Eine Verstetigung wollen Sie dadurch erreichen, indem Sie praktisch ertragsunabhängige Dinge besteuern wollen, also Unternehmen treffen, wodurch Arbeitsplätze gefährdet werden. Das ist für mich überhaupt nicht nachvollziehbar.
Ich stelle fest: Die Planungsunsicherheit bei den Kommunen wird durch Ihren Gesetzentwurf durch nichts verbessert.
Wenn denn, wie hier eben gesagt wurde, die Gewerbesteuer die Kommunalsteuer schlechthin ist, kann man darüber nachdenken, warum gerade die Gewerbesteuerumlage in den letzten Jahren immer dramatisch erhöht worden ist. Wir sind inzwischen, glaube ich, bei 120 Punkten bei der Gewerbesteuerumlage. Das führt dazu, dass die Kommunen teilweise 30, 40 % des Gesamtaufkommens abführen müssen. Wo bleibt das eine originäre Steuer für die Kommunen? Das kann ich nicht mehr nachvollziehen.
Herr Kollege, können Sie mir sagen, was die Erklärung dafür ist, dass alle kommunalen Spitzenverbände, auch auf Bundesebene, für die Erweiterung oder die Modernisierung der Gewerbesteuer eintreten?
Wenn Sie die Freiberufler einbeziehen, hat das insgesamt direkt Auswirkungen auch auf Honorare und Rechnungsbeträge. Wir erleben heute gerade in Berlin die Abstimmung über die Gesundheitsreform. Wenn die Ärzte beispielsweise Gewerbesteuer zahlen müssen, müssen sie doch die Honorare erhöhen, die wieder Teile der Gesundheitsreform in Zweifel ziehen.
Der SSW befürwortet den Gesetzentwurf der Landesregierung so vehement. Gucken Sie doch einmal nach Dänemark, Frau Kollegin Spoorendonk, wie es da ist.
Ich vermute, da wird ordentlich Gewerbesteuer erhoben. - Sie wissen ganz genau, dort gibt es sie nicht.
Ich will nur eines sagen: Das, was die Kommunen jetzt wirklich brauchen, sind schnelle Entscheidungen und schnell wirksame Entscheidungen. Überall
sollen jetzt die Haushaltspläne für das Jahr 2004 verabschiedet werden. Hier gibt es im Bereich des Abschnittes 9 keine verlässlichen Zahlen. Der erste Weg ist wirklich der von der Union vorgeschlagene, die Senkung der Gewerbesteuerumlage auf früheres Niveau. Dann muss sehr schnell eine mittel- und langfristige Lösung zum Wohl der Kommunen erreicht werden.
Weitere Wortmeldungen liegen dem Präsidium nicht vor. Die Beratung ist damit abgeschlossen. Der Antrag der Fraktion der FDP, Drucksache 15/2906, hat durch den Bericht der Landesregierung damit seine Erledigung gefunden.
- Dem stimmt die FDP zu. Die Debatte haben wir geführt. Der Tagesordnungspunkt 26 ist damit erledigt.
Ich erteile zunächst dem Herrn Vorsitzenden des Sozialausschusses, Herrn Abgeordneten Beran, das Wort zur Berichterstattung.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Sozialausschuss hat sich intensiv mit dem durch Plenarbeschluss vom 21. Februar 2003 überwiesenen Antrag der Fraktion der CDU zur Eingliederungshilfe für behinderte Menschen in seiner Sitzung am 17. April 2003 beschäftigt. Er empfiehlt dem Landtag einstimmig die Annahme des Antrags in der Fassung, die der Sozialausschuss angenommen hat. Ich verweise daher auf die Ihnen vorliegende Drucksache 15/2639 (neu).
Ich danke dem Herrn Berichterstatter. Gibt es weitere Meldungen zum Bericht selbst? - Das ist nicht der Fall. Dann eröffne ich die Aussprache.
Für die Fraktion der Antragsteller, der Fraktion der CDU, erteile ich Herrn Abgeordneten Werner Kalinka das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist uns wichtig, die Anliegen unserer behinderten Mitbürgerinnen und Mitbürger auch in diesem Parlament anzusprechen und die Positionen zu verdeutlichen - im Jahr der Behinderten, aber auch grundsätzlich. Die Initiative der CDU-Landtagsfraktion hat dazu geführt, dass wir in der Tat - wie der Vorsitzende das gesagt hat - im Ausschuss sehr intensiv beraten haben und dass wir jetzt zumindest einen Ausschussbeschluss haben, der wesentliche Kernpunkte der CDUInitiative beinhaltet, wenngleich auch nicht alle und wir uns deshalb der Stimme enthalten werden.
Kerngedanken, die die CDU vorgeschlagen hat, sind in dieser Initiative verankert worden. Sie haben sich mit dieser Entscheidung auch einigermaßen schwer getan. Es wäre zu wünschen gewesen, dass sich mehr und konkrete Punkte der CDU-Initiative im Ausschussbeschluss widergespiegelt hätten. Das ist leider an Ihrer politischen Mehrheit aus SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gescheitert. Wir meinen, dass eine aktive Förderung der Behinderteneinrichtungen weiterhin notwendig ist. Wir meinen, dass wir kein Überangebot an Wohnheimplätzen haben, gerade nicht für die schwerst- und mehrfachbehinderten und die älteren behinderten Menschen.
Wir sind der Auffassung, dass man ohne einen ausreichend guten Personalstand nicht arbeiten kann, und wir wünschen uns, dass zukünftig Leistungsvereinbarungen, die - auch durch die Hemmnisse der Regierung - zum Teil über Jahre nicht abgeschlossen worden sind, zukünftig zügig abgeschlossen werden können.
Meine Damen und Herren, der Antrag, den die CDU gestellt hat, hat sich jetzt in seinem Kerngedanken im Parlament niedergeschlagen. Leider wurde nicht alles berücksichtigt, so wie wir uns dies gewünscht hätten. Deswegen enthalten wir uns, wie gesagt. Wir wollen aber deutlich machen, dass die Schwächsten der Gesellschaft weiter unseren Schutz haben und dass es bei allen notwendigen Sparmaßnahmen, die es auch im sozialen Bereich geben muss, Felder gibt, in denen die Solidarität und der Schutz weiterhin eine ganz dominante Rolle spielen. Dies gilt für die behinderten Mitbürgerinnen und Mitbürger. Wenn der Landtag dies in seiner Position verdeutlicht, dann haben wir, denke ich, gemeinsam einen guten Beitrag geleistet.
Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Die Lebenssituation von Menschen mit Behinderung muss geprägt sein von Selbstbestimmung und Teilhabe. Unsere Diskussion hier im hohen Haus vom Februar 2003 haben wir im Sozialausschuss aufgegriffen und, wie ich finde, in einem vernünftigen und sachgerechten Beschluss zusammengefasst, einem Beschluss, der den nebulösen Katalog von Forderungen der CDU-Fraktion erledigt hat und unsere gemeinsame Verantwortung für eine Politik beschreibt, die die Bedürfnisse der Menschen mit Behinderung aufgreift und die Chancengleichheit und ein Benachteiligungsverbot in den Mittelpunkt stellt.
Herr Kalinka, wir haben ja eine außerordentlich turbulente Ausschusssitzung gehabt. Ich denke, wir haben sehr konstruktiv an dem Papier gearbeitet, und es war schön, dass Sie im Ausschuss mitstimmen konnten und wir die Beschlussempfehlung, über die wir heute beraten, einstimmig vorlegen konnten. Ich finde es schade, dass Sie diese Einstimmigkeit jetzt durch eine Stimmenthaltung aufgeben wollen.
Die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung, das Beseitigen von Barrieren für Menschen mit Behinderung, Teilhabe und Selbstbestimmung einzufordern, sind die politischen und gesellschaftlichen Aufgaben, denen wir uns stellen müssen. Gerade wir Sozialpolitiker müssen diese besonderen Herausforderungen bei der Gleichstellung von Menschen mit Behinderung immer im Blick haben und sollten nicht verantwortungslos eine Verunsicherung bei den Betroffenen betreiben.
Die Ministerin für Soziales, Heide Moser, hat am 17. Februar in Rendsburg vor Betroffenen und Fachöffentlichkeit erklärt, den Menschen mit Behinderung würden keine Leistungen gekürzt. Dies hat sie am 21. Februar 2003 hier im Parlament wiederholt und am 17. April 2003 im Sozialausschuss erneuert. Es bleibt also festzuhalten: Die Unruhe, die Sie mitgeschürt haben, war und ist unbegründet.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es bleibt aber festzuhalten, dass die Eingliederungshilfe als effektives Leistungssystem erhalten werden muss. Daher muss
eine sorgfältige Kostenanalyse erfolgen, um die Eingliederungshilfe zu sichern, bevor sie an die Grenzen der Finanzierbarkeit stößt. Ein Benchmarking-Prozess, so wie er durchgeführt wird, ist hier ein richtiger Schritt. Dieser Prozess berührt aber nicht die Ansprüche Einzelner, die berechtigten Ansprüche von Menschen mit Behinderung.