rinnen und -lehrer - nicht so attraktiv ist wie andere Bundesländer. Deshalb wird in diesem Bereich sowieso zunehmend früher verbeamtet. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN werden diese Situation genau beobachten. Sollte sich zeigen, dass das Prinzip, erst nach fünf Jahren zu verbeamten, in einzelnen Bereichen Stück für Stück durchbrochen wird, werden wir erneut das Gespräch mit unserem Koalitionspartner suchen.
Achtens. Ein weiteres Problem taucht bei den Referendaren auf. Da die zweite Phase der Lehrerausbildung im Beamtenverhältnis erfolgt, sind sie in der Rentenversicherung nachzuversichern, wenn sie innerhalb von zwei Jahren nicht wieder in das Beamtenverhältnis berufen werden.
Neuntens. Die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist die Meinung, dass unter den gegebenen Umständen eine sofortige Verbeamtung sinnvoll wäre.
Aufgrund der Vereinbarungen mit der SPD bleiben wir aber koalitionstreu und lehnen den vorliegenden Antrag ab,
zumal - das habe ich ausführlich geschildert - es auch für den von der Ministerpräsidentin gewählten Weg gute Argumente gibt.
(Widerspruch bei CDU und F.D.P. - Dr. Ek- kehard Klug [F.D.P.]: Die haben Sie bisher nicht vorgetragen!)
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der SSW steht weiterhin dazu, dass Beamte im Prinzip nur für hoheitliche Aufgaben in der Verwaltung des Staates eingesetzt werden sollten.
Wir sind weiterhin der Meinung, dass angestellte Lehrkräfte viel flexibler im Schuldienst eingesetzt werden können.
Wir stehen auch zu der Aussage, dass eine Verbeamtung langfristig eine große finanzielle Belastung für den Landeshaushalt darstellt.
Denn durch eine Verbeamtung von angestellten Lehrern wird den künftigen Generationen von Steuerzahlern eine hohe Pensionslast zugeschoben.
Vielen Dank, Frau Präsidentin! - Wir bleiben ebenfalls bei der Auffassung, dass es für die Zukunft der Bundesrepublik unausweichlich bleibt, Beamte in die Beitragspflicht einzubeziehen.
Vor dem Hintergrund der Diskussion um Verwaltungsreform und Modernisierung der Verwaltung ist es sehr bedauerlich, dass in der Praxis die alten Strukturen in Bund und Land sehr schwer wegzubekommen sind.
Deshalb stand der SSW der Entscheidung der Landesregierung vom letzten Jahr, angestellte Lehrkräfte ins Beamtenverhältnis zu übernehmen, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen, auch mit gemischten Gefühlen gegenüber.
Allerdings blieb der Landesregierung damals kaum eine andere Wahl, als jetzt erst einmal einen Schlussstrich bei der Verbeamtungspolitik zu ziehen. Denn
aus den kurzfristigen Einsparmöglichkeiten kam die sehr schwer zu vermittelnde Tatsache, dass angestellte Lehrkräfte unter dem Strich weniger als verbeamtete Kollegen in ihrer Gehaltstüte vorfanden. Hier hätte sich der SSW allerdings auch ein Tarifabkommen zwischen Landesregierung und angestellten Lehrkräften gewünscht.
Der damals vorgeschlagene Kompromiss, dass angestellte Lehrkräfte unter bestimmen Voraussetzungen nach fünf Jahren in ein Beamtenverhältnis übernommen werden können, erschien uns vor dem Hintergrund der misslichen Lage akzeptabel. Auch das möchte ich noch einmal hervorheben; dazu stehe ich.
Der SSW hat sich aber auch immer dafür ausgesprochen, dass ein Alleingang Schleswig-Holsteins in dieser Frage auf Dauer nicht durchzuhalten sei.
Angesichts der katastrophalen Haushaltslage des Landes und der zu erwartenden Kürzungen in vielen wichtigen gesellschaftlichen Bereichen stehen wir aber vor einer neuen Situation, die dazu führt, dass man den Beschluss vom letzten Jahr wieder überdenken sollte. Der CDU-Antrag sieht auch vor, allen angestellten Lehrerinnen und Lehrern auf eigenen Antrag hin in das Beamtenverhältnis zu übernehmen.
Sollte die Landesregierung Kürzungen in Kernbereichen - wie den Kommunen, im Sozial-, Jugend- und Kulturbereich oder bei den Minderheiten - vornehmen, die nicht mehr hinzunehmen sind, ist der SSW schweren Herzens bereit - ich möchte das wirklich so sagen, denn das ist für uns nicht leicht, das so zu formulieren -, über eine Verbeamtung aller Lehrerinnen und Lehrer nachzudenken.
Obwohl wir im Prinzip weiter dafür eintreten, dass alle Lehrerinnen und Lehrer Angestellte sein sollten, muss man sich ernsthaft überlegen, ob man weiterhin als einziges Bundesland eine Entbeamtungspolitik im Schuldienst aufrechterhalten kann, die im Jahr - so wird gesagt - kurzfristig 50 Millionen DM an Kosten verursacht, wenn man gleichzeitig in vielen wichtigen gesellschaftlichen Bereichen Einsparungen vornimmt.
Die Landesregierung sollte unserer Meinung nach noch einmal einen Versuch starten, auf Bundesebene eine einheitliche Regelung für den Status von Lehrerinnen und Lehrern im Landesdienst zu schaffen.
Ich habe das in meinem Antrag dargelegt. Diese Regelung sollte ein einheitliches Dienstrecht und eine Angleichung der Versorgungssysteme umfassen.