Protokoll der Sitzung vom 07.05.2003

Das gilt auch für einen weiteren Punkt. Auch dazu möchte ich eine Korrektur anbringen. Sie haben hier erneut - neulich im Umweltausschuss hatte ich Sie schon darauf hingewiesen, dass Sie an dieser Stelle nicht die Wahrheit sagen - behauptet, dass der Umweltausschuss einen Auftrag an das Ministerium gegeben habe. Zur ganzen Wahrheit hätte gehört, dass Sie auch hier klar und deutlich gesagt hätten, dass ich genau dies schon im Umweltausschuss massiv kritisiert und für nicht in Ordnung befunden habe. Ich möchte dies hier wiederholen. Ich verwahre mich dagegen, dass Sie es in Zukunft noch einmal so hinstellen, als ob der Umweltausschuss in Gänze dem Umweltminister den Auftrag gegeben habe, hier in Amtshilfe tätig zu werden. Dies genau war nicht der Fall. Ich halte das auch nicht für korrekt. Dann hätten Sie von Rot-Grün nach all Ihren vollmundigen Worten heute wirklich den Schneid haben sollen, diesen Part der Gesetzgebung einmal selber zu machen. Dann hätten wir uns einmal Ihr Ergebnis angeschaut. Ich habe das Gefühl, Sie sind dazu auch nicht in der Lage.

Frau Abgeordnete, bitte formulieren Sie Ihren letzten Satz.

Ich formuliere jetzt meinen letzten Satz und der gilt dem lieben Lars Harms, und zwar zum Thema Küstenschutz. Der Küstenschutz und die damit verbundenen Eingriffe haben oberste Priorität und Vorrang und es steht noch etwas mehr dazu im Gesetz. Wer zum Küstenschutz, zur Eingriffsregelung Anträge wie Lars Harms eingebracht hat, der sollte sich bei Fragen des Naturschutzes sehr stark zurückhalten. Naturschutz kann man nicht einmal so und einmal so machen und verkaufen. Daran möchte ich nur erinnern. Naturschutz erfordert immer unseren ganzen Einsatz, klar und redlich.

(Beifall bei der CDU)

Ich möchte doch sehr darum bitten, bei den Reden darauf zu achten, dass auch nach den neuen Rechtschreibregeln ein Satz nicht über fünf Seiten geht.

(Vereinzelter Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe damit die Beratung.

Ich lasse zunächst zu Punkt a) abstimmen, und zwar über den Gesetzentwurf der CDU, Drucksache 15/2663. Wer dem zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Dieser Gesetzentwurf ist mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW gegen die Stimmen der Fraktion der CDU bei Enthaltung der Fraktion der FDP abgelehnt.

Ich lasse nun über den Gesetzentwurf der Landesregierung, Drucksache 15/1950, in der vom Ausschuss empfohlenen Fassung insgesamt mit der Maßgabe des In-Kraft-Tretens wie zu Beginn dargestellt abstimmen. Wer dem so zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Dieser Gesetzentwurf ist mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und des SSW gegen die Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP angenommen.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei der SPD)

Ich komme jetzt zur Abstimmung über Punkt b), Gesetzentwurf der Fraktion der CDU, Drucksache 15/2312. Der Ausschuss empfiehlt, diesen Gesetzentwurf abzulehnen.

Wer dem Gesetzentwurf zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Dieser Gesetzentwurf ist mit den Stim

men von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW gegen die Stimmen der Fraktion der CDU bei Enthaltung der Fraktion der FDP abgelehnt.

Ich rufe auf Punkt 6 der Tagesordnung:

Zweite Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Landes SchleswigHolstein

Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD und CDU Drucksache 15/2578 (neu) - 2. Fassung -

Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses Drucksache 15/2628

Änderungsantrag der Fraktionen von FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW Drucksache 15/2659 Antrag der Fraktionen von SPD und CDU Drucksache 15/2664

Ich rufe zunächst den Geschäftsordnungsantrag Drucksache 15/2664 auf. Wird dazu das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall.

(Zurufe)

- Zur Geschäftsordnung? - Der Herr Abgeordnete Kubicki hat das Wort.

Nein, Frau Präsidentin, nur ein Hinweis. Geschäftsordnungsmäßig abstimmen können wir lediglich über die Ziffern 1 und 2. Da gibt es im hohen Hause auch keine unterschiedlichen Auffassungen. Über Ziffer 3 ist nicht weiter zu befinden.

Danke. Ich lasse jetzt also abstimmen über den Geschäftsordnungsantrag Drucksache 15/2664, Ziffern 1 und 2. Wer dem zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Dies ist bei Enthaltung der Frau Abgeordneten Hinrichsen so beschlossen.

Ich eröffne nun die Beratung. Das Wort hat der Herr Abgeordnete Puls.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Artikel 10 Absatz 2 unserer Landesverfassung lautet:

„Der Landtag besteht aus fünfundsiebzig Abgeordneten. Sie werden nach einem Verfahren gewählt, das die Persönlichkeitswahl mit den Grundsätzen der Verhältniswahl

(Klaus-Peter Puls)

verbindet. Die in Satz 1 genannte Zahl ändert sich nur, wenn Überhang- oder Ausgleichsmandate entstehen oder wenn Sitze leer bleiben. Das Nähere regelt ein Gesetz, das für den Fall des Entstehens von Überhangmandaten Ausgleichsmandate vorsehen muß.“

Mit einem gemeinsamen Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und der CDU wollen wir heute die Landesverfassung dahingehend ändern, dass ab der nächsten Wahlperiode, das heißt ab 2005, der Landtag nicht mehr regelmäßig 75, sondern regelmäßig nur noch 69 Abgeordnete haben soll. Dabei ist klar: Überhang- und Ausgleichsmandate werden durch eine solche Regelung auch künftig nicht ausgeschlossen. Sie bleiben verfassungsrechtlich verbindlich und verpflichtend. Die dadurch jetzt erreichte tatsächliche Abgeordnetenzahl von 89 wird aber tendenziell höchst unwahrscheinlich, und bei halbwegs normaler Stimmverteilung zwischen den großen Parteien dieses hohen Hauses werden wir durch Überhang- und Ausgleichsmandate künftig jedenfalls nicht wesentlich über der öffentlich bisher von uns allen angestrebten Parlamentsgröße von 75 Abgeordneten landen.

Der Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD und CDU enthält einen zweiten Teil, der im Zusammenhang mit der gescheiterten Diätenstrukturreform steht. Beantragt war die verfassungsrechtliche Verankerung der wenigen besonders hervorgehobenen parlamentarischen Funktionen, für die künftig weiterhin Funktionszulagen für zulässig erklärt werden sollten. Diesen Teil des Gesetzentwurfes - das ist Artikel 1 Ziffer 2 - ziehen wir hiermit zurück. Darüber braucht nachher nicht mehr abgestimmt zu werden.

Den anderen Teil, die Verkleinerung des Landtages, wollen und müssen wir hier heute verabschieden, damit bis zur Landtagswahl im Jahre 2005 die erforderlichen weiteren Vorkehrungen getroffen werden können.

Erstens. Im Wahlkreisausschuss müssen die Landtagswahlkreise in Schleswig-Holstein neu geschnitten werden, wenn es statt jetzt 45 bei der Landtagswahl im Jahre 2005 nur 40 sein sollen.

Zweitens. Das Landeswahlgesetz muss entsprechend der heute zu beschließenden reduzierten Abgeordnetenzahl von nur noch 69 in zwei parlamentarischen Lesungen unter Einbeziehung des Innen- und Rechtsausschusses zwischen erster und zweiter Lesung geändert werden.

Drittens. Es müssen gesetzliche Fristen eingehalten werden, die jetzt schon für die Aufstellung der Wahlkreisbewerber und -bewerberinnen, in den Mitglieder-

und Delegiertenversammlungen der kandidierenden Parteien und für die Aufstellung der Listenbewerber und -bewerberinnen auf den Landesparteitagen bestehen.

Deshalb, meine Damen und Herren, müssen wir heute die verfassungsrechtlich begründete Verkleinerung des Landtages beschließen, ohne dass es zu weiteren Verzögerungen kommt.

Es würde zu weiteren Verzögerungen kommen - das ist unsere feste Überzeugung -, wenn die heute vorgelegten Änderungsvorschläge der Fraktionen von FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW noch mit in das laufende Beratungsverfahren einbezogen würden. Ich möchte das kurz begründen.

Ich meine, SPD, Grüne und SSW gefährden die Verkleinerung des Landtages auf verfassungsrechtlicher Basis, wie wir sie beantragt haben, wenn sie bei ihrem Änderungsantrag, der heute als Tischvorlage auf den Tischen des hohen Hauses gelandet ist, bleiben und ihn nicht zurückziehen.

(Wolfgang Kubicki [FDP]: Wir stimmen ja zu!)

Darin wird nämlich eine Reihe weiterer gravierender substantiell bedeutsamer Änderungen der Verfassung vorgeschlagen, die man nicht einmal so eben während einer zweiter Lesung einer schon auf den Weg gebrachten Verfassungsänderung mit verabschieden kann, ohne dass die dafür erforderlichen Ausschussberatungen und die dazu selbstverständlich auch erforderlichen Anhörungen der betroffenen und beteiligten Bevölkerungsgruppen erfolgt.

(Dr. Heiner Garg [FDP]: Die haben doch nichts dagegen!)

Sie schlagen die Aufnahme weiterer Staatsziele in die Landesverfassung wie zum Beispiel die Einführung eines Schleswig-Holsteinischen Landesverfassungsgerichts vor. Wenn wir das alles angemessen und in einem ordentlichen parlamentarischen Verfahren beraten wollen, können wir uns die Verkleinerung des Landtages ab der Landtagswahl 2005, so wie sie von uns beantragt ist, abschminken. Ich glaube nicht, dass Sie das wollen.

(Dr. Heiner Garg [FDP]: Was haben Sie da- gegen?)

Wenn es aber so ist, gefährden Sie auch Ihr eigenes Anliegen, Herr Kubicki,

(Wolfgang Kubicki [FDP]: Wir gefährden gar nichts!)

(Klaus-Peter Puls)

das Sie mit Ihrem Änderungsantrag zusammen mit den anderen beiden kleinen Fraktionen zum Ausdruck gebracht haben. Sie wollen im Grunde doch die Zweidrittelmehrheit erreichen; davon gehe ich jedenfalls aus. Diese ist erforderlich für ein solches Verfassungsänderungsverfahren. Wir müssten im Grunde nach einem verabredeten abgestimmten Verfahren zwischen allen Fraktionen dieses hohen Hauses eigentlich zunächst ohne hier und heute etwas übers Knie zu brechen, weil wir schon in der zweiten Lesung sind, die Abstimmungsgespräche fortsetzen, um gegebenenfalls diese Zweidrittelmehrheit zu gewährleisten.

Wir haben das hinsichtlich der Staatsziele Sinti- und Roma-Förderung miteinander besprochen aufgrund eines SPD-Antrages im Innen- und Rechtsausschuss in der Sitzung vom 05.06.2002 und wir haben das besprochen hinsichtlich eines Antrages zur Förderung der pflegebedürftigen Menschen unseres Landes und wir haben es auch hinsichtlich eines Antrages zur Förderung von Kindern und Jugendlichen diskutiert. All das schreiben Sie jetzt in Ihren Änderungsantrag, ohne dass Sie den normalen parlamentarisch abgestimmten Weg mit uns gehen und ohne weitere Absprachen zu treffen. Sie schreiben das jetzt in eine FDP-SSW-Grünen-Vorlage hinein.

(Dr. Heiner Garg [FDP]: Unglaublich, was für einen Quatsch Sie da reden!)

Wir halten das, um es ehrlich zu sagen, Herr Kubicki und meinen Damen und Herren von den anderen kleinen Fraktionen, für ein unseriöses Verfahren unter Missachtung interfraktioneller Absprachen, unter Missachtung der schutzwürdigen Bevölkerungsgruppen, unter Missbrauch geordneter parlamentarischer Verfahren. Ziehen Sie Ihren Änderungsantrag zurück, damit wir auf verfassungsrechtlicher Basis zur nächsten Landtagswahl gewährleisten können, dass der Landtag verkleinert wird, wie wir alle es hier seit Jahr und Tag propagieren. Lassen Sie uns zu den üblichen Forderungen, die Sie aufstellen und die Sie bei uns abgeschrieben haben, weitere Gespräche führen, um in dem einen oder anderen Punkt zur Verbesserung und Veränderung der Landesverfassung Einigkeit zu erreichen und lassen Sie uns das in einem weiteren, gesonderten Verfahren zur Verfassungsänderung auf den Weg bringen. Das ist unser Vorschlag. Ansonsten sind wir gehalten, heute in der Sache - obwohl Ihre Vorschläge in Ihrem Änderungsantrag inhaltlich aus der SPD-Fraktion stammen - aus den genannten Gründen, nämlich der Verkleinerung des Landtages, die von uns zeitgerecht angestrebt wird, Ihren Änderungsantrag abzulehnen.

(Beifall bei SPD und CDU - Dr. Heiner Garg [FDP]: Unglaublich!)