Frau Abgeordnete, das ist eine Facette einer Fülle von Maßnahmen, aber es ist unbefriedigend, dass wir über die deutsch-dänische Grenze nur einen Austausch von etwa 3.500 Arbeitnehmern haben. In Dänemark finden wir in dieser Region eine Arbeitslosigkeit von 4,5 %, in Flensburg eine von 18 % vor. Da ist es na
türlich wünschenswert, dass man dazu kommt, dass hier ein zusätzlicher Impuls gegeben werden kann, und dass wir die Bedingungen verbessern. Sie wissen aber, dass Schwierigkeiten in den unterschiedlichen Sozialsystemen begründet liegen.
Wir müssen die Bedingungen verbessern, damit eine große Anzahl deutscher Arbeitsloser auch in der Region Südjütland mehr Arbeit findet. Das ist aber nur ein Punkt von vielen. Ich habe die Förderung im Inland erwähnt, ich habe Strukturmaßnahmen sowie Infrastrukturmaßnahmen erwähnt. Es gibt eine ganze Reihe von Dingen, die wir stärker als in der Vergangenheit anpacken können, aber dies ist nur eine Maßnahme, die ich angesprochen habe.
Die Fraktionen haben sich darauf geeinigt, dass wir den Tagesordnungspunkt 3 vorziehen, damit der Tagesordnungspunkt 34 - Kulturpolitische Schwerpunkte und Grundsätze - zur angegebenen Zeit um 11 Uhr beginnen kann.
Zweite Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Gesetzes zu Artikel 10 Grundgesetz (G 10)
Ich erteile dem Berichterstatter des Innen- und Rechtsausschusses, dem Herrn Abgeordneten Werner Kalinka, das Wort.
Vielen Dank für den Verweis auf die Vorlage. - Wortmeldungen zum Bericht sehe ich nicht. Damit eröffne ich die Aussprache und erteile zunächst der Frau Abgeordneten Anne Lütkes das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Innen- und Rechtsausschuss hat unseren Gesetzesvorschlag beraten und die große Koalition - um das in
haltlich anzufügen - hat ihn abgelehnt, aber die FDPFraktion hat unserem Antrag zugestimmt - wir natürlich auch. Dankenswerterweise hat der SSW angekündigt, dass er uns inhaltlich folgt.
Was wollen wir mit diesem G-10-Gesetz, wie es kurz heißt? - In der Mai-Tagung - ich darf es in Erinnerung rufen - wurde dieses so genannte G-10-Gremium gewählt.
Dieses Gremium übt die parlamentarische Kontrolle über die im Lande vorgenommenen Beschränkungen des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses, also in erster Linie über Telefonüberwachungen, aus. Um ein arbeitsfähiges Gremium zu haben und dem Gesetz Genüge zu tun, hat auch die Fraktion der Grünen in der Mai-Tagung zunächst einmal den vorliegenden Wahlvorschlägen zugestimmt, sodass wir jetzt ein arbeitsfähiges Gremium haben. Wir haben aber darauf hingewiesen, dass es Änderungsbedarf gibt.
Das Gremium hat die Aufgabe, Berichte über durchgeführte Maßnahmen im Nachhinein entgegenzunehmen. Es ist also ein wichtiges parlamentarisches Instrument, um die Regierung und ihr nachgeordnete Behörden in einem hochgradig grundrechtssensiblen Bereich, der die Privatsphäre tangiert, zu kontrollieren.
Es gibt den Fraktionen zusätzlich die Möglichkeit, den Erfolg dieser Maßnahmen und damit auch ihre Legitimation zu beurteilen. Es ist daher aus dem Zweck des Gremiums heraus absolut notwendig, dass auch die Opposition in diesem Gremium vertreten ist.
Unter den Bedingungen der großen Koalition ist dies nicht gewährleistet. Dies ist zurzeit nur aufgrund der Tatsache gewährleistet, dass die CDU freiwillig und individuell und nicht aus rechtlicher Verpflichtung heraus der FDP sozusagen einen Sitz abgetreten hat. Das ist ein gutes Werk in Richtung FDP, erfüllt aber nicht die grundrechtliche und demokratische Verpflichtung. Denn eine wirksame parlamentarische Kontrolle von grundrechtsrelevanten Maßnahmen ist nur dann möglich, wenn hieran auch die gesamte parlamentarische Vielfalt in dem Gremium aus eigenem Recht der Opposition vertreten ist.
Wir beantragen deshalb, dieses Kontrollgremium so zu verändern, dass Vertreterinnen und Vertreter aus allen Landtagsfraktionen hierin vertreten sind. Es soll also in der Größe erweitert werden, aber nicht in eine
arbeitsunfähige Größe, sondern in der Art, in der auch die Parlamentarische Kontrollkommission des Verfassungsschutzes agiert, also durchaus machbar.
Die großen Fraktionen haben - ich habe das eben schon gesagt - diesem Gesetzentwurf im Innen- und Rechtsausschuss nicht zugestimmt, obwohl unser Argument im Grundsatz, dass Opposition aus eigenem Recht zu kontrollieren hat und dass der verfassungsrechtliche Auftrag ist, nicht in Abrede gestellt worden ist. Das kann es ja auch nicht. Es wurde der Hinweis gegeben, dass es theoretisch möglich sei, dass wieder einmal eine rechtsradikale Partei in den Landtag einziehen könnte und dann den Rechtsradikalen eine wirksame Kontrolle der Telefon- und Internetüberwachung eröffnet würde.
Das ist eine sehr undemokratische Entscheidung. Dass es in dieser Legislaturperiode so ist, wie es ist, und dass die Zusammensetzung des Parlaments so feststeht, wollen Sie doch wohl nicht in Abrede stellen. Ich möchte das auch nicht so verstehen, dass Sie die Grünen und den SSW nicht an der sensiblen Grundrechtskontrolle beteiligen wollen. So mag es aber verstanden werden.
Wenn sich hierin der Geist der großen Koalition zeigen sollte, sehe ich für die Zukunft nichts Gutes auf uns zukommen. Der Schleswig-Holsteinische Landtag hat schon mehrfach bestätigt - die Landesregierung hat es auch getan -, dass Minderheitsrechte sowohl im Bundestag als auch in diesem Parlament einen hohen Rang haben. Das muss auch bei der Kontrolle so sein.
Ich finde es positiv und begrüßenswert, dass die FDP unserem Antrag zustimmt, obwohl sie in dem Kontrollgremium vertreten ist. Das zeigt, dass sie die Grundrechtsrelevanz und die verfassungsrechtliche Bedeutung unseres Vorschlags erkannt hat. Das ist für die Zukunft sehr interessant.
Für die Fraktion der CDU erteile ich dem Fraktionsvorsitzenden, dem Kollegen Dr. Johann Wadephul, das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! So sehr es uns freut, dass die Opposition - jedenfalls in dieser Frage - einmal an einem Strang zieht, weil wir darauf angewiesen sind, dass wir kraftvoll kontrolliert werden,
müssen wir an dieser Stelle nochmals festhalten, dass wir den Gesetzentwurf ablehnen. Ich will das hier auch in der notwendigen Kürze begründen, Frau Kollegin Lütkes.
Ich stimme Ihnen in der Sache völlig zu, dass es wichtig ist, dass gerade in diesem Gremium, des G10-Gremiums, die Opposition vertreten ist. Nur, Frau Kollegin Lütkes, das ist der Fall. Wir als CDUFraktion, als größte Fraktion haben in diesem Gremium zwei Sitze. Einen Sitz davon haben wir nicht an die FDP - das sei an dieser Stelle sehr klar gesagt -, auch nicht an den geschätzten Kollegen Kubicki, sondern an den Herrn Oppositionsführer abgetreten. Das ist für uns eine Selbstverständlichkeit. Auf diese Art und Weise ist die Vertretung der Opposition an prominenter Stelle gewährleistet.
Ich weise darauf hin: Wir sind das einzige Parlament, in dem der Oppositionsführer Vorsitzender dieses Gremiums ist. Was kann man eigentlich mehr an Beteiligung der Opposition machen, als dass man diesen Platz abgibt und dafür sorgt, dass der Herr Oppositionsführer sogar Vorsitzender dieses Gremiums ist? Sie mögen bedauern, dass Sie nicht Oppositionsführerin geworden sind. Das kann ich menschlich, politisch vielleicht auch noch verstehen. Es ist aber nun einmal so, dass der Kollege Kubicki dieses schwierige Amt auszuüben hat.
Wir trauen ihm das zu und haben ihm deswegen auch dieses verantwortungsvolle Amt des Vorsitzenden des G-10-Gremiums übertragen.
Ich will in allem Ernst Folgendes hinzufügen. Sie haben hier etwas lax die Problematik der Vertretung einer rechtsradikalen Partei in diesem Parlament erörtert. Das ist hier schon der Fall gewesen. Zu diesem Zeitpunkt haben Sie dem hohen Haus noch nicht angehört, ich auch nicht. Aber ich habe das damals, weil ich mich in Schleswig-Holstein befand, aufmerksam verfolgt. Sehen Sie sich einmal die Debatten an, die damals hier geführt worden sind, als die DVU leider im Parlament vertreten war. Sie können jetzt Debatten im Sächsischen Landtag verfolgen.
Hier sind Übungen absolviert worden, um zu verhindern, dass die DVU stattfindet. Ich nenne beispiels
weise die Frage des Alterspräsidenten. Die DVU stellte damals die älteste Abgeordnete. Der Kollege Neugebauer hat die Tatsache, dass er die erste Sitzung des Parlaments eröffnen durfte, nur dem Umstand zu verdanken, dass er diesem Hause hier praktisch schon seit dem zweiten Weltkrieg angehört.
Lebensältester Kollege ist er gar nicht. Diese Regelung ist damals extra verändert worden, um zu verhindern, dass die DVU an hervorgehobener Stelle vertreten ist. Dass Sie, Frau Kollegin Lütkes, das hier so bagatellisieren, erstaunt mich schon sehr, gerade weil ich Sie in mancher rechtsstaatlichen Diskussion anders erlebt habe. Es wäre ein Irrsinn, dass, wenn wir in Schleswig-Holstein das Pech haben sollten, dass eine Partei wie die DVU oder die Republikaner oder wie in Sachsen die NPD hier im Hause vertreten wäre, die dem G-10-Gremium angehören würde. Die sollen möglicherweise kontrolliert werden. Deswegen und weil Gesetze Bestand haben sollen, werden wir dem nicht zustimmen. Ich denke, die Oppositionsrechte sind auch so gut gewahrt.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Artikel 10 Grundgesetz schützt das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis. „Beschränkungen“, so sagt das Grundgesetz, „dürfen nur aufgrund eines Gesetzes angeordnet werden. Dient die Beschränkung“ - so weiter - „dem Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung oder des Bestandes oder der Sicherung des Bundes oder eines Landes, so kann das Gesetz bestimmen, dass sie“ - die Beschränkung - „dem Betroffenen nicht mitgeteilt wird und dass an die Stelle des Rechtsweges die Nachprüfung durch von der Volksvertretung bestellte Organe und Hilfsorgane tritt.“