antwortlich für das Bundesland Schleswig-Holstein, sondern wir sind für den Gesamtstaat verantwortlich.
Welche Auswirkungen hat das auf unsere gesamtwirtschaftliche Bilanz? Wie wollen wir darauf reagieren? Ich höre nach wie vor die großen Worte der Ministerpräsidentin über die Verantwortung Schleswig-Holsteins für die deutsche Einheit. Urplötzlich gilt das nicht mehr.
- Das ist kein 10-Minuten-Beitrag, Herr Müller. Die Uhr läuft genauso wie bei Ihnen auch. Die Präsidentin wird sehr sorgfältig darauf achten. Ich bin aber begeistert, wenn zweieinhalb Minuten von mir so wirken wie von Ihnen zehn Minuten.
Ich bitte trotzdem den Wirtschaftsminister dieses Landes kraft seiner Kompetenz, zu den wirtschaftlichen Fragen noch einmal Stellung zu nehmen und nicht einfach so nebulös die sozialen Fragen in den Vordergrund zu stellen.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich finde es teilweise schon erschreckend, welche Argumente hier gegen einen Gesetzentwurf benutzt werden - gerade von der rechten Seite dieses Hauses -, der nach den Forderungen der Unternehmen und der Arbeitnehmer in diesem Land endlich einmal Wirkung zeigen soll, um die Arbeitsplatzvernichtung aufzuhalten.
Wir wollen, dass solche Unternehmen beauftragt werden, die sich verpflichten, ihre Arbeitnehmer nach einem Tarifvertrag zu entlohnen, der am Ort der Leistungsausführung gilt. Wir wollen, dass dies auch für die Subunternehmer gilt. Wir wollen, dass für Arbeitnehmer in diesem Land
wieder eine Chance besteht, ihren Arbeitsplatz zu behalten oder wieder in Lohn und Brot zu kommen. In den vergangenen Jahren sind gerade im Baubereich zu viele Arbeitsplätze verloren gegangen.
- Sie sind es doch immer gewesen, der jede statistische Erhebung benutzt haben, um gegen die Landesregierung vorzugehen, gegen die Mehrheitsfraktion vorzugehen, um aufzuzeigen, wir hätten nicht genug getan.
Sie haben das In-Kraft-Treten dieses Gesetz in den Fachausschüssen lange genug blockiert. Ich freue mich, dass dieses Gesetz endlich in Kraft treten und umgesetzt werden kann.
Wir werden die Diskussion erleben. Nach 25 Jahren entdecken Sie plötzlich zum Silberjubiläum Ihr Mittelstandsförderungsgesetz. Ein zahnloser Tiger -
ich habe Ihnen das hier schon einmal gesagt - mit Kann- und Sollbestimmungen. Ich habe Ihnen schon einmal vorgelesen, wie damals Persönlichkeiten der FDP wie Herr Ronneburger und auch einige Abgeordnete aus den Reihen der CDU von diesem Pult aus die Frage gestellt haben: Was soll dieser Gesetzentwurf eigentlich?
- Herr Greve, Sie sind noch gar nicht dran. Es wurde gesagt: Was soll er eigentlich? Der Entwurf tut nichts, schadet aber auch nichts. Dann können wir ihn auch beschließen. - So ist das damals gelaufen.
Wir werden das beim Mittelstandsförderungsgesetz erleben. Das ist Ihnen das Wichtigste, was es für Sie überhaupt gibt - wiederum mit Kann- und Sollbestimmungen. Sie entlarven sich. Diejenigen, die für den Mittelstand in diesem Land angeblich so viel tun, ignorieren, was diese Landesregierung an Förder- und Unterstützungsmitteln auf den Weg gebracht, wie viel Millionen gerade im letzten Jahr zur Sicherung und zur Schaffung von Arbeitsplätzen bereitgestellt worden sind.
Ich glaube wirklich, es reicht, was Sie da an „Leistung“ gezeigt haben. Es wird Zeit, dass wirkungsvolle Mittel für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in diesem Land gerade im Baubereich auf den Weg gebracht werden.
Das Wort zu einem weiteren Kurzbeitrag nach § 56 Abs. 4 der Geschäftsordnung hat Herr Abgeordneter Wagner.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe nicht die Hoffnung, dass wir die Mehrheit von Rot/Grün und SSW noch von den richtigen ökonomischen Argumenten überzeugen werden. Das will ich auch gar nicht versuchen. Mich ärgert nur eines an der ganzen Diskussion - ich glaube, Frau Heinold hat es vorhin gesagt -: Für Sie gibt es in der Bauwirtschaft nur zwei Gruppen - das eine sind die Tarifgebundenen, das sind die Guten, und dann gibt es die Schwarzarbeiter und die Lohndumping-Unternehmen aus dem Osten. Das mag ja so richtig sein
und es ist sicherlich auch richtig - lassen Sie mich doch einmal ausreden! -, dass wir die schleswigholsteinische Bauwirtschaft vor diesen LohndumpingUnternehmen schützen wollen. Da bin ich mit Ihnen einer Meinung.
chen worden - und das ärgert mich persönlich -: Es gibt nämlich durchaus auch Unternehmen, die ein wirtschaftliches Problem haben und die sich überlegen, was sie tun können, um die Kosten zu senken. Bevor sie ihr Unternehmen in die Pleite schicken, sagen diese Unternehmen: Ich werde aus dem Tarifverband austreten.
Was, bitte schön, machen Sie denn eigentlich mit diesen Unternehmen, die aus dem Unternehmensverband austreten, weil sie sagen - ich kenne persönlich solche Unternehmen -, um mein Unternehmen vor einer Pleite zu schützen, trete ich aus dem Unternehmensverband aus? Diese Unternehmen bestrafen Sie noch mit Ihrem Gesetz, indem Sie sagen,
die kriegen jetzt keine Aufträge mehr, weil sie nicht tarifgebunden sind. Das ist der Nachteil an Ihrem Gesetz.
Die Idee, die Sie haben, vor Lohndumping zu schützen, ist gut, aber Unternehmen, die nicht tarifgebunden sind, die sollten Sie auch berücksichtigen, meine Damen und Herren!
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lieber Kollege Wagner, lesen bildet ja ab und zu
und bevor man sich hier äußert, sollte man den Gesetzentwurf lesen, auch die Begründung und die Ergebnisse der vielen Beratungen. Was darin steht, ist, dass für den jeweiligen Auftrag die Forderung erhoben wird, die Tariftreue einzuhalten. Welchem Tarifverband man angehört, ob man überhaupt einem angehört, und nach welchen Tarifen man sonst im Leben zahlt, wird davon nicht berührt.