Protokoll der Sitzung vom 28.09.2005

Am besten ist es jedoch, wenn es gar nicht erst zu solchen Notfallsituationen kommt. Deshalb hat die Landesregierung nach vielen Jahren intensiver Aktivität zur Qualitätssicherung auch im letzten Jahr in ihren Anstrengungen nicht nachgelassen.

(Beifall bei der SPD)

Ich nenne hier einige Beispiele: Es sind im letzten Jahr zwölf fachaufsichtliche Rundschreiben zu zahlreichen einschlägigen Themen an die Heimaufsicht ergangen, und zwar von A wie Arzneimittelabgabe in Pflegeeinrichtungen - auch ein spannendes Thema - bis hin zu Z wie Zusammenarbeit in kritischen Fällen. Es gibt einschlägige Besprechungen mit den örtlichen Heimaufsichten und Anmahnungen zur personellen Verstärkung, um die jährliche Prüfpflicht auch tatsächlich zu erfüllen. Auch hier gibt es Erfolge. Zu nennen ist ein Landkreis, in dem die Prüfquote bei 50 % lag und inzwischen auf 100 % gestiegen ist.

Ein weiteres Beispiel für unsere Anstrengungen ist die weitere Aufstockung der Haushaltsmittel für eine qualifizierte Altenpflegeausbildung auf immerhin 3,7 Millionen € im Jahr 2006. Das ist innerhalb der letzten fünf Jahre fast eine Verdreifachung. Wir alle wissen, wie wichtig eine qualifizierte Altenpflegeausbildung auch zur Qualitätssicherung ist. Weitere Beispiele sind 22 bewilligte Fortbildungen zum Thema Beschwerdemanagement in Heimen, 25 Fortbildungen für Jung-trifft-Alt-Projekte zur Öffnung der Heime, um auch die soziale Kontrolle zu erhöhen, und regelmäßige Fortbildungen der 80 Multiplikatoren in der Heimmitwirkung, weil auch diese Art der Fortbildung einen wesentlichen Beitrag zur Qualitätssicherung leisten kann.

Nun hat uns der Bericht des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherungen vom Oktober 2004 schon eine kontinuierliche Verbesserung in der Pflege attestiert, und zwar vor allem in den Risikobereichen, die im Jahr zuvor identifiziert wurden. Erstmals gibt es

von den Ländern Heimaufsichtsberichte, die jährlich zu erstellen und dem Bund zuzuleiten sind. Auch die Lektüre dieses Länderheimaufsichtsberichts macht deutlich, dass weitere Handlungsschritte erforderlich sind. Er ist auch ein Beleg für die intensive Arbeit der Heimaufsicht. Deshalb begrüße ich es auch, dass der Landespflegeausschuss, der in diesem Kontext eine sehr wichtige Institution ist, sich zurzeit mit der Verbesserung der Zusammenarbeit in der Qualitätssicherung befasst und ein Konzept dazu erarbeitet.

Deutlich ist zu sagen, dass Qualitätssicherung in der Pflege ein fortwährender Prozess ist, der niemals abgeschlossen ist. Dennoch ist im Zusammenhang mit der Qualitätssicherung auch die Frage zu stellen, was ein Erfolg ist. Deshalb sage ich deutlich: Erfolg ist immer dann gegeben, wenn geprüft wird und nichts zu beanstanden ist. Erfolg ist auch dann gegeben, wenn Beanstandetes sofort und nachhaltig abgestellt wird. Erfolg ist, wenn informiert wird, wenn zusammengearbeitet wird, wenn gehandelt und nicht tabuisiert wird. Dafür werden wir weiterhin sorgen. Wir berichten auch weiter über Fortgang und Ergebnisse in dem wichtigen Feld der Qualitätssicherung in der Pflege.

(Beifall bei der SPD und vereinzelt bei der CDU)

Ich danke der Frau Ministerin und eröffne die Aussprache. Für die antragstellende Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat Frau Abgeordnete Monika Heinold das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Im Koalitionsvertrag von CDU und SPD wurde unter anderem vereinbart, gemeinsam mit den Beteiligten durch konkrete Maßnahmen darauf hinzuwirken, dass Pflegemängel minimiert und im Krisenfall im Sinne einer Notfallplanung zügig beseitigt werden können. Mit unserem heutigen Antrag wollen wir von der Landesregierung wissen, was seit der Verabschiedung des Koalitionsvertrages passiert ist. Wenn ich eben richtig zugehört habe, hat es seitdem ein Gespräch mit den Beteiligten gegeben, aber weitere konkrete Maßnahmen seit Verabschiedung des Koalitionsvertrages - so habe ich es eben verstanden - sind in Richtung Notfallplanung noch nicht erfolgt. Ich weiß, dass wir in den letzten Jahren recht erfolgreich in der Qualitätssicherung Pflege vorangegangen sind. Das haben wir hier miteinander alles diskutiert, das lässt sich auch alles aufzählen. Wir wissen aber alle miteinander, dass es eine Reihe von Baustellen gibt, um die Situa

(Monika Heinold)

tion in den Pflegeheimen zu verbessern. Einige von uns haben gestern an der Podiumsdiskussion der Landesarbeitsgemeinschaft der Heimbeiräte teilgenommen, wo dies auch wieder deutlich wurde.

Unser heutiger Antrag greift den Bereich der Notfallplanung heraus mit dem Ziel, vorhandene Missstände zu beseitigen. Wir sind gespannt, wie die Landesregierung den Koalitionsvertrag weiter ausführen wird. Ich gehe davon aus, weil jetzt gesprochen wurde von ersten Schritten, einem ersten Gespräch, dass da noch mehr Drive vonseiten der Landesregierung hineinkommt, dass die Landesregierung von sich aus auf das Parlament zukommt, wenn die Notfallplanung steht.

Seit Mitte der 90er-Jahre werden auch in SchleswigHolstein immer wieder Missstände in Pflegeeinrichtungen aufgedeckt. Ich sage, glücklicherweise werden sie aufgedeckt, denn es wäre schlimm, wenn sie nicht aufgedeckt würden. Es spricht nicht gegen SchleswigHolstein, dass sie aufgedeckt werden. Das wird dann auch von großem öffentlichen Interesse begleitet. Pflegemängel, Pflegefehler, gefährliche Pflege sind Begriffe, die uns erschrecken, die uns schockieren und die uns auffordern, uns um das Thema im Interesse der Menschen, die in Pflegeeinrichtungen sind, zu kümmern.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Es ist ein aufgeladenes Thema, mit dem wir uns gerne dann nicht beschäftigen, wenn es keine Skandale gibt, es ist aber auch ein Thema, das uns alle persönlich berührt, seien es Eltern, Verwandte oder sei es der Gedanke an unser eigenes Alter.

Schleswig-Holstein hat in den letzten Jahren nicht weggeschaut. Wir sind mit dem Problem sehr offensiv umgegangen. Beispielhaft war dafür auch die Anhörung des Sozialausschusses „Gewalt gegen ältere Menschen“. Ich erspare mir jetzt, die Erfolge der letzten Jahre aufzuzählen. Ich verweise noch einmal auf den Antrag von Lars Harms, der schon im Sommer 2004 eine Notfallplanung durch das Land angemahnt hat, damals nach dem Pflegeskandal im DRK-Heim. So sehr ich mich freue, dass CDU und SPD in ihrem Koalitionsvertrag sagen, dass wir in der Koordination besser werden müssen, dass es einen wirkungsvolleren Einsatz der Kontrollorgane, der Aufsichtsorgane geben muss, so sehr erwarte ich aber auch, dass die Landesregierung konkrete Schritte vorlegt. Den Heimbewohnerinnen und Heimbewohnern hilft keine Lyrik in Koalitionsverträgen, sondern denen helfen nur konkrete Schritte, damit sie in Würde im Heim alt werden können. Insofern hoffe ich, dass wir in den nächsten Wochen oder auch Monaten von der Landesregierung gesagt bekommen, wie denn

die Notfallplanung, auf die sich Schwarz-Rot verständigt hat, in Schleswig-Holstein stattfinden soll.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP)

Ich danke der Frau Abgeordneten Heinold. - Das Wort für die CDU-Fraktion hat der Herr Abgeordnete Torsten Geerdts.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Viele von uns haben die Bilder von Bewohnerinnen und Bewohnern in Pflegeeinrichtungen noch vor Augen, die ihre vertraute Umgebung verlassen sollten, weil vor Ort so gravierende Pflegemängel aufgetreten sind, dass die Einrichtung geschlossen werden musste. In vielen Fällen bedeutet allein die Androhung der Schließung einer solchen Einrichtung wegen aufgetretener Pflegemängel für die Bewohner eine unzumutbare Belastung, weil wir in dieser Frage dann über ihre ganz persönliche Unterkunft, über ihr Zuhause reden. Solche Situationen sollen in Zukunft möglichst ausgeschlossen werden. Das sind wir den Pflegebedürftigen, aber auch den Angehörigen schuldig.

Die Fraktionen von CDU und SPD haben es sich zur politischen Aufgabe gemacht, die Pflegequalität in Schleswig-Holstein weiter zu steigern. Daher haben wir im Koalitionsvertrag die Aufgabe an die Landesregierung formuliert, gemeinsam mit allen Beteiligten durch konkrete Maßnahmen darauf hinzuwirken, Pflegemängel zu minimieren oder im Krisenfall im Sinne einer Notfallplanung zügig zu beseitigen. Es ist eine logische Konsequenz, dass die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN heute nachfragt, wie der Stand der Umsetzung ist. Es ist ein bisschen schnell, aber ich glaube, das ist ein ganz normaler parlamentarischer Vorgang.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP)

Wir sind uns wahrscheinlich über Fraktionsgrenzen hinweg in den Zielen einig: Die Qualität der pflegerischen Leistung soll nicht nur erhalten, sondern stets angepasst und gesteigert werden. Den Bewohnerinnen und Bewohnern in unseren Pflegeeinrichtungen muss die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglicht werden. Wenn nämlich Gesellschaft in den Einrichtungen wirklich stattfindet, erkennt man wahrscheinlich am ehestens auftretende Pflegemängel. In allen Situationen muss die Würde pflegebedürftiger Menschen gewahrt werden. Das große The

(Torsten Geerdts)

ma, das uns alle bei der Reform der Pflegeversicherung berührt, ist, die Belange Demenzkranker endlich zu berücksichtigen, und da haben wir die heftigsten Probleme.

Zur Erreichung dieser Ziele spricht sich die CDULandtagsfraktion unter anderem für ein bürokratieärmeres und handhabbares Verfahren im Umgang mit der Pflegedokumentation aus. Die Pflegedokumentation ist in ihrer Wichtigkeit für das Personal, die Heimbewohner und die Angehörigen unbestritten und gehört natürlich auch zum Thema des Aufzeigens von Mängel dazu. Wir benötigen aber einen höheren Anteil der Arbeitszeit im Bereich der Pflege und einen geringeren Anteil im Bereich der Bürokratie. Die Pflegeberatungsstellen auf kommunaler Ebene haben sich bewährt. Sie sind insbesondere für pflegende Angehörige unverzichtbar.

Die CDU-Fraktion wird auch weiterhin auf eine fachlich gute und personell ausreichende Ausstattung der Heimaufsicht achten. Es ist richtig, dass man Qualität nicht in die Pflegeeinrichtungen hineinkontrollieren kann. Die kommunale Ebene ist aber genauso wie das Land und die Träger der Einrichtungen in der Pflicht, eine hohe pflegerische Qualität sicherzustellen.

Wir können im Bereich der Pflegequalität viele Punkte diskutieren. Sie werden in der Umsetzung folgenlos sein, wenn es nicht gelingt, in einem ausreichenden Maße gut ausgebildetes Pflegepersonal vorzuhalten. Ich bedanke mich daher auch bei den Fraktionen von FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und dem SSW dafür, dass der gemeinsame Antrag der Koalitionsfraktionen CDU und SPD zum Erhalt der Plätze in der Altenpflegeausbildung die einmütige Zustimmung im Sozialausschuss gefunden hat. Ich finde, das ist mit das wichtigste Signal, um Pflegemängel wirklich dauerhaft zu erkennen und zu beseitigen, dass wir gut ausgebildetes Personal in den Einrichtungen haben.

(Beifall im ganzen Haus)

In den nächsten Monaten kommt es darauf an, an einem weiteren wichtigen Ziel des Koalitionsvertrages zu arbeiten: Im Pflegebereich sind integrierte Ausbildungsgänge auf unterschiedlichen Ebenen anzustreben. Auch das steht im Vertrag. Dabei sind die Ergebnisse des Modellversuches der DIAKO Flensburg genauso zu berücksichtigen wie die übrigen Modellversuche im Bundesgebiet. Ich bin froh darüber, dass sich der Sozialausschuss auf ein gemeinsames zügiges Vorgehen in dieser Frage verständigt hat.

Das Ministerium hat, wie die zuständige Ministerin eben ausführte, Maßnahmen ergriffen, um eine umfassende Notfallplanung bei auftretenden Pflegemängeln zu bearbeiten. Ich nenne nur stichwortartig einige Punkte: Es gab Besprechungen mit den Heimaufsichtsbehörden im Ministerium, es gab eine Überprüfung der Erfüllung der jährlichen Prüfpflichten durch die örtliche Heimaufsicht, es gab eine Anmahnung personeller Verstärkung im Hinblick auf unzureichende Erfüllung dieser Prüfpflicht und es gab eine erneute Verpflichtung der Heimaufsichtsbehörden, über gravierende Vorgänge sofort das Ministerium zu unterrichten. Das sind einige Punkte, das ist ein Prozess, an dem weiter gearbeitet wird.

Ich danke dem Ministerium für das heute Vorgelegte und all denen, die sich an dem Prozess beteiligen wollen und die Debatte hier mitführen, denn das Thema der Bekämpfung der Pflegemängel war und bleibt eine gemeinsame Aufgabe des Parlamentes.

(Beifall im ganzen Haus)

Ich danke dem Herrn Abgeordneten Torsten Geerdts und erteile das Wort für die SPD-Fraktion der Frau Abgeordneten Jutta Schümann.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Monika, das Szenario, das Sie hier unterstellen, ist schlicht und ergreifend falsch.

(Zurufe)

- Das Szenario, das Sie hier beschreiben, ist schlicht und ergreifend falsch und es wird Ihnen auch nicht gelingen, in dieser Debatte oder darüber hinaus unsere gesamte Pflegelandschaft schlecht zu machen. Denn es ist in den letzten Jahren sehr viel in diesem Bereich passiert - mit Ministerin Moser und jetzt in Fortsetzung durch Frau Dr. Trauernicht.

(Zuruf)

- Sie hat durch ihren Beitrag versucht zu unterstellen, dass es in der Pflegelandschaft schlecht aussieht. Das bezweifle ich, das stimmt einfach nicht.

(Beifall bei SPD und CDU)

Die Verbesserung in der Pflege ist ein kontinuierlicher Prozess. Das wissen wir alle. Sehr viel ist in den vergangenen Jahren bereits geschehen. Dennoch: Die Erfahrungen mit dem DRK-Pflegeskandal vor gut einem Jahr in Flensburg haben deutlich gemacht, dass wir für den Ernstfall eine Art Notfallplan benötigen.

(Jutta Schümann)

Deshalb auch die Festschreibung im Koalitionsvertrag.

Eine solche Notfallplanung ist nur möglich, wenn sich alle Akteure in diesem Zusammenhang, das heißt Träger von Einrichtungen, Pflegekassen beziehungsweise der Medizinische Dienst, die Heimaufsichten auf kommunaler Ebene und die Heimaufsicht des Landes, einvernehmlich und verbindlich auf ein Konzept verständigen. Der Landespflegeausschuss ist hier sicher das richtige Gremium für die Entwicklung eines solchen Plans. Ich bin der Ministerin sehr dankbar, dass sie dies bereits eingeleitet und entsprechende Gespräche geführt hat. Denn leicht ist so etwas nicht. Deshalb begrüßen wir auch ihre Initiative und die Bereitschaft, zukünftig für den Notfall gerüstet zu sein. Ich appelliere an alle Beteiligten, sich einer solchen verbindlichen Regelung nicht zu verschließen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir wollen ein Instrument für einen Notfall schaffen, der hoffentlich nicht eintritt, zum Schutze der Bewohnerinnen und Bewohner, aber auch zum Schutz der Beschäftigten, die in diesem Prozess sehr häufig mit betroffen sind. Denn wenn der Notfall eintritt, liegt meistens schon vorher sehr viel im Argen und eine lange Phase von Problemen bereits hinter den Betroffenen. Viele erinnern sich an die Bilder in den Medien im letzten Jahr, als in hektischen, sichtlich ungeordneten und überstürzten Aktionen ältere pflegebedürftige Menschen verlegt wurden. Deshalb muss es uns auch zukünftig darum gehen, im Vorfeld alles Erdenkliche zu tun, damit im Sinne eines Frühwarnsystems die eigentliche Notfallsituation überhaupt nicht eintritt.

Viele dieser Instrumente sind in der Vergangenheit neu geschaffen worden. Das dürfen wir auf keinen Fall vergessen. Jetzt gilt es, diese Instrumente im Detail zu verbessern und auf ihre Wirksamkeit hin zu überprüfen. Auch das steht im Koalitionsvertrag.

In dem Zusammenhang möchte ich auf einige Maßnahmen in Stichworten kurz hinweisen, und zwar auf die Verbesserung der Berufsausbildung, die zunehmende Professionalisierung in der Pflege und im Pflegemanagement, natürlich auch auf die finanziellen Aufstockungen in diesem Bereich und auf die Einführung von Qualitätsmanagementsystemen in den Einrichtungen mit anschließender Zertifizierung. Wir haben die Maßnahmen der Kontrolle durch die Stärkung der Heimaufsichten und den Ausbau der Prüfpflichten verbessert, zum Beispiel durch die Anmahnung personeller Verstärkung im Hinblick auf unzureichende Erfüllung der Prüfpflicht oder die Verpflichtung von Heimaufsichten, über gravierende Vorgänge dem Ministerium sofort zu berichten, oder

die Erfüllung der jährlichen Prüfpflichten durch die örtliche Heimaufsicht.

Wir haben die Mitwirkungsgremien verstärkt, die Heimbeiräte, wir haben Multiplikatoren für die Heimbeiräte geschaffen - wir waren ja gestern auf der Sitzung -, endlich haben wir auch die Möglichkeit, von außen in die Heime hineinzuwirken. Denn alle wissen, dass sehr viele Heimbewohner aus gesundheitlichen oder psychischen Gründen überhaupt nicht mehr dazu in der Lage sind, am Heimleben aktiv teilzunehmen, geschweige denn, Entscheidungen darüber zu treffen. Wir stärken die kommunalen Seniorenbeiräte als Bindeglied zu den Kommunalverwaltungen. Auch diesen Aspekt möchte ich unterstreichen. Es ist Sache der Kommunalverwaltung, dies noch stärker auszubauen. Wir haben die Beschwerde- und Beratungsinstanzen ausgebaut, wir haben ein etabliertes Pflegenottelefon, an das sich alle Akteure in der Pflege oder Betroffene wenden können. Die Ergebnisse, die dort zusammengetragen werden, werden selbstverständlich ausgewertet und umgesetzt.