Gelogen ist das nämlich auch. Im Gesetzentwurf steht, dass die Freiberufler mehr als eine Milliarde € zusätzliche Steuern zahlen müssen.
Die Kommunen brauchen mehr Geld und die Menschen und Unternehmen dürfen nicht mit höheren Steuern belastet werden. Wer den Kommunen mehr Geld geben will, ohne die Steuern zu erhöhen, muss es Bund, Ländern oder den Sozialversicherungen wegnehmen. Das lehrt uns die Grundschulmathematik. Aber die Landesregierung scheitert bereits an dieser Hürde.
Wer den Kommunen wirklich helfen will, sollte in der Tat - wie es die Union getan hat - dem FDPModell folgen, nämlich die Gewerbesteuer abschaffen, den Kommunen ein Hebesatzrecht auf Einkommen- und Körperschaftsteuer geben und den Anteil der Kommunen an der Umsatzsteuer erhöhen. Für die Aufkommensneutralität müssen die Sätze der Einkommensteuer gesenkt und die der Körperschaftsteuer erhöht werden. Bund und Länder müssen einsparen. Das ist vernünftig, weil es den Kommunen hilft, das Steuerrecht vereinfacht, das Wachstum stärkt und dadurch mehr Arbeitsplätze schafft.
Frau Präsidentin, ich komme zum Schluss. Der Kreis der Vernünftigen wächst stetig. Rot-Grün ist allerdings nach wie vor nicht dabei; so kennen wir Sie auch hier in diesem Haus. Ich darf mich für Ihren Bericht und Ihre Aufmerksamkeit bedanken.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Dr. Garg, mit der Gewerbesteuer zahlt die ortsansässige Wirtschaft für die von ihr genutzte lokale Infrastruktur.
Mit der Steuer auf die von Ihnen immer als schützenswert erachteten Hunde, die vor Ort wohnen, können Sie keine Schulen, keine Sportplätze und keine Kindertagesstätten bauen.
Die einzige wichtige originäre örtliche Einnahmequelle der Städte und Gemeinden ist die Gewerbesteuer und sie soll es unserer Auffassung nach auch bleiben.
Herr Kollege Puls, Sie sagen, dass die Gewerbesteuer eine Äquivalenzsteuer sei, die den Gemeinden zustehe, weil sie Leistungen vorhielten. Ich frage Sie daher: Warum müssen dann die schleswig-holsteinischen Gemeinden jährlich zwischen 140 und 150 Millionen € davon an die Landesregierung in Schleswig-Holstein abführen?
- Ich wollte nicht sagen, Herr Kollege Wiegard, dass die Gewerbesteuer eine Äquivalenzsteuer sei. Äquivalenzsteuern gibt es begrifflich nicht, sie sind allerdings inhaltlich und materiell ein Beitrag der ortsansässigen Wirtschaft zur Erhöhung des örtlichen Steueraufkommens, mit dem die örtliche Infrastruktur, die von der Wirtschaft genutzt wird, mitfinanziert wird.
Der Schleswig-Holsteinische Landtag hat sich zwei Mal in den letzten Sitzungen mit der Reform der Gemeindefinanzen befasst. Auf Antrag der rot-grünen Regierungsfraktionen, unterstützt durch den SSW, hat der Landtag die Landesregierung aufgefordert, im Interesse unseres Landes und seiner Kommunen den bisher vorliegenden Plänen der Bundesregierung zur Gemeindefinanzreform im Bundesrat nicht zuzustimmen und stattdessen auf Bundesebene darauf hinzuwirken, dass - erstens - die Gewerbesteuer als Grundlage kommunaler Besteuerung der ortsansässigen Wirtschaft erhalten bleibt, dass - zweitens - die anstehende Gemeindefinanzreform durchgehend an den bundesweiten Forderungen der Städte und Gemeinden ausgerichtet wird und dass - drittens - die neue Gemeindewirtschaftsteuer durch die Einbeziehung der Freiberufler und den verstärkten Einbau gewinnunabhängiger Elemente - dies betone ich, Herr Dr. Garg, weil nach der Gesetzeslage diese gewinnunabhängigen Elemente schon eingebaut sind - wie Mieten, Zinsen und Pachten insgesamt zu einer wirk
lich tragfähigen Basis für verlässliche und möglichst konjunkturunempfindliche kommunale Einnahmen geschaffen wird und erhalten bleibt.
CDU und FDP wollen - das ist auch heute wieder zum Ausdruck gekommen - die Gewerbesteuer als eigenständige gemeindliche Steuerquelle gänzlich abschaffen. Das ist großunternehmenslobbyhörig und kommunalinteressenblind.
Der Antrag der rot-grünen Regierungsfraktionen auf konsequente Umsetzung des Modells der kommunalen Landesverbände wurde mit den Stimmen von RotGrün und SSW angenommen. Die Landesregierung hat den Beschluss umgesetzt und für das Land Schleswig-Holstein einen Gesetzesantrag in den Bundesrat eingebracht, der den Forderungen der kommunalfreundlichen Landtagsmehrheit voll inhaltlich und voll umfänglich entspricht.
In Berlin haben sich am vergangenen Mittwoch - der Minister hat darauf hingewiesen - 1.600 Bürgermeister aller Parteien für die von uns gemeinsam mit der Landesregierung geforderte Stärkung der Gewerbesteuer ausgesprochen. Die Frankfurter Oberbürgermeisterin Petra Roth - in Klammern: CDU - hat an alle im Bundesrat vertretenen Länder appelliert, dem schleswig-holsteinischen Entwurf zuzustimmen. Die Kieler Oberbürgermeisterin Angelika Volquartz hat sich ebenfalls so geäußert; auch sie gehört bekanntlich der CDU an.
Der Entwurf der Landesregierung steht heute im Bundesrat auf der Tagesordnung. Wir hoffen, dass im wohl verstandenen und wohl begründeten Interesse aller Bürgerinnen und Bürger in den Städten und Gemeinden nicht nur unseres Bundeslandes auch CDU-geführte Landesregierungen die schleswigholsteinische Initiative unterstützen.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lieber Kollege Puls, Sie haben das Thema Besteuerung von Großkonzernen in die Diskussion gebracht. Soweit ich mich erinnern kann, ist der Einbruch der Körperschaftsteuer durch die Gesetzgebung des Bundes durch Herrn Eichel ausgelöst worden.
Ich glaube, damals im Schulunterricht richtig aufgepasst zu haben: Der Bundesrat ist auch beteiligt gewesen - und da hat die Landesregierung auch zugestimmt.
Sie haben mit Ihrer Äußerung - so interpretiere ich sie - auch scharfe Kritik an der damaligen Entscheidung der Landesregierung geübt.
Mit der Vorlage eines eigenen Gesetzentwurfes zur Erhöhung der Gewerbesteuer im Bundesrat versucht die Landesregierung, wieder einmal von ihrem eigenen finanzpolitischen Versagen abzulenken.
Nachdem selbst Frau Heinold festgestellt hat, dass das Land pleite ist, versucht nun der Finanzminister, durch das Werfen von verbalen Nebelkerzen von der eigenen Verantwortung abzulenken.
Herr Minister Buß hat das schön ausgeführt - ich will es noch einmal wiederholen -, wie überhaupt der Diskussionsstand bei diesem Thema ist. Es ist besonders spannend, wie sich Rot-Grün zurzeit zu dieser Frage stellt. Da ist die Situation ziemlich unübersichtlich. Die rot-grüne Bundesregierung legt einen Gesetzentwurf vor, der von der rot-grünen Landesregierung strikt abgelehnt wird. Da verweigert die SPDFraktion im Deutschen Bundestag der Regierung die Unterstützung und hat im Bundestag nur unter der Bedingung zugestimmt, dass eine Fraktionsarbeitsgruppe eingesetzt wird, die umgehend Änderungsanträge einbringt. Das ist ein sehr merkwürdiges Verfahren.
Im Bundesrat wird der rot-grüne Vorschlag Schleswig-Holsteins keine Mehrheit finden - also wieder einmal viel Lärm um nichts.
(Beifall bei CDU und FDP - Wolfgang Ku- bicki [FDP]: So sind sie, die Grünen! - Gün- ther Hildebrand [FDP]: Heiße Luft!)
Die Kernpunkte Ihres Antrags sind schnell zu durchschauen: zunächst massive Steuererhöhungen für die Wirtschaft durch die Einbeziehung von Freiberuflern und die Besteuerung der Substanz der Unternehmen. Da wird Schleswig-Holstein ausweislich der Daten des Statistischen Landesamtes bei der Wirtschaftsentwicklung im ersten Halbjahr dieses Jahres im negativen Sinne nur noch von MecklenburgVorpommern übertroffen. Und die Landesregierung reagiert wieder einmal mit der Forderung nach Steuererhöhungen, frei nach dem Motto: Ist der Ruf erst ruiniert, lebt es sich doppelt ungeniert.