Das Wort zu einem Kurzbeitrag nach § 56 Abs. 4 der Geschäftsordnung erteile ich jetzt der Frau Abgeordneten Sylvia Eisenberg.
Meine Damen und Herren! Liebe Kollegen! Es war klar, dass Wind von vorn kommt. Aber ich will Ihnen sagen: Man kann das Denken, das Überlegen und das Vorschlägemachen nicht verbieten.
Ich finde es nicht in Ordnung, wenn aus bestimmten Reihen sofort die volle Breitseite kommt und von den 50er-Jahren und von Rückschritt gesprochen wird, ohne zu wissen, dass die Regelungen der 50er- und 60er-Jahre weit entfernt sind von den Regelungen, die Baden-Württemberg heute hat.
Ich weise noch einmal darauf hin: Es ist ein abgestuftes Verfahren und keine punktuelle Sache. Wir werden das im Ausschuss weiter diskutieren.
Wir haben diesen Vorschlag auch unter dem Gesichtspunkt eingebracht, das Sitzenbleiben zu vermeiden, weil wir wissen, mit welchen Schwierigkeiten dieses behaftet ist. Ich bitte, auch den Gedanken des Sitzenbleibens in die Überlegungen mit einzubeziehen. Bei aller Forderung, bei allem, was wir wollen - wir wollen das Gleiche wie Sie -, muss auch überlegt werden, ob es nicht sinnvoll sein kann, auch im Rahmen der Orientierungsstufe den Elternwillen in bestimmte Bahnen zu lenken.
Meine Damen und Herren, ich darf Sie daran erinnern, dass 50 % aller Realschüler im Eingangsbereich Hauptschulempfohlene sind, dass 30 % aller Gymnasiasten in der fünften Klasse „Realschüler“ sind. Ich habe überhaupt nichts dagegen, nur faktisch ist es so, dass ein großer Teil dieser Kinder den Weg nach unten durchläuft. Ich frage mich wirklich, ob man das nicht verhindern und den damit zusammenhängenden psychologischen Folgen für die Kinder selbst vorbeugen kann.
Nun will ich noch etwas zu den berühmten „alten Hüten“ sagen. Das wird nun wirklich höchste Zeit. Die Erste, die von Leistungskontrollen, Leistungsvergleichen und Abschlussprüfungen zum Beispiel in der Hauptschule geredet hat, war die CDU dieses Landes und keinesfalls die SPD oder das Bildungsministerium.
Das war lange vor PISA. Ich möchte Sie noch einmal daran erinnern: Sie haben diese Vorschläge von uns übernommen. Das sind keine alten Hüte. Und wenn es alte Hüte gewesen wären, hätte es mich gewundert, dass Sie sie übernommen haben. Es waren Reformvorschläge, die unser Bildungssystem insgesamt weiterbringen sollten. Ich habe mich gefreut, dass Sie sie übernommen haben.
Zuletzt will ich noch etwas zur Hauptschulabschlussprüfung sagen, gegen die Sie sich auch im Bildungsausschuss gewehrt haben. Letztlich wird sie doch kommen. Und ich prophezeie Ihnen heute: Auch das, was wir jetzt vorgeschlagen haben, wird kommen.
Es ist beantragt worden, den Antrag dem Bildungsausschuss zu überweisen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Dies ist einstimmig so beschlossen.
Ich erteile zunächst dem Berichterstatter des Bildungsausschusses, dem Herrn Abgeordneten Dr. von Hielmcrone, das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Bildungsausschuss hat in dieser Sache alternativ mit folgendem Ergebnis abgestimmt: Mit den Stimmen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen von CDU und FDP empfiehlt der Ausschuss dem Landtag, den CDU-Antrag, Drucksache 15/2243, abzulehnen und den Antrag der Koalitionsfraktionen, Drucksache 15/2256, unverändert anzunehmen.
Meine Damen und Herren! Im Grunde können wir uns die Auseinandersetzung sparen. Die Landesregierung macht ja doch, was sie will.
Die Regierungsfraktionen folgen ihr in der Regel, ohne dass eigene Vorschläge eingebracht werden. Ich darf daran erinnern: Im Oktober 2001 begrüßt RotGrün die geplante Umorganisation der Landeszentrale für politische Bildung zu einer gemeinnützigen GmbH. Nachdem dieses Konzept des Bildungsministeriums gescheitert ist, wird jetzt die Landeszentrale als landeseigener Betrieb vehement begrüßt.
Das Abnicken ist immer einfacher, als eigene Vorstellungen zu entwickeln. Das wissen wir. Aber wenn Sie unseren Vorschlägen nicht folgen wollen - wir haben zwei Vorschläge gemacht, einmal im Sommer 2001 und das zweite Mal im Oktober 2002 -, dann müssen wir das so hinnehmen. Damit ist die Sache jedenfalls für mich gegessen.
Herr Klug hat einen Antrag mit der Forderung vorgelegt, dass die Landeszentrale für politische Bildung auch in ihrer neuen Organisationsform ihre Eigenständigkeit wahrt. Das sehe ich als selbstverständlich an. Die Formulierung, dass sie nicht der Kontrolle Dritter ausgeliefert wird, ist für uns ein bisschen weit gehend. Ich denke, die Landeszentrale soll ihre Eigenständigkeit bewahren. Sie soll sich auf ihre Kernaufgaben zurückbesinnen und ihr Veranstaltungsangebot - das ist unser Ansatz - auf die Bildungsstätten und die Initiativen politischer Bildung übertragen. Das wäre die Erweiterung Ihres Antrags, Herr Dr. Klug. Damit beende ich meine Rede.
Frau Eisenberg, wenn über Ihre Fassung abgestimmt werden soll, dann bitte ich darum, dass Sie sie dem Präsidium schriftlich vorlegen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es ist sehr ungewöhnlich, dass wir Rückläufe aus dem Ausschuss hier noch einmal diskutieren. Deswegen in aller Kürze: Mit dem Antrag der CDU auf Drucksache 15/2243, den wir im November 2002 beraten haben, wurde unterstellt, die Frage der Fachaufsicht würde verändert werden. Das haben wir hier schon im November richtig gestellt.
Ferner wurde behauptet, dass die Landeszentrale künftig unter Führung der Volkshochschulen geführt werden soll. Auch das haben wir richtig gestellt und zurückgewiesen. Nun kann bei der Antragsformulierung eine mangelnde Information vorgelegen haben.
Das wollen wir gern konzedieren. Mittlerweise hat das Kuratorium politische Bildung getagt, wo die Dinge richtig gestellt worden sind. Bei der ausführlichen Debatte im Ausschuss sind die Dinge ebenfalls richtig gestellt worden. Wenn der Antrag weiterhin aufrechterhalten wird, dann kann ich nur sagen: Vor so viel Ignoranz strecke ich die Waffen. Ich verweise auf meinen Redebeitrag vom 13. November 2002.
Wir werden der Beschlussempfehlung des Ausschusses folgen. Weiteren Beschlussbedarf sehen wir nicht. Deswegen werden wir alle anderen noch vorliegenden Anträge, die weiterhin unterstellen, hier würde ein unzulässiger Zugriff auf die Unabhängigkeit der Landeszentrale vorgenommen, ablehnen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Für die FDP-Fraktion ist und bleibt die Eigenständigkeit der Landeszentrale für politische Bildung eine Forderung, von der wir nicht abrücken.
Auch nach den Entwicklungen der letzten Wochen ist nicht gewährleistet, dass die jahrzehntelang unumstrittene Landeszentrale in Schleswig-Holstein eine eigenständige Landeseinrichtung ohne Fremdbestimmung durch Dritte sein wird.
Der Anfang Dezember 2002 vorgelegte neue Entwurf des Organisationserlasses für den künftigen Landesbetrieb enthält zwar keine Aussage mehr darüber, wen die Bildungsministerin mit der Geschäftsführung betraut. Aber es ist danach auch nicht ausgeschlossen, dass genau das geschieht oder in Zukunft geschehen könnte, was der erste Entwurf vom 17. September 2002 vorsah, dass nämlich „der Direktor des Landesverbandes der Volkshochschulen e. V. mit der Leitung der Landeszentrale für politische Bildung beauftragt wird“. Dies ist ein wörtliches Zitat aus dem Erlassentwurf vom September des letzten Jahres.
Im Bildungsausschuss hat Frau Erdsiek-Rave unsere Kritik an solchen Überlegungen abzuwehren versucht, indem sie den Eindruck erwecken wollte, als sei die Ablehnung dieser Konstruktion ein Ausdruck von Geringschätzung oder Misstrauen gegenüber den Volkshochschulen, dem Landesverband oder deren Geschäftsführer. Solche Unterstellungen sind ebenso falsch wie irreführend.
Unsere Kritik ist prinzipieller Natur. Wir würden es genauso ablehnen, wenn der Umweltminister eine Landeseinrichtung wie das Nationalparkamt einem der großen bedeutenden Naturschutzverbände unterstellen wollte oder wenn die Sozialministerin auf die Idee käme, die Leitung des Landesamtes für soziale Dienste dem Geschäftsführer eines der Wohlfahrtsverbände zu übertragen. Verbände und deren Dachorganisationen haben in Feldern, in denen viele Akteure an der Gestaltung wichtiger Belange des Gemeinwesens mitwirken, einen wichtigen Platz. Aber es ist nicht angemessen, ihnen die Kontrolle über eigene Landeseinrichtungen zu geben, die zum Bereich der Exekutive gehören und deren parlamentarische Kontrolle dem Landtag obliegt. Das ist eine Grundsatzfrage, die mit der Wertschätzung dieses oder jenes Verbandes rein gar nichts zu tun hat.
Es mag manche erstaunen: In dieser Frage sehen wir Liberale uns völlig einig mit dem Landesbezirk des DGB in Person des Vorsitzenden Peter Deutschland, der hierzu an die Adresse der Landesregierung sehr klare Worte gefunden hat. Ich verweise im Einzelnen auf meine Rede in der November-Tagung des Landtages.
Bei der Überprüfung von Landesaufgaben muss es stets um die Frage gehen: Nimmt das Land die Erfüllung von Aufgaben selber in die Hand oder belässt es sie, gegebenenfalls auch vollständig, dem privaten Sektor oder aber der Tätigkeit gemeinnütziger Organisationen und Verbände, die dann als Zuschussempfänger Landesmittel einsetzen?