Die Große Anfrage zu den Kindertagesstätten hat es ja gezeigt: Wenn 67 % der Kindertagesstätteneinrichtungen sagen, dass sie kein definiertes pädagogisches Konzept für ihre Einrichtung aufgestellt haben, dann müssen wir als Landesgesetzgeber in einigen Bereichen sogar noch deutlicher hinterfragen, wie die Gesetze, beispielsweise der Bildungsauftrag im Kindertagesstättengesetz, umgesetzt werden.
Ich nenne als zweites Beispiel den Umweltbereich. Da geht es beispielsweise um das Naturschutzgesetz oder die Wasserwirtschaft und Wasserschutzgebiete. Natürlich setzt das Land hier bestimmte Standards, was Eingriffe, was Nutzungen betrifft, aber auch was die Wasserqualität angeht. An der Stelle sage ich ausdrücklich: Es ist richtig, dass der Landesgesetzgeber dies macht.
Mit Sicherheit gibt es auch überflüssige Standards, die abgeschafft werden können. Die können wir miteinander beraten, am besten immer anhand von konkreten Vorschlägen, weil wir der Thematik dann gerechter werden.
Meine Fraktion freut sich - da sind wir vielleicht die Einzigen -, dass dieser populistische Vorschlag der FDP, von dem niemand so recht weiß, was er eigentlich bewirkt, von der linken Seite des Hauses abgelehnt wird. Ich lasse mich überraschen, was die CDU macht. An die FDP appelliere ich, uns in der Einzelberatung mit konkreten Vorschlägen zu konfrontieren. Dann schauen wir einmal, was wir machen können.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Vielen Dank, Frau Heinold. Sie haben klargestellt, wie die Ausschussberatungen gelaufen sind. Das fand ich sehr erfreulich und ich darf mich Ihren Worten da gern anschließen. Der Kollege Puls hat schon ausgeführt, was die schriftliche Anhörung ergeben hat.
Der SSW bleibt weiterhin bei seiner Haltung, dass wir dem Gesetzentwurf in der vorliegenden Fassung auf keinen Fall zustimmen werden. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Kommunen einen generellen Anspruch auf die Befreiung von gesetzlichen Standards und Verordnungen bekommen. Dabei handelt es sich um gesetzliche Standards vom Brandschutzgesetz über das Rettungsdienstgesetz oder das Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr bis hin zur Verordnung über Kindertageseinrichtungen. Man muss sich klarmachen, dass alle unsere Regelungen umfasst werden, die auch wir als Landtag beschlossen haben.
Durch einen einfachen Antrag sollen die Kommunen nach Maßgabe des Gesetzes die Möglichkeit bekommen, innerhalb von drei Monaten eine Befreiung von einem der auch von uns zum Teil festgesetzten Standards zu erreichen. Dieser Antrag darf nur dann abgelehnt werden, wenn durch das Aussetzen der Standards eine Gefahr für Leib und Leben von Menschen und sonstiger Rechtsgüter entstehen würde. Wir haben schon in der ersten Lesung darauf hingewiesen, dass diese Formulierung sehr fraglich ist.
Wenn der Antrag auf Befreiung von der Landesregierung aus anderen Gründen als vorgesehen verweigert wird, muss das Land dem Antragsteller die aus der Beibehaltung entstehenden Mehrkosten erstatten. Hier tritt noch einmal klar zutage, was dieses Gesetz eigentlich bewirken soll und bewirken wird. Am Ende
Im Prinzip sind wir natürlich auch dafür, dass den Kommunen weniger Kosten auferlegt werden. Aber die Sache hat einen entscheidenden Haken: Eine Aufhebung der Standards wird natürlich zu einer Senkung der Qualität und einer unterschiedlichen Qualität in verschiedenen Gemeinden sowie in einigen Bereichen zur Absenkung der Sicherheit führen und das darf nach unserer Ansicht nicht sein.
Wir halten zum Beispiel das Kindertagesstättengesetz, mit dem Bandbreiten bei den Standards vorgegeben werden, für richtig. Es gibt da durchaus Variationsmöglichkeiten. Das sollte man sich bei einigen Standards wirklich noch einmal vor Augen führen.
Die FDP hat im Landtag und in den Ausschüssen argumentiert, keine Kommune wäre bereit, den bisherigen Preis zu zahlen. Dabei hat sie aus unserer Sicht aber eines nicht berücksichtigt, nämlich die heutige Finanzlage vieler Kommunen, die so dramatisch ist, dass man vielerorts möglicherweise sehr schnell Anträge auf Standardbefreiung stellen wird, auch in sensiblen Bereichen.
Wir meinen, dass dies der falsche Weg ist, die Finanzprobleme der Kommunen zu lösen, und plädieren stattdessen für eine Finanzreform, die endlich den Kommunen einen angemessenen finanziellen Handlungsspielraum verschafft.
Dazu kommt, dass sich das Land durch dieses Gesetz als Gesetzgeber quasi aus der Verantwortung stiehlt. Denn warum sind diese Standards in den Gesetzen enthalten, wenn sie am Ende keiner einhält? Mit diesem Gesetz würden wir uns im Übrigen als Parlament selber ein Stück überflüssig machen, denn auch wir setzen die Standards. Das sollte man nicht vergessen.
Vor diesem Hintergrund bleibt es bei der ablehnenden Haltung. Ich darf mich auch den Worten von Frau Heinold anschließen. Kompromisse waren wirklich nicht in Sicht. Auch nach den eingeholten schriftlichen Stellungnahmen ergab sich eindeutig, dass die angehörten Verbände keine Änderung wünschen.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir werden uns hier immer wieder mit Standardöffnungen im kommunalen Bereich zu befassen haben, aber der materielle Weg dahin ist - wie auch diese Debatte zeigt - offensichtlich nicht ganz einfach.
Schon vor zwei Jahren - da hat mich Herr Schlie leider unvollständig zitiert - habe ich gesagt, dass der Gesetzentwurf der FDP zur Standardöffnung nicht der richtige Weg ist, um den Kommunen mehr Gestaltungsspielräume zu verschaffen oder die kommunale Selbstverwaltung zu stärken. Der unveränderte Entwurf ist in den letzten beiden Jahren nicht besser geworden und an meinen rechtlichen Bedenken hat sich nichts geändert. Öffnungs- und Freistellungsklauseln müssen hinreichend bestimmt sein und genau erkennen lassen, unter welchen Voraussetzungen die öffentliche Verwaltung zu welcher Entscheidung befugt ist. Das fehlt im Gesetzentwurf völlig. Auf alle anderen Schwächen weise ich nicht noch einmal hin.
In den letzten zwei Jahren hat sich auch gezeigt, dass der Gesetzentwurf nicht nur theoretisch, sondern genauso in seiner praktischen Anwendung unbrauchbar ist. In Mecklenburg-Vorpommern – darauf ist hingewiesen worden -, dessen Standardöffnungsgesetz dem FDP-Entwurf weitgehend entspricht, ist das Gesetz seit September 2000 in Kraft und hat damit bereits fast die Hälfte seiner Laufzeit hinter sich. Ganze drei - drei! - Gemeinden von insgesamt 1.000 haben einen Antrag auf Befreiung von Standards gestellt. Das zeigt nach meiner Einschätzung ganz deutlich: Dieses Gesetz ist nicht praxisnah und man kann schon gar nicht von irgendeinem Erfolg im Bereich des Standardabbaus sprechen. Das ist der falsche Weg.
Wir sollten daher den Gesetzentwurf nach wie vor als das begreifen, was er ist, lediglich eine Anregung, sich weiter und möglichst konsequent mit dem Abbau von Standards zu befassen.
Herr Schlie hat hier einen Vorschlag von mir zitiert, völlig richtig, das wäre ein formaler Weg, der materielle Inhalt eines solchen Weges wäre im Ausschuss zu beraten gewesen. Der Ausschuss hat das nach meiner Kenntnis aber nicht verfolgt.
Der von der Landesregierung begonnene Weg ist aus meiner Sicht der Bessere, nämlich die landesweite Öffnung von Standards für alle Gemeinden in den
jeweiligen Verordnungen oder Gesetzen. Das heißt nicht - auch das ist in der Debatte deutlich geworden -, dass alle Standards für eine Öffnung geeignet sind. Wir wollen nicht alle, teilweise mühsam erreichten Standards, zum Beispiel im sozialen und Umweltbereich, aufgeben.
Herr Hildebrand, zu Ihren Hinweisen zu Hessen! Ich habe nachgefragt, was das für Verordnungen sind, die in Hessen aufgehoben worden sind. Das sind zu 99,9 % Verordnungen, in denen über Jahre festgelegt ist, zum Beispiel wann die Ferien beginnen und enden, und die nie formal aufgehoben worden sind. Daraus hat man einen tollen PR-Gag gemacht, dem Sie aufgesessen sind. Ich bringe Ihnen morgen gern das Material mit.
Die Landesregierung hat bereits einen immerhin beachtlichen Standardabbau vorgenommen. Es wurde eine Reihe von Verordnungen überarbeitet und die Vorschläge der Lenkungsgruppe zur Überprüfung von Regulierungen und Standards sind nahezu abgearbeitet.
Selbst durch die jüngst vorgenommene Änderung im Kommunalwahlrecht ist mehr Erfolg erzielt worden, als das mit dem Gesetzentwurf der FDP je möglich wäre. So wurde zum Beispiel in der Gemeinde- und Kreiswahlordnung auf das Beanstandungsrecht der Kommunalaufsichtsbehörde bei Entscheidungen der Wahlleiterinnen und Wahlleiter im Rahmen des Listennachfolgeverfahrens verzichtet; auch wurden Bestimmungen über die Ausgabe von Wahlscheinen gelockert und Anforderungen an Bekanntmachungen verringert. Auf die Durchführung der Kommunalwahlstatistik wird künftig ebenfalls verzichtet.
Das sind einige Beispiele dafür, wie man formal und auch materiell einen Weg gehen kann. Wir werden versuchen, diesen Weg konsequent fortzusetzen und möglichst viele Standards zugunsten der Kommunen zu lockern.
Da der Ausschuss Ablehnung des Gesetzentwurfes empfiehlt, lasse ich jetzt über den Gesetzentwurf selbst abstimmen. Wer dem Gesetzentwurf der Fraktion der FDP zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Dieser Gesetzentwurf ist mit den Stimmen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW gegen die Stimmen von FDP bei Enthaltung der CDU abgelehnt.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die CDU-Fraktion bringt in dieser Landtagstagung einen Gesetzentwurf zur Änderung des Schulgesetzes mit dem Ziel ein, die Gründung freier Schulen in Schleswig-Holstein künftig zu erleichtern. Wir tun dies, weil Schleswig-Holstein in diesem Bereich im bundesweiten Vergleich einen erheblichen Nachholbedarf hat. Schleswig-Holstein ist das westliche Bundesland mit der geringsten Dichte an Ersatzschulen in freier Trägerschaft, wenn man - und das muss man aus Gründen der Systematik tun - die dänischen Schulen abrechnet, die nach ihrem eigenen Verständnis die öffentlichen Schulen der dänischen Minderheit sind und deshalb auch anders bezuschusst werden.
Wir glauben, dass diese Unterversorgung nicht mehr den gesellschaftlichen Gegebenheiten im Land entspricht. Immer mehr Eltern fragen differenzierte Schulangebote nach; ganz einfach aus dem Grund, weil die Gesellschaft immer differenzierter wird.
Immer mehr Eltern sind bereit, für eine wunschgemäße Erziehung und Beschulung ihrer Kinder einen zeitlichen und finanziellen Mehraufwand in Kauf zu nehmen.
Lassen Sie mich sozusagen präventiv an dieser Stelle gleich etwas zu dem finanziellen Eigenbeitrag sagen. Wir reden, was die freien Schulen in SchleswigHolstein anbelangt, für die allermeisten Ersatzschulen im Land nicht über das große Geld. In der Regel er
heben die freien Schulen in Schleswig-Holstein ein Schulgeld, das dem Kindergartenbeitrag in den Städten entspricht. Die freien Schulen in SchleswigHolstein - das sei an dieser Stelle gesagt - leben in erster Linie nicht von dem Entgelt, das sie bekommen, sondern von dem Engagement der Eltern und der Lehrkräfte. Den Eltern liegt vor allem an einer bestimmten Erziehung ihrer Kinder, nicht so sehr an einem bestimmten Wissen. Die allermeisten freien Schulen zeichnen sich durch ein pädagogisches Profil aus und unterbreiten deshalb ein schulisches Angebot, das staatliche Schulen von ihrem Auftrag her weder bieten können noch eigentlich bieten sollen.