Herr Hübner, Sie sind damit sozusagen das letzte verbliebene Gründungsmitglied des Wissenschaftlichen Dienstes, welcher in seiner jetzigen Form vor etwa 35 Jahren aufgebaut wurde. Man kann also mit Fug und Recht sagen, dass hier praktisch eine Epoche zu Ende geht. Und in diesem Sinne sind Sie, sehr geehrter Herr Hübner, im positiven Sinne des Wortes ein echter „Dinosaurier“.
Wir haben uns bei Ihnen, sehr geehrter Herr Hübner, ganz herzlich zu bedanken für Ihre kompetente, loyale, freundliche und verbindliche Art, die Sie auszeichnet und mit der Sie uns, das hohe Haus und die Parlamentarier begleitet haben.
Wenn Sie jetzt in den zweifellos verdienten Ruhestand eintreten, wünschen wir Ihnen alle für die Zukunft Gesundheit, aktive Entspannung und alles, alles Gute. Nochmals herzlichen Dank, Herr Hübner, für die geleistete Arbeit für den Schleswig-Holsteinischen Landtag.
Damit treten wir in die Tagesordnung ein. Die Fraktionen von CDU, SPD, FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die Abgeordneten des SSW sind übereingekommen, einen Dringlichkeitsantrag zu diskutieren:
Dringlichkeitsantrag der Fraktionen von SPD, CDU, FDP BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW Drucksache 15/2251 (neu)
Das Wort zur Begründung wird nicht gewünscht. Die Fraktionen sind übereingekommen, dass der Geschäftsführer der Fraktion der CDU, der Herr Abgeordnete Heinz Maurus, das Wort zur Dringlichkeit erhält.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Bundesregierung beabsichtigt, sowohl das Tonnagesteuersystem im Einkommensteuerrecht als
auch die Möglichkeit zum Einbehalt von 40 % der Lohnsteuer zur Senkung der Lohnnebenkosten auf Schiffen unter deutscher Flagge ersatzlos zu streichen.
Diejenigen Reedereien, die in den vergangenen Jahren für die Tonnagesteuer optiert haben, sollen von diesem System letztmalig im Jahre 2002 Gebrauch machen können. Nach derzeit geltendem Recht sind die Reedereien zu einer zehnjährigen Standortbindung, die entsprechende Investitionen in Sachkapital und in die Sicherung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen mit sich brachte, verpflichtet. Ohne Rücksicht hierauf soll das System nun ohne Übertragungsregelung abrupt beendet werden.
Dies entspricht nicht der Intention des Landes Schleswig-Holstein. Da in dieser Woche das Bundeskabinett hierzu noch eine Entscheidung treffen wird, haben die Fraktionen des Schleswig-Holsteinischen Landtages diesen Dringlichkeitsantrag eingebracht. Ich bitte, die Dringlichkeit zu befürworten.
Ich möchte noch darauf hinweisen, dass nach § 51 Abs. 3 der Geschäftsordnung des SchleswigHolsteinischen Landtages eine Zweidrittelmehrheit erforderlich ist, um die Dringlichkeit zu bejahen. Ich frage zunächst, wer der Dringlichkeit zustimmt. Ich bitte um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? Damit ist das einstimmig befürwortet. Somit ist der Antrag als Dringlichkeitsantrag in die Tagesordnung aufzunehmen. Ich schlage vor, ihn unter Tagesordnungspunkt 25 b einzuordnen.
(Holger Astrup [SPD]: Ich rege an, dass wir über die vorliegende Drucksache sofort ab- stimmen! - Heinz Maurus [CDU]: Gut!)
Diese Anregung findet offensichtlich die Zustimmung des hohen Hauses, Herr Kollege Astrup. Ich frage, wer diesem Geschäftsordnungsantrag zustimmt und bitte um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Das ist einstimmig so beschlossen. Der Tagesordnungspunkt 25 b wird also nun sofort aufgerufen:
Antrag der Fraktionen von SPD, CDU, FDP BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW Drucksache 15/2251 (neu)
Das Wort wird nicht weiter gewünscht. Dann kommen wir zur Abstimmung über die Drucksache 15/2251 (neu). Wer dem Antrag in der Sache zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Antrag in Drucksache 15/2251 (neu) einstimmig vom Schleswig-Holsteinischen Landtag beschlossen. Der Tagesordnungspunkt ist damit erledigt.
Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Ich darf zunächst für die Beantwortung der Großen Anfrage für die Landesregierung dem Herrn Innenminister Buß das Wort erteilen.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die gegenwärtige Qualität des Planens und Bauens und der gebauten Umwelt wird zurzeit EU- und bundesweit öffentlich diskutiert. Die Große Anfrage der SPD-Fraktion gibt Gelegenheit, Fragen der Baukultur in Schleswig-Holstein zu erörtern. Das begründet Chancen für eine breit angelegte, über die ohnehin in der Sache engagierten Fachkreise weit hinausgehende Debatte und Initiative im Land.
Das weit gefächerte Fragenspektrum der Großen Anfrage war für die Landesregierung Herausforderung und Ansporn zugleich, die Herausforderung, eine ressortübergreifende Bilanz mit dem aktuellen Stand der Baukulturentwicklung in SchleswigHolstein zu ziehen, und Ansporn, das Verständnis von Baukultur so weit zu fassen, wie es meiner Meinung nach notwendig ist. Dabei knüpfe ich an die Definition von Professor Dr. Gert Kähler im Statusbericht „Baukultur in Deutschland“ an, der im Auftrag des Bundesbauministeriums verfasst wurde. Ich zitiere:
„Der Begriff Baukultur beschreibt die Herstellung von gebauter Umwelt und den Umgang damit. Das schließt Planen, Bauen,
Umbauen und Instandhalten ein. Baukultur ist unteilbar. Sie beschränkt sich nicht auf Architektur, sondern umfasst Ingenieurleistungen, Stadt- und Regionalplanung, Landschaftsarchitektur sowie Kunst im öffentlichen Raum gleichermaßen. Die Qualität der Baukultur ergibt sich aus der Verantwortung der gesamten Gesellschaft die gebaute Umwelt und deren Pflege.“
Indem wir von der ganzen gebauten Umwelt und der Verantwortung der gesamten Gesellschaft reden, geben wir unmissverständlich zu verstehen, dass es um die Verbesserung der Alltagskultur des Planens und des Bauens geht. Denn darauf kommt es an. Das Setzen architektonischer Highlights, von denen wir zweifellos einige im Lande haben, wäre allein zu kurz gegriffen. Im Rahmen der Bauaufgaben und der Förderpolitik des Landes ergeben sich zahlreiche Ansätze, den Anspruch zu verwirklichen. Gerade in Zeiten knapper öffentlicher Mittel kann es der Landesregierung nicht gleichgültig sein, was gebaut und wie gebaut wird.
Dass sich insbesondere die Städte- und Wohnraumförderung in meinem Ministerium als Vorreiter auf dem Wege zur Verbesserung des baukulturellen Niveaus versteht, ist selbstverständlich. Die Landesregierung wird sich jedoch aus mehreren Gründen nicht auf die beiden Förderbereiche beschränken, erstens im Interesse der Nachhaltigkeit aller staatlichen Bau- und Infrastrukturinvestitionen, zweitens zur Verbesserung der weichen Standortfaktoren im Wohn- und Wirtschaftsstandort Schleswig-Holstein und drittens zur Erhöhung der Wettbewerbschancen für die hiesige Bauwirtschaft sowie zur Existenzsicherung der Bauschaffenden und der die bauliche Umwelt Planenden und Gestaltenden im Lande.
Ein qualitätsvolles Planen und Bauen und eine wettbewerbsfähige Bauwirtschaft setzen ein hohes Qualitätsniveau bei den Bauschaffenden aller Fachsparten voraus. Das Engagement für die gebaute Umwelt braucht kundige Bürgerinnen und Bürger; die gegenwärtige Baukulturinitiative hat daher auch eine bildungspolitische Komponente. Nicht von ungefähr hat die SPD-Fraktion auch Fragen nach der baukulturellen Quantifizierung im Rahmen der allgemeinen Schulbildung, der Erwachsenenbildung sowie nach der fachlichen Aus- und Fortbildung bis hin zur Nachwuchsförderung aufgeworfen. Eine lebhafte Baukulturdebatte im Land kann bei den verschiedenen Bildungs- und Weiterbildungsträgern im Land die einschlägigen Angebote bereichern und die Nachfrage erhöhen.
Natürlich hat es bisher schon zahlreiche interessante Veranstaltungen gegeben. An erster Stelle ist die Architekten- und Ingenieurkammer SchleswigHolstein zu nennen, für welche die Förderung der Baukultur zu den wichtigsten Aufgaben zählt.
Ihr hochwertiges Angebot rund ums Planen und Bauen wie zum Beispiel der jährliche Tag der Architektur und die Norddeutschen Architektentage ist für Fachleute wie für Laien interessant. Nicht weniger wichtig ist das umfassende Fortbildungsprogramm für die Kammermitglieder.
Der Diskussion über die Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage „Baukultur in SchleswigHolstein“ sehe ich gespannt entgegen. Um der Bau- und Planungskultur den Stellenwert einzuräumen, der ihr in unserer Zeit zukommt, brauchen wir ein tragfähiges Neztwerk aller am Planen und Bauen beteiligten Institutionen im Lande. Dazu müssen alle Beteiligten ihren jeweiligen Part in größtmöglicher Verantwortung wahrnehmen und ihre Aktivitäten bündeln.
Das Ergebnis der Erörterung ist eine wichtige Orientierungslinie für die Landesregierung, um die Prioritäten und die nächsten Schritte bei der schleswigholsteinischen Baukulturinitiative zu setzen.
Ich eröffne die Aussprache. Das Wort für die Fraktion der SPD erteile ich der Frau Abgeordneten Renate Gröpel.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Namen der SPD-Fraktion, vor allem aber auch im Namen von meinen Kollegen Dr. Henning Höppner und Dr. Ulf von Hielmcrone, möchte ich der Landesregierung mit dem federführenden Innenministerium ein großes Lob aussprechen.
Mit der Antwort auf unsere Große Anfrage zur Baukultur in Schleswig-Holstein liegt ein 111 Seiten starkes, sehr gutes und umfassendes Nachschlagewerk von hoher Qualität vor. Es ist sozusagen ein