Wir haben uns intensiv mit den notwendigen Änderungen unseres Naturschutzgesetzes und der weiteren Gesetze beschäftigt, haben viele Gespräche geführt. Aus diesen genauso wie aus der umfangreichen Anhörung des Umweltausschusses haben wir viele Anregungen aufnehmen können und mit unserem Koalitionspartner abgestimmt. Wir legen Ihnen heute ein nach unserer Überzeugung modernes und zukunftsfähiges Gesetzeswerk im Umweltbereich vor und bitten um Ihre Zustimmung.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die CDU-Fraktion hat in der Dezember-Tagung einen eigenen Entwurf für ein modernes Landesnaturschutzgesetz vorgestellt. Dieser Gesetzentwurf war und ist eine klare Ansage an die rot-grüne Landesregierung. Unser Gesetzentwurf ist ein mutiger Schritt zu wichtigen Reformen und Deregulierungen. Er ist die bessere Alternative,
Drei Dinge haben mich in dem gesamten Gesetzgebungsverfahren besonders betroffen gemacht. Erstens die Unfähigkeit, vernünftige, sachgerechte Verfahrensabläufe und Beteiligungsverfahren sicherzustellen, zweitens die Unfähigkeit zu inhaltlichen und strukturellen Reformen und drittens die Unfähigkeit, die Akzeptanz des Naturschutzes und des Umweltschutzes in Schleswig-Holstein zu erhöhen.
Wiederholt habe ich massiv kritisiert, dass mit dem Regierungsentwurf eines Landes-Artikelgesetzes zunächst nur die Anpassung der europarechtlichen Vorschriften vorgenommen worden ist. Ich halte es nach wie vor schlicht für einen schlechten Stil, dass diese Fassung in die Anhörung der Träger öffentlicher Belange ohne die notwendige Anpassung an das novellierte Bundesnaturschutzgesetz gelangt ist.
Das weitere Verfahren ist einfach nur noch als Zumutung zu bezeichnen. Heute ist ja deutlich geworden, Herr Nabel, warum das Ganze plötzlich in einen Zeitdruck geraten ist, der so nicht miteinander verabredet war. Verabredet war, die zweite Lesung vor der Sommerpause zu machen, und plötzlich hieß es, es müsse nun ganz schnell geschehen.
Heute ist es klar geworden, warum: Um des PR-Gags wegen, damit Sie hier wieder die Musterknaben der Nation sind! Weil am 8. Mai die Frist abläuft, haben Sie einen Druck ausgeübt, haben Sie ein Beteiligungsverfahren unter einen Druck gesetzt, der vor allem auch für die Träger öffentlicher Belange unerträglich war, aber auch für uns. Dies nenne ich schlicht schofelig und schlechten politischen Stil.
Ich sagen Ihnen einmal: Diese Fristen hätten Sie wohl ein bisschen früher einkalkulieren können und auch einkalkulieren müssen. Im Umweltausschuss haben Sie von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dann am 23. April 2003 das Regierungspapier zur Anpassung des Landesnaturschutzgesetzes an das novellierte Bundesnaturschutzgesetz als „Ihre“ Änderungsanträge vorgelegt. Rein formal ist gegen dieses Vorgehen vielleicht nichts zu sagen, aber wenn ich mir noch einmal vor Augen führe, wie viele Mitarbeiter des Umweltministers - vom Staatssekretär über Abteilungsleiter bis zu Referenten - unmittelbar vor dieser Umweltausschusssitzung aus einer offensichtlich gemeinsamen vorbereitenden Sitzung kamen - mit Ihnen gemeinsam, liebe Kolleginnen und Kollegen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN -, dann scheint mir inzwischen schon einmal die Frage erlaubt zu sein, ob hier die Grundsätze der getrennten Aufgabenwahrnehmung durch Legislative und Exekutive noch gewahrt werden. Ich denke, dieser Frage lohnt es sich schon noch gesondert nachzugehen. Hier ist die Sensibilität wohl deutlich vernachlässigt worden.
Zurück zum Landes-Artikelgesetz! Ebenso dilettantisch wie die Anpassung des Landesnaturschutzgesetzes ist die Anpassung des Landeswassergesetzes. Hierbei geht es zum jetzigen Zeitpunkt um die Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie. Ich habe kein Verständnis dafür - das teile ich mit vielen anderen draußen im Land -, dass wir uns dann in der JuniTagung mit einer weiteren Novellierung des Landeswassergesetzes befassen müssen. Über eine so mangelhafte Koordinierung von Verfahrensabläufen kann man nur den Kopf schütteln. Ich weiß, dass ich damit nicht allein stehe. Dies ist in der Anhörung des Umweltausschusses mehr als deutlich geworden.
Was da vor allem deutlich wurde und was da beklagt wurde und noch viel schwerwiegender ist, ist, dass die Landesregierung die Anregungen und Bedenken der Träger öffentlicher Belange überhaupt nicht ernst nimmt. Als Beweis zitiere ich Herrn Dr. Biel, der dort die Vereinigung der Industrie- und Handelskammern vertreten hat:
„Wir hatten in unserer Stellungnahme darauf hingewiesen, dass bei einer Anpassung des Artikels 1 des Artikelgesetzes an die aktuellen Bundesvorschriften eine erneute Beteiligung der Träger öffentlicher Belange erfolgen sollte. Auch im Lichte des Gesetzentwurfs der CDU-Landtagsfraktion für ein Landesnaturschutzgesetz plädieren wir“
„eindringlich dafür, den konsolidierten Gesetzentwurf des Landes-Artikelgesetzes nach dieser Anhörung nochmals den Trägern öffentlicher Belange zur abschließenden Stellungnahme vorzulegen. Bezüglich der vorgelegten Fassung des Gesetzentwurfs zum Landeswassergesetz stellen wir fest,“
„dass die in unserer Stellungnahme gemachten Vorschläge bis auf die Verbesserung eines Schreibfehlers nicht aufgenommen wurden.
An diesem Beispiel wird deutlich - dies zeigt sich leider in anderen Stellungnahmeverfahren in gleicher Weise -, dass die Landesregierung nicht ernsthaft an einem Dialog mit den beteiligten Kreisen interessiert ist, sondern in der Regel die einmal formulierte Gesetzesvorlage unverändert lässt. Leider bleiben die Gesetzentwürfe auch im parlamentarischen Verfahren weitgehend unangetastet. Trotzdem geben wir aber die Hoffnung nicht auf.“
An diesem Beispiel wird einmal mehr deutlich, dass wir inzwischen in Schleswig-Holstein eine rot-grüne Psyeudo-Beteiligungskultur haben, die an Selbstherrlichkeit nicht mehr zu überbieten ist.
Nun noch ein kurzes Wort zu Ihrer bisherigen Kritik an unserem Landesnaturschutzgesetz! Liebe Freunde, auch hier rot-grüne Arroganz und kleinliche Kritik. Sie aus den Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN schreiben bei Ihrer Landesregierung ab, sitzen bei den Mitarbeitern Ihres Ministers auf dem Schoß,
lassen sich vorsagen und dann sind Sie noch nicht einmal in der Lage, die In-Kraft-Tretens-Regelung selber im Gesetz zu verankern. Wir haben dann darauf verzichtet, dafür eine Sondersitzung des Umweltausschusses einzuberufen. So weit zu Ihren Fähigkeiten! Ich finde, Sie haben wirklich jedes Recht verwirkt, sich über andere zu erheben.
Lassen Sie mich jetzt zu meinem zweiten Punkt kommen, zu Ihrer Unfähigkeit zu inhaltlichen und strukturellen Reformen. Mit der Verabschiedung dieses Landes-Artikelgesetzes haben Sie viele Chancen verspielt. Sie haben die Chance verspielt, Ziele und Strategien des Naturschutzes in einem breit angelegten Dialog ergebnisoffen zu diskutieren. Herr Dr. Rösner vom WWF hat das ebenso kritisiert. Ich kann sein Zitat aus Zeitgründen nicht mehr vortragen.
Wir brauchen eine Diskussion über die Instrumente und Möglichkeiten des Flächenschutzes, über Sinnhaftigkeit und Notwendigkeit der verschiedenen Schutzgebietskategorien. Bis heute sind Sie jedoch die Antwort schuldig geblieben, wie Sie die bestehenden Schutzgebiete weiterentwickeln wollten, nach welchen inhaltlichen Zielvorgaben und vor allen Dingen mit welchen finanziellen Mitteln. Ich verstehe nicht, warum Sie draußen den Eindruck erwecken wollen, Sie seien für Vertragsnaturschutz, sich aber ständig weigern, diesen Vorrang im Gesetz zu verankern. Was Sie draußen reden, ist alles Makulatur.
Wir brauchen dringend eine offenere Diskussion über eine Weiterentwicklung und eine stärkere Flexibilität bei der Eingriffs-/Ausgleichsregelung.
Ziel muss sein, dabei eine deutliche Qualitätssteigerung bei den Ausgleichsmaßnahmen zu erreichen. Gleichzeitig müssen wir aber auch begreifen, dass wir in Zukunft bei den Ausgleichsmaßnahmen nicht mehr
Deshalb ist diese Diskussion so wichtig: um Qualitätsstandards zu behalten und uns neue Möglichkeiten zu eröffnen! Sie haben die große Chance verspielt, die Umweltverwaltung neu zu strukturieren, ausgehend von den Aufgaben, und dabei zu verschlanken und komplizierte Entscheidungswege und parallele Beteiligungen und Zuständigkeiten zu vereinfachen. Herr Nabel, hier haben Sie eine so verquere Sicht der Dinge, die keiner in Schleswig-Holstein teilt.
Sie haben die Chance verspielt, zur Vereinfachung und Deregulierung der Rechtsvorschriften, zur Schaffung von mehr Rechtsklarheit und Transparenz und damit zur Entbürokratisierung beizutragen. Dabei müssen wir bei der Deregulierung darauf achten, dass wir keinen Substanzverlust beim Naturschutz erreichen. Das ist für mich eine Selbstverständlichkeit.
Sie haben auch die wichtige Chance verspielt, lieber Herr Nabel, Ihre eigentumsfeindliche Politik zu korrigieren und die Eigentümer nach dem Freiwilligkeitsprinzip stärker in die Umsetzung des Naturschutzes einzubinden.
Sie haben die Chance verspielt, bei der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie die Kreise als untere Wasserbehörden richtig einzubinden und an den Verhandlungstisch zurückzuholen. Stattdessen setzen Sie, Herr Minister Müller, Ihren unseligen Konfrontationskurs gegen die Kreise fort, genauso wie beim Umweltranking. Das wissen draußen inzwischen alle.
Sie haben auch die Chance verspielt, den Uferrandstreifen im Landeswassergesetz so zu verankern, dass er für die Verbände und Verbandsmitglieder akzeptabel wird. Sie können diese Aufgabe nicht den Mitgliedern aufs Auge drücken und sich selber vor der Finanzierung drücken. Das ist nicht die feine Art.
Wie steht es mit der Aussage des Landesverbandes der Wasser- und Bodenverbände, dass es Konsens mit der Landesregierung gebe, dass Maßnahmen, die nach der EU-Wasserrahmenrichtlinie erforderlich seien, ganz vom Land finanziert würden? Hierzu wird eine klare Absicherung und entsprechende Verankerung im Gesetz vermisst.