Protokoll der Sitzung vom 24.09.2003

(Zurufe von CDU und FDP)

- Die Beschäftigungsgarantie gibt es für andere Mitarbeiter auch. Ich könnte mir durchaus vorstellen, dass dadurch - das haben Sie feststellen können, wenn Sie mir zugehört haben -, dass sich das Land für eine Übergangszeit an die LEG bindet, eine solche Beschäftigungsgarantie möglich wäre.

(Hans-Jörn Arp [CDU]: Gibt es Verträge, die wir nicht kennen?)

Nun zur Schleswig-Holsteinischen Landgesellschaft, die aufgrund des Reichssiedlungsgesetzes von 1919 mit dem Rechtsstatus der Gemeinnützigkeit und mit der Steuerbefreiung privilegiert wurde. Ihre wesentlichen Aufgaben werden auch künftig durch sie wahrgenommen. Außerdem dient die SHL dazu, entsprechende Aufträge durchzuführen, die sie vom Land oder von Dritten erteilt bekommt, zum Beispiel von der Stiftung Naturschutz. Das Vertragswerk sieht vor, dass es bei der SHL weiterhin die Fachaufsicht durch das Innenministerium gibt, und es sieht natürlich weiter die Gemeinnützigkeit vor. Und: Das Ganze ist bis 2008 abgesichert. Die strategische Regionalplanung liegt nach wie vor beim Land. Die operative Umsetzung, die wir bisher mit einem eigenen Unternehmen durchgeführt haben, wird in Zukunft durch ein fremdes Unternehmen wahrgenommen.

(Ursula Kähler)

Somit sind die Interessen zwischen Land und Kommunen vertraglich gewährleistet. Das gilt auch für den Umgang mit dem Flächenmanagement und den Ausgleichsflächen. Was die Sicherheit und die Rechte der Mieter angeht, so kann man feststellen, dass für circa 87 % der Wohnungen eine Mietpreisbindung bis mindestens 2010 besteht und eine weitere umfangreiche Preisbindung der geförderten Wohnungen sogar erst nach den Jahren 2020, 2025 entfallen wird. Auch die neuen Gesellschafter werden sich den Anforderungen des Wohnungsmarkts in Schleswig-Holstein stellen müssen. Wir haben zur Kenntnis zu nehmen, dass sich die neue LEG Immobiliengesellschaft daher auch partiell an dem Wohnungsbauprogramm, insbesondere dem Modernisierungsprogramm des Landes, beteiligen wird - alles schriftlich beantwortete Fragen, die von den Fraktionen gestellt worden sind, Herr Arp. Der Wohnungsneubau wird dabei sicherlich nicht im Vordergrund stehen, weil in großen Teilen des Landes ausreichend Wohnraum zur Verfügung steht.

(Glocke des Präsidenten)

Bitte denken Sie an die Redezeit.

Ja. - Die Bund-Länder-Programme für den Städtebau bekommen im Rahmen der Stadtumbau-WestThematik künftig eine stärkere Bedeutung, woran die neuen Eigentümer ein besonderes Interesse haben werden.

Bitte kommen Sie zum letzten Satz.

Lassen Sie mich abschließend sagen, dass der Beschäftigungsschwerpunkt in Kiel verbleiben wird. Auch das geht aus den Antworten hervor.

Alles in allem: Die SPD-Landtagsfraktion stimmt den Verkaufsabsichten unter den genannten und noch zu ändernden Bedingungen, also kein Gebrauch der Calloption, zu, auch wenn das schweren Herzens geschieht.

(Glocke des Präsidenten)

Frau Kollegin, Ihr letzter Satz!

Sollte mir, was die Wortprotokollsituation angeht, ein Fehler unterlaufen sein, bitte ich Sie um Verzeihung.

(Beifall bei SPD und SSW)

Ich weise darauf hin, dass Redezeiten vereinbart wurden. Bei einer Überziehung von zwei Minuten bitte ich, den Hinweis des Präsidiums zu beachten, dass man mit seiner Rede zu Ende kommt.

Es gibt jetzt einen Geschäftsordnungsantrag des Abgeordneten Wolfgang Kubicki.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich beantrage für die FDP-Fraktion Unterbrechung der Sitzung und Zusammentritt des Finanzausschusses. Wir haben soeben erfahren, dass es offensichtlich neben dem uns bisher vorliegenden Vertragswerk weitere Absprachen und vertragliche Nebenabreden gibt, die uns bisher nicht bekannt waren, so zum Beispiel eine Beschäftigungsgarantie - das hat die Frau Vorsitzende des Finanzausschusses gerade erklärt - oder die Zusage einer Auftragserteilung an die künftige LEG. Das ist bisher nicht Gegenstand von Erörterungen gewesen. Wir möchten gern vollständig darüber unterrichtet werden, welche weiteren vertraglichen Nebenabreden bestehen.

(Beifall bei FDP und CDU - Hans-Jörn Arp [CDU]: Richtig!)

Es ist Unterbrechung der Sitzung beantragt. - Soll so einvernehmlich verfahren werden? - Dann ist die Sitzung unterbrochen.

(Zuruf der Abgeordneten Ursula Kähler [SPD])

- Ich habe gerade gefragt, ob einvernehmlich so verfahren werden soll. Da wurde gesagt: Jawohl, es wird jetzt unterbrochen. Die Frage ist, für wie lange?

(Zurufe: Bis 15 Uhr! Der Finanzausschuss soll jetzt zusammentreten!)

- Es soll bis 15 Uhr unterbrochen werden und der Finanzausschuss in der Zwischenzeit tagen, um die aufgeworfenen Fragen zu erörtern. - Ich bekomme von allen Fraktionen Einvernehmlichkeit signalisiert.

(Vizepräsident Thomas Stritzl)

Dann wird jetzt so verfahren.

Die Sitzung ist bis 15 Uhr unterbrochen.

(Unterbrechung: 13:35 bis 15:04 Uhr)

Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich eröffne die Nachmittagssitzung.

Wir fahren mit dem Tagesordnungspunkt 13, Veräußerung der Anteile des Landes an der LEG Immobiliengesellschaft mbH (LEG), fort.

Das Wort erteile ich jetzt dem Herrn Abgeordneten Dr. Garg.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Der Finanzminister hat vorhin - wie ich meine - seinem Vorgänger Unrecht getan, als er über die Frage eines Abschlags geredet hat. Ich will aus dem Protokoll der 38. Sitzung des Schleswig-Holsteinischen Landtages vom 26. September 2001 Ausführungen des ehemaligen Finanzministers und jetzigen Vorsitzenden der Sozialdemokraten des Landes, Claus Möller, zitieren. Er sagte:

„Was den LEG-Anteilsverkauf angeht, haben wir eben nicht - wie die Opposition es fordert - Wohnungsbestände verkauft, sondern in völliger Übereinstimmung mit Beschlüssen des Landtages eine Minderheitsbeteiligung verkauft. Das ist ein großer Unterschied. Bei Minderheitsverkäufen“

- jetzt kommt es -

„ist es branchenüblich, dass beim Kaufpreis Abschläge hinzunehmen sind. Für den Fall übrigens, was ich nicht hoffe, dass der Landtag einmal zu einer anderen Entscheidung kommt, würde nachgezahlt.“

(Thomas Stritzl [CDU]: Hört, hört!)

So viel dazu, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen.

Die Geschichte des rot-grünen Raubzuges beim LEGVermögen vollzog sich in drei Schritten. Das ist sehr interessant. Deshalb freue ich mich, sie Ihnen jetzt im Einzelnen darstellen zu können.

Zuerst genehmigte die Landesregierung sich 1998 einen kräftigen Schluck aus der LEG-Pulle: Sie ordnete eine Sonderausschüttung aus LEG-Vermögen zugunsten des Staatskonsums an. Sie nahm der LEG 128 Millionen € weg. Das senkte den Wert der LEG selbstverständlich um eben diese 128 Millionen €.

Zweitens verkaufte die Landesregierung 2001 49,9 % der LEG an eine Bietergemeinschaft aus der Hamburgischen Landesbank und der B&L AG für 110 Millionen €. Sie verkaufte eine Minderheitsbeteiligung und räumte den Käufern einen Abschlag von 25 % ein, weil diese angeblich auf die unternehmerische Führung verzichten mussten. Gleichzeitig aber gab die Landesregierung die unternehmerische Führung der LEG zu großen Teilen aus der Hand, weil sie sich in einem Zusatzvertrag verpflichtete, keine unternehmerischen Entscheidungen gegen die Käufer zu fällen. Außerdem legte die Landesregierung sich für weitere Verkäufe der Landesanteile so fest, dass sie jetzt für die verbliebene Mehrheit des Landes an der LEG nicht mehr den vollen Preis erzielen kann.

Als i-Tüpfelchen auf diesem Lehrbuch-Beispiel für Vermögensverschwendung hat die Landesregierung übrigens großzügig ein Angebot eines weiteren Bieters von 153 Millionen € für die 49,9 % abgelehnt.

Zu schlechter Letzt soll jetzt die Mehrheit des Landes unter diesen einschränkenden Bedingungen verramscht werden. Die Mehrheit des Landes soll noch 105 Millionen € bringen. Im Übrigen möchte ich nur an Folgendes erinnern. Trotz des Antrages, den wir heute als Tischvorlage bekommen haben, wollte die Landesregierung von den 105 Millionen € noch 13,6 Millionen € für eine völlig überflüssige Planungsgesellschaft ausgeben, deren finanzwirtschaftliche Risiken so groß wären, dass das Land eher Geld erhalten sollte, wenn es sich hier als Eigentümer engagierte. Der Erlös aus diesem Ausverkauf sänke dann auf 91,4 Millionen €.

Vermögen ist immer so viel wert, wie ein informierter Käufer dafür bezahlen würde. Nehmen wir also das im Jahre 2001 ausgeschlagene Angebot als Grundlage - das können Sie gern weiterhin verneinen, Herr Minister - und vernachlässigen wir freundlicherweise alle Zinsrechnungen, dann hätte die LEG im Jahre 2001 als Ganzes für 307 Millionen € verkauft werden können. Durch ihre Salamitaktik zuungunsten des Landes bringt die Landesregierung es jetzt gerade noch auf 215 Millionen €. 92 Millionen € hat die Landesregierung verschenkt. Das entspricht dem durchschnittlich verfügbaren Einkommen von 5.707 Menschen in Schleswig-Holstein im Jahre 2001 von immerhin noch 16.112 € pro Person. Wir hätten davon zum Beispiel 230 Lehrer zehn Jahre lang bezahlen und beschäftigen können.

(Beifall bei FDP und CDU - Zuruf des Ab- geordneten Günter Neugebauer [SPD])

(Dr. Heiner Garg)

- Ich weiß, dass Sie das nicht gern hören. Gleichwohl weise ich darauf hin, dass wir darauf hätten verzichten können, die Sonderzuwendungen für Beamtinnen und Beamte zu kürzen. Darüber hinaus hätten bei Polizei und Steuerverwaltung alle Beamtinnen und Beamten des mittleren Dienstes, die die Voraussetzungen erfüllen, sofort befördert werden können.

Oder wir hätten 92 Millionen € mehr investieren können, um die rot-grüne Investitionslücke wenigstens ein bisschen zu schließen. Oder wir hätten 92 Millionen € weniger Schulden machen können.

(Beifall bei FDP und CDU)

Und bevor die Augen jetzt zu groß werden: Auch die FDP-Fraktion weiß natürlich, dass dieses Geld selbstverständlich nur einmal ausgegeben werden kann. Deswegen habe ich auch immer „oder“ gesagt. Die Landesregierung hat es einmal ausgegeben, und zwar hat sie es den Käufern der LEG geschenkt. Warum, das wird wahrscheinlich ein Geheimnis dieser Landesregierung bleiben - aber Schleswig-Holstein nutzt es auf keinen Fall. Rot-Grün hat an dieser Stelle jämmerlich versagt. Und für dieses Versagen darf RotGrün jetzt ganz allein geradestehen.

(Beifall bei FDP und CDU)