Protokoll der Sitzung vom 02.04.2003

Diejenigen, die heute eine Zulage erhalten - das betrifft insbesondere die Arbeitskreis- und Ausschussvorsitzenden, ebenso wie die stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden -, werden keine Zulage mehr erhalten. Zulagen erhalten nach der Neuregelung nur noch der Landtagspräsident, die Vizepräsidenten, die Fraktionsvorsitzenden, die Parlamentarischen Geschäftsführer und die oder der Vorsitzende der Gruppe des SSW; noch einmal: Arbeitskreis- und Ausschussvorsitzende nicht mehr.

Das bedeutet - und einige Kolleginnen und Kollegen haben das auch für sich ganz persönlich und, wie ich finde, sauber vorgerechnet -, dass viele nicht ohne weiteres - entgegen dem, was in den Zeitungen zu lesen ist - eine Riesensteigerung haben, sondern je nach Familienstand und persönlichen Einschätzungen sich das neue Gehalt auch auf dem Stand von heute befinden kann. Deshalb finde ich Bemerkungen - von wem auch immer - an dieser Stelle zu diesem Thema unter der Überschrift „Abzocke“ nicht angemessen.

(Vereinzelter Beifall bei SPD und CDU)

Richtig ist allerdings, dass für den „einfachen“ Abgeordneten sich die Diäten von derzeit 3.926 € ab dem 1. 6. 2003 auf 5.700 € erhöhen werden. Der Hintergrund dieser Entwicklung ist, dass die jetzige Dotierung der Abgeordneten in Schleswig-Holstein auf der Basis eines zu versteuernden Jahreseinkommens, das dem eines Realschullehrers oder Studienrates entspricht, sich auf eine Besoldung nach dem Vorschlag der Diätenkommission erhöht, die der Höhe der Besoldung eines Richters an einem Oberlandesgericht entspricht. Das entspricht der Besoldungsgruppe R 2. Gewinner in dieser ganzen Operation sind deshalb in erster Linie die rund 35 Abgeordneten, die in diesem Parlament zurzeit keine Zulage erhalten. Diese Entwicklung entspricht der Empfehlung der Diätenkommission und ist wegen der verfassungsrechtlichen Stellung der Abgeordneten politisch - ich glaube nicht nur von SPD und CDU, sondern vom Haus insgesamt - so auch gewollt.

Ich sage nachrichtlich für die Öffentlichkeit: Das bisherige Tagegeld von 20 €, die Wahlkreispauschale und die Reisekostenpauschale entfallen ab dem 1. Juni 2003. Diese Pauschalen werden durch eine spitze Abrechnung der Fahrten, die man macht, ersetzt, die dann logischerweise auch weiter bezahlt werden. Gleichzeitig werden wir allerdings ein Straf

geld wie im Bundestag in Höhe von 40 € für unentschuldigtes Fehlen einführen.

Lassen Sie mich an dieser Stelle auf die viel diskutierte Abschaffung der steuerfreien Aufwandspauschale eingehen. Abgeordneten in Schleswig-Holstein ist es - wie in allen anderen Parlamenten im Lande - dann, wenn sie eine steuerfreie Kostenpauschale erhalten, nach § 22 des Einkommensteuergesetzes verwehrt, Werbungskosten jedweder Art geltend zu machen. Das geht so weit - damit das dann auch deutlich wird -, dass beispielsweise Gewerkschaftsmitglieder, die eine steuerfreie Kostenpauschale erhalten, ihre Gewerkschaftsbeiträge nicht geltend machen können. Das ist auch in Ordnung.

Eine entsprechende Änderung des Einkommensteuerrechts, wie wir es nach den Empfehlungen der Kommission vor zwei Jahren schon gefordert haben, ist in Berlin derzeit nicht erkennbar. Es wird nicht diskutiert. Wir hatten in der Anhörung zu dem Thema im Innen- und Rechtsausschuss - die Frau Vorsitzende hat darüber berichtet - eine sehr deutliche Stellungnahme der anwesenden Fachleute aus der Steuerabteilung des Ministeriums ebenso wie von der Steuerberaterkammer. Die Einschätzung der Fachleute war einhellig. Wir würden bei Abschaffung einer solchen steuerfreien Kostenpauschale verfassungs- wie steuerrechtlich genau die Probleme schaffen, die man bei der Einführung dieser Pauschale vor rund 50 Jahren abstellen beziehungsweise vermeiden wollte.

Zum Zweiten - das ist das zweite Element - schreiben wir vor allem wegen der Neuregelung der Altersversorgung mit dem von uns eingeschlagenen Weg ab 2005 ein Stück Parlamentsgeschichte in Deutschland. Auch hier sind wir das erste Parlament in diesem Land, das so verfährt. Wir folgen mit unserem Vorschlag an dieser Stelle weitgehend den Vorschlägen der unabhängigen Sachverständigenkommission unter Ernst Benda, die im Dezember 2001 ihre Empfehlungen zu einer Strukturreform vorgelegt hat.

Der entscheidende Schritt nach vorn besteht also nach unserer Auffassung darin, dass die Altersversorgung - wie von der Diätenkommission vorgeschlagen - auf eine Versicherungslösung, wie ich es verkürzt nennen will, umgestellt wird. Dafür erhalten die Abgeordneten ab 2005 zusätzlich einen zu versteuernden Betrag von monatlich 1.000 €, der - wie ebenfalls von der Kommission vorgeschlagen worden ist - in eine Pflichtversicherung eingezahlt werden muss.

Während man sich in anderen Parlamenten und auch im Bereich des Bundestages erste Gedanken über eine mögliche Reform macht - wir wissen weiß Gott, wie viel Zeit dies noch in Anspruch nehmen wird -, haben

(Holger Astrup)

wir für uns eine Entscheidung für den Beginn der neuen Legislaturperiode getroffen. Im Ergebnis allerdings sorgt diese Entscheidung auch dafür - auch das muss man der Öffentlichkeit sagen -, dass sich die Altersversorgung der Abgeordneten, die 2005 neu in den Landtag kommen, im Vergleich zu der heutigen Versorgung drastisch verschlechtern wird. Auch diese Entscheidung entspricht dem Vorschlag der Diätenkommission. Sie wird natürlich von der allgemeinen gesellschaftlichen Diskussion um die Zukunft der Alterssicherungssysteme getragen. Ich behaupte, die Entscheidung, die wir heute zu treffen haben, wird für andere Parlamente bis hin zum Bundestag Signalwirkung haben.

Das dritte und abschließende Element, das ich erwähnen will und durch das wir unsere Vorschläge abrunden, ist die Verringerung der Zahl der Abgeordneten ab 2005 von derzeit 75 auf 69. Die Zahl der Wahlkreise wird von 45 auf 40 und die Zahl der Listenmandate auf 29 reduziert, sodass das Parlament verkleinert wird. Darüber wird beim nächsten Tagesordnungspunkt weiter zu reden sein.

Ich bin davon überzeugt, dass wir, wenn wir Glück haben, es noch im Mai schaffen, mit einer Änderung der Verfassung in zweiter Lesung und einer Änderung des Wahlgesetzes in erster und gleichzeitig zweiter Lesung der Öffentlichkeit rechtzeitig vor der Sommerpause entsprechende Vorschläge vorzulegen.

Lassen Sie mich noch zwei kurze Punkte ansprechen. Bei der Krankenversicherung ändert sich nichts, weil wir bei den sehr ausführlichen Berechnungen und Modellen festgestellt haben, dass die derzeitige Regelung für den Landtag billiger ist, als wenn wir an dieser Stelle den Vorschlägen der Diätenkommission gefolgt wären.

Nun komme ich zur Frage des In-Kraft-Tretens, zu der Frage, die andere Fraktionen und uns natürlich auch beschäftigt hat. Wir haben es uns in der Arbeitsgruppe nicht leicht gemacht und sehr intensiv darüber diskutiert, was denn wohl die richtige und bessere Lösung wäre. Wir haben uns für ein In-Kraft-Treten der Diätenstrukturreform zum 1. Juni 2003 entschieden. Wir haben uns auch deshalb dafür entschieden, weil wir ansonsten - alle wissen, wovon ich rede - zum, ich glaube, dritten Male im Mai einen Bericht des Herrn Landtagspräsidenten zu erwarten gehabt hätten, in dem er uns nach § 28 des Abgeordnetengesetzes hätte vorschlagen müssen, wie es denn mit der Angemessenheit der Diäten in Schleswig-Holstein steht. Wir hätten also in diesem und im nächsten Jahr eine Diätendiskussion alter Art bekommen, ohne etwas an der Struktur der Diätenstruktur insgesamt geändert zu haben.

Das Ganze hat natürlich finanzielle Auswirkungen - auch das wissen alle Beteiligten -, und zwar finanzielle Auswirkungen dergestalt, dass sich die Ausgaben für die aktiven Abgeordneten in Schleswig-Holstein bis 2005, also für 22, 23 Monate in der Tat erhöhen werden; darüber sind wir uns im Klaren. Wir wissen aber auch - das ist die andere Seite der Medaille -, dass sich, verkürzt gesagt, die Kosten für den Landtag ab 2005 durch die Zusammenstellung aller drei Elemente auf dem Stand einpendeln werden, den wir heute haben.

Fazit: Ich stelle für meine Fraktion fest: Die harte Vorbereitungsarbeit hat ein richtungsweisendes Ergebnis gebracht, und zwar nicht nur für dieses Parlament, sondern für andere in diesem Lande auch. Sie werden sich an unserem Ergebnis messen lassen müssen.

Der letzte Satz lautet: Ich bedanke mich ausdrücklich und sehr herzlich bei den Kollegen der CDU und bei meinen eigenen natürlich, die sich in vielen Sitzungen mit den Feinheiten, den Auswirkungen und auch den Schwierigkeiten an verschiedenen Stellen beschäftigt haben. Ich glaube, dass wir gemeinsam ein Stück zukunftsweisende Arbeit geleistet haben. Meine Fraktion wird diesem Vorschlag deshalb zustimmen.

(Beifall bei SPD, FDP und vereinzelt bei der CDU)

Das Wort hat jetzt der Oppositionsführer, Herr Abgeordneter Kayenburg.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Unlängst war in der Presse zu lesen, mit unserem Vorschlag zur Diätenstrukturreform und zu der Verkleinerung des Landtages würden wir Parlamentsgeschichte schreiben. Parlamentsgeschichte schreiben wir auch heute allein schon dadurch, dass wir zum ersten Mal in diesem neuen Plenarsaal tagen, der mit seiner Transparenz und dem Blick nach draußen deutlich machen soll, dass unsere Arbeit für den Bürger transparenter werden soll.

Um Transparenz geht es uns auch bei der Diätenstrukturreform, deren Inhaltspunkte wir der Presse gemeinsam mit der SPD am 25. März 2003 vorgestellt haben. Wir machen einen guten, fortschrittlichen Vorschlag. Dies ist uns - obwohl als Behörde nicht zuständig - auch vom Landesrechnungshof bestätigt worden.

(Martin Kayenburg)

Meine Damen und Herren, ich möchte Ihnen - damit meine ich auch die Öffentlichkeit insgesamt - deshalb noch einmal ausdrücklich bestätigen: Wir haben es uns nicht leicht gemacht und gewissenhaft beraten. Wir pauken hier nichts durch. Wir diskutieren über das Thema seit dem Jahr 2000, also bereits über eine ziemlich lange Zeit. Wir haben uns den Rat einer unabhängigen Sachverständigenkommission unter der Leitung von Professor Benda eingeholt und wollen dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Juli 2000 und dem sich daraus ergebenden Auftrag zur Neuregelung der Abgeordnetenentschädigung gerecht werden. Wir haben uns mit unserem Entwurf „eng an Benda“ orientiert und die Empfehlungen der Diätenkommission so weit wie möglich und auch vertretbar umgesetzt.

Der Präsident des Unternehmensverbandes Nord, Professor Driftmann, begrüßte insbesondere, dass sich die Abgeordneten künftig um ihre Altersversorgung selbst kümmern werden. In der Tat ist dies wohl die einschneidendste und fortschrittlichste Neuregelung des SPD/CDU-Vorschlages. Damit wird ein schleswig-holsteinischer Abgeordneter ab der 16. Legislaturperiode nach seinem Ausscheiden aus dem Parlament keine Altersversorgung aus den Kassen des Landes erhalten, sondern er muss selbst Vorsorge treffen. Dies ist in Deutschland einmalig, für Abgeordnete revolutionär und für andere Parlamente sicherlich ein Vorbild.

Weitere Maßnahmen unserer Neuregelung sind die Abschaffung der meisten Funktionszulagen, das Streichen der Tagegelder, drastische Reduzierungen bei den Übergangsgeldern, die Abschaffung des Sterbegeldes und vor allem die Reduzierung der Zahl der Abgeordneten.

An dieser Stelle will ich gern der gemeinsamen Arbeitsgruppe, aber auch dem Innen- und Rechtsausschuss danken. Danken möchte ich auch dem Kollegen Kubicki, der im Innen- und Rechtsausschuss diese Vorschläge konstruktiv und zielführend unterstützt hat.

(Beifall bei CDU und SPD)

Meine Damen und Herren, Herr Astrup hat es erwähnt: Im Jahr 2005 wird die Zahl der Abgeordneten von derzeit 89 auf künftig grundsätzlich 69 reduziert. Die Zahl der Wahlkreise wird von 45 auf 40 verringert. Damit schreiben wir wirklich ein Stück Parlamentsgeschichte. Ich bin überzeugt, dass die damit verbundene langfristige jährliche Kostenersparnis für den Landeshaushalt allein Grund genug ist, für die Gesetzesänderung zu votieren.

Mit dieser Entscheidung begegnen wir auch dem Vorurteil, dass Politiker beim Sparen nicht bei sich selbst anfangen. Ich denke, das wird mit der heute noch auf der Tagesordnung stehenden Verfassungsänderung unterstrichen.

Die Neuschneidung der Wahlkreise wird zwar eine weitere Gesetzesänderung nötig machen, aber ich bin mir sicher, dass wir das in Kooperation mit der SPD bis zum Sommer in eine sachgerechte Lösung umgesetzt haben werden.

Im Übrigen, meine liebe Kolleginnen und Kollegen von FDP, Grünen und SSW, im Boot sind zum Rudern noch Plätze frei. Mitfahren und sich nicht bewegen ist nicht das, was wir uns wünschen.

(Beifall bei der CDU)

Das gilt natürlich auch für alle anderen Themenkomplexe, die wir zu beraten haben.

Meine Damen und Herren, lassen Sie mich deswegen noch etwas Grundsätzliches ansprechen. Ich meine die Selbstbedienungsdiskussion hinsichtlich des Handelns von Politikern, geschürt durch Teile der Grünen und durch selbstgerechte Verbandsfunktionäre, zum Beispiel beim Steuerzahlerbund. Wir Abgeordneten würden auf das Vorrecht, unsere Diäten selber zu bestimmen, gern verzichten. Wir wären vollauf zufrieden, wenn sich die Diäten in den vergangenen Jahren auch nur annähernd so wie die Löhne und Gehälter in der Wirtschaft oder an der Besoldungsentwicklung von Staatsbeamten orientiert hätten.

(Beifall bei CDU und SPD)

Uns geht es heute aber darum, die Entschädigung strukturell so zu gestalten, dass sie der Leistung, dem Arbeitseinsatz, dem Zeitaufwand und vor allem der Verantwortung eines gewählten Volksvertreters gerecht wird.

Nach einem Verfassungsgrundsatz und einer Bundesverfassungsgerichtsentscheidung sind die Diäten so zu bemessen, dass sie dem Abgeordneten einschließlich seiner Familie eine Lebensführung gestatten, die der Bedeutung des Amtes angemessen ist.

Wer Politik gestalten will, muss vor allem Einsatz bringen, muss mit Begeisterung Aufgaben wahrnehmen. Er muss Menschen überzeugen können, aber sie vor allem in ihren Sorgen, Wünschen und Anliegen vertreten. Er ist mitverantwortlich für die Lebensbedingungen in diesem Land. Dafür hat er Anspruch auf eine angemessene Entschädigung.

(Beifall bei CDU und SPD)

((Beifall bei CDU und SPD)

Vieles, was ein Abgeordneter tut, wird von der Öffentlichkeit kaum wahrgenommen. Der Schwerpunkt liegt keineswegs in der Teilnahme an Debatten wie der heutigen, sondern in einer Fülle von landesbezogenen Aufgaben und vor allem in dem engagierten Einsatz für den Wähler seines Wahlkreises, für die Bürger, die Unternehmen und den Wahlkreis selbst. Dafür erhalten wir unsere Entschädigung.

Dass unsere derzeitige Grundentschädigung nicht mehr angemessen ist, hat die Diätenkommission im Übrigen schon 2001 festgestellt. Sie empfahl damals eine Ausrichtung der Grunddiäten an der Besoldungsgruppe R 2 der Richter. Danach haben wir uns auch gerichtet.

Wir haben für die Umstellung auf die eigenverantwortliche Altersversorgung einen Weg gefunden, der, beginnend mit der 16. Wahlperiode, in der Tat erhebliche Einschnitte bedeutet. In der Presse war zu lesen, dass die Gewinner der Reform vor allem die „einfachen Abgeordneten“ seien. Ich denke, „einfache Abgeordnete“ ist eigentlich eine Unverfrorenheit - Abgeordnete ohne Funktionszulage. Das ist natürlich richtig und entspricht auch genau den Forderungen des Bundesverfassungsgerichts. Für die meisten der 52 Funktionsträger, also die Mehrheit der Abgeordneten, gibt es praktisch keine Verbesserung durch die Veränderung der Grundentschädigung gegenüber den Diäten und Zulagen, die sie heute haben. Im Gegenteil, für alle wird die Altersversorgung mittelfristig um zirka 30 % gesenkt.

Ich will darüber hinaus kurz noch etwas zur Kostenpauschale und zu den Übergangsgeldern sagen, weil ich denke, hier müsste Transparenz geschaffen werden. Wir werden die Kostenpauschale von zirka 800 € beibehalten, und zwar entgegen dem Vorschlag der Benda-Kommission. Ich denke, dafür gibt es einen guten Grund. Die Kostenpauschale ist für uns nämlich kein zusätzliches steuerfreies Einkommen, sondern dient dazu, unsere monatlichen Aufwendungen zu finanzieren, die andere Berufsgruppen von ihren Steuern absetzen können. Beim Übergangsgeld haben wir immerhin noch um 12 Monate gekürzt; das ist eine Kürzung von etwa 40 %. Und dies sollte man sich vergegenwärtigen.

Nach alledem ist unser Gesetzentwurf ausgewogen. Ich bin überzeugt, dass unsere Arbeit als Abgeordnete, unsere Unabhängigkeit und unser Selbstverständnis angemessen, aber keineswegs zu hoch berücksichtigt werden.

Die Beratungen haben wir mit der nötigen Sorgfalt sachgerecht geführt. Wir haben mit unserem Gesetz

entwurf einen neuen Weg entwickelt, der in der Tag ein Stück Parlamentsgeschichte darstellt.