Protokoll der Sitzung vom 07.05.2003

(Beifall im ganzen Haus)

Ich weiß den Beitrag des Hauses zu deuten.

Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liege mir nicht vor. Damit schließe ich die Beratung.

Ich empfehle Ihnen, den Gesetzentwurf sowie den Antrag von FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW in den Innen- und Rechtsausschuss zur Beratung zu überweisen und sie dann der zweiten Lesung zuzuführen. Ich muss Ihnen aber vorschlagen, über den dritten Absatz des Antrages von FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW hier in der Sache abzustimmen. Das ist ein Geschäftsordnungsantrag, nämlich eine Sondersitzung anzuberaumen und die zweite Lesung dort durchzuführen. Das muss an dieser Stelle gemacht werden; das können wir nicht formal vor der zweiten Lesung erledigen.

(Monika Heinold [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] meldet sich)

- Ist es nicht klar, was ich gesagt habe?

Herr Präsident, der erste Absatz unseres Antrages beschäftigt sich mit dem Nachtragshaushalt. Wir wollen nachher einen Nachtragshaushalt verabschieden, ohne dass die Mittel für die Diäten bereitgestellt werden. Dies ist nicht zulässig, solange wir ein Gesetz verabschiedet haben, das die Bereitstellung dieser Mittel erforderlich macht. Deshalb bitten wir darum, dass über den ersten Absatz unseres Antrages abgestimmt wird, damit wir einen Nachtragshaushalt ohne die Mittel verabschieden können, die wir für ein verabschiedetes Gesetz eigentlich bereitstellen müssten.

Das kann ich nicht machen. Über den Geschäftsordnungsantrag müssen wir abstimmen. Das andere muss als Material für die inhaltliche Diskussion mit in den Ausschuss überwiesen werden.

(Zuruf der Abgeordneten Monika Heinold [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Dann lasse ich jetzt über den dritten Absatz aus der Drucksache 15/2660 inhaltlich abstimmen. Wer dem dritten Absatz der Drucksache 15/2660 - Stichwort:

(Präsident Heinz-Werner Arens)

Sondersitzung des Landtages - zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Dann ist dieser Antrag mit den Stimmen von SPD und CDU gegen die Stimmen von FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW abgelehnt.

Dann schlage ich Ihnen jetzt vor - -

(Karl-Martin Hentschel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wir haben beantragt, über den ersten Absatz abzustimmen!)

- Das hatte ich mit Begründung abgelehnt.

(Zuruf von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

- Das wird überwiesen. Der Überweisungsantrag, Frau Abgeordnete Heinold, geht vor.

(Zuruf der Abgeordneten Monika Heinold [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

- Da ist nichts zu machen!

Wir können es auch so machen, dass ich zunächst über die Überweisung des Antrages und dann über den Gesetzentwurf abstimmen lasse.

Wer die ersten beiden Absätze des Antrags von FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Abgeordneten des SSW in der Drucksache 15/2660 dem Innen- und Rechtsausschuss zur Beratung überweisen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Dann ist dieser Antrag mit den Stimmen von SPD und CDU gegen die Stimmen von FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW überwiesen.

Wer den Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU und SPD in der Drucksache 15/2650 in den Innen- und Rechtsausschuss zur Beratung überweisen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Dann ist dieser Gesetzentwurf bei zwei Stimmenthaltungen mit der Zustimmung der übrigen Mitglieder des Hauses zur Beratung in den Ausschuss überwiesen worden.

Ich gehe davon aus, dass angemeldete persönliche Bemerkungen durch Debattenbeiträge erledigt sind. Ist das richtig, Herr Abgeordneter Benker? - Das ist richtig. Herr Abgeordneter Lehnert? - Das trifft auch auf Sie zu.

Dann rufe ich jetzt den Tagesordnungspunkt 9 auf:

a) Entwurf eines Gesetzes zur Neustrukturierung der Landesbank Schleswig-Holstein Girozentrale, zur Verselbstständigung der Investitionsbank und zur Verwaltung der Landesliegenschaften

b) Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung eines Nachtrages zum Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2003 (Nachtragshaushaltsge- setz 2003) (Artikel 12)

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 15/2448

Bericht und Beschlussempfehlung des Finanzausschusses Drucksache 15/2635

Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 15/2651

Änderungsantrag der Fraktionen von CDU und SPD Drucksache 15/2652

Änderungsanträge der Fraktion der CDU Drucksachen 15/2653 und 15/2656

Ich erteile der Berichterstatterin des Finanzausschusses, Frau Abgeordnete Kähler, das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Kommen wir nun zu einer Erfolgsstory. Die Landesregierung hat dem Landtag nach langwierigen Vorbereitungen im Februar den Entwurf eines Gesetzes zur Neustrukturierung der Landesbank Schleswig-Holstein Girozentrale, zur Verselbstständigung der Investitionsbank und zur Verwaltung der Landesliegenschaften vorgelegt. Darin geht es darum, die Landesbank Schleswig-Holstein mit der Hamburgischen Landesbank zu fusionieren, die Investitionsbank SchleswigHolstein aus der Landesbank herauszulösen und als selbstständiges Kreditinstitut zur Aufrechterhaltung des Fördergeschäfts in der Rechtsform einer Anstalt des öffentlichen Rechts zu errichten und das Liegenschaftsvermögen der Investitionsbank auf die neu zu gründende Liegenschaftsverwaltung SchleswigHolstein zu übertragen.

Der Fusionsprozess, an dem unser ehemaliger Finanzminister Claus Möller wesentlichen Anteil hat, ist vom Finanzausschuss immer eng begleitet und maßgeblich unterstützt worden. Das gilt insbesondere für die regelmäßigen Informationsgespräche zwischen dem damaligen Finanzminister und den finanzpolitischen Sprechern sowie der Ausschussvorsitzenden. Zuletzt hatten die Mitglieder des Finanzausschusses bei ihrer Reise nach Luxemburg mit den Vertretern

(Ursula Kähler)

der Landesbank einen sehr intensiven Meinungsaustausch dazu. Allen Beteiligten sei auch von dieser Stelle aus noch einmal ein ganz herzliches Dankeschön für ihr Engagement gesagt.

Die Hamburger Bürgerschaft wird am 21. Mai über die Fusion der beiden Landesbanken zur HSH Nordbank AG beschließen, die rückwirkend zum 1. Januar dieses Jahres in Kraft tritt.

Der Finanzausschuss hat zusammen mit dem Wirtschaftsausschuss zwei Anhörungen zum Gesetzentwurf durchgeführt und empfiehlt dem Landtag im Einvernehmen mit dem ebenfalls an der Beratung beteiligten Innen- und Rechtsausschuss diesen Teil des Gesetzentwurfs mit drei kleinen Änderungen anzunehmen. Die Intention des Gesetzentwurfs, die Fusion der beiden Landesbanken zur Stärkung ihrer Wettbewerbsfähigkeit, wird von allen Fraktionen begrüßt. Die FDP kritisierte durch ihren Vertreter im Finanzausschuss, dass das Land gemäß der so genannten Haltevereinbarung Anteilseigner bleibt. Diese Auffassung teilen die anderen Mitglieder des Finanzausschusses nicht.

Um das fusionierte Institut im Falle einer Zahlung infolge der EU-Beihilfeverfahren zur Einbringung von Haftkapital in die Landesbank Kiel und der Übernahme von Anteilen der Landesbank BadenWürttemberg nicht unvertretbar zu belasten, enthält der Gesetzentwurf in Artikel 12 eine Änderung des Haushaltsgesetzes 2003: das Nachtragshaushaltsgesetz 2003!

Zwischenzeitlich hat die Landesregierung auf die Entwicklung der Konjunktur und damit der Steuereinnahmen reagiert und zusätzliche Maßnahmen in bestimmten Politikfeldern ergriffen - zur Bekämpfung des Unterrichtsausfalls, zusätzliche Mittel für die Hochschulen und andere - und im Finanzausschuss eine Änderung des Haushaltsplans eingebracht. Weil der Gesetzentwurf zur Neustrukturierung der Landesbank einen eigenen Artikel "Nachtragshaushaltsgesetz" enthält, hat die Regierung diesen Weg zur Vorlage eines Nachtragshaushalts genutzt und dem Landtag nicht - wie sonst üblich - einen Nachtrag auf gesondertem Weg zugeleitet.

Über diese weiteren Änderungen am Haushalt 2003 hat der Finanzausschuss in seiner Sitzung am 24. April 2003 ausführlich diskutiert. Wenngleich sich alle Fraktionen in dem Bemühen einig sind, die Neuverschuldung des Landes zurückzuführen, gab und gibt es zu den einzelnen Positionen natürlich unterschiedliche Auffassungen, und daher können die Oppositionsfraktionen diesen Teil des Gesetzentwurfs - Nachtragshaushalt - auch nicht mittragen.

Nicht berücksichtigt hat die Landesregierung im Nachtragshaushalt Änderungen im Haushalt des Landtages, sprich die Auswirkungen der vom Landtag beschlossenen Diätenstrukturreform sowie Baumaßnahmen des Landtages. Zu der Finanzausschusssitzung haben die Fraktionen von SPD und CDU eine Vorlage eingebracht, die nunmehr hinfällig geworden ist. Damit muss die Beschlussempfehlung des Finanzausschusses an dieser Stelle korrigiert werden; dazu bringen die Fraktionen von SPD und CDU heute einen entsprechenden Änderungsantrag ein, der ihnen als Drucksache bereits auf den Tisch gelegt worden ist.

Im Namen der Mehrheit des Finanzausschusses empfehle ich Ihnen im Einvernehmen mit den beteiligten Ausschüssen für Wirtschaft sowie Innen und Recht, den Gesetzentwurf mit den vom Ausschuss vorgeschlagenen Änderungen anzunehmen - mit Ausnahme der Änderungen in Einzelplan 01, die - wie ich schon sagte - mit der Diätenstrukturreform in Zusammenhang stehen. Die genauen Änderungen entnehmen Sie der Ihnen vorliegenden Beschlussempfehlung Drucksache 15/2635 nebst Anhang.

Der neuen HSH Nordbank AG wünsche ich - sicherlich auch im Namen des gesamten Landtags - für die Zukunft viel Erfolg. Allen Beteiligten, die sich an der Erarbeitung dieser Fusion beteiligt und engagiert haben, von dieser Stelle aus noch einmal herzlichen Dank.

(Beifall bei SPD und CDU)

Vielen Dank für den Bericht. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort für die Fraktion der SPD hat der Fraktionsvorsitzende, Herr Lothar Hay.

Herr Präsident! Meine sehr geehrte Damen und Herren! Der vorgelegte Nachtragshaushalt und das in zweiter Lesung anstehende Gesetz zur Neustrukturierung der Landesbank sind Vorlagen, die sicherlich etwas mehr Aufmerksamkeit des Landestages insgesamt verdient hätten. Aber ich kann verstehen, dass nach der Debatte über den heutigen ersten Tagesordnungspunkt einiges zur Beruhigung getan werden muss.

(Günter Neugebauer [SPD]: Aber richtig war es doch!)

Am 4. Februar 2003 haben die Ministerpräsidentin, Heide Simonis, und der Erste Bürgermeister der Freien und Hansestadt Hamburg, Ole von Beust, den

(Lothar Hay)

entsprechenden Staatsvertrag unterschrieben. Ich bin mir sicher, dass die HSH Nordbank AG, wie sie jetzt heißen wird, eine dauerhaft starke und regional verankerte Bank werden wird. Es handelt sich um die erste länderübergreifende Fusion von öffentlichrechtlichen Banken. Die Fusion der Landesbanken in Hamburg und Schleswig-Holstein ist ein bedeutender Schritt in der Kooperation zwischen den beiden Ländern. Der breite Konsens und die große öffentliche Zustimmung in Schleswig-Holstein und Hamburg waren wesentlich für das Gelingen des gesamten Projektes. Was das Ganze noch mit gefördert hat, war, dass beide Banken 2002 mit hervorragenden Abschlüssen auch im operativen Geschäft aufwarteten.