Mir liegen noch einige Wortmeldungen zu Kurzbeiträgen nach § 56 Abs. 4 vor, zunächst Frau Abgeordnete Fröhlich, die sich schon heute Vormittag gemeldet hatte.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe mich heute Morgen zu Wort gemeldet und hätte eigentlich gern auch noch etwas zu dem CDU-Antrag gesagt, weil ich der Meinung bin, die Debatte, die wir hier führen, hat Gewicht und ist als solche hörenswert und bedenkenswert. Deshalb finde ich es gut, dass wir es bisher vermieden haben, sozusagen undifferenzierte Äußerungen zu machen, sondern gut und sorgfältig miteinander umgehen. Das wünsche ich mir für auch manch andere Debatte, die wir hier führen.
Ich möchte Sie aber darauf hinweisen, der SchleswigHolsteinische Landtag redet natürlich in erster Linie für Schleswig-Holstein. Natürlich wird nicht in erster Linie in Schleswig-Holstein entschieden, ob dieser Krieg völkerrechtswidrig ist oder nicht. Ich sage das vielleicht ein bisschen ironisch, aber ich meine es ernst, in Schleswig-Holstein wird aber natürlich entschieden, wie wir zum Beispiel mit möglichen Kriegsflüchtlingen in Schleswig-Holstein umgehen. Auch das haben wir in diesem Antrag ausdrücklich erwähnt, nämlich dass Flüchtlinge in unserem Land Platz finden sollen.
Das möchte ich gern der CDU mitgeben, Sie hören es und Sie lesen es in diesen Tagen, Amnesty International hat noch einmal darauf aufmerksam gemacht: Tony Blair plant überall auf der Welt und er will jetzt beim Irak-Krieg damit anfangen, Flüchtlingslager sozusagen vor Ort zu bauen, und plant, sobald Flüchtlinge sich nach Europa durchgeschlagen haben könnten, sie in spezielle Internierungslager ortsnah zurückzuschicken. Das finde ich, ist eine nochmals katastrophale Zuspitzung und höhlt sozusagen das relativ liberale Ausländer- und Flüchtlingsrecht, das wir in Europa noch haben, aus. Darauf möchte ich Ihr Augenmerk lenken. Deshalb ist es wichtig, was in unserem Antrag dazu steht. Das ist die eine Sache.
Wir wären sicher auch mit den Möglichkeiten, die wir von Schleswig-Holstein aus haben, noch ein bedeu
tendes Stück weiter, wenn unser Zuwanderungsgesetz, Einwanderungsgesetz, wie wir Grüne sagen, schon in Kraft wäre. Dann hätten wir viel bessere Möglichkeiten, Flüchtlinge hier zu versorgen. Ich denke aber, mit den Strukturen, die wir im Lande haben, und mit den liberalen Positionen, die unser Innenminister hat, sind wir auch da an der richtigen Stelle und können tun, was immer möglich ist, um Flüchtlinge in diesem Krieg angemessen aufzunehmen.
Ich möchte aber Ihr Augenmerk noch auf einen anderen Punkt richten, was man aus Schleswig-Holstein in Bewegung setzen kann und was in jedem Krieg eine große Rolle spielt: Das ist, ein Bleiberecht für Deserteure Krieg führender Staaten und „Ferien vom Krieg“ zu schaffen. Die Grünen der Bürgerschaftsfraktion Lübeck haben in ihrer Stadt einen entsprechenden Antrag gestellt. Ich möchte Sie darauf aufmerksam machen, dass das Land Schleswig-Holstein auch solche Aktionen unterstützen und mittragen könnte. Das würde konkret bedeuten, dass wir tun, was wir können, um die Folgen dieses Krieges zumindest abzufedern.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich hatte ursprünglich beim Präsidium eine Wortmeldung nach § 64 Abs. 2 angemeldet, also eine Erklärung zur Abstimmung. Da wir jetzt die Aussprache wieder neu eröffnet haben, möchte ich meine Erklärung vor unserer Abstimmung, die bevorsteht, abgeben.
Meine Damen und Herren, ich stimme dem jetzt vorliegenden interfraktionellen Antrag zu, um dadurch in der Sache eine weitgehende Einigkeit des Landtages zu erreichen. Die Aussagen in den Absätzen 3, 4 und 5 Satz 1 des Ursprungsantrages der FDP-Fraktion entsprechen jedoch nach wie vor meiner Überzeugung und meiner Auffassung. Dies gilt insbesondere für die Feststellung im dritten Absatz, dass die über Jahrzehnte gewachsene Freundschaft mit den Vereinigten Staaten von Amerika und die transatlantische Bindung ein unverzichtbarer Eckpfeiler der deutschen
Politik sind und dies auch bleiben sollen. Gerade unter Freunden muss jedoch auch ein kritisches Wort zu der militärischen Intervention der USA und ihrer Verbündeten im Irak möglich sein. Freundschaft bedeutet nicht Vasallentreue.
Ich bedauere, dass die Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW sich nicht zur Aufnahme der entsprechenden Passagen aus unserem Ursprungsantrag bereit finden konnten.
Diese Erklärung gebe ich auch im Namen der Kolleginnen und Kollegen meiner Fraktion ab, mit Ausnahme der Abgeordneten Christel Aschmoneit-Lücke.
Das Wort, ebenfalls nach § 64 Abs. 2 der Geschäftsordnung, erteile ich Frau Abgeordneter AschmoneitLücke.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mein Kollege Dr. Klug hat eben schon gesagt, dass er seine Erklärung nicht in meinem Namen abgegeben hat. Ich werde - um es hier ganz deutlich zu sagen - diesem jetzt vorliegenden gemeinsamen Antrag nicht zustimmen. Das liegt nicht daran, dass ich nicht auch der Auffassung wäre, dass wir eine politische Meinung als Landtag zu äußern haben, auch nicht daran, dass ich nicht der Auffassung wäre, dass dieser Krieg völkerrechtlich nicht legitimiert ist. Die Begründung dafür, dass ich diesen Antrag ablehnen werde, ist der letzte Satz:
Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, so wünschenswert dies selbstverständlich ist, insbesondere für die Menschen im Irak und für die betroffenen Soldaten, bin ich der Auffassung, dass diese Forderung politisch absolut unrealistisch ist, dass man diese Forderung an die Amerikaner nicht stellen kann, und ich befürchte, dass wir, wenn wir diese Aufforderung wirklich ernsthaft hier heute gemeinsam verabschieden und vertreten, eine politische Forderung stellen, die uns im Prinzip niemand mehr abnehmen kann, weil sie unrealistisch ist. Der Krieg, völkerrechtswidrig wie er ist, hat begonnen. Und ich kann von den Amerikanern hier an dieser Stelle nicht verlangen,
dass sie sich jetzt zurückziehen. Ich fürchte, dass die Folgen eines solchen Rückzuges noch viel schrecklicher wären, als wenn der Krieg zu Ende geführt wird.
Es ist Abstimmung in der Sache beantragt worden, und zwar alternative Abstimmung, es sei denn, es gibt dagegen Widerspruch. - Das sehe ich nicht. Dann lasse ich zunächst über den Antrag der Fraktionen von SPD, FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und den Abgeordneten des SSW, Drucksache 15/2571 (neu) , 2. Fassung, abstimmen. Wer diesem Antrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen.
Dann lasse ich abstimmen über den Antrag der Fraktion der CDU, Drucksache 15/2592. Wer dem zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen.
Ich stelle fest, der Antrag der Fraktionen von SPD, FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und den Abgeordneten des SSW, Drucksache 15/2571 (neu) 2. Fassung, hat die Mehrheit erhalten mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, FDP, mit Ausnahme der Frau Abgeordneten Aschmoneit-Lücke, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW. Damit ist dieser Antrag angenommen.
(Beifall bei SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN und SSW sowie der Abgeordneten Dr. Ekkehard Klug [FDP] und Wolfgang Kubi- cki [FDP])
Zweite Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Schleswig-Holsteinischen Abgeordnetengesetzes
Ich erteile zunächst das Wort der Berichterstatterin des Innen- und Rechtsausschusses, der Frau Abgeordneten Monika Schwalm.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Landtag hat dem Innen- und Rechtsausschuss den Gesetzentwurf zur Änderung des SchleswigHolsteinischen Abgeordnetengesetzes der Fraktionen von SPD, CDU, FDP sowie der Abgeordneten des SSW und den dazu gestellten Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN durch Plenarbeschluss vom 20. Juni 2002 überwiesen. Die Fraktion der FDP hat im Zuge der Beratungen ihre Unterschrift zum Gesetzentwurf zurückgezogen.
Der Ausschuss hat die Vorlagen in seiner Sitzung am 26. März 2003 beraten. Mit den Stimmen von SPD und CDU bei Enthaltung von FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN empfiehlt der Ausschuss dem Landtag, den Gesetzentwurf in der Fassung der rechten Spalte der Ihnen in der Drucksache 15/2516 übermittelten Gegenüberstellung mit der Maßgabe anzunehmen, dass in § 49 b Abs. 4 nach Satz 5 ein neuer Satz 6 eingefügt wird, der wie folgt lautet:
„Der genannte Betrag ist ebenfalls Grundlage für die Leistungen gemäß §§ 20, 22, 23 sowie im Rahmen der Anrechnung gemäß § 27.“
Es handelt sich um ein redaktionelles Versehen; der genannte Satz ist entgegen dem vom Ausschuss Gewollten nicht eingefügt worden.
Weiter empfiehlt der Ausschuss dem Landtag, den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für erledigt zu erklären.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die heutige zweite Lesung der Diätenstrukturreform, wie wir sie gemeinschaftlich mit den Stimmen von CDU und SPD beabsichtigen, umfasst im Wesentlichen drei Elemente, auf die wir gemeinsam erheblichen Wert legen und die wir versucht haben, sehr sorgfältig in langwierigen, differenzierten und auch schwierigen Gesprächen und Beratungen miteinander zu diskutieren und sorgfältig aufeinander abzustimmen.
Zum einen ist der Schleswig-Holsteinische Landtag das erste Parlament in Deutschland, das die Vorgaben
des Bundesverfassungsgerichts vom Juli 2000 umsetzt. Wir werden nämlich mit unserer Vorlage von den derzeit 52 Funktionszulagen lediglich 12 übrig behalten oder anders herum, 75 % aller Funktionszulagen in diesem Parlament fallen weg.