Frau Eisenberg, warum Sie mich kritisieren, wenn ich an solchen Veranstaltungen teilnehme, zu denen ich geladen bin und zu denen ich übrigens gern hingehe, weil es mir Freude macht - ich hätte Sie dort auch gern getroffen; Sie hätten auch gern mitsegeln können -, verstehe ich nicht.
Ich bemühe mich im Rahmen meiner Möglichkeiten. Warum das kritisiert wird, erschließt sich mir nicht.
Die Landesregierung wird sich mit der Frage von Landesmaßnahmen zur Unterstützung der Bewerbungen erneut befassen, wenn Kiel oder Lübeck den Zuschlag erhalten - so die klare Kabinettsentscheidung. Die Entscheidung fällt am 13. April nächsten Jahres. Dann hätten wir eine neue Lage, die uns die Möglichkeit gäbe, konkret eine Bewerbung zu unterstützen. Die wohlerwogene Neutralität des Landes hinsichtlich der Kieler und Lübecker Bewerbung hätte zuvor ohnehin nur eine abstrakte Werbung für Schleswig-Holstein als Segelstandort ermöglicht.
Wir sollten sachlich darum ringen, dass Mögliche für den Sport im Lande zu erreichen. Als sachlich habe ich diese Diskussion bisher empfunden. Eine weitere öffentliche Diskussion, ob die Landesregierung genug für die Unterstützung der Bewerbungen und für den Sport im Lande insgesamt tut, sollten wir aus meiner Sicht vermeiden. Sie schadet den Bewerbungen von Kiel und Lübeck mehr, als eine gut gemeinte Kampagne für das Sportland Schleswig-Holstein an Nutzen hätte bringen können.
Das sollte auch der Landessportverband bedenken, wenn er die Landesregierung derzeit wegen der begrenzten Möglichkeiten, den Sport finanziell zu fördern, angreift.
Ich darf an dieser Stelle darauf hinweisen: Seit 1983 wird der Betrag für die institutionelle Förderung des Landessportverbandes überrollt. Ich kann mich nicht erinnern, dass 1983/84 eine SPD-Regierung hier das Sagen hatte.
Seit 1983 läuft das so. Jetzt muss aufgrund der Haushaltslage erstmals ein Stückchen gekürzt werden.
Beide haben aus meiner Sicht überzeugende Bewerbungen vorgelegt. Beide haben in der Vergangenheit immer wieder ihre hohe Kompetenz bei der Ausrichtung von Segelgroßereignissen bewiesen. Beide dürfen daher zu Recht hoffen, deutsche Bewerberstadt für die olympischen Segelwettbewerbe 2012 zu werden.
Wir sollten Kiel und Lübeck dadurch unterstützen, dass wir die positive Entwicklung in unserem Land verdeutlichen. Werben wir gemeinsam für die Olympischen Spiele in Schleswig-Holstein! Stellen wir gemeinsam deutlich heraus: Wir sind das Segelland schlechthin. Wir sind ein Land, in dem jeder Dritte Mitglied in einem Sportverein ist. Wir sind ein Land, in dem 2.800 Sportvereine ein Netzwerk sportlicher Angebote bis in die kleinen Dörfer hinein bilden. Wir sind ein Land, in dem erfolgreiche sportpolitische Entwicklungsarbeit geleistet wird, und wir sind ein Land, in dem sich die Sportvereine und -verbände auch sozial engagieren.
Ich erinnere an das vom Land Gott sei Dank ohne Einschränkungen weiterhin finanzierte Projekt „Sport gegen Gewalt“ das vom LSV mit unserer Hilfe sehr erfolgreich umgesetzt wird.
Das alles in einer solch finanziell schwierigen Situation positiv herauszustellen, hilft mehr, als alles schlecht zu reden.
Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Ich schließe die Beratung. Es ist beantragt worden, den Antrag der Fraktion der CDU an den Innen- und Rechtsausschuss - federführend - und an den Wirtschaftsausschuss - mitberatend - zu überweisen. Wer dem zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Das ist einstimmig so beschlossen.
Tätigkeitsbericht für das Jahr 2001 der Bürgerbeauftragten für soziale Angelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein bei dem Präsidenten des Schleswig-Holsteinischen Landtages
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will versuchen, es zu der vorgerückten Stunde ein wenig kürzer zu machen, weil ich glaube, dass wir den Tätigkeitsbericht der Bürgerbeauftragten in den Ausschüssen vertiefender und erschöpfender werden diskutieren können als hier. Als Erstes mein herzlicher Dank an die Bürgerbeauftragte und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für diesen umfassenden und informativen Bericht.
Das gilt auch für die Aufmachung in neuer und etwas anders gestalteter Form. Der Bericht ist in etwas anderer Darstellung und Form aufgelegt worden, einer Form, die gefällt, und das lässt sich sicherlich auch noch weiter verbessern.
Zu dem Punkt passt auch die Nutzung neuer Medien durch die Bürgerbeauftragte: Eingaben sind jetzt auch per E-Mail oder in Form von Chat-Runden möglich. Das ist ein guter Weg, um weiteren Personenkreisen den Zugang zur Bürgerbeauftragten zu ebnen. Allerdings bleibt festzuhalten: Die telefonische Eingabe ist und bleibt der vorherrschende Weg, Zugang zur Bürgerbeauftragten zu finden. 1.767 Eingaben per Telefon von insgesamt 2.305 Eingaben im Berichtszeitraum machen dies mehr als deutlich.
Von den einzelnen Punkten will ich drei ansprechen. Die Bürgerbeauftragte beklagt in ihrem Bericht die unterschiedlichen Sozialhilfesätze bei Bekleidungsbeihilfen und auch die nicht ausreichende Beratung in den Sozialämtern in diesem Bereich. Das ist ein Problem, das wir aufgreifen sollten. Ich glaube, hier haben wir als Landesparlament auch die Verantwortung, uns mit dieser Frage intensivst zu beschäftigen.
Ein zweites Problem, das in einem größeren Rahmen im Bericht angesprochen wird, ist das Problem der medizinischen Früherkennung im Zusammenhang mit Krebserkrankungen. Der Appell der Bürgerbeauftragten auch an die Politik, hier mit darauf einzuwirken, dass eine Änderung bei den Richtlinien für Krankenkassen und Ärzte erfolgt, ist - so glaube ich – angekommen. Auch damit sollten wir uns intensivst auseinander setzen.
Ein drittes Beispiel! Bei den Einzelbeispielen, die aufgeführt worden sind, gibt es den Bereich, der überschrieben ist mit „Eingliederungshilfe und Schule“. Da gibt es einen Fall, der besonders beklemmend ist. Es ist gut zu lesen, dass in diesem Fall, wo es tatsächlich um die Hilfestellung für einen Schüler geht, Abhilfe geschaffen worden ist. Aber für die Zukunft - so glaube ich - ist es unmöglich, dass Menschen in einer derartigen Notlage so hin und her geschoben werden. Deswegen auch der Vorschlag von uns, den Bericht der Bürgerbeauftragten nicht - wie in der Vergangenheit geschehen - nur an den Sozialausschuss zu überweisen; sicherlich ist der Bericht federführend an den Sozialausschuss zu überweisen, aber wir schlagen vor, ihn mitberatend auch an den Bildungsausschuss zu geben, um der Bürgerbeauftragten die Gelegenheit einzuräumen,
dort einmal genau auf diesen Punkt hinzuweisen und auf die besondere Verantwortung von Schule und Schulverwaltung einzugehen.
Abschließend noch einmal der Dank für die gute Zusammenarbeit mit der Bürgerbeauftragten, der Dank für diesen Bericht. Wir freuen uns auf eine intensive Beratung im Sozialausschuss.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im Berichtszeitraum hat die Dienststelle der Bürgerbeauftragten insgesamt 2.305 Eingaben bearbeitet; davon erfuhren 1.752 Bürgerinnen und Bürger ganz konkrete Hilfe. Das ist eine Erfolgsquote von 76 %. Dazu wirklich auch einen herzlichen Glückwunsch für diese Form der unbürokratischen Hilfe.
Die Bürgerbeauftragte bezeichnet ein Problem erneut als Dauerproblem - diese Problematik haben wir an dieser Stelle in den letzten Jahren auch schon besprochen -: Es geht um die unzureichende Information und Beratung durch leistunggewährende Ämter und Behörden. Die Zeitungen Schleswig-Holsteins überschrieben dieses Thema mit „So eiskalt können Behörden sein; das Klima ist rauer geworden, Kultur des Misstrauens“.
Ich wiederhole meine Forderungen aus den vergangenen Jahren an dieser Stelle nach einer besseren Fortbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Sozialbehörden. Die Bürger nehmen ihre Rechte in Anspruch und so müssen sie auch behandelt werden.
Damit wir dieses Thema hier nicht immer nur ansprechen, sondern auch einen Schritt weiterkommen, möchte ich vorschlagen, dass wir bei der Beratung des Tätigkeitsberichts auch die kommunalen Landesverbände mit anhören, weil sie an dieser Stelle ganz konkret kritisiert werden.
In der Auflistung der bisherigen Anregungen befindet sich unter anderem ein Vorschlag, der beim Landesblindengeld aufgenommen worden ist, nämlich einen Sockelbetrag für pflegebedürftige Kinder und Jugendliche aufzunehmen. Das ist ein ganz konkreter Erfolg für die Betroffenen. Dann müssen wir allerdings auch darauf achten, welche Auswirkungen die Kürzung des Landesblindengeldes im Landeshaushalt 2002 gehabt hat. Ich finde, auch dieses Thema sollten wir im Sozialausschuss ansprechen. Mich interessieren dazu die ersten Erfahrungen der zuständigen Beauftragten.
Interessant im Bericht ist die ungleiche Behandlung von Hilfeempfängern in den jeweiligen Kreisen. Sie schwankten beispielsweise bei der Pauschale für Bekleidung. In Neumünster liegt sie bei 220 € und im
Für besonders kritikwürdig halte ich die Zweitprüfung des Norddeutschen Rundfunks bezüglich Menschen mit Behinderung. Deswegen möchte ich das an dieser Stelle auch ansprechen. Behinderte mit dem Merkzeichen „RF“ im Schwerbehindertenausweis werden von der Rundfunkgebührenpflicht befreit. So sollte es eigentlich sein. An dieser Stelle unterstützen wir den Protest der Beauftragten gegen den Norddeutschen Rundfunk. Der NDR fordert bei einem Grad der Behinderung unter 80 % zusätzlich zum Behindertenausweis einen Feststellungsbescheid des Landesamtes für soziale Dienste. Dieser Bescheid enthält detaillierte Angaben zu einzelnen Gesundheitsstörungen und damit besonders schützenswerte Sozialdaten. Diese Daten gehören nicht in die Hände des Norddeutschen Rundfunks.
Herzlichen Dank für die Arbeit der Bürgerbeauftragten. Ich freue mich auf eine weitere Beratung im Sozialausschuss.