Ein Wermutstropfen bleibt, dass es - wieder aufgrund des Konnexitätsprinzips - nicht möglich ist, die Einrichtung von kommunalen Behindertenbeauftragten vorzuschreiben. Auch hier bleibt vorerst lediglich die Hoffnung, dass die Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker nicht nur Dienst nach Vorschrift machen. Sie sollten von sich aus - viele tun es auch - die Initiative ergreifen, um die behinderten Menschen in ihrer Umgebung ein Stück weit in die Gesellschaft hereinzuholen.
Das Gleichstellungsgesetz hat viele positive Seiten und manche problematische Aspekte. Insgesamt stoßen die guten Absichten häufig an die harten, unüberwindbaren Barrieren der finanziellen Realität. Insofern sind die Mängel dieses Gesetzes nicht zuerst Ausdruck eines fehlenden Willens, sondern Ausdruck fehlender Mittel.
Der SSW begrüßt ausdrücklich die Absicht, den Menschen mit Behinderung in Schleswig-Holstein das Führen eines selbstbestimmten Lebens und eine gleichberechtigte Teilhabe zu ermöglichen. In unserer Gesellschaft muss der Vordereingang für die Menschen mit Behinderungen noch geöffnet werden. Allzu häufig werden sie nur über die Rampe am Lieferanteneingang hereingelassen. Das können wir in den kommenden Jahren hoffentlich ändern.
Besonders erfreulich finde ich, dass wir uns im Ausschuss einvernehmlich darauf geeinigt haben - das hat die Kollegin Birk ja schon ausgeführt -, uns spätestens in einem Jahr noch einmal zusammenzusetzen, um weiter an der Gleichstellung der Menschen mit Behinderung zu arbeiten.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem Landesgleichstellungsgesetz für Menschen mit Behinderung sollen für ebendiese Gleichstellung und Barrierefreiheit im öffentlichen Raum erreicht werden, Benachteiligungen abgebaut werden und damit der Weg zu Selbstständigkeit, Autonomie sowie echter Teilhabe für behinderte Menschen geebnet werden. Darüber, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, besteht Einigkeit, heute wie bei der ersten Lesung und in allen Ausschussberatungen.
Lassen Sie mich eine kleine Anmerkung machen, Herr Dr. Garg: Wenn Sie ohnehin als Mitantragsteller einen Änderungsantrag unterstützen, hätte ich erwartet, dass das Thema Barrierefreiheit und Selbstverpflichtung auftaucht. Das wäre nur konsequent gewesen, wenn man seine gesamte Redezeit auf diesen Punkt verwendet.
Zur gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe gehört es, keine Sonderlösungen für behinderte Menschen zu schaffen. Menschen mit einem Handikap wollen - so hat es eben auch die Kollegin Hinrichsen gesagt - ebenso wie nicht behinderte Menschen ein Gebäude durch den Haupteingang betreten.
Mit dem Landesgleichstellungsgesetz ziehen wir mit den Regelungen des Bundes gleich. Dies scheint uns sehr wichtig zu sein, weil es für Menschen mit einer Behinderung wirklich von Bedeutung ist, bei allen Behörden und in allen Teilen der öffentlichen Verwaltung Bedingungen vorzufinden, die für sie Gleichstellung bedeuten.
Das Selbstverständnis von Menschen mit Behinderung - auch darüber waren wir uns einig - hat sich in der Vergangenheit deutlich geändert. Sie wollen nicht länger nur Objekte sozialer Leistungen sein, sondern ihr Leben selbst bestimmen und sehr selbstverständlich am Leben in der Gesellschaft teilnehmen.
Mit diesem Gesetz, meine Damen und Herren, kommen wir dem Ziel ein gutes Stück näher. Dass wir aber überhaupt ein Gesetz brauchen, um dieses Ziel zu erreichen, zeigt, dass wir als Menschen ohne ein Handikap, das uns behindert, offenbar nur mit gesetzlicher Nachhilfe umdenken können. Deshalb müssen wir diesen Weg ganz bewusst mit beschreiten und uns klar darüber sein, dass dieses Gesetz nicht der Endpunkt einer Entwicklung ist, sondern ein Zwischenschritt, und deshalb sicherlich keinen Ewigkeitswert für sich beansprucht.
Meine Damen und Herren, das Jahr 2003 ist von der Europäischen Union zum Jahr der Menschen mit Behinderung bestimmt worden. Ich glaube, wenn der Landtag heute dieses Gesetz beschließt, sodass es am 1. Januar 2003 in Kraft treten kann, dann ist das ein sehr gutes Signal für den Start in ein solches Jahr.
Wir kommen zur Abstimmung. Etwas unkonventionell haben die Oppositionsparteien - CDU und FDP - einen alternativen Gesetzentwurf vorgelegt, der faktisch nichts anderes bedeutet als die Abstimmung über einen Änderungsantrag und die anschließende Einarbeitung. Das setzt aber voraus, dass wir jetzt, da wir zwei Fassungen vorliegen haben, alternativ abstimmen. - Ich sehe keinen Widerspruch. Dann werden wir so verfahren.
Wer dem Gesetzentwurf in der vom Ausschuss empfohlenen Fassung die Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer dem Gesetzentwurf in der von CDU und FDP empfohlenen Fassung die Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. - Damit stelle ich fest: Der Gesetzentwurf in der vom Ausschuss empfohlenen Fassung hat mit den Stimmen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW die Mehrheit gefunden; der Gesetzentwurf in der Fassung von CDU und FDP fand mit deren Stimmen keine Mehrheit.
Wir kommen zunächst zu Tagesordnungspunkt 20, den wir gestern schon im Geschäftsgang hier angesprochen haben:
Dazu liegt Ihnen als Antragsfassung die Drucksache 15/2285 (neu) in zweiter Fassung vor, und zwar der Fraktionen von CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und SSW. Eine Aussprache ist nicht vorgesehen, also lasse ich über den Antrag Drucksache 15/2285 (neu), zweite Fassung, abstimmen. Wer diesem Antrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Einstimmig so beschlossen.
Neue Wege in der Drogenpolitik - Projekt: „Schleswig-Holsteins Schulen sind rauchfreie Zonen“ Antrag der Fraktion der CDU Drucksache 15/1398 Bericht und Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses Drucksache 15/2281
Das Wort erteile ich dem Berichterstatter des Bildungsausschusses, Herrn Abgeordneten Dr. von Hielmcrone.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit den Stimmen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP bei Enthaltung der CDU empfiehlt der Bildungsausschuss dem Landtag, den Antrag in der Fassung anzunehmen, der Ihnen als Beschlussempfehlung vorliegt.
Dann lasse ich über den Antrag in der vom Ausschuss empfohlenen und hier eben vorgetragenen Fassung abstimmen. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Dann haben wir diesen Antrag mit den Stimmen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SSW und FDP gegen die Stimmen der CDU beschlossen.
Ich erteile das Wort erneut dem Berichterstatter des Bildungsausschusses, Herrn Abgeordneten Dr. von Hielmcrone.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im Einvernehmen mit dem Finanzausschuss empfiehlt der Bildungsausschuss dem Plenum des Landtages einstimmig, den Bericht zur Kenntnis zu nehmen.
Gibt es Wortmeldungen zum Bericht? - Das ist offenkundig nicht der Fall. Eine Aussprache ist nicht vorgesehen.
Der Ausschuss empfiehlt also, den Bericht der Landesregierung zur Kenntnis zu nehmen. Wer entsprechend verfahren will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Einstimmig zur Kenntnis genommen.
Das Wort hat erneut der Berichterstatter des Bildungsausschusses, Herr Abgeordneter Dr. von Hielmcrone.
Mit den Stimmen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen von CDU und FDP empfiehlt der Bildungsausschuss dem Landtag, die Anträge auf den Drucksachen 15/2069 und 15/2183 abzulehnen.