorsprung hätten sie auf wirtschaftlichem Parkett keine Chance. Die Gleichheit der Energieformen erreichen wir erst dann, wenn die erneuerbaren Energien auch über Jahrzehnte am Markt etabliert sind.
In Bezug auf das Erneuerbare-Energien-Gesetz ist aber jetzt schon eines festzustellen: Das EEG muss in den nächsten Jahren mit dem Ziel überarbeitet werden, die Fristen für die Einspeisevergütung für die Offshore-Windenergie zu verlängern. Wir werden im vorgegebenen Zeitraum nicht genügend Projekte im Offshore-Bereich rechtzeitig verwirklichen können, da die technische Entwicklung doch nicht so schnell voranschreitet, wie wir dachten. Um die Chancen der Offshore-Windenergie aufrechtzuerhalten und unseren schleswig-holsteinischen Firmen eine Entwicklungschance bieten zu können, muss die Landesregierung schon jetzt dafür arbeiten, die Grundlagen für eine Fristverlängerung zu schaffen. Denn wir dürfen auf keinen Fall vergessen, dass gerade die erneuerbaren Energieformen dazu beigetragen haben, dass die wirtschaftliche Situation im Lande nicht noch schlechter aussieht.