Protokoll der Sitzung vom 19.06.2003

Erste Frage. Ist der jetzige Verkauf der restlichen LEG-Anteile der zweite Schritt auf den damals erfolgten ersten Schritt des Verkaufs an B&L?

(Wolfgang Kubicki [FDP]: War das von An- fang an geplant?)

Ich möchte von Ihnen wissen, Herr Minister: Wann ist dieser zweite Schritt eingeleitet worden? Ich möchte wissen, seit wann er geplant wurde. Ich stelle diese Fragen, damit Sie sie mit beantworten können. Ich sage Ihnen auch, warum ich diese Fragen stelle. Beim ersten Schritt wurde von dieser Landesregierung ein 25-prozentiger Paketabschlag akzeptiert - mal neben diesem 10-prozentigen Mengenrabatt. 25 % Paketabschlag. Ich möchte wissen: Wann haben Sie den zweiten Schritt zu der weiteren Anteilsveräußerung eingeleitet in Ihrem Haus, in Gesprächen mit der Bank, in Gesprächen mit den Interessenten? Ich will es wissen!

(Wolfgang Kubicki [FDP]: Gibt es jetzt 25 % Zuschlag?)

- Ich will wissen, ob es diese 25 % jetzt zurück gibt. Genau das ist die entscheidende Fragestellung.

Zweite Frage. Herr Minister, ich möchte gern wissen, ob Sie diese zweite Tranche europaweit ausgeschrieben haben. Wenn ja, wann, wo und wie, wenn nein, warum nicht? Ich frage das vor dem Hintergrund, dass Sie dem Ausschuss zu der ersten Tranche mitgeteilt haben:

„Im Rahmen der Phase II des Veräußerungsprozesses wurden durch Merck, Fink & Co europaweit insgesamt 179 Investoren-Kanndidaten direkt angesprochen.“

(Thomas Stritzl)

Ich möchte wissen: Hat es in diesem Fall eine europaweite Ausschreibung gegeben, ja oder nein? Wenn, jeweils mit Begründung. Auch das interessiert mich.

Dritte Frage. LEG und B&L AG neu sollen an der LEG Regionalentwicklungs GmbH neu mit 25,1 % beteiligt sein. Wenn ich das Aktiengesetz richtig kenne, bedeutet das eine Sperrminorität.

(Wolfgang Kubicki [FDP]: Und eine Konso- lidierungspflicht bei der AG!)

- So ist es: und eine Konsolidierungspflicht bei der AG, die diese Sperrminorität hält!

(Wolfgang Kubicki [FDP]: Wem gehört sie?)

Auch auf diese Frage hätte ich seitens der Landesregierung für Sinn, Zweckhaftigkeit und Überlegung gern entsprechende Erklärungen.

Ich muss Ihnen wirklich sagen: Bei der Art und Weise, wie Sie mit gegebenen Versprechungen vor der Wahl - kein Verkauf der WOBAU, zentraler Bestandteil der LEG, zentrales Steuerungsinstrument des Landes - nach der Wahl umgehen, und zwar in relativ kurzer Zeit, wäre ein Stück mehr Zurückhaltung, vielleicht auch ein Stück mehr Angemessenheit im Ton gegenüber dem schleswig-holsteinischen Parlament und der Öffentlichkeit in Schleswig-Holstein notwendig.

(Beifall bei CDU und FDP)

Die Regierung will antworten. - Sie hat einen Redebeitrag. Herr Minister Dr. Stegner.

(Zuruf von der CDU: Hat er noch was zu sa- gen?)

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich will Ihnen die Antworten nicht schuldig bleiben, Herr Abgeordneter Stritzl. Ich hatte den Eindruck, dass ich eine sehr moderate Rede gehalten habe. Insofern verstehe ich Ihren Hinweis zu meinem Ton nicht so ganz. Vielleicht erklären Sie mir das nachher noch.

Lassen Sie mich die drei Fragen, die Sie gestellt haben, konkret beantworten.

Erstens. Ich habe sehr wohl formuliert, dass man das im Nachhinein als verschiedene Schritte interpretieren kann, wenn man das aus der Nachsicht, also rückwirkend betrachtet. Ich habe nicht etwa davon gesprochen, die Landesregierung habe mehrere Schritte geplant. Ich habe meine sieben Sinne schon

beisammen. Ich hoffe, dass das Protokoll wiedergibt, was ich gesagt habe. Wir sind - im Nachhinein betrachtet - vorsichtig vorgegangen, bezogen auf den Schutz der Mieter. Das ist nachvollziehbar. Nichts anderes habe ich gesagt und schon gar nichts anderes gemeint.

Zweitens. Wann hat die Landesregierung angefangen nachzudenken? - Lieber Herr Abgeordneter Stritzl, wenn Sie in den Haushaltsentwurf für das Jahr 2003 hineinsehen, finden Sie dazu etwas. Das ist in der Debatte zum Haushalt von meinem Vorgänger damals gesagt worden. Insofern beantwortet das Ihre Frage. Herr Arp hat darauf auch Bezug genommen.

Drittens. Das Regelwerk, das vielleicht nicht Ihnen persönlich, aber dem Finanzausschuss vorliegt, weist daraufhin, dass die Anteile zunächst einmal dem Erwerber anzubieten sind. Das beantwortet die Frage nach der Ausschreibung.

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. - Es gibt nur einen Kurzbeitrag, Herr Kollege. Das ist Ihnen bekannt. Weitere Wortmeldungen liegen also nicht vor. Ich schließe die Beratungen.

Wir haben hier in der Sache über den Antrag der Fraktion der FDP zu entscheiden. Der Antrag der Fraktion der FDP enthält zwei Bestandteile.

Nummer 1 möchte ich mit Zustimmung des Antragstellers - Herr Kubicki! - für erledigt erklären, nämlich die Berichterstattung in der 34. Tagung.

Es bleibt noch Nummer 2. Es ist kein Antrag auf Ausschussüberweisung gestellt. Das verbietet sich angesichts der in dem Antrag genannten Fristen auch. Das heißt, wir haben darüber zu entscheiden, ob a) die Landesregierung aufgefordert werden soll, das Wertgutachten und die Entwürfe der Verträge dem Landtag und dem Landesrechnungshof zuzuleiten, b) der Landesrechnungshof gebeten werden soll, das Wertgutachten und die Entwürfe zu beurteilen, und c) der Landesrechnungshof gebeten werden soll, dem Landtag das Ergebnis seiner Beurteilung bis zum 11. August zuzuleiten. Wer diesem zweiten Teil des FDP-Antrags mit den drei Bestandteilen in der Sache zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Das haben wir einstimmig so beschlossen. Dann wird so verfahren.

Wir können keinen Punkt mit Aussprache mehr aufrufen und ordnungsgemäß behandeln. Deshalb will ich einen Punkt ohne Aussprache aufrufen, wenn Sie einverstanden sind, nämlich Tagesordnungspunkt 25:

(Präsident Heinz-Werner Arens)

Weiterentwicklung der Sucht- und Drogenpolitik

Antrag der Fraktionen von SPD, FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW

Drucksache 15/2737 (neu)

Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. - Herr Kollege, Sie haben das Wort zur Geschäftsordnung.

Herr Präsident! Zu diesem Antrag gibt es einen Antrag der CDU-Fraktion. Ich hoffe, er liegt Ihnen vor. Ansonsten bitte ich, die Beschlussfassung zurückzustellen.

Er muss zurückgestellt werden, weil die Geschäftsgrundlage nicht klar ist. Damit entfällt auch der Hinweis, dass eine Aussprache nicht geplant ist. Ich lasse nun nicht über den Antrag abstimmen und komme dem Bedürfnis nach, eine Pause einzulegen. Das Parlament ist in die Mittagspause entlassen. Wir werden um 15 Uhr mit der Beratung der Reform des Jugendstrafrechts fortfahren.

Die Sitzung ist unterbrochen.

(Unterbrechung: 12:50 bis 15:00 Uhr)

Meine Damen und Herren, ich bitte Sie, Platz zu nehmen. Bevor wir wieder in die Tagesordnung eintreten, begrüße ich Gäste. Auf der Tribüne haben Schülerinnen, Schüler und ihre Lehrkräfte der Handelslehranstalt Flensburg sowie des LessingGymnasiums Norderstedt Platz genommen. - Herzlich willkommen!

(Beifall)

Zur Tagesordnung erlauben Sie mir folgende geschäftsleitende Bemerkungen: Entgegen meiner Bemerkung vorhin haben sich die Fraktionen darauf verständigt, dass wir zunächst aus Präsenzgründen, die bei der Regierung liegen, Tagesordnungspunkt 14 zur Reform der Gemeindefinanzen aufrufen. Anschließend werden wir die Handwerksordnung, Tagesordnungspunkt 24, sowie daran anschließend den Tagesordnungspunkte 35 zur Reform des Jugendstrafrechts aufrufen. Widerspruch höre ich nicht, dann werden wir so verfahren.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 14 auf:

Reform der Gemeindefinanzen

Antrag der Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 15/2705

Änderungsantrag der Fraktion der CDU Drucksache 15/2761

Das Wort zur Begründung wird nicht gewünscht. Ich eröffne die Aussprache und erteile zunächst Herrn Abgeordneten Puls das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich beginne mit einem Zitat aus den „Nachrichten des schleswig-holsteinischen Städteverbandes“ vom Juni 2003:

„Die Kommunen sind das unverzichtbare Fundament einer funktionierenden Demokratie. Die Bürgerinnen und Bürger erleben Staat, Wirtschaft und Kulturgesellschaft vor allem in ihrer Stadt oder ihrer Gemeinde. Freiheit und Autonomie prägen die kommunale Selbstverwaltung. Aufgrund der drastisch wegbrechenden Einnahmen ist die kommunale Selbstverwaltung in ihrem Bestand gefährdet. Deshalb fordern alle kommunalen Landes- und Bundesverbände, dass die Gemeindefinanzreform zügig zu Ergebnissen kommen muss. Die Gewerbesteuer muss nach dem Modell der kommunalen Bundesverbände modernisiert und die Einnahmen verstetigt werden. Darüber hinaus müssen die Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zu einem eigenständigen Leistungsrecht in Bundesverantwortung zusammengeführt werden, um die Kommunen auf diese Weise von den Kosten der Langzeitarbeitslosigkeit zu entlasten. Die durch diese Entlastung entstehenden Mittel müssen bei den Kommunen (…) vor allem für kommunale Investitionen, die Arbeitsplätze schaffen, verbleiben.“

Mit dem heute zur Beratung vorgelegten Antrag der rot-grünen Regierungsfraktionen wollen wir genau auf diese - in der betroffenen kommunalen Familie formulierten - Ziele hinwirken. Auch wir halten eine Gemeindefinanzreform für überfällig. Wir wollen, dass unsere Landesregierung sich auf Bundesebene weiterhin mit Nachdruck für eine Gemeindefinanzreform einsetzt, die mit Wirkung vom 1. Januar 2004 endlich dafür sorgt, dass die über 1.000 Städte und Gemeinden in Schleswig-Holstein ihre Finanzplanung auf eine sichere und konjunkturunabhängige Basis stützen können.

(Klaus-Peter Puls)

Wir wollen mit unserem Antrag den Druck auf Berlin für eine kommunalfreundliche Gewerbesteuer erhöhen. Damit unsere Gemeinden auch in Zeiten wirtschaftlicher Flaute leistungsfähig bleiben, muss eine Gewerbesteuer her, die konjunkturelle Schwankungen auffängt.