Protokoll der Sitzung vom 12.12.2008

Mit der Fristverlängerung für den Einbau von Rauchwarnmeldern bis zum 31. Dezember 2010 kommen wir dem Wunsch der Wohnungswirtschaft entgegen. In diesem Zusammenhang will ich allerdings für die SPD-Fraktion klarstellen: Weiteren Fristverlängerungen werden wir nicht mehr zustimmen. Wir erwarten für das Entgegenkommen auch eine zügige Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben.

(Beifall bei der SPD)

Jährlich sterben 500 Menschen in Deutschland bei Haus- oder Wohnungsbränden. Nicht das direkte Feuer, sondern der Erstickungstod ist die Hauptursache für den Verlust an Menschenleben. Deshalb konnten wir dem Antrag der FDP-Fraktion nicht zustimmen, die Verpflichtung zum Einbau der lebensrettenden Rauchwarnmelder wieder zu streichen. Den Schutz von Menschenleben werden wir nicht einem falsch verstandenen Liberalismus preisgeben.

In diesem Zusammenhang muss erwähnt werden, dass die SPD-Fraktion die Einwendungen des Landesfeuerwehrverbandes zu den einzelnen Aspekten des Brandschutzes geprüft hat. Wir sind der Einschätzung der Fachabteilung des Innenministeriums gefolgt, die keinen Änderungsbedarf zum Gesetzentwurf der Landesregierung erkannt hat.

Mit der Neuregelung der Bauvorlageberechtigung wird unter anderem durch die Verpflichtung zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung für alle Entwurfsverfasserinnen und Entwurfsverfasser der Schutz der Bauherrinnen und Bauherren auch bei untergeordneten Bauvorhaben verstärkt.

Warum allerdings die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN der Landesbauordnung im Innen- und Rechtsausschuss ohne Erläuterung die Zustimmung verweigert hat, ist nicht nachzuvollziehen. Ich finde, die Landesbauordnung eignet sich nicht für Fundamentalopposition.

Es liegt nun an den am Bau Beteiligten, die Veränderungen der Landesbauordnung aufzunehmen. Das Bauen wird unkomplizierter, die Genehmigungsverfahren werden beschleunigt. Das ist gut für die Baukonjunktur. Insofern beschließen wir die Landesbauordnung zum richtigen Zeitpunkt.

(Beifall bei SPD und CDU)

Ich danke dem Herrn Abgeordneten Thomas Hölck und erteile das Wort für die FDP-Fraktion dem Herrn Abgeordneten Günther Hildebrand.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es wurde langsam Zeit, dass die neue Landesbauordnung beschlossen wird. Insbesondere im letzten Quartal häuften sich in unserer Fraktion die Anfragen, ab wann denn nun endlich die neue Landesbauordnung gelte. Viele dieser Bürgerinnen und Bürger hatten schon seit Längerem mit der Stellung eines Bauantrages gewartet, um in den Genuss der neuen Rechtslage zu kommen.

Im Gegensatz zu vielen anderen Gesetzesvorhaben hat der Innen- und Rechtsausschuss die neue Landesbauordnung intensiv beraten. Das haben ja auch schon meine Vorredner bestätigt. Nach der letzten Lesung im November 2007 wurden umfangreiche schriftliche und mündliche Anhörungen durchgeführt, Änderungsanträge der Fraktionen eingebracht und beraten.

Zu guter Letzt stellt der vorliegende Gesetzentwurf in vielen Bereichen eine Verbesserung der derzeitigen Rechtslage dar. Allerdings hätten aus Sicht der FDP-Fraktion noch weitere Änderungen vorgenommen werden müssen, damit wir ein für uns zustimmungsfähiges Gesamtwerk erhalten hätten. In der Grundtendenz bleibt es bei dem richtigen Ansatz der neuen Landesbauordnung: Es wird künftig weniger reguliert.

(Beifall bei FDP und CDU - Dr. Heiner Garg [FDP]: Wie? Wir beschließen weniger Regu- lierung?)

Der neue Ansatz zur Genehmigungsfreistellung ist und bleibt richtig.

Wir begrüßen es, dass künftig bestimmte Bauvorhaben keiner expliziten Genehmigung mehr bedürfen, sondern dass der Bauherr vielmehr die Möglichkeit erhält, bereits einen Monat nach Einreichen der Unterlagen mit dem Bau zu beginnen, wenn die

(Thomas Hölck)

zuständige Behörde dem Vorhaben nicht innerhalb dieser Frist ausdrücklich widersprochen hat.

(Beifall des Abgeordneten Dr. Heiner Garg [FDP])

Ebenso ist der Grundsatz der Verfahrensfreiheit richtig, der es einem Bauherrn ermöglicht, sobald bestimmte Vorhaben bei der Gemeinde angezeigt sind, mit dem Bau zu beginnen, wenn denn gesichert ist, dass Vorschriften wie die örtliche Gestaltungssatzung oder Denkmalschutzbestimmungen eingehalten werden. Insbesondere Solarenergieanlagen oder Sonnenkollektoren auf dem Dach und an Außenwänden fallen unter diese Bestimmung. Die ist eine begrüßenswerte Maßnahme im Bereich des Klimaschutzes. - Dies nur als Hinweis zur Ablehnung des Gesetzentwurfs durch die Grünen.

Die FDP begrüßt jedenfalls diese Änderung.

(Beifall der Abgeordneten Dr. Heiner Garg [FDP] und Werner Kalinka [CDU])

Meine Damen und Herren, die FDP hat dennoch Änderungswünsche eingebracht. Viele haben sich mit den durch die Große Koalition letztlich verabschiedeten Änderungen überschnitten. Dennoch gibt es mehrere für uns zentrale Punkte, die SPD und CDU nicht in ihre Änderungsanträge übernommen haben, was schließlich dazu geführt hat, dass wir dem Gesetzentwurf in seiner Gesamtheit nicht zustimmen können.

(Werner Kalinka [CDU]: Ihr enthaltet euch doch, nicht wahr?)

Diese Punkte betreffen Werbetafeln, Rauchmelder und die Barrierefreiheit.

Ich fange mit dem letzten Punkt an. Wir haben als FDP die Anregungen des Landesbehindertenbeauftragten aufgenommen, in das Gesetz ausdrücklich die Standards zur Barrierefreiheit aus dem Landesbehindertengleichstellungsgesetz für Gebäude und Einrichtungen öffentlicher Träger hineinzuschreiben.

(Beifall des Abgeordneten Dr. Heiner Garg [FDP])

Dies hat die Große Koalition nicht getan. Sie haben zwar vielfältige Änderungen zur Barrierefreiheit in das Gesetz aufgenommen; Ihre Änderungen richten sich aber zumeist nur an private Bauherren.

Der nächste Kritikpunkt ist die weiterhin bestehende Pflicht zum Einbau von Rauchmeldern. Die Haltung der FDP hierzu ist bereits seit Jahren bekannt. Wir halten den Einbau von Rauchmeldern in

jeder Wohnung zwar für sinnvoll, und jeder vernünftige Mensch wird dies auch freiwillig tun; einen Zwang für den Einbau halten wir aber nach wie vor für den falschen Ansatz.

(Zuruf des Abgeordneten Dr. Ralf Stegner [SPD])

Über die Probleme, die dadurch entstehen, ist im Ausschuss ausführlich diskutiert worden. Dies hat letztlich auch zu einer geringfügigen Änderung in diesem Punkt geführt.

Der letzte Punkt ist die Frage der Werbetafeln. Immer wieder kommen Betriebe aus dem ländlichen Raum auf uns zu, deren Produktionsstätten abseits von der Straße liegen und denen nicht erlaubt wurde, Hinweis- oder Werbetafeln aufzustellen, weil diese, selbst wenn sie auf dem eigenen Grund und Boden stehen, nicht an der unmittelbaren Stätte der Leistung, also der Produktionsstätte, angebracht wären. Bei Milch oder Milchprodukten, wenn also Kühe auf einer Wiese an der Straße grasen, kann man sich allerdings fragen, wo denn nun die Produktionsstätte für die Milch ist. Gerade von Betrieben, die diese Tafeln schon einmal angebracht hatten und wieder abbauen mussten, wissen wir, dass nach dem Abbau die Laufkundschaft signifikant weniger geworden ist. Das wollten wir ändern. Wir wollten es darüber hinaus auch ermöglichen, dass insbesondere landwirtschaftliche Betriebe Werbetafeln für Genossenschaften, denen sie angehören, aufstellen dürfen.

(Beifall des Abgeordneten Dr. Heiner Garg [FDP])

Die Große Koalition hat dies abgelehnt.

Alles in allem werden wir uns bei diesem Gesetzentwurf der Stimme enthalten.

(Beifall des Abgeordneten Dr. Heiner Garg [FDP] - Dr. Ralf Stegner [SPD] Einsamer Klatscher in der Wüste!)

Ich danke dem Herrn Abgeordneten Hildebrand und erteile für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN der Frau Abgeordneten Angelika Birk das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Entbürokratisieren beim Bauen durch klare Regelungen - hiergegen haben wir Grünen uns bisher nicht gesträubt. Ganz im Gegenteil:

(Günther Hildebrand)

Die rot-grüne Koalition hat seit 1996 die Landesbauordnung deutlich entschlackt. Der uns jetzt vorliegende Gesetzentwurf wird aber trotz der letzten Veränderungen durch die Große Koalition im Innen- und Rechtsausschuss einem Reformanspruch nicht gerecht. Deshalb werden wir ihn ablehnen.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Die kommunalen Landesverbände, die von einer Arbeitserleichterung durch den Wegfall öffentlicher Prüfaufgaben profitieren würden, machen in ihrer kritischen Stellungnahme deutlich, dass die Landesbauordnung nicht zu Personaleinsparungen führe, weil dem entfallenden Prüfungsaufwand vor dem Bau ein Mehr an Prüfung nach dem Bau entspräche. Ich füge hinzu: Ärger mit allen Baubeteiligten, Verluste für den Bauherren und Verluste für die öffentliche Hand könnten womöglich hinzukommen.

Frau Abgeordnete, erlauben Sie eine Zwischenfrage?

Nein, ich möchte mit Blick auf die Zeit zunächst meine Ausführungen beenden.

Das ist kein Problem.

Ich weiß, dass es kein Problem ist. Alle haben ihre Argumente vorgetragen. Das möchte ich nun auch tun.

Die Landesbauordnung geht in ihren Prüfungsbefreiungen zu weit. Dies wurde mir auch von Baufachanwälten bestätigt, die lächelnd hinzufügten, sie rechneten jetzt mit noch mehr Arbeit in ihrem Berufsfeld, und sie regten an, bei Gericht endlich gesonderte Zuständigkeiten für Bauprozesse zu schaffen.

Ich will nur auf wenige Beispiele eingehen, bei denen wir jenseits dieser Generalkritik Änderungen erwartet hätten. Einen Teil davon, dem wir am meisten die Chance auf Zustimmung einräumten, haben wir im Ausschuss als Änderungsantrag vorgelegt. Krankheitshalber wurde Karl-Martin Hentschel dort durch meine Kollegin Frau Heinold vertreten. Leider war dieser Versuch vergeblich. Ich möchte hier noch einmal vortragen, worum es uns im Wesentlichen geht.

Genauso wichtig wie die Qualifikation und die Haftpflichtversicherung der Person, die den Entwurf macht, ist die Qualifikation und die Haftpflicht der Person, die die Gewerke während des Bauens beaufsichtigt, damit alles nach Plan läuft.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Am besten tun dies erfahrene Architektinnen und Architekten oder nachweislich gleichermaßen Qualifizierte, die auch entsprechend haftpflichtversichert sind. Denn je weniger öffentliche Ämter den Bau vorher genehmigen, umso mehr lastet die alleinige Verantwortung für die Sicherheit und für die Qualität auf denjenigen, die den Bau planen und leiten.