In Bayern zum Beispiel - das ist vorhin schon dargestellt worden - hat der Oberste Landesrechnungshof bereits 1996 verlangt, das Vermögen der Landesstiftung umzuschichten. Die haben das natürlich ignoriert. In der “Süddeutschen Zeitung“ vom 14. April dieses Jahres ist nachzulesen, dass infolge einer riskanten Anlagepolitik die Bayerische Landesstiftung mindestens 1 Milliarde € Staatsvermögen verschleudert hat. Dann können Sie in der Tat von einem Finanzskandal reden. Da bin ich sofort mit Ihnen einig. Wenn hier etwas Ähnliches passieren würde, dann würde ich im Einklang mit Ihnen sagen: Finanzskandal. - Ist aber nicht.
- Herr Garg, warten Sie ab! Sie sind ja gleich dran. - Ich meine, diese erschreckende Erkenntnis muss uns besonders sensibel machen. Gleichwohl bleibe ich bei der Aussage, dass es weiterhin möglich sein muss, einen bestimmen Anteil des Stiftungskapitals in Aktien anzulegen.
Dabei darf es sich allerdings nicht - dies sage ich mit allem Nachdruck - um einen einseitigen oder risiko
Ich stelle fest, von der Möglichkeit, durchschnittlich 25 % oder - wie es bundesweit der Fall ist - bis zu 35 % - in Bayern sind es sogar bis zu 52 % - des Stiftungskapitals in Aktien anzulegen, haben die Stiftungen dieses Landes zugunsten der Anlage in Wertpapieren keinen Gebrauch gemacht.
Ein wenig besorgt bin ich über die Beeinträchtigungen - jetzt nenne ich auch die beiden Stiftungen - bei der Energiestiftung und über die bei der Kulturstiftung des Landes Schleswig-Holstein leider vorhandene Unterschreitung des Stiftungsvermögens.
Wir sollten im Finanzausschuss mit dem Bericht abschließend so umgehen, dass wir für die Zukunft die kritischen Dinge, die Sie, Herr Kollege Wiegard, angesprochen haben, aufgreifen.
Dass Vertreter der Stiftungsaufsicht gleichzeitig in Entscheidungsgremien von Stiftungen sitzen, müssen wir dringend überdenken. Das ist dringend erforderlich.
Ferner sollten wir im Zuge der Gesamtdiskussion auch über entsprechende Gesetzesänderungen nachdenken. Der Finanzausschuss hat den Hinweis der Landesregierung, Richtlinien zur Anlage von Stiftungsvermögen zu erlassen, eigentlich schon unterstützt. Das möchte ich hier gerne noch einmal aufgreifen und sagen: Es ist richtig, dass es jetzt Richtlinien geben wird. Aber gestatten Sie der Landesregierung doch bitte zumindest, den Bericht des Landesrechnungshofs abzuwarten. Die müssen sich doch auch noch einmal miteinander hinsetzen und darüber befinden, ob sie der Auffassung des Landesrechnungshofs folgen können oder nicht. Abschließend bleibt mir noch festzustellen, dass ich mit Vorlage dieses Berichts den Vorwurf der CDU, nämlich die Presseerklärung vom 24. Februar dieses Jahres mit der Überschrift: „Finanzskandal unglaublichen Ausmaßes“ als haltlos zurückweisen werde.
Ich bin mir sicher, dass wir im Finanzausschuss sehr wohl gleiche Auffassungen haben, was die Zukunft und die Handlungsweise von Stiftungen angeht.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Sehr geehrte Frau Finanzausschussvorsitzende Kähler, ich habe in den letzten fünf Minuten nicht so genau gewusst, ob wir eigentlich in derselben Sitzung des Finanzausschusses gewesen sind, in der sich die Regierung sehr wohl mehr oder weniger verweigert hat. Der Innenminister hat als einziges Mitglied der Landesregierung heute einen vernünftigen und auch sehr offenen und ehrlichen Bericht über das Finanzgebaren der öffentlich-rechtlichen Stiftungen abgegeben. Dafür möchte ich mich bei Ihnen, Herr Minister, ausdrücklich bedanken. Damit kann man nämlich tatsächlich arbeiten.
Mit dem, was uns im Finanzausschuss präsentiert wurde, hingegen ganz bestimmt nicht. Ich gebe Ihnen Recht, dass man - gerade nach dem Beitrag des Kollegen Wiegard - darauf aufbauend die Konsequenzen daraus ziehen sollte und auch muss. Ich meine jedoch, bevor wir die Konsequenzen aus etwas ziehen, sollte offen angesprochen werden, wie es eigentlich dazu gekommen ist.
Es geht um die Vermögen öffentlich-rechtlicher Stiftungen oder besser: um deren teilweise Vernichtung. Wegen der kurzen Redezeit will ich mich auf zwei Stiftungen beschränken. Im Gegensatz zum Kollegen Wiegard will ich die Kinder einmal beim Namen nennen. Es sind die Kulturstiftung und die Energiestiftung. Bei beiden wurde durch vermeintlich attraktive Anlagestrategien sehr viel Vermögen vernichtet. Das widerspricht dem Stiftungsrecht.
Stiftungsvermögen ist zu erhalten, um aus den Erträgen die Stiftungszwecke finanzieren zu können. Die Verluste entstanden, weil die Stiftungsvorstände statt festverzinslicher Wertpapiere Aktien gekauft haben. Sie wollten vom Aktienboom der späten 90er-Jahre profitieren und erlebten, dass man mit Aktien nicht nur gewinnt. Ich möchte noch einmal betonen: Es handelt sich nicht um private Stiftungen, sondern um öffentlich-rechtliche Stiftungen. Dabei ist es unerheblich, dass die Aktienkäufe an sich rechtmäßig waren. Entscheidend ist in diesem Fall allein, dass das Vermögen nicht erhalten wurde und dass gegen offen
sichtliche Vermögensverluste zeitnah absolut nichts unternommen wurde. Bei beiden Stiftungen waren Mitglieder der Landesregierung mindestens mittelbar beteiligt.
Die Kulturstiftung erhielt bei Gründung 7,97 Millionen € Vermögen und im Jahre 2002 weitere 511.292 €, insgesamt also 8,49 Millionen €, verwaltet von der Landesbank. Der Buchwert dieses Vermögens am 9. April 2003 betrug knapp 7,93 Millionen €. Über 550.000 € fehlten. Die realisierten und noch nicht realisierten Wertverluste bei Aktien in den Jahren 2000 und 2001 betrugen sogar 1,8 Millionen €. Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, zeugt nicht von verantwortungsvollem Umgang mit dem Stiftungsvermögen. Im Übrigen wurden die Geschäfte der Stiftung im besagten Zeitraum von Staatssekretär Dr. Ralf Stegner geführt, vor kurzem zum Finanzminister befördert. Ich hoffe nur, dass das kein Omen ist.
Ich möchte aber die Bildungsministerin auch nicht vernachlässigen. Denn Sie, Frau Erdsiek-Rave, sind Vorsitzende des Stiftungsrates und Sie beschließen jährlich mit über den Haushaltsplan und die Entlastung des Vorstandes. Im Bericht steht, dass das Bildungsministerium die Entwicklung des Vermögens ständig kannte. Was haben denn die Bildungsministerin und der jetzige Finanzminister veranlasst? Anscheinend wenig Hilfreiches. Ich hoffe, Frau ErdsiekRave, wir werden bald hören, in welcher Form Sie die Verantwortung dafür übernehmen wollen.
Die Kulturstiftung will zukünftige Erträge weniger für Stiftungszwecke einsetzen, sondern verstärkt für die Substanzerhaltung des Stiftungsvermögens. Ob das zulässig ist, sei einmal dahingestellt. Aber was bedeutet das eigentlich? Die Kulturförderung dieses Landes wird zweifach beschnitten: Erst hat der alte Stiftungsvorstand durch seine Spekulationen Vermögen vernichtet, wodurch weniger Geld für den Stiftungszweck bereitstand. Jetzt will der neue Stiftungsvorstand die Verluste auf Kosten der Kulturförderung ausgleichen. Die Kulturschaffenden des Landes werden sich bei Ihnen, Frau Ministerin Erdsiek-Rave, und bei Herrn Dr. Stegner ganz herzlich bedanken, wenn bei den nächsten Haushaltsberatungen die Kulturförderung zusätzlich beschnitten wird.
Bei der Energiestiftung sind die relativen Vermögensverluste noch höher und das Anlageverhalten war noch stümperhafter. Fast 8,7 Millionen € oder 17 % des Stiftungsvermögens wurden vernichtet. Um bereits erkannte Verluste aus den Aktiengeschäften
auszugleichen, wurden sogar noch mehr Aktien gekauft, die dann auch noch an Wert verloren. Die Landesregierung - deswegen habe ich mich bei Ihnen, Herr Minister Buß, ausdrücklich bedankt - stellt hier eindeutige Rechtsverstöße fest.
Im Stiftungsrat der Landesregierung sitzen übrigens drei Staatssekretäre und zwei Abgeordnete des Schleswig-Holsteinischen Landtages, die nach dem Gesetz den Wirtschaftsplan und den Jahresabschluss der Stiftung mit beschließen müssen. Es scheint, dass sie ihren Pflichten möglicherweise nicht ganz so verantwortungsvoll nachgekommen sind, wie sie es hätten tun müssen.
Dies alles - da sind wir dann, glaube ich, wieder beieinander - muss politisch und rechtlich weiter aufgearbeitet werden. Deswegen schließt sich die Fraktion der FDP dem Vorschlag der Unionsfraktion an, den Bericht nicht nur an den Finanzausschuss, sondern mitberatend an alle beteiligten Fachausschüsse zu überweisen, damit wir zumindest für die Zukunft ein solches Finanzgebaren der öffentlich-rechtlichen Stiftungen dieses Landes verhindern können, damit die Stiftungen, die errichtet worden sind, um dem Stiftungszweck nachzukommen, das in Zukunft tun können und nicht Vermögensverluste auffangen müssen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im Finanzausschuss hatten wir eine etwas turbulente Debatte. Wir standen kurz vor der Kommunalwahl. Die CDU witterte schnell noch einen Finanzskandal. Die Landesregierung hatte noch nicht die Möglichkeit gehabt, eine offizielle Stellungnahme im Gegenzug zu der Stellungnahme des Rechnungshofes zu formulieren. Diese Debatten führen meist nicht zu einer sachorientierten Diskussion.
Heute haben wir ein geordnetes Verfahren. Wir haben einen ausgesprochen guten, sachlichen, auch sehr offenen Bericht der Landesregierung, der die Schwächen benennt, der darstellt wo es gut gelaufen ist.
Ich bedanke mich ausdrücklich bei den Antragstellern für den Berichtsantrag, ich bedanke mich bei der Verwaltung für den Bericht, und ich bedanke mich auch beim Landesrechnungshof für die Prüfung; denn der Landesrechnungshof - das dürfen wir nicht ver
In der Sache bezieht die grüne Fraktion folgende Position: Öffentlich-rechtliche Stiftungen müssen sicherstellen, dass ihr Vermögen so angelegt wird, dass der Stiftungszweck in der Regel mit dem Ertrag erfüllt werden kann. Dabei ist natürlich einzubeziehen, dass schon aufgrund der Inflationsrate eine Gewinn bringende Anlage des Vermögens notwendig ist.
Das existierende Stiftungsgesetz des Landes lässt den Stiftungen sehr viel Freiheiten. „Eigenverantwortliches Sondervermögen“ war das Ziel bei der Gründung von Stiftungen. Die Rechtsaufsicht durch das Innenministerium gilt nur sehr eingeschränkt.
- Das war gewollt. - Andere Bundesländer haben schärfere Kontrollen eingebaut. Meine Fraktion plädiert für eine stärkere Kontrolle durch die Rechtsaufsicht - verschiedene Möglichkeiten sind heute schon genannt worden -, damit für die Landesregierung zumindest früh erkennbar ist, wenn die Stiftungen ihr Kapital verzehren.
Entscheidungs- und Kontrollgremien müssen sauber voneinander getrennt sein. Auch das ist hier thematisiert worden. Aus unserer Sicht muss das Innenministerium oder das Finanzministerium immer in die Kontrolle um die Rechtsaufsicht eingebunden sein. Wir müssen darüber diskutieren, wie wir die ordnungsgemäße Verwaltung des Stiftungsvermögens besser sicherstellen können als bisher.
Deshalb begrüßen wir die Absicht der Landesregierung, Richtlinien für die Vermögensanlagen der öffentlich-rechtlichen Stiftungen zu erarbeiten. Herr Buß hat diese heute noch einmal bekräftigt. Es muss sichergestellt werden, dass Stiftungen ihre Kapitalanlagen so wählen, dass das Risiko minimiert und abgesichert wird, dass es aber dennoch möglich ist, Aktien beizumischen. Wir sollten im Finanzausschuss darüber diskutieren, ob die bisherige Beratung zum Beispiel durch die Landesbank ausreicht, ob es zu einer Pflichtberatung oder auch zu einer Zentralisierung der Vermögensverwaltung kommen soll. Der Aktienanteil der Vermögensanlage muss begrenzt sein, und überproportionale Gewinne müssen als Rücklage für eventuelle Verluste thesauriert, also wieder angelegt werden.
Der Bericht macht deutlich, dass sich die Stiftungen in den letzten Jahren sehr unterschiedlich verhalten haben: Während die einen das Stiftungsvermögen
vorbildlich zusammengehalten und vermehrt haben, haben andere zu sehr auf Risiko gesetzt und die Vermögenssubstanz verringert.
Lobend erwähnen möchte ich die Technologiestiftung, bei der bislang zu keiner Zeit Verluste eingetreten sind, und die Gewinne nicht ausgeschüttet, sondern Reserven gebildet hat.
Problematisch ist die Vermögensentwicklung der Kulturstiftung. Hier wurde das Stiftungsvermögen unterschritten, sodass die 500.000 €, die das Land extra aus dem Verkauf des Schlosses Plön zugestiftet hatte, praktisch dazu dienen müssen, die bisherige Größenordnung des Stiftungsvermögens wieder zu erreichen.