lassen. Das heißt, wir statten die Studierenden dann mit dem Geld aus, das wir bisher als Globalzuschuss an die Hochschulen gegeben haben. Das ist eine Umsteuerung, ein großes Rad. Nur auf diese Weise sind dann die Studierenden Nachfragende, die über ihre Nachfrage auch steuern, ob sich eine Hochschule weiterentwickelt oder ob sie verkümmert.
Wenn wir das zu einem wesentlichen Instrument machen, dann mag da auch Geld der privaten Hand mit einfließen, aber es kann nicht sein, dass wir diese Frage vollkommen auf private Finanzierung abwälzen. Ich glaube auch nicht, dass es sinnvoll ist, das Thema Studiengebühr immer wieder als Strafsteuer für Langzeitstudierende oder eben auch als in irgendeiner Weise qualifizierend ausweisen, um sozusagen Nichtgeeignete abzuhalten. Das ist eine bildungsabschreckende Debatte, die wir uns in Deutschland nicht leisten können.
Jetzt komme ich noch einmal zu dem Vorschlag der FDP. Das klingt ja erst einmal sehr attraktiv, nur machen es häufig Hochschulen schon so, zum Beispiel die Fachhochschule Lübeck, die durch internationale Kontakte - in Lübeck mit China - durchaus für die wissenschaftliche Weiterbildung, aber auch, soweit ich informiert bin, für die Erstausbildung ausländische Studierende gewinnen, die dann Geld mitbringen, sei es staatliches Geld, was sie von ihrem Staat bekommen, sei es Geld, was die Familien privat aufbringen. Dies gilt natürlich im Kleinen. Wenn es sich um kleine Kontingente handelt, ist das etwas, was wir den Hochschulen durchaus erlauben sollten. Es ist sinnvoll, dass das Ministerium den Hochschulen das Recht gibt, Gebühren zu erheben, aber daraus eine Lösung für unser Problem zu machen, dass wir im Augenblick nicht wissen, wie wir die Medizinischen Fakultäten künftig bezahlen sollen, halte ich für einen etwas ungedeckten Scheck, Herr Dr. Klug. Ich bin immer offen, über ungewöhnliche Lösungen nachzudenken. Auch meine Fraktion ist sehr daran interessiert, das Medizinstudium kostendeckend zu organisieren, aber jetzt einfach zu sagen, jetzt organisieren wir uns mal ein paar Hundert junge Leute aus dem Ausland, die diesen dicken Scheck mitbringen, den die Ministerin durch ihre Nachfrage mit Zahlen quantifiziert hat, das ist ein bisschen zu waghalsig.
Ja. - Lassen Sie uns im Ausschuss darüber reden, was sich konkret hinter Ihrem Vorschlag verbirgt, dann können wir sehen, ob das eine oder andere Merkmal
hilft, das Problem zu lösen. Ich glaube aber nicht, dass wir um eine Diskussion über eine effiziente medizinische Fakultät herumkommen.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben uns in den vergangenen Monaten viel damit beschäftigt, wie die Hochschullandschaft in Zukunft gestaltet werden soll. Heute nun geht es um die Frage, was mit den Menschen ist, die in dieser Landschaft leben, denn im Inneren sind die Hochschulen in so mancher Hinsicht immer noch organisiert wie zu Urgroßvaters Zeiten. Der Bundesgesetzgeber hat in den Jahren 2001 und 2002 die rechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen, dass die Stellung der Studierenden und Lehrenden zumindest teilweise auf die Höhe der Zeit gebracht werden kann. Seine Reform sieht vor allem eine Modernisierung der Personalstruktur in Wissenschaft und Lehre an den Universitäten vor. Diese setzt das Land nun mit dem vorliegenden Gesetzentwurf um. Das ist gut so; denn es ist höchste Zeit.
Kern der Dienstrechtsreform ist die Einführung einer Juniorprofessur. Sie soll den Weg zu einer ordentlichen Professur kürzer machen und dem Nachwuchs eine bessere Eingewöhnung in die Wirklichkeit von Lehre und Forschung bieten. Die jungen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler erhalten mehr Eigenverantwortung und können somit in jungen Jahren eine internationale akademische Karriere anstreben, ohne ins Ausland gehen zu müssen. Das begrüßen wir.
Das Berufungsverfahren wird ebenso an die internationale Praxis angepasst. Erfreulich ist auch, dass der Elfenbeinturm Universität zukünftig seine Türen zu anderen gesellschaftlichen Bereichen öffnen soll, indem Quereinstiege in eine Professur aus anderen wissenschaftlichen und gesellschaftlichen Bereichen ermöglicht werden. Im Großen und Ganzen unterstützen wir also den Gesetzentwurf der Landesregierung.
Der Gesetzentwurf enthält neben der Juniorprofessur noch eine Reihe weiterer Punkte, die angesichts der Kürze der Zeit nur knapp und beispielhaft erwähnt werden sollen: Bachelor- und Masterstudiengänge, bisher noch in der Erprobungsphase, werden zum Regelstudienangebot. Auch der andere Umgang mit im Ausland erworbenen Graden, die Genehmigung von Prüfungsordnungen durch die Hochschulen statt
durch das Ministerium und die ausdrückliche Gebührenfreiheit des Erststudiums sind Verbesserungen, die wir unterstützen.
Die Dienstrechtsreform im Hochschulbereich war lange überfällig. Leider hat man auf Bundesebene nicht die Gelegenheit genutzt, wirkliche Reformen anzugehen und den Beamtenstatus der Hochschullehrer zu hinterfragen. Wenn schon eine neue Kategorie von Hochschullehrern eingeführt wird, dann wäre es sinnvoll gewesen, ihnen einen moderneren Status zu geben als eine Verbeamtung auf Zeit. Das wäre wirklich eine mutige Reform gewesen.
Aber immerhin enthält dieser Gesetzentwurf nebenbei auch eine Verbesserung des Beamtenwesens auf Landesebene. Der neue Umgang mit Staatsdienern, die wegen Dienstunfähigkeit in den vorzeitigen Ruhestand versetzt werden, ist richtig.
Frau Kollegin, würden Sie mir dann erklären, welchen Status Sie ihnen beispielsweise geben würden, welchen Sie moderner finden würden?
- Ich habe mehrfach gesagt, dass wir ein einheitliches Dienstrecht für alle moderner fänden. Wir haben gesagt, dass sich das Berufsbeamtentum wirklich nur auf Kernbereiche der Gesellschaft beschränken sollte und so weiter.
Selbstverständlich muss man Beamten abverlangen können, dass sie das Ihre tun, um die Dienstfähigkeit wiederherzustellen. Können sie weiterhin oder wieder etwas leisten, dann müssen sie verpflichtet werden, solche Aufgaben zu übernehmen, für die sie dienstfähig sind. Es ist schwer nachvollziehbar: Auf der einen Seite weicht man bei den Arbeitslosen die Zumutbarkeitskriterien immer mehr auf. Auf der anderen Seite werden Beamte heute in den Ruhestand versetzt, wenn sie nicht mehr ihrer angestammten Tätigkeit nachgehen können. Ich denke, es ist gut, dass das geändert wird.
Hier hat nämlich eine Entsolidarisierung stattgefunden, die durch die Änderung des Landesbeamtengesetzes so nicht mehr möglich sein wird.
Nun noch einige Worte zu dem vorliegenden Antrag von CDU und FDP. Es mag sein, dass der Antrag mehr mit Föderalismus und weniger mit einem erneuten Vorstoß in Richtung Einführung von Studiengebühren zu tun hat. Ich glaube eher, dass Letzteres der Fall ist. Daher möchte ich zum wiederholten Male sechs Gründe dafür nennen, warum der SSW Studiengebühren ablehnt.
Erstens. Wir meinen, dass Studiengebühren potenziell Studierwillige abschrecken. Besonders für Familien mit mehreren Kindern bedeutet ein Studium ohnehin eine finanzielle Belastung, besonders für diejenigen Eltern, deren Kinder nicht Anspruch auf eine volle BAföG-Förderung haben, die aber auch kein Professorengehalt verdienen. Studiengebühren haben durch die höheren Ausbildungskosten einen abschreckenden Effekt. Dieses zeigen unter anderem die Beispiele Irland, wo die Studiengebühren aus diesem Grund wieder abgeschafft wurden, oder - wie schon mehrfach erwähnt - Österreich, wo die Zahl der Studierenden zurückgegangen ist. Das können wir uns aber nicht leisten.
Zweitens. Wir meinen, dass Studiengebühren kein geeignetes Mittel sind, um Studienzeiten zu verkürzen und Langzeitstudenten abzuschrecken. Viele Studierende - das wissen Sie - müssen ihr Studium schon heute künstlich verlängern, weil sie ihren Lebensunterhalt durch Erwerbsarbeit selbst erwirtschaften müssen.
Drittens. Wir meinen, dass Studiengebühren das falsche Mittel sind, um die Zahl derjenigen, die ihr Studium abbrechen, zu verringern. Insgesamt beendet ein knappes Drittel aller Studierenden das Studium ohne Abschluss. Eine Studie der Hochschul-Informationssysteme GmbH zur Analyse der Ursachen von Studienabbrüchen belegt, dass finanzielle Probleme in Deutschland die Hauptursache für den Abbruch eines Studiums sind. Die CDU und FDP schlagen hier mit anderen Worten einem Verhungernden vor, noch einmal Diät zu machen.
Aber auch die berufliche Neuorientierung während des Studiums ist maßgeblich für den Abbruch des Studiums nach durchschnittlich sieben bis acht Semestern verantwortlich. Deshalb besteht vor allem die Notwendigkeit, die Beratungsangebote von Hochschulen und Studentenwerken enger zu vernetzen und insbesondere die Beratung zu Beginn für Studienanfänger zu intensivieren. Hauptziel muss immer noch
Viertens. Wir meinen, dass Studiengebühren nicht die finanzielle Lage der Hochschulen verbessern werden; denn angesichts der Haushaltslage des Landes wird die Versuchung groß sein, den Zuschuss für die Hochschulen proportional zu den Einnahmen durch die Studiengebühren zu kürzen.
Fünftens. Wir meinen, dass positive Anreize gesetzt werden müssen. Die Verantwortlichkeit für die eigene Ausbildung, die durch Studiengebühren vorgeblich erreicht werden soll, wird besser durch positive Anreize wie einem Stipendiensystem geschaffen. Der Kollege Klug hat ja selbst in der letzten Debatte darauf hingewiesen, dass BAföG-Empfänger ihr Studium generell sehr zügig abschließen. Wir sind - wie Sie wissen - immer noch der Meinung, dass eine elternunabhängige Studienförderung das Richtige wäre; denn diese Lösung rechnet sich sowohl volkswirtschaftlich als auch bildungsökonomisch.
(Beifall beim SSW und der Abgeordneten I- rene Fröhlich [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN] und Konrad Nabel [SPD])
Sechstens. Wir meinen, dass Bildung weiterhin ein kostenloses Gut sein sollte. Die Finanzierung der Schulen und der Hochschulen ist eine gesellschaftspolitische Aufgabe. Das sollte unserer Meinung nach so bleiben.
Außerdem ist es spätestens seit PISA das Bestreben aller Parteien, dass wir bei OECD-Vergleichen nicht immer wieder hinter unseren europäischen Nachbarn landen. Dafür müssen wir in den nächsten Jahren die Quote der Studierenden erhöhen. Studiengebühren tragen aber mit Sicherheit nicht zur Steigerung der Attraktivität der Hochschulbildung bei.
Ich lasse zunächst über den Antrag abstimmen, den Gesetzentwurf der Landesregierung dem Bildungsausschuss zu überweisen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Das ist einstimmig so angenommen.
tragt worden, über den Antrag in der Sache abzustimmen. Wer dem Antrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Er ist mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW gegen die Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP abgelehnt.
Ich möchte Sie noch über Folgendes informieren: Der Tagesordnungspunkt 21 - Haus der Geschichte - ist zurückgezogen worden. Ich verlese kurz:
„Hiermit ziehen die CDU-Landtagsfraktion und die Abgeordneten des SSW den für die 34. Tagung des Schleswig-Holsteinischen Landtages angemeldeten Tagesordnungspunkt 21 - Haus der Geschichte - zurück. Gleichzeitig wird angekündigt, dass dieser Tagesordnungspunkt für die 35. Tagung neu angemeldet wird.“