Problematisch ist die Vermögensentwicklung der Kulturstiftung. Hier wurde das Stiftungsvermögen unterschritten, sodass die 500.000 €, die das Land extra aus dem Verkauf des Schlosses Plön zugestiftet hatte, praktisch dazu dienen müssen, die bisherige Größenordnung des Stiftungsvermögens wieder zu erreichen.
Dazu waren die Mittel nicht gedacht. Auch wenn es sich bisher nur um den Buchwert des Vermögens und nicht um tatsächlich realisierte Verluste handelt, kann ich diese Entwicklung nicht gutheißen.
Zu kritisieren ist aber vor allem die Energiestiftung in ihrem Umgang mit dem Stiftungsvermögen. Hier wurde zumindest aus Sicht der Rechtsaufsicht - dies wird im Bericht bestätigt - die Zweckerfüllung der Stiftung aktuell beeinträchtigt. Der Bericht zeigt die Rechtsverstöße der Stiftung auf und macht deutlich, dass auch der Stiftungsrat nicht in alle Entscheidungen eingebunden war.
Auch hier ein herzliches Dankeschön an Herrn Minister Buß, dass er sehr klar gesagt hat, dass geprüft wird und dass auch ganz klar gefragt werden muss, wer die Verantwortung hatte und wo es Konsequenzen geben muss. Die Energiestiftung muss ihr Verhalten zukünftig ändern. Aufgabe des Finanzausschusses ist es, dazu beizutragen, dass wir bei den Stiftungen künftig sicherere Kapitalanlagen haben als bisher. Dass es in Bayern deutlich schlimmer war, hilft uns in der Sache nicht sehr viel weiter.
Für den SSW im Schleswig-Holsteinischen Landtag erteile ich jetzt seiner Sprecherin, der Frau Abgeordneten Anke Spoorendonk, das Wort.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist schon mehrfach gesagt worden: SchleswigHolstein ist bei weitem nicht das einzige Bundesland, in dem Landesstiftungen wegen einer riskanten Anlagepolitik große Verluste gemacht haben. Ich habe in der „Frankfurter Rundschau“ über die Bayerische Landesstiftung gelesen. Ich will das jetzt nicht wiederholen, aber ich denke, das macht den Umfang dieser Problematik deutlich. Es ist eben, wie ich schon sagte, nicht nur ein schleswig-holsteinisches Phänomen, sondern betrifft viele Stiftungen, die ihr Anlagevermögen zu einem großen Teil in Aktien investiert haben.
Ich will die Verluste, die beispielsweise bei der Energiestiftung oder bei der Kulturstiftung entstanden sind, überhaupt nicht verteidigen. Da gibt es ganz einfach nichts zu verteidigen. Aber man darf auch nicht den Hintergrund vergessen. Ende der 90er-Jahre und Anfang des neuen Jahrhunderts gab es einen wahren Boom an den Börsen dieser Welt. Auch in Deutschland stiegen die Aktienkurse in unbekannte Höhe. Von diesem Goldgräberfieber wurden viele Firmen, Organisationen und auch Einzelpersonen befallen. Leider wollten auch einige der Stiftungen des Landes von diesem Kursrausch profitieren. Laut Satzung der Stiftungen war dies auch erlaubt, und die Aussicht schnell Profit zum Wohle der Stiftung zu machen, war natürlich verlockend. Ich glaube nicht, dass sich damals viele vorstellen konnten, dass der Aktienmarkt so zusammenbrechen würde, wie es jetzt geschehen ist. Viele der so genannten Expertinnen und Experten haben die Entwicklung so jedenfalls nicht vorausgesehen.
Also: Die Entwicklung an den Aktienmärkten kann man den Verantwortlichen bei den betroffenen Stiftungen nicht vorwerfen.
- Was man Ihnen aber vorwerfen kann, lieber Kollege Ritzek, ist, dass sie keine vernünftige externe Beratung für ihre Aktienanlagen angenommen haben
ten. Nur die Technologiestiftung hat dieses Angebot auch angenommen, hörten wir in der besagten Finanzausschusssitzung. Der Bericht der Landesregierung zeigt, dass gerade diese Stiftung zu keiner Zeit Verluste bei ihren Aktieninvestitionen zu verzeichnen hatte. Die größten Probleme mit den Kursverlusten hat die Energiestiftung Schleswig-Holstein. Auch wenn sie darauf verweist, dass die Verluste bislang nicht realisiert wurden, ist bei nüchterner Betrachtungsweise in absehbarer Zeit nicht damit zu rechnen, dass der Aktienmarkt wieder zu den hohen Kurswerten des Jahres 2000 zurückkehrt.
- Die Rechtsaufsicht teilt diese Auffassung jedenfalls, lieber Kollege, und wir müssen deshalb davon ausgehen, dass ein Großteil des Stiftungsvermögens definitiv verloren ist. Natürlich wird dies auch Folgen für die Ausschüttung und für die jährlichen Projekte der Stiftungen haben. Das ist für uns Grund genug, dass wir uns, wie schon gesagt, in den genannten Ausschüssen und auch in der Haushaltsprüfgruppe mit diesem Problem befassen und auch deutlich machen, dass das für uns nicht akzeptabel ist. Wichtig ist allerdings auch, ähnliche Fälle für die Zukunft zu verhindern. Denn es ist ja gerade nicht die Aufgabe der Landesstiftungen, mit ihrem Vermögen zu spekulieren, sondern die Vermögenspflege soll eine angemessene jährliche Ausschüttung für Investitionen in die Stiftungszwecke sichern.
(Beifall bei SSW und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Günter Neugebauer [SPD]: Da ist nicht spekuliert worden! Bitte mehr Rück- sicht bei der Wortwahl!)
- Na, ja, lieber Kollege Neugebauer; lass uns nicht über Worte streiten! - Von daher begrüßt der SSW jedenfalls, dass die Landesregierung jetzt eine Anlagerichtlinie für die Stiftungen erlassen wird. In dieser soll das jeweilige Ergebnis-Risikoprofil der Anlagemöglichkeiten - zum Beispiel in Aktien- und Rentenwerten - festgelegt und mit den jeweils notwendigen Sicherheitsmechanismen verknüpft werden. Ich bleibe dabei: Es ist bedauerlich, dass das Kind erst in den Brunnen fallen musste, bevor reagiert wurde.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Sehen Sie es mir nach, dass ich jetzt noch einen Kurzbeitrag leiste. Ich fühle mich auch als Finanzausschussvorsitzende verpflichtet, hier etwas klarzustellen. Ich streite mich gern mit jedem aus der Opposition, manchmal auch mit meinen eigenen Leuten. Ich habe eine Fürsorgepflicht, wenn hier etwas behauptet wird, das nicht stimmt. So muss ich auch dem Kollegen Garg sagen: Es stimmt schlichtweg nicht, was Sie sagen. Sie können nicht nach dem Motto verfahren: Parlamentarier fragen nicht und erwarten von der Regierung trotzdem eine Antwort. So geht es nicht! Ich will Ihnen sagen, was hier gefragt wurde.
- Sie haben keine konkreten Fragen gestellt. Ich will Ihnen sagen, was gefragt worden ist. Es ist gesagt worden,
„Abgeordnete Heinold erwartet, dass eine Beimischung von Aktien, die Sie nicht grundsätzlich ablehne, abgesichert und von Fachleuten begleitet werde. … Abgeordneter Dr. Garg möchte wissen, inwieweit in Einzelfällen eine ‚begleitende’ Beratung seitens des Finanzministeriums stattgefunden habe und wie die Stiftungsaufsicht darauf reagiere.“
„Abgeordneter Arp möchte möglichst zeitnah wissen, in welchem Umfang Stiftungskapital durch Kursverluste verloren gegangen sei.“
Herr Döring hat zugesichert, dass er bei den Stiftungen nachfragen wird, wenn die bereit seien, dies einzubringen. Dann bekämen wir die Antwort. Es wurde nicht einmal gesagt: Lieber Gott hilf mir, aber lass mir die letzte Ausrede des Nichtantwortenmüssens. Das hat diese Regierung nicht getan.
Ich lasse das nicht mehr zu. Ich habe die Nase voll. Es wird irgendetwas behauptet, was keiner mehr gerade rückt. Vielleicht macht man einen Zwischenruf, der nicht gehört wird, weil die Mitarbeiter des Stenographischen Dienstes in dem neuen Plenarsaal viele Zwischenrufe gar nicht mehr hören können. Manchmal sind Zwischenrufe wichtig, um nachzuweisen,
dass man etwas gerade oder richtig gerückt hat. Daher habe ich noch einmal einen Kurzbeitrag geleistet.
Noch einmal: Bitte stellen Sie konkrete Fragen. Diese sind mit diesem Bericht gestellt worden. Hier waren die Fragen konkret.
Ich wollte auch nur die Hilfestellung geben, dass sich niemand durch die Raumakustik provoziert fühlt. Nach § 56 Abs. 4 der Geschäftsordnung erteile ich Herrn Abgeordneten Dr. Klug das Wort. Danach hat nach § 56 Abs. 4 der Geschäftsordnung Herr Abgeordneter Wiegard das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte nicht darüber urteilen, über welche Fragen die Frau Vorsitzende des Finanzausschusses hier herumfilibustert. Ich denke aber, die Kernfrage, um die es bei diesem Thema geht, die hat Sie nicht berührt. Die Kernfrage betrifft Folgendes: All diese schönen Stiftungen sind doch einmal eingerichtet worden, damit bestimmte Aufgaben und bestimmte Zwecke auch erfüllt werden, und zwar unabhängig von der jeweiligen Entwicklung der Kassenlage des Landes, um in die Aufgabenerfüllung eine gewisse Kontinuität zu bringen.
Wenn wir jetzt feststellen, da ist in diesen genannten Bereichen Stiftungsvermögen an der Börse verjuxt worden, dann kommen wir doch zu dem Ergebnis, dass man hier nicht nur vom Regen in die Traufe gerät, sondern sozusagen vom Regen in die Sintflut. Wenn - wie in einem Fall - 20 % des Stiftungsvermögens an der Börse verjuxt worden sind, dann muss man sich fragen, ob nicht am Ende das Gegenteil von dem erreicht worden ist, was ursprünglich das Motiv zur Einrichtung all dieser tollen Stiftungen gewesen
ist. Man muss sich die Frage stellen: Entweder man nimmt das Ganze wieder zurück und sagt, die Aufgabenerfüllung ist im Zweifelsfall durch den Landeshaushalt solider, oder man sagt, die Stiftungen des Landes sollen ihr Vermögen bitte in Zukunft so anlegen, dass es keine Kursverluste gibt. Das ist der Kernpunkt, um den es geht.
Zu einem Kurzbeitrag nach § 56 Abs. 4 der Geschäftsordnung hat jetzt Herr Abgeordneter Rainer Wiegard das Wort. Danach hat der Kollege Günter Neugebauer das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der bekannte Schleswig-Holsteiner Piepenbrink würde auf den Einwand der verehrten Kollegin Kähler sagen, der Einwand war im Grunde genommen gar nicht unnötig, weil er war sowieso falsch.
Die Kollegin Kähler hat behauptet, dass im Ausschuss keine konkreten Fragen gestellt worden sind. Deshalb hätte der Finanzstaatssekretär auch nicht antworten können. Ich weiß gar nicht, wer mir zum Beweis dieses falschen Vorwurfs eben so schnell die Niederschrift der Finanzausschusssitzung hingelegt hat, aber auf Seite 5 dieses Protokolls steht: