und die Stärkung der kommunalen Entscheidungskompetenz durch Reduzierung und Öffnung von Vorschriften und Standards.
Ursächlich für die schwierige Situation der Kommunen ist die falsche Wirtschafts-, Arbeitsmarkt- und Finanzpolitik der rot-grünen Bundesregierung.
Die fehlenden Konjunkturimpulse, die Stagnation der Wirtschaft und die hohe Arbeitslosigkeit lähmen Kreise, Städte und Gemeinden. Die grundlegend falschen bundespolitischen Weichenstellungen wirken sich auf kommunaler Ebene in sinkenden Steuereinnahmen, wachsenden Sozialausgaben und fehlenden Investitionen aus. Zu diesen bundespolitisch verursachten und konjunkturell verstärkten Problemen der Kommunen kommen die von Rot-Grün in Bund und Land verursachten strukturellen Defizite: Die Konsequenzen der rot-grünen Wirtschafts- und Steuerpolitik sind unter anderem erhebliche Ausfälle bei den Gewerbesteuereinnahmen der Kommunen. Durch die dramatische Erhöhung der Gewerbesteuerumlage müssen die Kommunen zudem an den Bund und die Länder einen noch höheren Anteil ihrer ohnehin sinkenden Einnahmen abführen. Belastungen nüssen die
Kommunen außerdem durch die Einführung neuer Leistungsangebote und durch Steuerausfälle wie bei der Abschreibung für die UMTS-Lizenzen hinnehmen.
Die bisher von der rot-grünen Bundesregierung verfolgten Ansätze mit einem so genannten Investitionsprogramm und Hilfen für besonders bedürftige Kommunen durch günstigere Kredite sind verfehlt. Auf diese Weise wird den Kommunen das Geld, das ihnen vorher entzogen wurde, über Kredite wieder geliehen. Vielen Kommunen ist das Bedienen von Krediten oder die Kofinanzierung von Investitionsprogrammen allerdings gar nicht mehr möglich.
Diese Situation erfordert ein rasches und entschlossenes Handeln aller politisch Verantwortlichen. Darüber hinaus muss für die Kommunen und deren Selbstverwaltung eine langfristig tragbare Grundlage geschaffen werden, die auch im zusammenwachsenden Europa Bestand hat. Deshalb fordern wir die Landesregierung auf, seriöse Modelle für den Ersatz der derzeitigen Gewerbesteuer im Zuge einer Reform der Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer bei gleichzeitiger Neuverteilung des Steueraufkommens zwischen den politischen Ebenen vorzulegen und in die Beratungen des Bundesrates einzubringen.
Wir glauben, dass nur dies der richtige Weg sein kann, um die kommunalen Einnahmestrukturen langfristig auf eine solide Grundlage zu stellen.
Unsere Kritik an der Bundesregierung bezieht sich auch auf die zu starke Begrenzung der Aufgaben der Kommission zur Neuregelung der Gemeindefinanzen. Wichtige Bereiche wurden von vornherein ausgeschlossen. Dabei handelt es sich um: eine Verschiebung der relativen Finanzkraft zwischen den Ebenen, Bund, Länder und Kommunen; die Erörterung von Mechanismen zur Einschränkung der Aufgaben und Kostenverlagerung auf die Kommunen; die Fragen der Neuverteilung von Aufgaben, Ausgaben und Einnahmen zwischen Bund, Ländern und Kommunen, die über die beiden Kernaufgaben der Kommission hinausgehen; Fragen des Abbaus von Mischfinanzierungen; Fragen des Abbaus oder der Reduzierung nicht mehr leistbarer Aufgaben und Reformen anderer bedeutender Kommunalsteuern wie zum Beispiel der Grundsteuer. Außerdem können die Kommunen an der Gesetzgebung des Bundes nicht direkt mitwirken. Die Länder sollen im Bundesrat und im Vermittlungsausschuss die Interessen der Kommunen mit vertreten. In der Praxis hat diese Regelung allerdings
Es fehlt nach wie vor die Verankerung des Konnexitätsprinzips im Grundgesetz, das den Bund bei Aufgaben- und Kostenverlagerung auf die Kommunen zur Sicherstellung der Finanzierung verpflichten würde. Die rot-grüne Bundesregierung hat diesem Vorhaben eine Absage erteilt.
In diesem Zusammenhang sollten wir einmal zu unseren Nachbarn in Österreich schauen. Dort wird ein Konsultationsmechanismus erfolgreich praktiziert. Das Prinzip ist einfach: Wenn eine staatliche Ebene Regelungen mit Kostenfolgen für eine andere staatliche Ebene treffen will, müssen sich alle Beteiligten über die Finanzierung einigen. Kommt keine Einigung zustande, bezahlt die beschließende Ebene oder die Regelung kann nicht in Kraft gesetzt werden. Dieser Mechanismus verhindert erfolgreich die Aufgaben- und Kostenverlagerung, schränkt die Verschuldung der öffentlichen Hände wirksam ein und dämmt die Gesetzesflut.
Dies ist nur ein Beispiel für die mutlose Beschränkung der Aufgabenstellung der Kommission durch die Bundesregierung. Die Liste der ausgeklammerten Probleme ist einfach zu lang, um eine nachhaltige Lösung der Finanznot der Kommunen zu erreichen.
Erlauben Sie mir an dieser Stelle einige Ausführungen zur geplanten Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe. Um paralleles Betreuen der gleichen Personengruppe bei Arbeits- und Sozialämtern ebenso wie so genannte Verschiebebahnhöfe zwischen den staatlichen Ebenen künftig auszuschließen, soll ein einheitliches Leistungsrecht bei einheitlicher Finanzverantwortung auf dem Leistungsniveau der Sozialhilfe geschaffen werden. Erreicht werden muss ein kombiniertes Hilfesystem, das die finanziellen Anreize zur Arbeitsaufnahme, die Verpflichtung zur Selbsthilfe, aber auch die staatlichen Fürsorgemaßnahmen in eine neue Balance bringt. Durch ein System, das die Betroffenen gleichzeitig fördert, aber auch fordert, sollen die Hilfeempfänger motiviert und in ihrer Eigenverantwortung gestärkt werden.
Anzustreben ist ein einfaches und für jeden überschaubares Hilfesystem, das neben der Verbesserung der Arbeitsmarkt- und Eingliederungschancen vor allem auf eine persönliche und transparente Betreuung des Hilfeempfängers setzt. Die originäre Arbeitsverpflichtung ist zu unterstreichen und weitestgehend durchzusetzen, indem für Arbeitsunwillige die Leistungen deutlich gekürzt werden. Finanzielle Anreize
Mit der ständigen Verlagerung von Aufgaben und Kosten auf die Kommunen wird ein Grundpfeiler unserer Gesellschaft schwer belastet. Die kommunale Finanzautonomie wird zerstört und die kommunale Selbstverwaltung in ihrer Substanz ausgehöhlt.
Wir brauchen einen entschiedenen und mutigen Einsatz für eine bestandssichernde und langfristige Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung in unserem Land. Dafür müssen grundlegende Fragen neu gestellt werden, die weit über den beschränkten Ansatz der Regierungskommission zur Reform der Gemeindefinanzen hinausgehen.
Ich beantrage deshalb die Überweisung aller Anträge in den Innen- und Rechtsausschuss federführend, mitberatend in den Finanzausschuss.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Eins vorweg: Wir wollen gern in der Sache abstimmen. Die Beratungen in Berlin laufen, die Fraktionen tagen und wir halten es für absolut dringend und zwingend, dass von dieser Landtagssitzung ein deutliches Signal nach Berlin geht.
Die grüne Position zu diesem Thema ist klar: Wir halten eine Reform der Gewerbesteuer für dringend notwendig. Wir sagen ja zur Zusammenlegung von Sozial- und Arbeitslosenhilfe und wir unterstützen das Versprechen der Bundesregierung, den Kommunen zum Ausbau von Krippenplätzen Geld zur Verfügung zu stellen.
Einigkeit im Ziel heißt aber noch nicht Einigkeit des Weges. Meine Fraktion hält die vom Bund geplante Gemeindefinanzreform in Teilen für grundsätzlich falsch. Deshalb stellen wir heute gemeinsam mit unserem Koalitionspartner einen sicherlich nicht ganz gewöhnlichen Landtagsantrag, wenn wir als rot-grüne Landesregierung die rot-grüne Bundesregierung oder unsere Bundesregierung auffordern - -
- wenn wir die rot-grüne Landesregierung auffordern, im Bundesrat den Vorschlägen der rot-grünen Bundesregierung nicht zuzustimmen. Ich glaube, jetzt war es richtig.
Statt Parteiräson stellen wir uns an die Seite unserer Kommunen und wir kämpfen - das möchte ich doch noch einmal sagen, um zu wissen, wo Freund und Feind stehen - gemeinsam mit den schwarzen Kommunalpolitikerinnen und -politikern hier in Schleswig-Holstein Hand in Hand.
Statt Parteiräson stellen wir uns an die Seite unserer Kommunen und fordern deutliche Nachbesserungen am vorliegenden Gesetzentwurf der Bundesregierung. Und ich sage sehr deutlich, es würde dem SchleswigHolsteinischen Landtag gut anstehen, wenn sich auch die Opposition klar hinter die Forderung der Kommunen stellen würde, statt ihr eigenes parteipolitisches Süppchen zu kochen.
Wenn wir gegen unsere Berliner Freundinnen und Freunde opponieren können, wird sich dieses die CDU in Schleswig-Holstein doch wohl auch trauen können.
Für meine Fraktion sage ich sehr deutlich: Wir begrüßen es, dass die Freiberufler künftig zu Gewerbesteuerzahlern werden und dass die bestehende Ungerechtigkeit aufgehoben wird, dass ein Malerbetrieb Gewerbesteuer zahlt, während eine Anwaltskanzlei keine zahlt.
Wir begrüßen es, dass der Umsatzsteueranteil der Gemeinden von 2,2 % auf 3,6 % erhöht wird. Und wir begrüßen es, dass die Kommunen entlastet werden sollen, indem zukünftig ein Großteil der jetzigen Sozialhilfeempfänger und -empfängerinnen zu Beziehern des Arbeitslosengeldes II werden.
Meine Fraktion hat aber auch deutliche Kritikpunkte und offene Fragen. So muss sichergestellt werden, dass sich auch die großen Konzerne wieder am Aufkommen der Gewerbesteuer beteiligen. Es kann nicht sein, dass zum Beispiel in München heute kein einziges der sieben im Dax notierten Unternehmen
(Günther Hildebrand [FDP]: Das war die Un- ternehmenssteuerreform 2000! - Weitere Zu- rufe von der CDU)
Deshalb ist der Einwand der Kommunen richtig, dass die Kapitalgesellschaften nicht weiter entlastet werden dürfen, was durch die geplante Absenkung der Steuermesszahl und durch die geplante Herausnahme der Dauerschuldzinsen passieren würde. Und, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, Sie scheinen jetzt ja auch dafür zu sein, dass Zinsen ganz herausgenommen werden, dass also gar keine ertragsunabhängigen Elemente mehr drin sind.
Ich frage Sie: Warum haben Sie das in den Jahren, in denen Sie in Berlin regiert haben, so gestaltet, wie Sie es jetzt kritisieren? Laut Aussage der kommunalen Spitzenverbände würde der neue Entwurf bundesweit zu einer weiteren Entlastung der Kapitalgesellschaften um 3,5 Millionen € führen. Dies wäre fatal. Außerdem muss die gewerbesteuerliche Organschaft abgeschafft werden, damit es wieder zu einer Besteuerung der Betriebe vor Ort kommt. Was hilft es beispielsweise einer Gemeinde, wenn sie zwar einen gut laufenden Betrieb angesiedelt hat, der aber an einem anderen Standort Verluste schreibt und deshalb in der Gemeinde keine Gewerbesteuer zahlt?