Herr Präsident, ich komme zum Schluss. - Es schlägt dem Fass den Boden aus, wenn die CDU heute genau andersherum argumentiert. Ich verweise in diesem Zusammenhang noch einmal auf eine Pressemitteilung der CDU-Mittelstandsvereinigung. Diese hat die schöne Überschrift: „Schleswig-Holstein für Abschaffung des Beamtentums bei Lehrerinnen und Lehrern“. Ich sage Ihnen schon jetzt: Sollten Sie in diesem Land irgendwann Regierungsverantwortung übernehmen, was ich nicht hoffe, dann werden Sie - davon gehe ich aus - auch die heute beschlossenen Kürzungen wie selbstverständlich als plötzlich notwendig darstellen.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der SSW hat seine ablehnende Haltung zu der Initiative der Landesregierung von Anfang an deutlich gemacht. Allerdings haben wir darauf verwiesen, dass es nicht nur ein Vorschlag der rot-grünen Landesregierung ist, das Urlaubs- und Weihnachtsgeld zu kürzen. Auch FDP und CDU-geführte Landesregierungen haben - in unterschiedlichem Umfang - vor, solche Gesetze zu beschließen. Von daher wäre es angemessen, wenn sich CDU und FDP mit Ihrer Kritik etwas zurückhalten würden.
Aus unserer Sicht ist es überdeutlich, dass pure Finanznot die Regierung treibt. Ansonsten würde sich kein Arbeitgeber derart mit seiner wichtigsten Ressource - nämlich den Beschäftigten - anlegen. Trotzdem ist es aus unserer Sicht der falsche Weg, solche Kürzungen ohne wirkliche Verhandlungen mit den Personalvertretern von oben herab zu beschließen. Wir sind der Überzeugung, dass es möglich gewesen wäre, gemeinsam zu einer Lösung zu gelangen.
Dem SSW geht es daher darum, den Gesetzentwurf der Landesregierung zu entschärfen. Wir haben bereits in der Ausschussberatung einen eigenen Änderungsantrag in diesem Sinne angekündigt. Aus unserer Sicht ist momentan nur ein zeitlich befristetes Sonderopfer der gutverdienenden Beamtinnen und Beamten vertretbar. Wir lehnen also weiterhin für den
Obwohl die Landesregierung eine soziale Staffelung bei den Kürzungen der Sonderzahlungen vorgeschlagen hat, werden gerade die unteren Besoldungsgruppen von diesen Kürzungen hart getroffen. Der überwiegende Teil der Polizisten und der einfachen Beamten kann keine persönlichen Opfer mehr bringen. Für diese Gruppen ist das 13. Monatsgehalt unverzichtbar.
Daher haben wir den Ihnen vorliegenden Änderungsantrag eingebracht, der zum Ziel hat, dass die Besoldungsgruppen A 2 bis A 9 von der Kürzung des Weihnachtsgeldes ausgenommen werden. Durch die von uns vorgeschlagene Erhöhung des Bemessungsfaktors auf 88 % bei den Besoldungsgruppen von A 2 bis A 9 werden die unteren und mittleren Besoldungsgruppen - wie beispielsweise die der Finanzbeamten oder Polizisten - ganz oder überwiegend von den Kürzungen ausgenommen. Sie würden dann das Weihnachtsgeld in bisheriger Höhe - auf dem eingefrorenen Stand von 1993 - erhalten. Das Abstandsgebot zwischen den Besoldungsgruppen A 9 und A 10 bleibt nach unseren Berechnungen im Jahresverdienst gewahrt.
Dazu ist es sinnvoll, dass dieses Gesetz - genau wie in anderen Bundesländern - zeitlich bis Ende 2005 befristet wird, um dann wieder zur alten Besoldung zurückkehren zu können. Es ist nur fair, dass die betroffenen Landesbediensteten wissen, wie lange sie Sonderopfer erbringen müssen, und ab wann sie wieder ihre alte Besoldung bekommen. Ansonsten haben wir die Situation, dass die Landesbediensteten auf lange Sicht eine Arbeitszeitverlängerung bei gleichzeitiger Besoldungskürzung hinnehmen müssen. Ich frage: Wie sollen wir durch solche Maßnahmen noch junge Menschen für den öffentlichen Dienst begeistern können? Eine Überprüfungsklausel, wie sie in § 12 vorgesehen wird, hilft den Betroffenen nicht wirklich. Sie wird nur dazu führen, dass der jetzt beschlossene Zustand bestehen bleibt.
Durch unseren Änderungsantrag würden dem Land zusätzliche jährliche Kosten in Höhe von rund 5 Millionen € entstehen. Natürlich ist dies in der jetzigen Situation viel Geld. Dabei geht es uns jedoch auch um eine andere Art von Rechnung: Wir müssen uns auch hier die Frage stellen: Wie wollen wir die großen Herausforderungen bei den Verwaltungs- und Strukturreformen ohne motivierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter umsetzen und verwirklichen? Deshalb bitte ich Sie, den Antrag des SSW zu unterstüt
zen. Den Gesetzentwurf der Landesregierung werden wir - jedenfalls in der vorliegenden Form - ablehnen.
Zu dem FDP-Antrag noch eine Bemerkung: Wir werden uns bei diesem Antrag der Stimme enthalten. Dies tun wir nicht, weil wir uns davor scheuen, dazu Stellung zu nehmen. Er ist es aus unserer Sicht nicht wert, dass man sich mit ihm befasst.
Wir können uns gern darüber unterhalten. Sie wissen uns an Ihrer Seite, wenn es darum geht, das Ministergesetz zu ändern, weil es zu beamtenlastig ist. Das ist es unserer Meinung nach.
Aber wir gehen ganz einfach davon aus - weil das Ministergesetz so zusammengesetzt ist, wie das der Fall ist -, dass für Minister und Staatssekretäre das Gleiche gelten wird wie für Beamte, das heißt, dass bei ihnen die gleichen Kürzungen von Weihnachts- und Urlaubsgeld vorgenommen werden wie bei den entsprechenden Beamten.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich darf für die SPD-Landtagsfraktion erklären, dass wir sowohl den SSW-Änderungsantrag als auch den Änderungsantrag der Fraktion der FDP ablehnen. Was den SSW-Antrag angeht, so verweisen wir auf § 12 des Gesetzentwurfs der Landesregierung, in dem ausdrücklich vorgesehen ist, bis zum Ablauf des Jahres 2005 die hier heute festzulegenden Bemessungssätze unter Berücksichtigung der Situation der öffentlichen Haushalte im Hinblick auf eine Verbesserung zu überprüfen. Das erscheint uns ausreichend.
Der Änderungsantrag der Fraktion der FDP, mit dem den Landesministerinnen und -ministern die Sonderzahlungen komplett gestrichen werden sollen, belegt, die FDP etabliert sich rechtzeitig zur Landtagswahl 2005 mit den drei Buchstaben ihrer Firma als „Freundeskreis dreister Populismus“.
Ich zitiere das journalistische Medium unserer parlamentarischen Bemühungen, Michael Legband, aus einer seiner jüngsten Wochenendbetrachtungen. Dort hat er festgestellt:
„Wolfgang Kubicki hat sein Herz für die Schwachen entdeckt. … Der FDP-Fraktionschef im Landtag spricht sich energisch gegen die Kürzung von Weihnachts- und Urlaubsgeld für Beamte aus. … Sollte das Kabinett völlig auf derartige Zahlungen verzichten, dann könnte den Beziehern kleinerer Einkommen in den Ministerien jeglicher Abzug erspart bleiben. … Unabhängig davon, dass der Vorschlag vor Populismus nur so strotzt, ist er auch nicht logisch. In den Ministerien arbeiten in den Gehaltsstufen A 2 bis A 9 lediglich knapp 130 Menschen. Landesweit sind es mehr als 8.000. Will der Rechtsstaatsanhänger Kubicki zweierlei Recht schaffen? Allein dieses Beispiel macht deutlich: Es geht ihm nur um eine Neiddebatte, die er in den Ministerien anzetteln will. Seine Parteifreunde in Baden-Württemberg, Hessen und Hamburg tragen die dortigen Kürzungen mit. Aus Angst vor der 5-%-Klausel“
„und den 2005 anstehenden Landtagswahlen steht bei den Liberalen der Populismus als politisches Kampfmittel im Zentrum.“
Meine Damen und Herren, ich hatte das Wort dem Herrn Minister Dr. Stegner erteilt und niemand anderem.
„Ich bin mir sicher, dass in allen Dienststellen des Landes über diese Maßnahme keine Freude empfunden wird, realistischer ist es wohl, von erheblicher Betroffenheit und Verärgerung auszugehen. Aber, würden die von mir vorgeschlagenen Maßnahmen nicht durchgeführt, so würde das Land dauerhaft Schaden nehmen. Wie die überwiegende Mehrzahl der Länder steht auch unser Land in der Gefahr, eine Verschuldung weit über
Meine sehr verehrten Damen und Herren - mit Erlaubnis des Herrn Präsidenten -, ich habe mir erlaubt, eben aus einem Brief des hessischen Ministerpräsidenten Koch an seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu zitieren und darauf hinzuweisen, dass in der Tat eine solche Maßnahme - und insofern ist der Zwischenruf ganz geistreich gewesen -, die erste Gehaltskürzung im öffentlichen Dienst seit 1949, natürlich etwas ist, was man nicht leichtfertig tut. Wir sind aber in einer Lage, in der man sich überlegen muss, wie man mit den Problemen in den öffentlichen Haushalten umgeht. Und dass Sie das nicht tun wollen, haben wir ja heute Morgen hinlänglich gehört.
Ich möchte aber auch sagen, dass die zum Teil wirklich absonderlichen Angriffe und abstrusen Anschuldigungen, die da vorgetragen worden sind, letztlich von den Betroffenen durchaus bewertet werden können. Denn die Beschäftigten des Landes sind sehr viel klüger, als Sie denken.
(Beifall der Abgeordneten Monika Heinold [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] - Zuruf des Abgeordneten Wolfgang Kubicki [FDP])
Man muss die Tatsachen wenigstens kennen, ehe man sie verdrehen kann. Alles, was Sie zum Lohnabstandsgebot oder was Sie zur Zahlungsabwicklung im Landesbesoldungsamt gesagt haben, ist doch reiner Unfug. Die Fachleute in meinem Ressort können die behauptete Verletzung des Lohnabstandsgebotes nicht erkennen. Bei der einzigen sinnvollen Betrachtung, nämlich das Jahreseinkommen auszurechnen, stellt man fest, es wird auch zwischen A 10 und A 11 eingehalten. Der Deutsche Beamtenbund hat sich da verrechnet. Und wenn Sie da reingucken würden, könnten Sie das erkennen.
Lieber Herr Schlie, ich kann überhaupt nicht verstehen, dass Sie sich in Ihrer Presseerklärung mit den Programmierungsarbeiten im Landesbesoldungsamt beschäftigen und fragen: Wieso tun wir das eigentlich? Ich sage Ihnen ganz ehrlich, so unprofessionell, dass wir den Willen des Landtages aus Zeitgründen sozusagen hintertreiben, so unprofessionell ist die schleswig-holsteinische Landesverwaltung nun ganz gewiss nicht. Oder glauben Sie im Ernst, dass die Mehrheit dieses Hauses Ihre Feigheit in diesem Punkt teilt, nur weil das unpopulär ist? - Das wird sie nicht. Und die Mehrheit in diesem Haus hat klar erklärt, was sie will. Daran zeigt sich doch, wie es mit Ihrer Regierungsfähigkeit bestellt ist.
Und, lieber Herr Kubicki, ich frage mich, warum Sie hier immer über meine Ausbildung reden. Ich würde das aus Bescheidenheit ja nicht dauernd selber tun.
Ich schließe daraus, Herr Kubicki, dass da für Sie gilt: Neid ist die ehrlichste Form der Anerkennung. Insofern bedanke ich mich ganz herzlich für diesen Beitrag.
Eine Verschiebung der Beratung zu fordern, nachdem seit einem Jahr durch die damals beschlossenen Öffnungsklauseln klar ist, wo die Reise hingeht, damit macht man der Öffentlichkeit doch wirklich etwas vor. Oder wollen Sie es allen Ernstes wie die BadenWürttemberger machen, wo Ihre Parteifreunde regieren, die das Urlaubsgeld sozusagen auszahlen und mit dem Weihnachtsgeld dann wieder zurückholen? Was ist das denn für eine Art und Weise, mit den Beschäftigten umzugehen?
- Natürlich hatten wir eine Anhörung. Die Regierung hat eine Anhörung durchgeführt. Was das Parlament macht, habe ich nicht zu bewerten. Es gab ja mündliche Anhörungen, zum Beispiel in Hamburg. Ist dabei mehr als in Schleswig-Holstein herausgekommen? - Nein, da kommt eine weniger soziale Regelung heraus als in Schleswig-Holstein. Also, auch das ist ein Punkt, von dem man sagen muss, dass Ihre Behauptung da nicht vernünftig ist.
Die Kürzung der Sonderzahlungen ist ein notwendiger Beitrag, um nicht weiter in die Verschuldung ausweichen zu müssen. Sie ist ein Beitrag, um die notwendigen Ausgaben in den Feldern tätigen zu können, wo wir sie tätigen müssen. Sie ist ein Beitrag, um die Qualität bei der Polizei, bei der Justiz, bei der Bildung und in den Wissenschaften - in all diesen Bereichen - halten zu können.