Torsten Geerdts

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Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit dem Jahreswechsel sind die Hartz-Reformen in eine neue Runde gegangen. Alle Augen richten sich nun auf die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe, genannt Hartz IV: Ob der damit angepeilte Pusch für den Niedriglohnsektor tatsächlich kommen wird, werden die nächsten Monate beweisen. Die Erwartungen sind allerdings momentan nicht sonderlich hoch, denn von den anderen dringend notwendigen Reformschritten haben sich zu viele als Schuss ins Leere erwiesen.
Mehr als zwei Jahre ist es her, dass VWPersonalvorstand Peter Hartz verkündete: „Heute ist ein guter Tag für die Arbeitslosen in Deutschland.“ Im August 2002, kurz vor der Bundestagswahl, wurde der Endbericht der Hartz-Komission präsentiert, der nach eigenem Anspruch die Blaupause liefern sollte, die Arbeitslosigkeit binnen drei Jahren um 2 Millionen Personen zu senken. Nachdem zweieinhalb Jahre vorüber sind, ist die Zahl der Arbeitslo
sen allerdings nicht gesunken, sondern um 400.000 gestiegen. Dafür gibt es Gründe. Zum Ersten ist das Konzept nie richtig umgesetzt worden. Von den insgesamt 13 Vorschlägen der Hartz-Kommission wurden nur wenige eins zu eins übernommen: die Verbesserung des Kundenservice, die Verschärfung der Zumutbarkeit, die Ich-AG und der Job-Floater.
Die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe ist erst zum Jahreswechsel erfolgt, kann also in ihrer Wirkung noch gar nicht beurteilt werden. Trotz alledem danken wir als CDU-Landtagsfraktion den Kommunen, die sich bemüht haben, dieses viel zu spät verabschiedete Gesetz auf Bundesebene zeitgerecht auf den Weg zu bringen und sicherzustellen, dass alle Menschen zum 1. Januar ihre Leistungen bekommen haben.
Die Personal-Service-Agenturen und die QuickVermittlungen sind dagegen über ihre Ansätze nicht hinausgekommen. Gar nicht umgesetzt wurde das Bonussystem für Unternehmen oder die Maßnahmen für arbeitslose Jugendliche.
Zum Zweiten wäre die anvisierte Senkung der Arbeitslosigkeit wohl auch dann nicht gelungen, hätte man all dieses komplett umgesetzt. Denn an einer Ursache der Arbeitslosigkeit hat Hartz nicht gearbeitet, und zwar an den zu hohen Lohnzusatzkosten. Dort, wo die Arbeitsmarktpolitik etwas ausrichten kann, zum Beispiel beim Abstand zwischen Sozialhilfeleistungen und Niedriglöhnen, wurden die Vorschläge nicht konsequent genug umgesetzt.
Ich nenne das Stichwort Personal-Service-Agenturen. Wir müssen uns am Ende über den gesamten Strauß an Vorschlägen aus der Hartz-Kommission unterhalten. Sie waren ursprünglich das Filetstück der Arbeitsmarktreformen. Nicht weniger als 500.000 Arbeitslose wollte man in solchen Zeitarbeitsunternehmen beschäftigen. Die PSA-Mitarbeiter sollten davon profitieren, dass sie in dem entleihenden Unternehmen Berufserfahrung sammeln können und von ihm eventuell fest angestellt werden. In der Umsetzung schrumpfte das Programm jedoch auf 50.000 Teilnehmer zusammen, von denen im vergangenen November knapp 28.000 Plätze besetzt waren. Die Reduzierung war erforderlich, weil anderenfalls unkalkulierbare finanzielle Risiken auf die Arbeitsverwaltung zugekommen wären.
Die Ich-AG als nächstes Stichwort. Sie ist auf dem ersten Blick ein Renner. Im Dezember 2004 wurden summa summarum 220.000 Existenzgründer gefördert, ohne dass die damit konkurrierende Förderung durch das Überbrückungsgeld zurückgegangen wäre.
Damit ist indes überhaupt noch nicht gesagt, dass die Idee ein arbeitsmarktpolitischer Erfolg werden kann.
Mehr als nur Umsetzungsprobleme gab es bei anderen Hartz-Vorschlägen. So wurde die Idee des „Bridge-Systems“ für ältere Arbeitslose glücklicherweise gar nicht erst in Angriff genommen. Arbeitslose ab 55 Jahren sollten unter Beibehaltung eines reduzierten Arbeitslosengeldanspruchs von der Pflicht entbunden werden, weiterhin dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stehen. Dabei kostet schon die gegenwärtige Praxis, älteren Arbeitslosen einen gleitenden Übergang in die Rente zu bereiten, die Sozialversicherungen jährlich 36 Milliarden €. Das waren einige Beispiele, die wir in dieser Debatte nennen möchten, weil wir finden, dass wir uns nicht auf Hartz IV ausruhen dürfen.
Das war ein erster und ganz wichtiger Schritt in der Debatte um Sozialreformen. Wir sind froh darüber, dass wir diese gemeinsam auf den Weg gebracht haben. Wir sind dankbar, dass dies vor Ort umgesetzt werden konnte. Wenn wir aber glauben, dass wir damit die Probleme gelöst haben, sind wir alle auf dem Irrweg. Wir müssen weiter an Hartz arbeiten und die nächsten Punkte aufgreifen, meinetwegen auch über Fraktions- und Parteigrenzen hinweg. Ich weiß, dass CDU, SPD und FDP dazu bereit sind. Die sollen es dann machen. Wer abseits steht, bleibt abseits und wird den Arbeitslosen eben nicht konkret helfen können.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Unter der viel versprechenden Überschrift „Auf dem Weg zum Hightech- und Gründerland“ verkündete die Ministerpräsidentin am 10. Mai 2000 in ihrer Regierungserklärung das herausragende Ziel ihrer Arbeit: Die Konjunktur, eine aktive Arbeitsmarktpolitik und eine Flexibilisierung starrer Vorschriften waren damals für die Ministerpräsidentin die Schlüssel, um bis zum Ende der Legislaturperiode das Ziel zu erreichen, dass möglichst kein Arbeitsuchender länger als sechs Monate arbeitslos bleibt.
Nach dieser großspurigen Ankündigung ist es nur recht und billig, wenn der Kollege Garg heute am Ende dieser Wahlperiode die Frage stellt, wie erfolgreich die Landesregierung eigentlich in dieser ganz zentralen Frage war.
Denn den Menschen im Lande reichen Sprüche wie „Für eine knackige Wirtschaft - He!de“ nicht aus.
In Schleswig-Holstein waren Ende des letzten Jahres 50.865 Menschen als Langzeitarbeitslose registriert. Wie müssen sich diese Menschen wohl vorkommen,
wenn sie mit dieser Aussage aus der Regierungserklärung vom Mai 2000 und mit diesem Slogan auf dem Wahlplakat konfrontiert werden?
Wir haben die höchste Zahl arbeitslos Gemeldeter seit über 50 Jahren zu verzeichnen. Da ist es doch ein Hohn, wenn ausgerechnet das Bild der Ministerpräsidentin mit der Aussage „Für soziale Gerechtigkeit“ von den Plakatwänden strahlt. Über 150.000 Arbeitslose - da ist es, finde ich, wirklich Hohn zu sagen: Diese Frau steht für soziale Gerechtigkeit. Das Gegenteil ist richtig.
Jetzt höre ich natürlich wieder die Reden der Vertreter der Regierungsfraktionen, die Probleme im Land seien ja nicht hausgemacht, gegen die Einwirkungen der Globalisierung und die Auswirkungen der Bundespolitik seien sie hier vor Ort machtlos, alles frei nach dem Motto: Kiel ist nicht Berlin. Aber dieses Plakat haben sie ja irgendwann wieder eingestampft.
In Schleswig-Holstein beträgt die Arbeitslosenquote zurzeit 10,5 %. Sie lag vor fünf Jahren noch bei 8,6 %. Pro Tag gehen in Schleswig-Holstein 60 sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze verloren. Mit ihrer Arbeitsmarktpolitik wollte die Landesregierung eine Brücke vom zweiten in den ersten Arbeitsmarkt bauen. Auch das war erklärtes Ziel der Ministerpräsidentin in ihrer Regierungserklärung vom 10. Mai 2000. Richtig ist, dass die Arbeitsmarktpolitik zu diesem Zeitpunkt so grottenschlecht war, dass mitten in der Wahlperiode eine Kurskorrektur vorgenommen werden musste. Ein Großteil einzelner Programmteile verschwand endgültig in der Versenkung und schließlich wanderte die Arbeitsmarktpolitik vom Sozial- in das Wirtschaftsministerium, wo sie auch hingehört.
Diese Korrekturen kamen allerdings Jahre zu spät. In Sachsen hat man eine ganz andere Politik betrieben, übrigens schon seit Anfang der 90er-Jahre. Dort war es immer Aufgabe des Wirtschaftsministeriums, sich um die Arbeitsmarktpolitik zu kümmern. Wir brauchen nämlich eine Arbeitsmarktpolitik, die sich schwerpunktmäßig darauf konzentriert, sich an den Anforderungen der Wirtschaft auszurichten.
In Schleswig-Holstein waren Ende Dezember 2004 146.600 Frauen und Männer arbeitslos gemeldet. Das bedeutet einen Anstieg gegenüber dem Vormonat um 8.100 Personen oder 5,8 %. Die Arbeitslosenquote ist gegenüber November um 0,6 Prozentpunkte auf aktuell 10,5 % gestiegen. Im Vergleich zum Dezem
ber 2003 lag die Arbeitslosigkeit im nördlichsten Bundesland jetzt um 6.800 Personen oder 4,9 % höher. Die Arbeitslosenquote lag um 0,5 % über dem Niveau des Vorjahres.
Die alarmierendste Botschaft lautet, dass die aktuelle Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten von September 2004 im Vergleich zum Vorjahr um 1,2 % gesunken ist. Der Arbeitsplatzverlust in allen anderen westdeutschen Bundesländern lag bei nur 0,9 %. Auch hier sind wir Schleswig-Holsteineiner trauriges Schlusslicht.
Schlussbemerkung, meine Damen und Herren: Die zentrale Wahlkampfaussage und das zentrale Versprechen dieser Landesregierung und dieser Ministerpräsidentin wurden gebrochen. Eine Regierung, die bei diesem Thema versagt, sollte am besten die Bänke räumen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Bis zum Ende November wurden bei den drei Industrie- und Handelskammern 9.576 Lehrverträge eingetragen. Im Vergleich zum Vorjahr haben die Arbeitgeber in Schleswig-Holstein die Zahl der zur Verfügung gestellten Ausbildungsplätze um 4 % steigern können. Für diese Leistung in einem konjunkturell schwierigen Jahr möchte ich im Namen der CDU-Landtagsfraktion allen Unternehmerinnen und Unternehmern danken, die durch diese gemeinsame Kraftanstrengung fast 10.000 Schulabgängern eine berufliche Perspektive gegeben haben.
Dieses Ergebnis verdeutlicht aber auch, wie unsinnig die Diskussion über die Einführung einer Ausbildungsplatzabgabe gewesen ist.
Und es war gut, dass die Fraktionen von CDU und FDP gemeinsam mit dem Landeswirtschaftsminister gegen die Einführung eines solchen bürokratischen Monstrums gekämpft haben.
- Der SSW war auch dabei.
Zurzeit sind noch 300 Jugendliche in SchleswigHolstein unversorgt, das ist für jeden einzelnen Lehrstellensuchenden eine persönlich unbefriedigende Situation. Richtig ist aber auch, dass eine solche Größenordnung unversorgter Jugendlicher nicht außergewöhnlich ist. Denn es wäre absurd zu glauben, dass jeder Bewerber auf Anhieb in die Ausbildung in einem Traumberuf vermittelt werden kann.
Hinzu kommt - das wurde bisher nicht deutlich gesagt -, es gibt immer noch zu viele Schulabgänger mit erheblichen Vermittlungshemmnissen. Ich glaube, darüber müssen wir weiter in allen Bereichen, nicht nur im Bereich Wirtschaft, sondern insbesondere im Bereich Schule, weiter diskutieren. Für diese unversorgten Schulabgänger stehen nach wie vor Ausbildungs- und Qualifizierungsangebote zur Verfügung.
Alles in allem können wir zum Jahresende eine befriedigende Situation auf dem schleswig-holsteinischen Ausbildungsmarkt feststellen. Dafür dankt die CDU-Landtagsfraktion allen Akteuren, insbesondere allen Verantwortlichen, die sich in ihren Betrie
ben Jahr für Jahr der beruflichen Bildung vor Ort stellen.
Sehr geehrte Damen und Herren, bevor aber SPD und Grüne vielleicht im nächsten Jahr erneut mit der Schaffung einer Ausbildungsplatzabgabe drohen, sollten wir uns gemeinsam auf das konzentrieren, was die Politik jetzt zu leisten hat, um die Motivation der Wirtschaft bei der Bereitstellung von Lehrstellen zu erhalten.
Wir müssen im Land und im Bund alle Stellschrauben justieren, um Schulabgängern auch in Zukunft eine Chance auf einen beruflichen Einstieg zu geben. Deutschland braucht rasch ein modernes Berufsbildungsrecht. Wir müssen die Berufsausbildung modernisieren, flexibilisieren und internationalisieren.
Das ist die Grundvoraussetzung dafür, dass unser europaweit anerkanntes duales Ausbildungssystem erhalten bleibt.
Eine Aushöhlung der dualen Ausbildung mit der Gleichsetzung von Vollzeitschulen und betrieblicher Ausbildung wird es mit der der CDULandtagsfraktion nicht geben.
Wer sich bei den Arbeitgebern, aber auch bei Haupt- und Realschullehrern umhört, der wird ganz schnell mit einer weiteren Forderung konfrontiert: Für ein Stufenmodell der beruflichen Bildung gibt es von den Praktikern Zustimmung. Damit wird jungen Leuten die Chance gegeben, nach der ersten Stufe bereits einen Teilabschluss zu erreichen. Beim bisherigen Prinzip des „Alles oder Nichts“ in der beruflichen Bildung bleiben bundesweit jährlich rund 100.000 Schulabgänger auf der Strecke. Wer die erste Stufe gut besteht, der kommt automatisch in die zweite und hat am Ende seinen Vollabschluss. Hauptschüler hätten mit diesem Modell wieder eine Chance auf einen Berufseinstieg, wo heute mittlere Reife oder Abitur zwingend gefordert werden.
Abgelehnt wird von den Experten eine gesetzliche Regelung, die die zwangsweise Einrichtung von regionalen Berufsbildungskonferenzen fordert. Eine solche gesetzliche Regelung führt zu zusätzlicher Bürokratie ohne jeden erkennbaren Nutzen. Die jeweiligen Akteure in der Region pflegen schon heute eine erfolgreiche Zusammenarbeit. Ich finde, das müssen
wir anerkennen und brauchen nicht noch zusätzliche Regelungen zu schaffen.
Kritisiert wird von vielen Arbeitgebern, aber auch von vielen Auszubildenden die zu kurze Probezeit. Beide Seiten brauchen mehr Zeit, um festzustellen, ob die richtige Berufswahl getroffen worden ist. Ich halte es daher für richtig, die Berufsschultage aus der Probezeit herauszunehmen.
Wer diesen Vorschlag gleich wieder als soziale Kälte brandmarkt - ich beuge der Diskussion ein wenig vor -, der sollte auch bedenken, dass es zurzeit 25 % Ausbildungsabbrecher gibt, ein Drittel aus persönlichen Gründen, da sie den falschen Beruf gewählt haben.
Des Weiteren muss die Mobilität der jungen Erwachsenen dadurch gefördert werden, dass ein europatauglicher Ausbildungspass eingeführt wird, um die im Ausland erworbenen Qualifikationen einfacher anrechnen zu können.
Zusammenfassend ist festzustellen: Die Ausbildungssituation zum Jahreswechsel ist in Schleswig-Holstein zufrieden stellend. Die Wirtschaft hat trotz der wirtschaftlich schwierigen Lage ihre soziale Verantwortung wahrgenommen. Die Politik ist weiterhin gefordert, für ein modernes, zukunftsorientiertes und international arbeitendes Berufsbildungsrecht zu sorgen.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die CDU-Landtagsfraktion unterstützt den wichtigen sozial- und gesellschaftspolitischen Beitrag, den junge Männer im Grundwehrdienst und Zivildienst, aber natürlich junge Menschen überhaupt, im Freiwilligen Sozialen und Freiwilligen Ökologischen Jahr für unseren Staat und unsere Gesellschaft ganz selbstverständlich leisten.
Der Dienst der Zivildienstleistenden darf nicht unterschätzt werden. Gerade in der Begleitung von Menschen mit Behinderung sind Zivildienstleistende in unserer Gesellschaft zu einem nahezu unverzichtbaren Bestandteil geworden.
In Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, in ambulanten und sozialen Diensten entlasten Zivildienstleistende das hauptamtliche Fachpersonal erheblich.
In mehr als vier Jahrzehnten hat sich der Zivildienst zu einer festen Säule in unserem sozialen System entwickelt. Zugleich ist er - wie der Grundwehrdienst - Teil des bürgerschaftlichen Engagements in unserer Gesellschaft.
Angesichts der demographischen Entwicklung in Deutschland müssen alle Anstrengungen unternommen und alle Möglichkeiten ergriffen werden, um bürgerschaftliches Engagement stärker als bisher einzuüben, zu entwickeln und zu fördern.
Wir sind uns völlig einig, dass auch in dieser Debatte zunächst einmal ein Dank sowie ein Wort der Anerkennung und des Respekts an all diejenigen, die sich in diesem Land als Freiwillige ehrenamtlich oder bürgerschaftlich engagieren, gerichtet werden muss.
Diese Männer und Frauen leisten einen wichtigen Beitrag zum Gelingen unseres Gemeinwesens, und zwar nicht so sehr deswegen, weil das, was sie tun, ansonsten durch die öffentliche Hand finanziert werden müsste das ist nicht der wesentliche Punkt -, sondern weil das, was diese jungen Menschen ehrenamtlich und freiwillig tun, ein ganz wesentliches Moment für das Gelingen dieser Gesellschaft ist. Es fördert den Gedanken, dass jeder für den anderen und jeder für andere etwas zu leisten hat.
Wir teilen den Ansatz, den Sie in Ihrem Antrag formulieren, Freiwilligendienste generationenübergreifend zu organisieren. Gestatten Sie mir allerdings auch, dass ich einige kritische Bemerkungen zu diesem Antrag formuliere. Es wäre hilfreich, wenn Sie - allein um dem Verdacht zu entgehen, die Freiwilligendienste als einen Ersatz des Wehrdienstes und des Zivildienstes zu positionieren - vorab klären würden, welche Position die rot-grüne Koalition in dieser Frage ganz konkret hat.
Ich bin der Auffassung, wir tun gut daran, den Antrag zum Anlass zu nehmen, in der Ausschussberatung das Thema Freiwilligendienste noch etwas umfassender in den Blick zu nehmen. Wir brauchen klare Regelungen, was die Freiwilligendienste im Ausland betrifft. Es gibt das Problem der sozialen Absicherung. Außerdem ist die Definition eines Arbeitnehmerstatus in einigen Ländern, in die wir Freiwillige entsenden wollen, noch nicht geklärt.
Wir brauchen den Aufbau eines generationenübergreifenden Freiwilligendienstes, der neben das bestehende bürgerschaftliche Engagement, neben Zivildienst, Grundwehrdienst und Freiwilliges Soziales Jahr und Freiwilliges Ökologisches Jahr tritt. Nur so kann die soziale Kultur unseres Landes stabilisiert und weiterentwickelt werden. Nur so können die Herausforderungen des demographischen Wandels bestanden werden.
Die Schule sollte mehr noch als bisher Lern- und Einübungsort bürgerschaftlichen Engagements werden. Ebenso sind Kirchen, Vereine und Wohlfahrtsverbände aufgerufen, generationenübergreifende Freiwilligendienste in Ergänzung der bestehenden Strukturen aufzubauen.
Im Aufbau generationenübergreifender Freiwilligendienste sehen wir als CDU-Landtagsfraktion die Chance, den Mentalitätswandel von der Versorgungsmentalität zur Verantwortungsmentalität, vom
versorgten Bürger zum aktiven Bürger, auf den Weg zu bringen.
Wir erwarten für die Debatte aber auch, dass die Bundesregierung endlich ein zwischen dem Bundesministerium der Verteidigung und dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend abgestimmtes Konzept zur Wehrpflicht und zum Zivildienst insgesamt vorlegt. Träger und Verbände müssen endlich Planungssicherheit haben. Der vom Diakonischen Werk der EKD gemachte Vorschlag einer Kommission, die sich mit der Zukunft des Zivildienstes befasst, geht dabei in die richtige Richtung. Und in dem Sinne sollten wir die Beratung, die wir heute nur beginnen können, im Ausschuss fortsetzen. Die Zielrichtung des Antrages von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN tragen wir voll mit. Wir brauchen mehr bürgerschaftliches Engagement; sollten aber die Situation von Zivildienstleistenden und Wehrpflichtigen insgesamt nicht ausblenden. Wir brauchen eine umfassende Diskussion. Die werden wir im Ausschuss führen.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Noch nie waren in den vergangenen 50 Jahren in Schleswig-Holstein so viele Menschen arbeitslos gemeldet wie im Jahr 2004. Rund 140.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zwischen Nord- und Ostsee sind ohne Beschäftigung. Hinzu kommt die höchste Sozialhilfequote aller westdeutschen Länder. Damit nicht genug, auch bei der Pleitewelle nimmt Schleswig-Holstein leider eine Spitzenposition ein. Wir müssen leider auch feststellen, dass wir in Schleswig-Holstein nicht nur eine hohe Arbeitslosenquote, sondern immer noch eine dramatisch rückläufige Beschäftigung haben - Herr Baasch, ich wünsche Ihnen, dass Sie solche Realitäten einfach zur Kenntnis nehmen.
Machen wir uns nichts vor: Wir werden mit der großen Arbeitsmarktreform Hartz IV nicht das Problem mangelnder Arbeitsangebote lösen. Aber gerade, weil wir uns gemeinsam für die Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe stark gemacht haben, ist es richtig, im September 2004 noch einmal über den Arbeitsmarkt in Schleswig-Holstein zu diskutieren. Die Arbeitslosigkeit ist für die betroffenen Menschen ein schweres Schicksal. Darunter leiden nicht nur die Arbeitslosen, sondern auch die Angehörigen. Die Hauptleidtragenden sind übrigens die Kinder.
Wir müssen jetzt auf jeder Ebene darauf achten - das steht im FDP-Antrag; ich denke, diese Diskussion
muss fortgesetzt werden -, dass die Vermittlung der Bundesagentur für Arbeit nun wirklich effizient ausgerichtet wird. Es ist aber ebenso von großer Bedeutung, dass bei der Betreuung von Langzeitarbeitslosen die Beratung und damit der Abbau von zusätzlichen Defiziten, die Langzeitarbeitslose haben, nicht unter die Räder kommen. Daher müssen unsere Sozialämter starke Partner in den angekündigten Arbeitsgemeinschaften zur Umsetzung der Hartz-IVReform werden. Viele Langzeitarbeitslose brauchen zusätzlich zu einer schnellen, zielgerichteten Vermittlung beispielsweise beratende Hilfestellungen wie die Familienberatung, die Schuldner- oder Suchtberatung. Wenn wir diese Punkte aus den Augen verlieren und diese Beratung auf der Strecke bleibt, kann Hartz IV nicht funktionieren.
Die Forderung, die geringer werdenden Mittel des zweiten Arbeitsmarktes zielgerichteter einzusetzen, tragen wir hier heute vielleicht gemeinsam.
Das wichtigste Ziel unserer Arbeitsmarktpolitik muss es sein, Menschen für die Zukunft zu qualifizieren. Das ist aus unserer Sicht die zentrale Aufgabe. Sie ist allerdings auch am schwierigsten einzulösen und zu erfüllen. Ein Teil der Schulabgänger ist leider weder ausbildungsreif noch ausbildungsfähig. Diese unversorgten Schulabgänger sind in Gefahr, eine lebenslange Karriere innerhalb der sozialen Sicherungssysteme zu durchlaufen. Von daher ist es richtig, die Aktivitäten des zweiten Arbeitsmarktes darauf zu konzentrieren, Schulabgänger zusätzlich zu qualifizieren.
Einen weiteren Schwerpunkt des zweiten Arbeitsmarktes will die CDU-Fraktion in der Qualifizierung und der Integration von Menschen mit Behinderung in den ersten Arbeitsmarkt sichergestellt wissen.
Selbstverständlich unterstützen wir die Forderung in dem vorgelegten Antrag, die Anreize für Unternehmen zu steigern, mehr Menschen zu beschäftigen. Daher macht es Sinn und es ist richtig, bisherige Lohnersatzleistungen in Lohnergänzungsleistungen umzuwandeln.
Damit bauen wir eine ernst zu nehmende Brücke aus der Arbeitslosigkeit in den ersten Arbeitsmarkt. Ich bin fest davon überzeugt, dass es bei Anwendung eines solchen Instrumentes vielen Arbeitslosen gelingen wird, die Arbeitgeber von der Qualität ihrer Arbeitsleistung zu überzeugen.
Es ist aber auch richtig, endlich zur Kenntnis zu nehmen, dass viele gut gemeinte Arbeitnehmerschutzrechte dazu führen, dass der Weg vieler Beschäftigungsloser in Arbeit dauerhaft verstellt ist.
Ich nenne hier ausdrücklich den Kündigungsschutz für ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Den will niemand komplett über Bord schmeißen. Aber glauben wir ernsthaft, dass einem älteren Langzeitarbeitslosen geholfen wird, wenn ihm Beschäftigung verwehrt bleibt, weil sofort der komplette Kündigungsschutz greifen soll? Glauben wir das wirklich? Wir wissen, die Menschen stehen vor der Tür, weil es diese Schutzrechte gibt. Von daher muss man die Kraft haben, auch solche Schutzrechte zur Diskussion zu stellen und sie gegebenenfalls zu beseitigen.
Wir sind mitten in einer Reformdebatte. Das spüren wir. Sie muss konsequent weiterverfolgt werden. Dabei sollten wir uns auf einen Kernsatz konzentrieren, der für alle Reformen gelten muss, die wir jetzt noch in Angriff zu nehmen haben: Sozial ist, was Arbeit schafft. Dabei darf niemand wegtauchen - weder Regierung noch Opposition!
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir unterhalten uns hier über die Frage, wieso die Quote der Sozialhilfeempfängerinnen und -empfänger in den einzelnen Bundesländern so unterschiedlich ist und weshalb wir hier in Schleswig-Holstein mit das Schlusslicht bilden. Darüber diskutieren wir in der Tat und ich finde, darüber müssen wir auch nachdenken.
Wir wollen alle gemeinsam - da gibt es Einigkeit -, dass wir für all diejenigen Sozialhilfe zahlen, die wirklich bedürftig sind, das heißt für diejenigen, die eben nicht arbeitsfähig sind. Da reden wir über ein Drittel der Sozialhilfeempfängerinnen und -empfänger in den Kreisen und kreisfreien Städten. Darum, lieber Wolfgang Baasch, sind eben nicht alle in der Behandlung gleich, sondern brauchen ein passgenaues Angebot und eine passgenaue Betreuung und Beratung. Wir haben unterschiedliche Erfolge auch in den Kreisen und kreisfreien Städten. Das hat Werner
Kalinka eben dargestellt. Ich finde, wir sollten uns einmal konkret ein Beispiel vor Augen führen, weil wir mit diesem Beispiel auf ein weiteres Problem hingeführt werden, das in nächster Zeit auch auf uns zukommen wird.
Wir haben eine gute Vermittlungsquote im Bereich Neumünster/Kaltenkirchen. Dort gab es das so genannte MoZArt-Modell, eine partnerschaftlich zusammengelegte Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe, wo man miteinander gearbeitet hat und wo es keine Bevormundung gab. Ich glaube, das ist das Grundproblem dessen, was wir zurzeit auf Bundesebene diskutieren, nämlich ein Hartz-Modell, wo die Kommune außen vor ist und die Bundesagentur für Arbeit bestimmt. An anderer Stelle funktioniert - -
- Frau Ministerin, das müssen Sie schon ertragen. Das gehört in Schleswig-Holstein auch dazu, dass wir Abgeordnete hier unsere Meinung sagen. Das möchte ich Ihnen eingangs gleich mitgeben.
MoZArt hat an diesen Stellen funktioniert. Und wir erwarten von Ihnen, Frau Ministerin, dass Sie sich im Bundesrat dafür einsetzen, dass wir die Erfolge, die wir mit MoZArt bei der Zusammenfügung der Arbeitslosen- und Sozialhilfe haben, auch im Bundesgesetz wiederfinden, ansonsten werden wir mit dieser Initiative nämlich scheitern.
Der nächste Punkt, den ich ansprechen möchte: Wir brauchen nicht nur Arbeitsangebote für diejenigen, die wir zur Arbeit ermutigen wollen, wir brauchen auch Betreuungsangebote für die Familien mit Kindern. Darin sind wir uns wieder einig. Und auch da sagt Hartz: Ja, da wollen wir gern rangehen, da soll etwas passieren und die Mittel sollen eigentlich in der Finanzierung schon gleich mit drin sein. Frau Ministerin, kümmern Sie sich bitte darum, dass sie konkret in der Finanzierung mit drin sind, denn ansonsten wird auch der Punkt nicht funktionieren.
Wir haben also unterschiedliche Erfolge auf der kommunalen Ebene. Ich finde, wir sollten uns an den Punkten orientieren, an denen wir wirklich gut sind. Wir waren in Neumünster gut, wir waren in Kaltenkirchen gut. Sorgen Sie als neue Ministerin dafür, dass wir all das in das Bundesgesetz hineinbekommen, wo wir schon jetzt vorankommen.
Wir sind uns einig, jeder arbeitsfähige Sozialhilfeempfänger soll möglichst in den ersten Arbeitsmarkt vermittelt werden, damit er sein Selbstwertgefühl erhält oder wieder herstellen kann. Darum geht es uns.
Im Ländervergleich stehen wir insgesamt nicht gut dar. Es ist Ihr Job, in den nächsten neun Monaten dafür zu sorgen, dass wir da ein Stück weit besser werden. Den Rest machen wir dann ab nächstem Jahr.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren!
„Wer umgelegt worden ist, kann nicht mehr ausbilden. Die Ausbildungsplatzabgabe ist Irrsinn. Die vorhandenen Probleme mit Lehrstellen werden durch eine Ausbildungsplatzabgabe nicht einmal annäherungsweise gelöst.“
Dies ist ein Zitat des nordrhein-westfälischen Ministerpräsidenten und früheren - wirklich dynamischen - Wirtschaftsministers Peer Steinbrück.
Die Gesellschaft muss jungen Menschen nach der Schule ein Angebot für eine berufliche Ausbildung machen. Die von der SPD und den Grünen geplante Ausbildungsplatzabgabe wird von uns als Weg, um dieses Ziel zu erreichen, vehement abgelehnt. Eine Ausbildungsplatzabgabe wird dazu führen, dass die berufliche Bildung in Deutschland dauerhaft verstaatlich wird. Die wesentliche Ursache für den Mangel an Ausbildungsplätzen liegt in einer verfehlten Wirtschafts- und Finanzpolitik des Bundes und des Landes Schleswig-Holstein.
Die rot-grüne Koalition in Berlin ist sich über die Wirkung dieser Abgabe offenbar überhaupt noch nicht im Klaren. Diese Abgabe wird dazu führen, dass sich Unternehmen mit besonders anspruchsvollen
Ausbildungsberufen und damit verbundenen hohen Ausbildungskosten von der Ausbildung freikaufen werden, da dies betriebswirtschaftlich sinnvoller wäre.
Subventioniert werden dagegen Unternehmen, die nur eine relativ niedrig qualifizierte Ausbildung anbieten können. Die Politik von SPD und Grünen führt also zu einer sinkenden Ausbildungsqualität in Deutschland. Das können wir uns überhaupt nicht leisten.
Wir stehen mit unserer Kritik an der Ausbildungsplatzabgabe nicht allein, sondern wir befinden uns in einer größer werdenden und teilweise auch sehr guten Gesellschaft. Selbst die Bundesminister Clement und Eichel haben sich gegen die Ausbildungsplatzabgabe ausgesprochen. Trotzdem hält die SPD auf Bundesebene an ihrem Vorhaben fest.
Müntefering muss seine eigene Parteilinke und seine Gewerkschaftsfreunde beglücken, damit er zumindest die eine Zusage, die er auf dem Bundesparteitag gegeben hat, noch halten kann. Die Interessen von Schulabgängerinnen und Schulabgängern kommen bei Ihrer Politik schlichtweg unter die Räder.
Die geplante Ausbildungsplatzabgabe ist aber nicht nur ein Schlag ins Gesicht für die junge Generation und die Wirtschaft im Land, nein, diese Ausbildungsplatzabgabe ist auch ein Schlag ins Gesicht für all diejenigen, die ehrenamtlich Kommunalpolitik in Schleswig-Holstein machen.
Sollte dieses Gesetz so verabschiedet werden, würden auf die Stadt Neumünster jährlich 117.000 € an zusätzlichen Belastungen zukommen. Der Kreis Segeberg wäre mit 96.000 € dabei, auf den Kreis Ostholstein entfielen 90.000 €.
Herr Minister, warum können Sie diese Zahlen eigentlich nicht nennen? - Wir haben sie uns auch zusammengesammelt und herausbekommen.
Der von der SPD gestellte Stormarner Landrat sagt zu den Plänen seiner eigenen Partei:
„Ob die Abgabe den Standort Deutschland stärkt, darf man wohl bezweifeln.“
Auf den Kreis Herzogtum Lauenburg kommt eine zusätzliche Belastung von 40.000 € zu. Schleswig zahlt die Zeche mit 98.000 € und Uetersen wäre mit 40.000 € mit von der Partie.
Ihre verfehlte Politik, meine Damen und Herren, ist eine teure Tasse Tee für die Kommunen. Ihre Politik in Berlin ist kommunalfeindlich und vernichtet Ausbildungsplätze auf allen Ebenen.
Und wer sich die Stellenpläne in unseren Kreisen und Städten anschaut und die künftige Entwicklung vor Augen hat, der weiß, dass wir in den Verwaltungen jetzt schon über den eigenen Bedarf hinaus Ausbildungsplätze zur Verfügung stellen. Viele von uns, die kommunalpolitisch tätig sind, erbringen diese Leistung vor Ort. Es wäre ein katastrophales Signal an die junge Generation, wenn Ihre Politik dazu führen würde, dass der Weg nach der schulischen Ausbildung gleich in die sozialen Sicherungssysteme führt. Junge Menschen hätten dann zu Recht Zweifel an der Leistungsfähigkeit und der sozialen Gerechtigkeit, wofür Ihre Partei, die Sozialdemokraten, einmal gestanden hat. Aber das ist längst Geschichte.
Bevor man jetzt einer Ausbildungsplatzabgabe das Wort redet - Sie nennen sie ja blumig „Umlage“ -, wäre es sinnvoll gewesen, einmal nachzufragen, wie viele Bewerberinnen und Bewerber in den vergangenen Jahren eigentlich Eignungstests bestanden haben. Auch dazu finden wir in Ihrem Bericht nur eine Nullnummer, keine konkrete Zahl.
Ich will Ihnen ein konkretes Beispiel nennen: Im Jahr 2003 sind insgesamt 123 Schulabgänger zu einem Eignungstest bei der Stadt Neumünster eingeladen worden. Diesen Test haben lediglich 41 Bewerberinnen und Bewerber bestanden. Im Jahr 2002 haben von 173 Bewerberinnen und Bewerbern 61 den Test bestanden, im Jahr 2001 von 125 Bewerberinnen und Bewerbern nur 35. Da liegen die wirklichen Probleme, Herr Minister,
sie liegen nicht allein im Bereich der Wirtschaft. Bevor Sie hier die Keule Ausbildungsplatzabgabe schwingen, schauen Sie sich erst einmal an, wie die Ausbildungsfähigkeit junger Menschen heute aussieht!
Schauen wir uns auch die Gesamtleistung der Kommunen im Bereich der beruflichen Ausbildung an. 100.000 junge Menschen finden hier einen Ausbildungsplatz. Setzen Sie diese Leistungsbereitschaft von Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitikern, aber auch von Oberbürgermeistern und Landräten nicht mutwillig aufs Spiel. Die Kommunen bekämpfen die Arbeitslosigkeit schon jetzt, indem sie 300.000 bis 400.000 Sozialhilfeempfängerinnen
und -empfängern Arbeit geben. Auch das ist eine gewaltige Leistung. Und es ist ein absoluter Skandal, dass nach Ihrem Gesetzentwurf in Berlin die geleistete Ausbildung im Beamtenbereich durch die geplante Abgabe überhaupt keine Berücksichtigung finden soll. Dies ist ein absoluter Skandal und ein weiterer Schlag ins Gesicht für all diejenigen, die kommunalpolitisch tätig sind.
Der vorgelegte Antrag von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist aus Sicht der CDU-Fraktion überhaupt nicht zu akzeptieren. Eigentlich ist an diesem Antrag nur die Überschrift in Ordnung. Sie lautet nämlich: Ablehnung einer Ausbildungsplatzabgabe. Der Antrag lässt aber jedes Hintertürchen offen, um am Ende im politischen Verfahren der Zielrichtung der rot-grünen Bundesregierung doch noch zustimmen zu können.
Für die CDU-Landtagsfraktion bleibt es dabei: Diese Ausbildungsplatzabgabe schafft keinen einzigen zusätzlichen Ausbildungsplatz. Ganz im Gegenteil! Diese Abgabe wird einen Beitrag dazu leisten, dass Betriebe aussteigen und uns mitteilen werden: Macht euren Mist allein!
- Viele sind ausgestiegen, Kollege Baasch, insbesondere sind die Gewerkschaften und die Sozialdemokratie in Deutschland aus der beruflichen Ausbildung ausgestiegen.
Diese Ausbildungsplatzabgabe berücksichtigt nicht die Leistungen, die bisher schon sowohl von der Wirtschaft als auch von den Verwaltungen überall im Land erbracht worden sind.
Ich möchte den Neumünsteraner Oberbürgermeister zitieren; den Herrn zitiere ich nicht oft, aber an dieser Stelle hat er einmal Recht:
„Grundsätzlich sind alle Aktivitäten, dem Negativtrend auf dem Ausbildungsmarkt entgegenzuwirken, zu begrüßen. Ob allerdings eine mehr oder weniger pauschale Zwangsabgabe; wie im vorliegenden Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung und Förderung des Fachkräftenachwuchses … vorgesehen, der richtige Weg ist, muss doch sehr infrage gestellt werden.“
Und der Sozialdemokrat sagt weiter:
„Freiwillige Lösungen scheinen da Erfolg versprechender. Die Stadt Neumünster ist seit Jahren um eine konstant hohe Zahl von Ausbildungsplätzen auch über Bedarf bemüht. Im Ergebnis werden die Ausbildungsleistungen der Stadt Neumünster durch diesen Gesetzentwurf nicht anerkannt.“
So weit das Zitat eines Sozialdemokraten, der vor Ort die Scherben Ihrer Politik beiseite räumen muss. Meine Damen und Herren, der Mann hat Recht, Ihr Gesetz hilft uns keinen einzigen Schritt weiter.
Wir möchten als CDU-Landtagsfraktion von Ihnen heute ganz konkret wissen - darum fragen wir noch einmal nach -, wie sich die Landesregierung im weiteren Verfahren engagieren will, um diese Belastungen für die Wirtschaft und die Verwaltungen ganz konkret zu verhindern. Wie werden Sie sich im Bundesrat einlassen?
Stellen Sie uns bitte dar, inwieweit die Forderungen der Landesregierung beim bisherigen Gesetzgebungsverfahren überhaupt Berücksichtigung gefunden haben. Bisher finden sie in Berlin mit Ihren Forderungen gar nicht statt. Erklären Sie uns hier und heute, wie das Ziel der Landesregierung erreicht werden soll, regionale Erfolge bei der Bereitstellung von Ausbildungsplätzen zu berücksichtigen. Darüber redet kein Genosse in Berlin.
Wir wollen hier von Ihnen keine Ankündigung, Herr Minister, mit der Sie bei der Wirtschaft vielleicht punkten können. Wir wollen ganz konkret wissen, wie Sie sich in dieser Frage verhalten werden, damit wir dieses bürokratische Monstrum verhindern können.
Diese Ausbildungsplatzabgabe ist Gift für die deutsche Wirtschaft. Sie ist eine Katastrophe für die kommunalen Haushalte und sie ist der K.o.-Schlag für die sozialen Verbände in Deutschland. Wir werden dem Antrag der liberalen Fraktion zustimmen. Diese gemeinsame Haltung - vielleicht bekommen wir sie ja hin - wäre das beste Signal an die junge Generation in Schleswig-Holstein.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die CDU-Landtagsfraktion hat sich stets für eine Zusammenlegung der Arbeitslosenhilfe und der Sozialhilfe ausgesprochen. Der Vermittlungsausschuss des Bundesrates hat sich auf Initiative von CDU und CSU dafür stark gemacht, den Kommunen ein Optionsrecht bei der Anwendung des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt einzuräumen.
Die CDU-Landtagsfraktion ist davon überzeugt, dass auf der kommunalen Ebene eine weit größere Kompetenz vorhanden ist, Langzeitarbeitslose zielgerichtet in den ersten Arbeitsmarkt zu vermitteln.
Eine Grundvoraussetzung, um in diesem sensiblen Bereich erfolgreich arbeiten zu können, ist allerdings, dass es eine Nähe zwischen der zuständigen Behörde und den Arbeitsuchenden vor Ort gibt. Schon der Zuschnitt der Arbeitsamtbezirke mit einer Zuständigkeit über mehrere Kreise und kreisfreie Städte hinweg macht deutlich, welche Problematik bei einer Anbindung dieser Aufgabe bei der Bundesagentur für Arbeit entstehen könnte.
Langzeitarbeitslose sind nicht nur darauf angewiesen, dass eine reine Vermittlungsbehörde für das neue Instrument geschaffen wird. Gerade Langzeitarbeitslose brauchen häufig zusätzliche Hilfs- und Beratungsangebote. Diese Angebote gibt es zurzeit auf der kommunalen Ebene. Dazu zählen beispielsweise die Schuldnerberatung, die Suchtberatung, aber auch familienberatende Dienste. Arbeitslosigkeit hat in vielen Fällen ihre Begründung darin, dass es Defizite bei den sozialen Kompetenzen Arbeitsuchender gibt.
Aus diesen Gründen waren wir uns im Landtag einig und haben gesagt: Aus diesen Gründen muss das Instrument auf kommunaler Ebene angesiedelt werden. Die Kreise und die kreisfreien Städte müssen allerdings vom Bundesgesetzgeber in die Lage versetzt werden, die geschaffene Option überhaupt nutzen zu können. Daher muss der Bundesgesetzgeber aus Sicht der CDU-Landtagsfraktion folgende Grundvoraussetzungen schaffen:
Die von der Bundesagentur an die optierende Kommune zu zahlende Summe muss für den kommunalen Träger auskömmlich sein und sollte sich sinnvollerweise aus drei Komponenten zusammensetzen, nämlich den passiven Leistungen wie Sozialgeld und Übergangszuschlag als durchlaufender und in tatsächlicher Höhe zu erstattender Posten, aus einer fallbezogenen Pauschale für die Verwaltungskosten - dazu zählen Sach- und Personalkosten in den Ämtern - und einer Pauschale für die Eingliederungsleistungen.
Die Pauschalen müssen dynamisiert werden, damit wir in ein paar Jahren nicht sagen: „Da haben wir etwas Tolles beschlossen“, die Kommunen kommen aber nicht mehr hinterher, die Haushaltsmittel zur Verfügung zu stellen.
Die Bereitstellung der Mittel durch die Bundesagentur ist unter Berücksichtigung der Belange der kommunalen Träger so zu regeln, dass die Liquidität der Kommunen gewährleistet ist. Das ist für uns die Grundbedingung, um die Option wahrzunehmen, die geschaffen werden soll.
Hinsichtlich des Zulassungsverfahrens ist festzustellen, dass der Gesetzeswortlaut des § 6 a Sozialgesetzbuch II insoweit eindeutig ist, dass der Bund keinen Spielraum für die Entscheidung hat, ob eine Kommune greifen darf oder nicht.
Für die CDU-Landtagsfraktion ist es außerdem von großer Bedeutung, dass die optierenden Kommunen entsprechend den für die Agenturen für Arbeit getroffenen Regelungen die Möglichkeit erhalten, Aufga
ben an Dritte, sei es auf Wohlfahrtverbände, kreisangehörige Gemeinden, andere Kreise oder auch an die Agentur für Arbeit zu delegieren. So sollten gewisse Leistungen zur Eingliederung, wie zum Beispiel die Berufsberatung, von den Agenturen für Arbeit erbracht werden.
Die unterschiedliche Gebietsaufteilung von Landkreisen und Agenturen für Arbeit kann zu problematischen Abstimmungsprozessen führen, wenn auf einer der beiden Seiten mehrere Verhandlungspartner sitzen. Darum ist unsere Position ganz klar: Wir brauchen als Kommunen einen Ansprechpartner, um Sozialhilfe, Arbeitslosenhilfe zielgerichtet an die betroffenen Personen zu bringen.
An dieser Stelle erlaube ich mir den Hinweis, dass die Bundesagentur für Arbeit unter einem da noch anderen Namen gesagt hat, sie sei in der Lage, das Instrument wahrzunehmen, bräuchte dazu aber 11.000 Personen zusätzlich.
Meine Damen und Herren, diese Behörde schafft schon jetzt ihre Arbeit nicht ausreichend vernünftig. Wir sagen: Diese Behörde ist schon jetzt zu groß. Wir wollen aus dieser Mammutbehörde nicht ein noch größeres Haus machen, das nicht mehr zielgerichtet arbeiten kann.
Die CDU-Landtagsfraktion hält an dem Optionsmodell fest. Wenn wir wirklich erfolgreich und dauerhaft Langzeitarbeitslose vermitteln wollen - so sagen uns auch die Fachleute -, sollten die Kommunen greifen. Die Voraussetzung ist allerdings, dass nicht erneut der finanzpolitische Schaden auf der Seite der Kommunen entsteht. Wir sind in dieser Frage sehr weit. Die Opposition, die Regierungen in diesem Haus haben immer gemeinsam gesagt: Wir wollen dieses Instrument zusammenfügen. Das ist jetzt erreicht. Es darf nicht dazu kommen, dass durch Trickserei erreicht wird, den Beschluss des Vermittlungsausschusses zur Mitte des Jahres auszuhebeln.
Das ist ein Grundproblem. Das ist auch erkannt worden.
Zu den beiden vorliegenden Anträgen sage ich: Dem SSW-Antrag können wir zustimmen, dem Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD nicht, weil wir schlichtweg nicht glauben, dass die Mittel vorhanden sind, in dem Bereich Hartz IV den Bereich der unter Dreijährigen zu versorgen. Das ist Augenwischerei. Hier geht es um Sachpolitik und Verantwortungspolitik. Wir sind hier nicht bei „Wünsch dir was“.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Als ich die Antwort auf die Große Anfrage zur Arbeitsmarktpolitik bearbeitete, fiel mir ein Zitat des Bundeswirtschaftsministers Wolfgang Clement ein. Er sagte am 18. August 2003 wörtlich:
„Es gibt keine Volkswirtschaft, die so viel Geld gegen die Arbeitslosigkeit einsetzt wie wir. Und keine ist so erfolglos wie wir.“
Diese Feststellung des Bundeswirtschaftsministers könnte auch die zusammenfassende Bewertung der Arbeitsmarktpolitik dieser Landesregierung sein.
Nach 15 Jahren Ihrer Beschäftigungspolitik müssen wir leider feststellen, dass wir in Schleswig-Holstein nicht nur eine hohe Arbeitslosenquote, sondern auch immer noch eine dramatisch rückläufige Beschäftigung haben. Wir haben die höchste Arbeitslosigkeit seit über 50 Jahren in Schleswig-Holstein. Überdurchschnittlich betroffen sind Menschen mit geringer Qualifikation, also genau die Zielgruppe, die an
geblich durch die Arbeitsmarktpolitik dieser Landesregierung ganz besonders unterstützt, gefördert, qualifiziert und sozial integriert werden sollte.
Im Dezember 2003 - ich finde, diese Zahl muss immer wieder genannt werden - waren 139.601 Menschen bei der damaligen Bundesanstalt für Arbeit arbeitslos gemeldet. Diese fast 140.000 Menschen ohne Beschäftigung müssen wir vor Augen haben, wenn wir die Auswirkungen der rot-grünen Politik des zweiten Arbeitsmarktes diskutieren wollen. Ihre aktive Arbeitsmarktpolitik hat aus der Sicht der Betroffenen nur wenig erreicht. Das ist das Ergebnis Ihrer Antwort auf die Große Anfrage bei Durcharbeitung durch die CDU-Fraktion.
Das Programm ASH III lief von 1996 bis 1999. Laut Antwort der Landesregierung bildeten damals alle in Schleswig-Holstein arbeitslos gemeldeten Personen die Hauptzielgruppe rot-grüner Aktivitäten auf dem zweiten Arbeitsmarkt. Durchschnittlich nahmen an dem Programm ASH III 9,4 % der Arbeitslosen eines Jahres teil. Davon wiederum wurden 16 % in den ersten Arbeitsmarkt vermittelt. Rechnet man diese Vermittlungsquote in den ersten Arbeitsmarkt auf alle Arbeitslosen um - das fordern Sie ja im Grunde genommen von uns ab -, so muss man feststellen, dass weniger als 2 % aller Arbeitslosen durch Ihre Politik in eine dauerhafte sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vermittelt werden konnten.
Eine derart magere Bilanz konnte nicht ernsthaft als Erfolg der Landesregierung verkauft werden. Aus diesem Grund haben wir ASH III immer deutlich hier im Haus kritisiert, wenn auch nicht immer ganz so heftig wie die FDP. Die Antwort auf die Große Anfrage macht aber deutlich, dass die Heftigkeit auch damals schon angebracht war.
Wir wollten gerade bei dieser Maßnahme eine Nachhaltigkeit des hohen Mitteleinsatzes sichergestellt sehen. Für das Programm ASH III wurden insgesamt über 89 Millionen € an Steuer- und Beitragsgeldern ausgegeben. Mit diesem Mitteleinsatz haben wir 2 % aller Arbeitslosen in eine dauerhafte sozialversicherungspflichtige Beschäftigung gebracht.
Nach den heftigen Diskussionen hier im Plenum kam es zu einem Nachfolgeprogramm. Wir haben damals gemeinsam gesagt, dass wir eine höhere Vermittlungsquote in den ersten Arbeitsmarkt brauchen. CDU und FDP haben der rot-grünen Landesregierung schon damals empfohlen, sich bei der Förderung auf
weniger Gruppen und dafür auf mehr Qualifizierung zu konzentrieren.
Qualifizierung ist der Hauptzugangsschlüssel zum Arbeitsmarkt. Er wird es in Zukunft in noch viel stärkerem Maße sein.
Aber die Landesregierung wischte diese Anregungen erneut vom Tisch, indem sie wieder von der „Hauptzielgruppe“ redete, nämlich von allen arbeitslos Gemeldeten in Schleswig-Holstein. Am Programm ASH 2000 nahmen durchschnittlich 5,5 % der Arbeitslosen eines Jahres teil. Erfreulich ist - das muss man hier auch sagen -, dass es im Vergleich zu ASH III gelungen ist, die Vermittlungsquote über 5 % auf 21,6 % aller Teilnehmer zu steigern. Das ist positiv und das sollten wir auch herausstellen. Rechnet man diese Zahl aber insgesamt auf alle Arbeitslosen in Schleswig-Holstein um, so ist es mit dem Programm ASH 2000 lediglich gelungen, 1,2 % der Erwerbslosen dauerhaft in Arbeit zu vermitteln.
Für das Programm ASH 2000 mit einer Vermittlung von 1,2 % der Erwerbslosen in den ersten Arbeitsmarkt haben wir an Beitrags- und Steuergeldern rund 121 Millionen € ausgegeben. Eine Entlastung des Arbeitsmarktes - das wird uns wohl hier heute keiner anders erzählen - ist kaum zu erkennen, ganz im Gegenteil. Angesichts solcher Zahlen ist es auch angebracht, die Angemessenheit des Mitteleinsatzes und die tatsächlich erzielten Erfolge kritisch zu diskutieren.
Wer angesichts einer solchen Fragestellung von sozialer Kälte redet, der soll das gern tun. Wir haben aber auch eine Verantwortung gegenüber den Beitragszahlern, Steuerzahlern und Arbeitslosen, bei denen man mit diesem Programm Hoffnungen geweckt hat.
Wer diese Vermittlungszahlen zur Kenntnis nimmt, der stößt unweigerlich auf den Satz von Wolfgang Clement:
„Es gibt keine Volkswirtschaft, die so viel Geld gegen die Arbeitslosigkeit einsetzt wie wir. Und keine ist so erfolglos wie wir.“
Dieser Satz gilt leider auch für die beiden Programme, die wir heute diskutieren. Dieser Satz darf aber für die Nachfolgeprogramme nicht gelten, deshalb
müssen wir uns jetzt auch über das, was uns heute vorgelegt worden ist, streiten.
Niemand aus den Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sollte mehr das Werbeschlagwort für diese Programme in den Mund nehmen. Es lautete nämlich - sinngemäß nach Wolfgang Baasch -: ASH III und ASH 2000 sind die Flaggschiffe unserer erfolgreichen Arbeitsmarktpolitik. Wenn das die Flaggschiffe sind, dann möchte ich den Rest der Flotte gar nicht mehr kennen lernen.
Meine Damen und Herren der Regierungskoalition, nennen Sie uns doch bitte ganz konkrete Beispiele, mit welchen Maßnahmen des Programms ASH 2000 die folgenden von Ihnen formulierten Ziele erreicht worden sind: Sie wollten als Erstes dauerhaft Arbeit schaffen. Ist dieses Ziel erreicht worden, wenn nur knapp über 1 % aller Arbeitslosen durch Ihr Programm dauerhaft in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vermittelt werden konnten? - Für die CDU-Fraktion ist das ein unzureichendes Ergebnis.
Die rot-grüne Landesregierung formulierte als weiteres Ziel ihres Arbeitsmarktprogramms, den Wirtschaftsstandort Schleswig-Holstein stärken zu wollen. Stärkt man den Wirtschaftsstandort Schleswig-Holstein, wenn man durch staatlich unterstützte Arbeitsmarktprogramme auch dem eigenen Mittelstand Konkurrenz macht? - Für die CDU-Fraktion sind die Auswirkungen einer solchen Arbeitsmarktpolitik nicht diskutabel.
Ich weiß, dass Sie jetzt die Konkurrenzsituation zur privaten Wirtschaft abstreiten werden. Darauf bin ich vorbereitet, das gehört zu den Ritualen dazu. Daher nenne ich Ihnen ein konkretes Beispiel: Der Bund deutscher Landschaftsarchitekten weist in einem Schreiben vom 15. Dezember 2003 auf erhebliche Konkurrenzsituationen zwischen Maßnahmen des zweiten Arbeitsmarktes und der privaten Wirtschaft hin. Und der Bund deutscher Landschaftsarchitekten nennt Tätigkeiten von Beschäftigungsträgern im Bereich der ökologischen Gestaltung von Schulhöfen, von Schulbiotopen, der gärtnerischen Ausgestaltung von Kindertagesstätten und Naturspielräumen. Die Landschaftsarchitekten führen weiter aus, dass die freie Wirtschaft sich gegenwärtig nicht gegen die Konkurrenz von mit öffentlichen Mitteln subventionierten Regiebetrieben behaupten kann. Entlassungen
seien unausweichlich. - Auch das sind die Realitäten und die Auswirkungen Ihrer Arbeitsmarktpolitik.
- Es ist gut, dass gerade auch Frau Schümann jetzt dazwischenruft. Wir haben in Neumünster auch aus diesem Grund die Konsequenz gezogen, sie lautet: Die von der Stadt getragene Beschäftigungsgesellschaft wird im Jahr 2004 aufgelöst.
Einzelne bisher in der Regie der Stadt durchgeführte Maßnahmen - die Aufschreie hier im Haus sind größer als die Aufschreie der Betroffenen vor Ort - werden auf die freien Träger übertragen. Das haben wir am 2. Dezember beschlossen. Ich sage es noch einmal: Den Aufschrei, der hier gerade fabriziert wird, gibt es vor Ort nicht. Zwischenzeitlich sitzen unter Vorsitz des sozialdemokratischen Sozialdezernenten Politik, Unternehmensverband, Handwerkerschaft, Industrie- und Handelskammer und die Wohlfahrtsverbände an einem Tisch und entwickeln Beschäftigungsprogramme, die nicht dazu beitragen, dass es eine direkte Konkurrenz zur heimischen Wirtschaft gibt. Das ist ganz konkret unsere Politik.
Ein weiteres Ziel Ihrer Arbeitsmarktpolitik ist es, Menschen für die Zukunft zu qualifizieren. Das ist aus unserer Sicht die zentrale Aufgabe. Sie ist allerdings auch am schwierigsten zu lösen. Ein Großteil der Schulabgänger ist weder ausbildungsreif noch ausbildungsfähig. Diese unversorgten Schulabgänger sind in der Gefahr, eine lebenslange Karriere innerhalb der sozialen Sicherungssysteme zu durchlaufen. Von daher ist es richtig, bei der Neuausrichtung des Arbeitsmarktprogramms, des Programms für den zweiten Arbeitsmarkt - auch wir bekennen uns zu diesem Programm - den Schwerpunkt verstärkt auf die Qualifizierung von Schulabgängern zu legen.
Meine Damen und Herren von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, ein weiteres Ziel Ihrer Arbeitsmarktpolitik ist es - dies muss ich jetzt wortwörtlich zitieren -, „die Nachhaltigkeit als Leitidee der ökologischen und ökonomischen Entwicklung SchleswigHolsteins zu fördern.“ Das ist zwar eine wunderschöne Lyrik, sie bringt aus unserer Sicht aber kaum einen Menschen konkret in Beschäftigung. Nennen Sie uns hier und heute fünf konkrete Beispiele Ihrer Arbeitsmarktpolitik, wie Sie durch die Nachhaltigkeit als Leitidee die ökologische und ökonomische Entwick
lung Schleswig-Holsteins in den letzten Jahren ganz konkret gefördert haben. Die Maßnahmen des zweiten Arbeitsmarktes müssen in einer noch größeren Zahl in Beschäftigung münden. Wenn wir das mit diesem Instrument nicht erreichen können, muss man andere Ziele in der Politik formulieren und beschließen.
Ich will Ihnen einige nennen. Es war richtig, den Schwellenwert für die Anwendung des Kündigungsschutzes von fünf auf zehn Arbeitnehmer bei Neueinstellungen durchzusetzen.
Gut wäre es gewesen, wenn man sich auch entschlossen hätte, betriebliche Bündnisse für Arbeit gesetzlich zu regeln. Auch damit helfen wir Arbeitslosen direkt vor Ort. Es war richtig - wie freuen uns, dass am Ende auch die SPD zugestimmt hat und diesen Weg mitgegangen ist -, die Zumutbarkeitsregelungen deutlich zu verschärfen. Die Einschränkung auf die tariflichen und ortsüblichen Löhne, die den Zugang für Langzeitarbeitslose zum allgemeinen Arbeitsmarkt praktisch versperrt hatte, wurde wieder aufgehoben. Auch die SPD hat in Berlin zugestimmt.
Der Vorschlag der FDP ist richtig, Unternehmen Lohnkostenzuschüsse zu gewähren, die gering qualifizierte Arbeitslose einstellen. Das ist eine ganz konkrete Hilfe, die dauerhaft integriert. Für die Ausrichtung der neuen Arbeitsmarktpolitik der Landesregierung - darauf legen wir Wert - ist es wichtig, dass die Zuständigkeiten bei der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe von den Kommunen wahrgenommen werden können. Dafür müssen die Bedingungen geschaffen werden. Wir glauben, dass die Sozialämter mit ihrer Nähe zur Klientel eher in der Lage sind, arbeitsfähige Langzeitarbeitslose in den ersten Arbeitsmarkt zu integrieren.
Grundvoraussetzung ist allerdings - auch das will ich für die CDU-Fraktion deutlich formulieren -, dass die Haushaltsmittel, die zurzeit der ehemaligen Bundesanstalt für Arbeit zur Verfügung stehen, auf die Kommunen, auf die Sozialämter übertragen werden. Sonst kann diese Politik nicht funktionieren. Das muss daher geregelt werden.
Die Kommunalpolitiker müssen jetzt sehr schnell von Ihnen, Herr Minister Rohwer, erfahren, welche der bisher 35 gültigen Förderinstrumente aus dem Programm ASH 2000 gestrichen werden. Wir müssen uns vor Ort nämlich darauf einstellen. Daher brauchen wir hier eine zügige Festlegung der Landesre
gierung. Wir halten es für richtig, dass Sie gesagt haben: Wir werden weniger Förderinstrumente haben. Wir werden eine Konzentration vornehmen. - Ich sage Ihnen noch einmal: Wir sollten uns auf den Bereich Qualifizierung der Schulabgänger und der Menschen mit Behinderung konzentrieren. Daran können wir konkret arbeiten.
Die CDU-Landtagsfraktion - das will ich noch einmal sagen - hält es gerade nach der Vorlage dieses Berichtes für richtig, dass die Zuständigkeit für die Arbeitsmarktpolitik in das Wirtschaftsministerium gewandert ist.
Ich sage auch ganz deutlich, dass wir damit eine Hoffnung verbinden, nämlich die Hoffnung, dass wir einen solch desaströsen Bericht nicht noch einmal als Bilanz vorgelegt bekommen. Das ist keine aktive Arbeitsmarktpolitik. Das ist keine erfolgreiche Arbeitsmarktpolitik. Es ist vielmehr ein Flop. Damit wurde zu wenigen Menschen bei einem zu hohen Mitteleinsatz wirklich geholfen.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Schaffung einer Ausbildungsplatzabgabe ist ein Bonbon für die SPD-Basis und eine weitere schallende Ohrfeige für die deutsche Wirtschaft.
Die Wirtschaft und dort insbesondere Mittelstand und Handwerk haben erneut große Kraftanstrengungen unternommen, um jeden ausbildungsfähigen und ausbildungswilligen Schulabgänger mit einer Lehrstelle zu versorgen. Vor wenigen Wochen haben wir in diesem Parlament an die Wirtschaft appelliert, weitere Ausbildungsplätze zur Verfügung zu stellen. Ende August 2003 gab es noch 4.053 unversorgte Schulabgänger, einen Monat später waren es noch 701 Ausbildungsplatzsuchende, und heute gibt es 150 freie Lehrstellen in Schleswig-Holstein. Die Unternehmen in Schleswig-Holstein haben in einer wirtschaftlich schwierigen Phase fast alle jungen Menschen in Ausbildung gebracht. Das war eine enorme Kraftanstrengung, die angesichts der Rahmenbedin
gungen für die Unternehmerschaft in Deutschland überhaupt nicht selbstverständlich ist.
Die Unternehmer haben im Gegensatz zu vielen Gewerkschaften ihre soziale Verantwortung beispielhaft wahrgenommen. Wie sieht der Dank von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für dieses vorbildliche Verhalten aus? Eine Ausbildungsplatzabgabe soll eingeführt werden; als Dank schwingen Sie die Keule der gnadenlosen Gängelung.
- Ich habe ja gehört, von wem es kam, Herr Neugebauer.
Eine Ausbildungsplatzabgabe soll eingeführt werden. Auch Herr Neugebauer will dies. Dies ist aus Sicht der CDU-Landtagsfraktion ein völlig falsches Signal. Nach der geplanten Abschaffung des Meisterbriefes in 62 der 94 Handwerksberufe ist das eine weitere Ohrfeige für die Leistungsträger in unserer Gesellschaft. Sie motivieren nicht die Leistungsbereiten, Sie demotivieren sie in diesem Land.
Die Reaktionen der Wirtschaft sind eindeutig und leider auch nachvollziehbar. Die IHK spricht von einer Kriegserklärung an den Mittelstand, die Landesfachinnung der Fliesenleger droht mit einem Boykott der Lehrlingsausbildung, und die Gastronomie schlägt Alarm. Weitere Branchen werden folgen. Die Politik von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Berlin vernichtet auch in dieser Frage die Zukunftschancen der jungen Generation.
Mit der Einführung einer Ausbildungsplatzabgabe schaffen Sie ein weiteres bürokratisches Monstrum. Sie knebeln weiter die Wirtschaft, und Sie vernichten weitere Lehrstellen in Deutschland.
Ihr Verhalten - und das muss ich leider auch sagen, nachdem ich gehört habe, was in Ihrem Antrag stehen soll - ist schlichtweg verantwortungslos.
Sie zerstören Vertrauen in die Politik, aber auch Vertrauen in die politisch Handelnden, denn in dieser Frage haben sich die Unternehmer bis vor ein paar Tagen auf das Wort des Wirtschaftsministers Rohwer und des Wirtschaftsministers Clement verlassen. Heute sind sie verlassen. Clement und Rohwer konnten sich in der eigenen Partei nicht durchsetzen, und das regionale Fenster, was Sie jetzt vorschlagen, ist doch ein Aktionismus, der uns vor Ort nicht weiterhilft.
Diesem Antrag werden wir nicht zustimmen, wenn er uns denn zugeleitet wird.
Sie vernichten massenhaft Ausbildungsplätze, Sie tragen dazu bei, dass die Qualität der Arbeitsleistung - das ist einer der Standortvorteile der Bundesrepublik Deutschland - weiter sinken wird. Eigentlich hatte ich gehofft, dass die SPD-Landtagsfraktion mit ihrer Zustimmung zum Antrag der FDP signalisieren würde, dass sie hinter den bisherigen Äußerungen ihres Wirtschafts- und Arbeitsministers Rohwer stünde. Das ist nun nicht mehr der Fall. Die Wirtschaft kann sich auf diesen Arbeits- und Wirtschaftsminister schlichtweg nicht mehr verlassen.
Vieles ist wirklich nur noch Fassade, und ich befürchte, dieser Vertrauensverlust wird auch dazu beitragen, das Klima weiter zu verschärfen und weitere Ausbildungsplätze zu verlieren.
Ich möchte im Namen der CDU-Landtagsfraktion heute noch einmal die Gelegenheit nutzen, um allen Ausbildern dafür zu danken, dass sie auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten jungen Menschen durch die Bereitstellung von Lehrstellen eine Zukunftsperspektive geben.
Ich hätte mir gewünscht, dass von dieser Landtagssitzung ein gemeinsames Signal aller Fraktionen ausgehen würde wie beim Meisterbrief auch, dass die Ausbildungsabgabe wirklich ein Weg ist, der nur noch als ein Holzweg beschrieben werden kann. 30 % der Lehrstellen im Handwerk sind durch die geplante Abschaffung des Meisterbriefes akut gefährdet, weitere Stellenverluste werden folgen, wenn wir der Politik von Rot-Grün in Berlin folgen. Ich hatte gehofft, dass wir am Ende sagen können: Wir stoppen gemeinsam diesen Unsinn. Dem ist nicht so.
Die CDU-Fraktion wird dem Antrag der FDPFraktion zustimmen. Er ist gut, geht in die richtige Richtung und stärkt den Wirtschaftsstandort Schleswig-Holstein.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Über 4.100 Jugendliche in Schleswig-Holstein haben bis Ende August noch keine Lehrstelle gefunden. Das sind über 1.000 Jugendliche mehr als noch vor einem Jahr.
Diese beiden Zahlen dürfen aber nicht dazu führen, erneut eine Diskussion über die mangelnde Ausbildungsbereitschaft der deutschen Wirtschaft zu führen.
Auch die Diskussion über eine Ausbildungsplatzabgabe wäre völlig fehl am Platze. Eine solche Abgabe wird von der CDU-Landtagsfraktion weiterhin entschieden abgelehnt.
Sie würde aus unserer Sicht eher dazu führen, dass sich noch mehr Unternehmen aus der betrieblichen Ausbildung zurückziehen.
Ende August gab es in Schleswig-Holstein 1.300 unbesetzte Ausbildungsplätze. Das sind über 100 freie Lehrstellen mehr als noch vor einem Jahr; auch diese Zahl sollten wir zur Kenntnis nehmen.
Trotzdem ist die Zahl von über 4.100 nicht versorgten Schulabgängern ein Armutszeugnis für diese Gesellschaft. Es ist für junge Menschen eine schlimme Erfahrung, feststellen zu müssen, dass ihnen ein fließender Übergang in das berufliche Leben verwehrt bleibt. Es ist vielleicht auch eine prägende, aber falsche Erfahrung für Jugendliche, wenn sie nach dem Schulbesuch zunächst erleben müssen, auf soziale Sicherungssysteme angewiesen zu sein.
Die Zahl der angebotenen Lehrstellen ist in Schleswig-Holstein im Vergleich zum Vorjahr um 1.800 gesunken. Das ist ein Rückgang von 9,8 %. Den stärksten Einbruch bei den Ausbildungsplatzangeboten erleben wir in den kaufmännischen Berufen, bei den Gesundheitsdienstleistern, im Kraftfahrzeuggewerbe sowie beim Verkaufspersonal.
Der verlässlichste Partner im Bereich der beruflichen Ausbildung ist und bleibt das Handwerk in Schleswig-Holstein.
Im Namen der CDU-Landtagsfraktion möchte ich mich bei den Meistern und Gesellen für die dort erbrachte Ausbildungsleistung auch in diesem Jahr wieder ausdrücklich bedanken.
Das Handwerk handelt auch in wirtschaftlich schwierigen Phasen nach dem Leitmotiv: „Sozial ist, was Menschen in Arbeit bringt“.
Das Handwerk gibt jungen Schulabgängern in Schleswig-Holstein Zukunftsperspektiven. Es sorgt für gut ausgebildete Nachwuchskräfte, es stärkt den Wirtschaftsstandort Schleswig-Holstein und es stabilisiert die sozialen Sicherungssysteme.
Das Handwerk ist traditionell der größte ausbildende Wirtschaftsbereich Schleswig-Holsteins. Dort werden die Betriebsstrukturen nicht ausschließlich vom größtmöglichen Profit, sondern von der Verantwortung für Mitarbeiter und Lehrlinge geprägt.
Bundesweit bildet das Handwerk 530.000 Lehrlinge aus. Dabei müssen wir aber auch zur Kenntnis nehmen, dass ein immer größer werdender Teil der Schulabgänger nicht ausbildungsreif ist, und das ist die Kritik an der Schulpolitik im Lande SchleswigHolstein.
Die Ausbildungskapazitäten brauchen wir auch in den nächsten Jahren. Die CDU-Landtagsfraktion hat aber Zweifel daran, dass die Politik der Bundesregierung ihren Beitrag dazu leisten kann, auch in Zukunft diese große Zahl an Lehrstellen wirklich zu sichern.
Der Verzicht auf den Meisterbrief hätte auch negative Folgen für das künftige Lehrstellenangebot.
Die Ausbildungstradition ist im Handwerk eng mit dem Meisterbrief verbunden, so dass jede Schwächung des Meisterbriefs zwangsläufig zu einer gerin