Thomas Hölck
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Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der sozialen Wohnraumförderung ist die Schaffung eines ausreichenden und preiswerten Wohnungsangebotes für große Teile der Bevölkerung in der Vergangenheit zu verdanken. Die SPD-Fraktion hält an dem Grundsatz fest, dass jede Bürgerin, jeder Bürger Anspruch auf das Sozialgut Wohnung hat. Dieser Anspruch gilt auch dann, wenn das eigene Einkommen nicht ausreicht, um die Wohnkosten selbst bezahlen zu können.
Sozialer Wohnungsbau ist soziale Grundversorgung, zu der wir uns in besonderer Weise bekennen. 1950 standen der Bevölkerung in SchleswigHolstein 450.000 Wohnungen zur Verfügung, heute sind es rund 1,4 Millionen. Dabei ist die Bevölkerungszahl mit 2,8 Millionen Bürgerinnen und Bürgern relativ konstant geblieben.
In der Nachkriegszeit war die Versorgung der Flüchtlinge und Kriegsopfer mit Wohnraum die zentrale Aufgabe der Wohnungspolitik. Nach und nach wurden Schlicht- und Behelfswohnungen aufgelöst. Es wurde eine einzigartige Integrationsleistung vollbracht. Besonders hervorzuheben ist damals wie heute die Rolle der Wohnungsbaugenossenschaften. Sie haben großen Anteil am sozialen Element des Wohnungsbaus.
Der Neubau von Sozialwohnungen steht folgerichtig nicht mehr allein im Vordergrund. Die soziale Wohnraumförderung der Zukunft muss neue Förderziele und neue Zielgruppen definieren. Die Auswirkungen der Demographie, das Wohnen im Alter, muss ebenso umgesetzt werden wie die Schaffung von Wohnraum für Familien.
Das erste landeseigene Wohnraumförderungsgesetz in Schleswig-Holstein stellt die soziale Wohnraumförderung auf ein neues, modernes Fundament. Die Ziele sozialdemokratischer Wohnungspolitik bleiben dabei unverändert: Wir wollen Bürgerinnen und Bürgern, die sich nicht aus eigener Kraft mit angemessenem Wohnraum versorgen können, den Zugang zu preiswerten und qualitativ hochwertigen Wohnungen auch zukünftig ermöglichen. Wir wollen stabile Wohnquartiere und energetisch moderne Wohnverhältnisse schaffen und erhalten.
Dafür liefert das Wohnraumförderungsgesetz einen neuen Ansatz. Es verzahnt Wohnungsbau- mit Städtebaupolitik. Als gleichrangiges Förderziel wird die soziale Wohnraumversorgung mit stabilen Quartiersstrukturen auf eine Ebene gestellt. Der Schwerpunkt liegt nicht mehr ausschließlich auf der quantitativen Wohnraumversorgung, sondern auch auf der Verbesserung des Wohnumfeldes und der Wohnqualität. Denn Wohnen ist nur dann sozial, wenn neben dem preiswerten Wohnraum auch das Wohnumfeld lebenswert ist. Wohnen ist mehr als Unterbringung, wohnen ist erleben.
Nicht unumstritten ist die Verkürzung der Belegungsbindungen im Bereich der Altbestände auf eine einheitliche Laufzeit von 35 Jahren.
Es handelt sich dabei um Altbestände, Kollege Neugebauer, die vor Inkrafttreten der ersten Wärmeschutzverordnung 1978 gebaut wurden. Der Heizölverbrauch liegt nicht selten bei diesen Altbeständen bei 22 l pro Quadratmeter Wohnfläche. Etliche Wohnungsbestände sind somit Energiefresser, die Mieter bei weiter steigenden Energiekosten in die Armut treiben werden. Diese Armutsfalle gilt es zu verhindern. Die vermeintlich günstigen Mieten dieser Altbestände werden durch unverhältnismäßig hohe Nebenkosten zunichtegemacht. Daher bedeutet soziales Wohnen zukünftig auch, in energetisch modernen Wohnungen leben zu können.
Die Belegungs- und die Mietpreisbindung bis zu 80 Jahren wird von der Wohnungswirtschaft als Investitionshemmnis empfunden. Es ist auch nicht mehr zeitgemäß, Vermietern 80 Jahre lang vorzuschreiben, welches Mieterklientel sie aufzunehmen haben. Es ist zu befürchten, wenn in diesen Altbeständen kein Modernisierungsschub erfolgt, dass sich diese Bestände wieder zu Schlichtwohnungen früherer Jahre entwickeln. Eine Ghettobildung wird sich anschließen, instabile Wohnquartiere werden die Folge sein.
Zur ehrlichen Betrachtung dieses durchaus nicht kritikfreien Vorhabens muss zugegeben werden, dass Wohnen teurer wird, auch wenn die Übergangsbestimmungen den Abschmelzungsprozess sozialverträglich begleiten. Aber ein Status quo in den Altbeständen würde das Mietpreisniveau erheblich stärker belasten. Deshalb ist die Veränderung der Rahmenbedingungen für die Wohnungen im Altbestand richtig, um einen Modernisierungsschub auszulösen.
Das Mieterhöhungspotenzial in Schleswig-Holstein ist als gering einzuschätzen. Denn der Mietpreisunterschied zwischen frei und öffentlich finanziertem Wohnraum beträgt landesweit 42 Ct. Mieten öffentlich geförderter Wohnungen liegen beispielsweise in Neumünster über der ortsüblichen Vergleichsmiete. Der Wohnungsmarkt gilt landesweit mit einer Leerstandsquote von 3 % als entspannt.
Sicher, die landesweite Betrachtungsweise reicht für die Beurteilung des Wohnungsmarktes allein nicht aus. Die regionalen Unterschiede sind gegeben: Leerstände in Rendsburg, vollständig vermieteter Wohnraum im Hamburger Umland. Um den regionalen Unterschieden gerecht zu werden, wird das Instrument des Kooperationsvertrags geschaffen.
Die Kommunen erhalten damit ein neues Steuerungsinstrument. Damit wird die Partnerschaft aus Kommunen und Wohnungswirtschaft sowie landeseigener Wohnraumförderung auf eine neue Grundlage gestellt. Ziel der Kooperationsverträge ist die Verbesserung der Wohnraumversorgung, des Wohnumfeldes und des Quartiers. Mit dieser Vertragsform können Belegungsbindungen, Mietpreisbindungen, aber auch andere Gegenleistungen wie zum Beispiel die Schaffung eines Jugendraumes, Einstellung eines Sozialpädagogen, Bildung eines Wohnumfeldbetreuungsteams oder die Bereitstellung von Gemeinschaftsräumen vereinbart werden. Damit wird eine spezielle und zielgerichtete Betrachtungsweise eines Wohnquartiers vorgenommen, und individuelle, auf die jeweiligen Bedürfnisse angepasste Lösungen werden vereinbart.
In dem einen Quartier sind Belegungsbindungen wichtiger, in einem anderen Wohngebiet sind soziale Wohnumfeldmaßnahmen notwendig. Diese Flexibilität ist ein wichtiges Instrument, um auf die regionalen Unterschiede im Land, in der Region, aber auch in den größeren Städten passgenaue Lösungsmöglichkeiten zu finden.
Zur ehrlichen Betrachtungsweise gehört auch die Erkenntnis, dass Wohnungsämter häufig ihren Versorgungsauftrag mit der Zuweisung in eine belegungsgebundene Wohnung als beendet angesehen haben. Mit der ganzheitlichen Betrachtung von Wohnquartieren durch den Kooperationsvertrag wird eine aktive Wohnungs- und Städtebaupolitik umgesetzt.
Die SPD-Landtagsfraktion bekennt sich ausdrücklich zu einer aktiven Wohnungsbau- und Städtebaupolitik in Schleswig-Holstein. Dafür ist die Zweckrücklage Wohnraumförderung bei der Investitionsbank ein hervorragendes Förderinstrument. Haushaltsunabhängig ist eine Wohnraumförderung auf hohem Niveau möglich. Deshalb wird die SPDFraktion am Zweckvermögen Wohnungsbau festhalten.
Wir halten auch an dem Grundsatz fest, Förderung darf es nur geben, wenn eine soziale Gegenleistung erfolgt. Zukünftig können Belegungs- oder Mietbindungen, Wohnumfeldoder Quartiersgestaltungsmaßnahmen oder auch sonstige Maßnahmen vereinbart werden, solange sie den Zielen des Gesetzes nicht widersprechen. Auch Kombinationen aus verschiedenen Gegenleistungen sind möglich.
Die zahlreichen Wohnungsbaugenossenschaften in Schleswig-Holstein sind seit Jahrzehnten verlässlicher Partner der sozialen Wohnungsbaupolitik. Deshalb ist es zu begrüßen, dass der Erwerb von Genossenschaftsanteilen als ein neuer Fördergegenstand definiert wird. Auch das aufzubringende Eigenkapital bei der Gründung neuer kleinerer Genossenschaften soll zukünftig gefördert werden.
Der Gesetzentwurf ist eine zeitgemäße Antwort, um auf künftige Herausforderungen am Wohnungsmarkt zu reagieren, der auch dazu beitragen kann, Fehlentwicklungen zu korrigieren. Der soziale Wohnungsbau der Vergangenheit ist eine beeindruckende Erfolgsgeschichte, der sich die SPDFraktion in besonderer Weise verpflichtet fühlt. Daher bitte ich um Zustimmung zu dem ersten landeseigenen Wohnraumförderungsgesetz für Schleswig Holstein.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit der zweiten Lesung der Landesbauordnung wird heute ein fundierter Anhörungs- und Abwägungsprozess beendet, dessen Ergebnis insbesondere wegen der Änderung der Abstandsregelungen bereits ungeduldig von Fachleuten und Bauwilligen erwartet wurde. Mit der novellierten Landesbauordnung ist ein Beitrag zur Deregulierung und Entbürokratisierung gelungen. In diesem Zusammenhang muss aber berücksichtigt werden, dass die Einwendungen und Anregungen aus der Anhörung gerade bezüglich des Brandschutzes, der Rauchwarnmelder und der Barrierefreiheit einer sorgfältigen Betrachtung durch das Parlament bedurften. Die Vielzahl und die hohe fachliche Qualität der Stellungnahmen erforderten eine intensive Prüfung und Erörterung im Ausschuss und in den Fraktionen.
Wir haben die in dem Gesetzentwurf enthaltene neue Abstandsflächenregelung nicht korrigiert. Wir halten eine innerstädtische Verdichtung für richtig, um der Zersiedlung vorzubeugen und um sparsam mit den Ressourcen des Landes umzugehen. Für ein Flächenland ist das die richtige Antwort auf die demografische Entwicklung, und sie reduziert den Landschaftsverbrauch.
SPD und CDU haben sich darauf verständigt, die Verpflichtung zum Einbau von Wasserzählern in bestehende Gebäude entgegen dem Gesetzentwurf der Landesregierung in der Landesbauordnung zu belassen, wobei die Nachrüstfrist bis zum 31. Dezember 2020 verlängert wurde. Eigentümerinnen und Eigentümern ist nun ausreichend Zeit für die Nachrüstung eingeräumt worden. Mit dem Einbau der Wasserzähler wird das Verbraucherverhalten gestärkt. Sparsame Verbraucher werden künftig nicht durch Wasserverschwendung von Nachbarn bestraft. Eine gerechtere und am Verbrauch orientierte Betriebskostenabrechnung wird damit ermöglicht.
Die SPD-Landtagsfraktion hat die Stellungnahme des Landesseniorenrates zur Novellierung der Landesbauordnung eingehend geprüft und beraten. Im Ergebnis konnten folgende Vorschläge in unserem Änderungsvorschlag zur LBO berücksichtigt werden:
Erstens. Die Verpflichtung zur barrierefreien Ausführung eines Bad- beziehungsweise Toilettenraums je Wohnung.
Zweitens. Die barrierefreie Erreichbarkeit von neu zu errichtenden Garagen und Stellplätzen.
Drittens. Die Aufnahme von Verpflichtungen zur barrierefreien Gestaltung von Verkehrswegen, Stellplätzen und Garagen in Ortsgestaltungssatzungen.
Der Vorschlag zur Einrichtung eines rollstuhlgerechten Bad- beziehungsweise Toilettenraums in jeder Wohnung wurde von unserem Koalitionspartner nicht mitgetragen, sodass dieser Vorschlag keinen Eingang in das Gesetzgebungsverfahren finden konnte.
Mit der Fristverlängerung für den Einbau von Rauchwarnmeldern bis zum 31. Dezember 2010 kommen wir dem Wunsch der Wohnungswirtschaft entgegen. In diesem Zusammenhang will ich allerdings für die SPD-Fraktion klarstellen: Weiteren Fristverlängerungen werden wir nicht mehr zustimmen. Wir erwarten für das Entgegenkommen auch eine zügige Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben.
Jährlich sterben 500 Menschen in Deutschland bei Haus- oder Wohnungsbränden. Nicht das direkte Feuer, sondern der Erstickungstod ist die Hauptursache für den Verlust an Menschenleben. Deshalb konnten wir dem Antrag der FDP-Fraktion nicht zustimmen, die Verpflichtung zum Einbau der lebensrettenden Rauchwarnmelder wieder zu streichen. Den Schutz von Menschenleben werden wir nicht einem falsch verstandenen Liberalismus preisgeben.
In diesem Zusammenhang muss erwähnt werden, dass die SPD-Fraktion die Einwendungen des Landesfeuerwehrverbandes zu den einzelnen Aspekten des Brandschutzes geprüft hat. Wir sind der Einschätzung der Fachabteilung des Innenministeriums gefolgt, die keinen Änderungsbedarf zum Gesetzentwurf der Landesregierung erkannt hat.
Mit der Neuregelung der Bauvorlageberechtigung wird unter anderem durch die Verpflichtung zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung für alle Entwurfsverfasserinnen und Entwurfsverfasser der Schutz der Bauherrinnen und Bauherren auch bei untergeordneten Bauvorhaben verstärkt.
Warum allerdings die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN der Landesbauordnung im Innen- und Rechtsausschuss ohne Erläuterung die Zustimmung verweigert hat, ist nicht nachzuvollziehen. Ich finde, die Landesbauordnung eignet sich nicht für Fundamentalopposition.
Es liegt nun an den am Bau Beteiligten, die Veränderungen der Landesbauordnung aufzunehmen. Das Bauen wird unkomplizierter, die Genehmigungsverfahren werden beschleunigt. Das ist gut für die Baukonjunktur. Insofern beschließen wir die Landesbauordnung zum richtigen Zeitpunkt.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, nur noch Ökostrom für die Liegenschaften des Landes zuzulassen, ist in seiner Zielrichtung richtig.
Ökostrom in den Landesliegenschaften als ein Baustein für den Klimaschutz ist im Ansatz zu unterstützen. Allerdings kommt es im Wesentlichen auf die Reihenfolge bei der Umsetzung der notwendigen Maßnahmen für die klimaschonende Bewirtschaftung der Gebäude an. An erster Stelle müssen Energievermeidung und Energieeffizienz stehen. Die dann noch erforderliche Energie sollte möglichst aus erneuerbaren Quellen stammen.
Wer die Energiebilanz beziehungsweise die Klimabilanz verbessern will, muss aber zunächst weniger Energie verbrauchen. Mit der Wärmedämmung von Gebäuden ist ein erhebliches Energieeinsparpotenzial zu erreichen. Bei einer gleichzeitigen Optimierung der Heizungstechnik und einer Modernisierung der Beleuchtungsanlagen im Innen- und Außenbereich sind enorme Energieeinspareffekte zu erzielen.
Deshalb darf bei notwendigen Sanierungsmaßnahmen auf die technischen Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz nicht verzichtet werden.
Die Bewirtschaftung der Landesverwaltung mit ihren Liegenschaften, Geräten und Fahrzeugen hat eine umweltpolitische Vorbildwirkung, die ich un
terstütze. Die energetische Fortentwicklung der Landesliegenschaften ist allerdings auch kein Neuland, sondern ein laufender Prozess, der innerhalb der Bewirtschaftungsaufgaben der GMSH liegt. Die GMSH hat bereits im Jahr 2001 der Landeregierung ein Konzept zur Senkung der Ver- und Entsorgungskosten vorgelegt. Dieser Prozess muss evaluiert und ständig fortgeführt werden.
Es muss sichergestellt werden, dass der Ökostrom, der eingekauft wird, eindeutig aus regenerativer Stromerzeugung stammt. Regenerative Energie beim Endverbrauch eindeutig zuzuordnen, ist im europäischen Stromverbundsystem nicht einfach. Es bedarf einer besonderen Transparenz bei der Erzeugung und dem Handel erneuerbarer Energien.
Regenerative Energie aus deutschen Landen, die nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz gefördert wird, scheidet derzeit aus. Der regenerativ produzierte Strom, der nach dem EEG mit einer Einspeisevergütung gefördert wird, muss derzeit mit rund 16 % jeder Stromlieferung zugefügt werden. Das heißt, erneuerbare Energie, die in Deutschland verkauft wird, stammt entweder aus Altanlagen, für die es keine Förderung mehr gibt, oder sie stammt aus dem Ausland. Ein Einsatz von Ökostrom aus dem Ausland macht aber nur bedingt Sinn, da die Übertragungsverluste nicht zu einem effizienten Einsatz beitragen.
Das heißt im Ergebnis, eine dezentrale Stromversorgung - auch für den Einsatz erneuerbarer Energien - ist für uns von besonderer Bedeutung. Den Verbrauch möglichst nah an die Produktionsstätte zu koppeln, ist eine sehr effiziente Energienutzung. Ob der Einkauf von Ökostrom beim Verbrauch erneuerbarer Energie eindeutig nachweisbar und wirtschaftlich darstellbar ist, muss in der Ausschussberatung intensiv geprüft werden. Der Hinweis im Antrag auf die erforderliche Zertifizierung ist dabei sehr hilfreich.
Zusätzlich müssen in diesem Zusammenhang die Möglichkeiten zur Steigerung der Energieeffizienz und -reduzierung geprüft werden. Energie-Controlling und Energie-Management haben dabei eine besondere Bedeutung. Hinzukommt ein energiebewusstes Verhalten der Mitarbeiter. Nach Untersuchungen lassen sich allein 10 % des Einsparpotenzials durch energiesparendes Verhalten der Beschäftigten erreichen. Hierzu gibt es bereits gute Handreichungen durch die GMSH.
In diesem Zusammenhang ist auch das Fifty-fiftyModell besonders kreativ. Die Ersparnis beim Energieverbrauch wird dabei geteilt. Die eine Hälfte wird für die Senkung der Bewirtschaftungskosten, die andere Hälfte zum Beispiel für die Erneuerung oder Verbesserung der Büroausstattung verwandt. Dieses Modell wird bereits an vielen Schulen erfolgreich angewandt.
Der Einsatz von Ökostrom ist wünschenswert, wenn die Rahmendingungen für einen klimaschonenden Betrieb der Landesliegenschaften stimmen. Diese Voraussetzungen abzuklären, ist Aufgabe der Ausschussberatungen. Ich beantrage die Überweisung an den Finanzausschuss und an den Umweltausschuss.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Position der SPD-Landtagsfraktion zur Verkehrspolitik in Schleswig-Holstein ist eindeutig. Kein Landesteil darf aus verkehrstechnischer Sicht benachteiligt werden.
Die SPD-Landtagsfraktion begrüßt ausdrücklich, dass sich die Region Syddanmark und die Landesregierung in einer gemeinsamen Partnerschaftserklärung darüber verständigt haben, die Verkehrsinfrastruktur zu einem Schwerpunkt ihrer Zusammenarbeit zu machen. Leistungsfähige Verkehrsverbindungen auf beiden Seiten der Grenze sind ein wesentlicher Baustein für das Zusammenwachsen der Region. Die für die feste Fehmarnbelt-Querung notwendige Hinterlandanbindung darf und wird nicht dazu führen, dass andere Landesteile verkehrstechnisch abgehängt werden. Die Große Koalition wird die im Koalitionsvertrag vereinbarten Verkehrsinfrastruktur-Projekte umsetzen. Vereinbart haben SPD und CDU mittel- bis langfristig den sechsstreifigen Ausbau der A 7 bis zur dänischen Grenze.
Vor einem Ausbau muss jedoch der Bedarf erhoben werden. Dieser konnte bisher im Gegensatz zum Autobahnabschnitt zwischen Bordesholm und der Hamburger Stadtgrenze nicht nachgewiesen werden. Die feste Fehmarnbelt-Querung wird voraussichtlich dazu führen, dass sich die Transitverkehre verschieben werden. Die Nord-Süd-Verbindung wird durch die Verlagerung des Transitverkehrs mittelfristig eher entlastet. Ein Ausbau der A 7 in Richtung Norden, wie er vom SSW gefordert wird, ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt ökonomisch und ökologisch nicht sinnvoll. Die Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur - übrigens nicht nur auf der Straße - wertet die Region als Gewerbestandort und Tourismusregion auf. Die Mobilität von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ist gerade in einem Flächenland besonders abhängig von der Leistungsfähigkeit der Verkehrssysteme.
Dem Schienenverkehr kommt auch künftig eine hohe Bedeutung zu. Die Bahnstrecke von Hamburg über Flensburg bis Kolding, die sogenannte Jütlandlinie, ist auf deutscher Seite leistungsfähig ausgebaut. Schwierigkeiten bereitet noch die Rendsburger Hochbrücke. Mit dem Abschluss der notwendigen Sanierungsmaßnahmen ist im Jahre 2013 zu rechnen. Das ist noch lange hin, aber eine Modernisierung bei laufendem Eisenbahnbetrieb ist nun einmal aufwendig. Der Bau einer zusätzlichen Untertunnelung des Nord-Ostsee-Kanals muss geprüft werden, aber auch hier gilt: Die verkehrswirtschaftliche Notwendigkeit muss nachgewiesen werden.
- Ich komme gern, Kollege Neugebauer. Auch auf der Nord-Süd-Schienenverbindung ist nach dem Bau der festen Fehmarnbelt-Querung mit einer Verlagerung des Transitverkehres zu rechnen. Es wurde bereits mit der Planung für den dreispurigen Ausbau der B 5 begonnen. Der Bau der neuen Störbrücke in Itzehoe ist in Arbeit, dem vierstreifigen Lückenschluss steht nichts mehr im Wege. Wir wollen, dass der Bauentwurf für den Ausbau der B 199 bei Handewitt erstellt und dass 2009 mit der Einleitung des Planfeststellungsverfahrens begonnen wird. Das derzeit strukturpolitisch wichtigste Straßenbauprojekt - die A20 - befindet sich in der planmäßigen Realisierung.
Eine tide-unabhängige Anbindung der Insel Amrum halten wir für sinnvoll, allerdings liegt die Zuständigkeit für die notwendigen Ausbaggerungsarbeiten beim Bund. Wir erwarten, dass sich die Landesregierung beim Bundesverkehrsministerium für diese Maßnahme einsetzt.
Auch bei den Schleibrücken tut sich einiges. Ein elektronisches Stellwerk an der Schleibrücke Lindaunis ist in Bau. Die Erstellung eines Ersatzbauwerks ist notwendig und wird bereits geplant. Wir hoffen, dass die Fertigstellung im Jahr 2012 erfolgt.
Dass sich an der Verbesserung der Infrastruktur nichts verändert, kann nun wirklich keiner behaupten. Dazu passt auch die Meldung der „Kieler Nachrichten“ vom 29. Mai 2008 mit der Überschrift „Am Bau geht es wieder aufwärts“.
„Das schleswig-holsteinische Baugewerbe könnte die Trendwende geschafft haben. Vor allem Straßenbau, der öffentliche und der Tiefbau haben im ersten Quartal für eine gute Entwicklung der Branche gesorgt.“
Es ist überhaupt nicht zu erkennen, dass die für den Landesteil Schleswig wichtigen Verkehrsinfrastruktur-Projekte verzögert werden. Das können wir uns auch gar nicht leisten, denn es ist offensichtlich, dass Schleswig-Holstein sich auf die Zunahme und Veränderung der Verkehrsströme vorbereiten muss. Als Drehscheibe und Bindeglied im Skandinavienverkehr werden wir die Verkehrsentwicklung ökonomisch und ökologisch zukunftsfähig gestalten. Dabei darf und dabei wird der Landesteil Schleswig nicht abgehängt werden.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Kollege Hildebrand, Sie haben eine Phantomdebatte geführt. Das Beteiligungsverfahren läuft noch auf Hochtouren. Ich finde, es wäre eine unerträgliche Geringschätzung, würde man dem Antrag der FDP heute zustimmen. Niemand sollte den Eindruck vermitteln, die Landesentwicklung könne weiter so geplant werden wie bisher. Keiner kann ernsthaft bestreiten, dass die Bevölkerungszahlen sinken werden. Das Land und die Regionen können nicht mehr wie bisher erwartet wachsen.
Dafür sind die Auswirkungen der demografischen Entwicklung zu offensichtlich. Es ist richtig, die Wohnungsbauentwicklung in Schleswig-Holstein zu einem zentralen Schwerpunkt des neuen Landesentwicklungsplans zu erklären.
Die Wohnungsmarktprognose für Schleswig-Holstein bis 2020 dient als ein Orientierungsrahmen für die weitere Landesentwicklung. Die Kommunen verfügen mit rund 8 % ihres Wohnungsbestandes über genügend Baulandpotenzial. Trotz stagnierender und später zurückgehender Bevölkerungszahlen wird sich die Anzahl der Haushalte und damit die Nachfrage nach Wohnraum erhöhen. Es sind dabei starke regionale Unterschiede zu erwarten, nämlich keine Veränderungen in den Oberzentren, dafür aber ein Zuwachs von 10 % im Hamburger Umland. Auch der geschätzte Neubaubedarf wird sich im gesamten Land regional und strukturell
stark differenzieren. Allein 45 % des Neubauvolumens werden auf den Hamburger Rand entfallen. In den Oberzentren und in den Mittelzentren besteht allgemein ein geringerer Neubaubedarf als im direkten Hamburger Umland. Bei zunehmend schrumpfender Bevölkerung wird es immer problematischer, die Funktionalität der Städte zu erhalten. Deshalb besteht schon jetzt ein enormer Gegensteuerungsbedarf.
Als Bürgermeister einer kleinen Gemeinde in der Metropolregion kann man darüber hinwegsehen. Die Stadtfunktion wird durch die Metropole Hamburg in jeder Hinsicht wahrgenommen. Außerhalb der Metropolregion sind die kleinen Gemeinden auf intakte Strukturen der Städte angewiesen. Der kommunale Wettbewerb um Einwohner und um Wirtschaftskompetenz wird angesichts der demografischen Entwicklung zunehmen. Deshalb muss sich der Landesentwicklungsplan auf die ökonomischen, sozialen und ökologischen Herausforderungen einer alternden Gesellschaft einstellen.
Der Wettbewerb um Köpfe darf nicht dazu führen, dass die Stadtfunktion einerseits weiter geschwächt wird und dass andererseits die Gemeinden am Bedarf vorbei planen. Dazu gehört auch, dass die weiterführenden Schulen in den zentralen Orten verankert bleiben müssen.
Die Städte und ihre Umlandgemeinden müssen sich als gemeinsamen Entwicklungsraum betrachten. Daher sieht der Entwurf des Landesentwicklungsplans die Erarbeitung von Stadt-Umland-Konzepten vor. Zu den Inhalten gehören: Die Definition der Höhe des Wohnungsneubaubedarfs, die Bebauung der Kernstädte und die Festlegung von geeigneten Schwerpunkten im Umland. Die zu definierenden Schwerpunktgemeinden können dann gegebenenfalls auch mehr als 8 % beziehungsweise 13 % neue Wohneinheiten erstellen. Gerade der ländliche Raum muss sich künftig als Region begreifen und zur Kooperation bereit sein. Ein gutes Beispiel liefert dafür das von der EU mitfinanzierte Landesförderprogramm Aktiv Region, bei dem sich mehrere Städte und Umlandgemeinden zu einer gemeinsamen Förderkulisse zusammenschließen müssen. Die Kooperation ist im Übrigen nichts Neues, denn bereits seit Jahren werden Flächennutzungspläne gemeindeübergreifend verabschiedet.
Ich bin davon überzeugt, dass die Gemeinden im ländlichen Raum nur positive Entwicklungschancen haben, wenn sie sich rechtzeitig auf die demografi
sche Entwicklung einstellen. Dabei ist es notwenig, aus dieser Entwicklung die richtigen Zukunftsentscheidungen abzuleiten. Wer meint, heute noch seine Wohnbaupotentiale für betreutes Wohnen auf der grünen Wiese zu verbrauchen, wird scheitern. Damit werden die Auswirkungen der demografischen Entwicklung beschleunigt und manifestiert. Nur die Gemeinden, denen es gelingt, eine möglichst ausgewogene Bevölkerungsstruktur zu erhalten, werden zukunftsfähig sein.
Der Landtag tut gut daran, dem FDP-Antrag nicht zuzustimmen. Eine Zustimmung innerhalb der Anhörungsfrist wird den Beteiligten nicht gerecht und kann nur Unmut hervorrufen. Ich rate dazu, Beteiligungsverfahren ernst zu nehmen, sonst läuft man Gefahr, selbst nicht ernst genommen zu werden.
Sehr verehrter Herr Landtagspräsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem Gesetzentwurf zur Nutzung erneuerbarer Wärmeenergie in SchleswigHolstein hat die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dem Landtag einen Vorschlag unterbreitet, der in dieser Form dem hohen Stellenwert der Klimadiskussion nicht gerecht wird. Es ist völlig unstreitig, dass die Erzeugung und Nutzung erneuerbarer Energien ausgebaut werden muss. Aber ob das gesetzlich vorgeschrieben dezentral für jedes Gebäude geschehen muss, ist unter den derzeitigen Rahmenbedingungen völlig zweifelhaft. Sinnvoller ist ein bundeseinheitliches Vorgehen. Die Gesetzesgrundlagen sind auf Bundesebene bereits in der Beratung. Ziel ist es, den Anteil erneuerbarer Energien bis 2020 auf 25 bis 30 % zu erhöhen und anschließend weiter auszubauen.
Die SPD-Landtagsfraktion unterstützt uneingeschränkt den weiteren Ausbau und die Nutzung erneuerbarer Energien.
Erneuerbare Energien bilden für eine nachhaltige Energieversorgung und den Klimaschutz ein wesentliches Fundament. Für eine erfolgreiche Energiewende ist es notwendig, dass die Bürgerinnen und Bürger Gesetzesvorschriften nicht als bürokratischen und finanziellen Ballast empfinden. Vielmehr ist es wichtig, dass die Bevölkerung motiviert wird, erneuerbare Energien einzusetzen. Das wird mit diesem Gesetzentwurf mit Sicherheit nicht gelingen. Wer die Bevölkerung finanziell durch neue Vorgaben belastet, kürzeste Übergangsregelungen will, wer Geldbußen bei Ordnungswidrigkeiten von
50.000 bis 100.000 € androht, wer einen Überwachungsmechanismus aufbauen will, der nur durch eine Baupolizei zu leisten ist, der wird die Bevölkerung nicht vom Einsatz erneuerbarer Energien überzeugen können.
Einen Gesetzentwurf abzuschreiben, die Zielsetzungen zu verschärfen, ohne die wirtschaftlichen und sozialen Folgen abzuschätzen, ist schlichtweg mangelhaft.
Um einen wirksamen Beitrag zur CO2-Reduzierung zu erreichen, ist der Wohnungsbau von besonderer Bedeutung, insbesondere der Bestandswohnungsbau. Hier liegen enorme Energieverbrauchspotenziale, die durch effektive, aufeinander abgestimmte Maßnahmen schnell, unbürokratisch und kostengünstig verringert werden müssen. 90 % der verbrauchten Heizenergie wird von Gebäuden verbraucht, die vor 1982 errichtet wurden. Deshalb hat die Energieeinsparung in Wohnungsbeständen eine zentrale Bedeutung und ist dem Einsatz erneuerbarer Energien zunächst vorzuziehen. Den Energieverbrauch zu reduzieren, ist der beste Klimaschutz. Jede nicht verbrauchte Kilowattstunde schont Ressourcen, senkt Kosten und vermindert die Abhängigkeit von Energieimporten. CO2-reduzierende technische Anforderungen, die gerade im Neubau eine wichtige Rolle spielen können, müssen in der Energieeinsparverordnung geregelt werden.
Sollte der von den Grünen vorgelegte Gesetzentwurf beschlossen werden, würde sich die Gewichtung der künftigen Investitionen im Wohnungsbau, auch im Hausbau, verändern. Investitionen in wärmedämmende Maßnahmen würden zugunsten des Einsatzes erneuerbarer Energien eingeschränkt. Das kann nicht gewollt sein und hätte negative Folgen für den Bestandswohnungsbau und für die Mieter.
Es lohnt sich daher, einen Blick in die Wohnungsmarktprognose für Schleswig-Holstein bis 2020 zu werfen. Nach Angaben der Wohnungswirtschaft sind 40 % der Mietwohnungen in den nächsten Jahren ohne Modernisierung nicht mehr wettbewerbsfähig. Dabei gehen 65 % der Befragten davon aus, dass sich die notwendigen Aufwendungen durch die erzielbaren Mieten nicht finanzieren lassen. Mit dem Einbau von Haustechnik zum Einsatz erneuerbarer Energien wird sich die Wettbewerbsfähigkeit ganzer Stadtquartiere nicht wieder herstellen lassen. Nicht mehr marktgerechte Wohnungsbestände werden vom Markt genommen. Ich befürchte, dieser
Gesetzentwurf wird diese Entwicklung weiter beschleunigen. Damit wird bezahlbarer Wohnraum vernichtet, mit unabsehbaren Folgen für Mieter mit geringem Einkommen.
Aufgrund der hohen Sanierungsrückstände in Schleswig-Holstein brauchen wir ein Handlungskonzept, das den sozialen, wirtschaftlichen und energetischen Aspekten im Bestandswohnungsbau gerecht wird. Das bedeutet Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen durch ein neues Wohnraumfördergesetz statt dirigistischer Zwangsmittel mit unverhältnismäßigen Umsetzungsfristen. Durch die notwendigen Modernisierungsmaßnahmen werden die Betriebskosten abgesenkt. Die Refinanzierung der Maßnahmen erfolgt durch vertretbare Mieterhöhung. Entscheidend ist, dass im Ergebnis die Summe der Belastungen der Mieterinnen und Mieter nicht überproportional ansteigt. Das wird in weiten Bereichen nur gelingen, wenn Wohnraumfördermittel oder KfW-Mittel des Bundes zur energetischen Erneuerung von Wohneinheiten zur Verfügung stehen.
Je intensiver man sich mit den Auswirkungen des Gesetzentwurfs der Fraktion der Grünen beschäftigt, um so offensichtlicher wird, dass der ganzheitliche Politikansatz fehlt. Ich will dies an einem weiteren Beispiel verdeutlichen.
Man könnte argumentieren, es ist ja egal, ob vorhandene Wohnungsbestände, Ein- oder Zweifamilienhäuser energetisch saniert werden oder der Anteil der erneuerbaren Energien zur Wärmeerzeugung erhöht wird.
Hauptsache, der CO2-Ausstoß wird verringert und die Klimaschutzziele werden erreicht. - Das halte ich für eindeutig falsch. Auf die Reihenfolge kommt es an. Dämmung als erster Schritt und, wenn möglich, der Einsatz erneuerbarer Energie als zweiter Schritt.
Die energetische Modernisierung der Fassaden dient gleichzeitig der Wohnumfeldverbesserung. Die städtebauliche Erneuerung und die Erneuerung der Quartiere ist ein wichtiges Nebenprodukt, wenn die Gebäudehüllen wärmedämmtechnisch saniert werden. Auf diesen Aspekt dürfen wir hinsichtlich der wichtigen integrativen Funktion von Quartieren nicht verzichten.
Das Gesetz strotzt vor Überregulierung und Bürokratisierung und trampelt jeden freiwilligen Ansatz, den CO2-Ausstoß zu reduzieren, mit Zwangsmaßnahmen nieder.
Dabei ist es gar nicht nötig, Eigentümer und Wohnungswirtschaft zu klimaschützenden Investitionen zu zwingen. Die Unternehmen des Verbandes norddeutscher Wohnungsunternehmen haben sich in der Aktion „Energiewende für Klimaschutz und Wirtschaftlichkeit“ freiwillig dem Klimaschutz verpflichtet. Ziel ist es, den Energieverbrauch und den CO2-Ausstoß bis 2020 bei nachprüfbaren Kriterien um 15 % beziehungsweise 25 % zu senken. Ohne passende politische und wirtschaftliche Rahmenbedingungen wird die Selbstverpflichtung nicht umgesetzt werden können.
Wie wichtig aber die Wärmedämmung ist, können Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von den Grünen, in der Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage der SPD-Landtagsfraktion zur Wohnungspolitik in Schleswig-Holstein nachlesen. Bei einem Modernisierungsaufwand, der sich auf die Wärmedämmung der Gebäudehülle und eine gleichzeitige Modernisierung der Heizungsanlage bezieht, ist eine Reduzierung von 80 kg CO2 pro Quadratmeter Wohnfläche zu erreichen. Bei 150.000 Wohnungen, die nach Schätzungen von Experten - wiederum aus „Wettbewerbsgründen“ bis 2010 saniert werden müssten, lassen sich bei einer durchschnittlichen Wohnungsgröße von 62 m2 744.000 t CO2 pro Jahr einsparen. Wir haben also kein Erkenntnisdefizit, sondern ein Handlungsdefizit,
weil niemand weiß, woher die geschätzten 3,1 Milliarden € kommen sollen, um diese Modernisierungsmaßnahmen zu finanzieren.
Die Frage der Wirtschaftlichkeit beziehungsweise der Verhältnismäßigkeit wird in dem Gesetzentwurf der Grünen nicht beantwortet. Beim Abschreiben des Gesetzes aus Baden-Württemberg wurde nicht einmal der Versuch unternommen, die Verhältnismäßigkeit zu wahren. Auf die im badenwürttembergischen Gesetz vorgesehene ersatzweise Erfüllung, als Alternative zur anteiligen Nutzungspflicht erneuerbare Energien einzusetzen, wurde ganz verzichtet. Das heißt, ein Anrechnen an anderer Stelle bereits umgesetzter oder noch durchzuführender Wärmedämmmaßnahmen findet nicht statt.
Es bleibt festzuhalten: Eine Umstellung der Energieversorgung weg von fossilen Energieträgern hin zu erneuerbaren Energien ist grundsätzlich heute schon machbar. Der Einsatz erneuerbarer Energie
wird bei zunehmender Knappheit fossiler Rohstoffe mittelfristig betriebswirtschaftlich sinnvoll sein. Der Aufbau einer dezentralen Energieversorgung ist dafür der geeignetere Weg. Viele dezentrale Kraftwerke, insbesondere die von der SPD-Fraktion favorisierten Kombikraftwerke, die sich in der Nähe der Verbraucher befinden und erneuerbare Energie produzieren, helfen uns, die Klimaschutzziele zu erreichen, zu denen sich die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet hat und die von der EUKommission künftig gefordert werden.
Fazit: Die Idee ist diskussionswürdig, das Gesetz ist schlecht, aber immer noch besser, als neue Atomkraftwerke im Kreis Steinburg bauen zu wollen.
Ich beantrage Überweisung in den Wirtschaftsausschuss, in den Innen- und Rechtsausschuss und in den Umweltausschuss.
Sehr geehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit der Novellierung der Landesbauordnung ist es gelungen, bürokratischen Ballast verantwortungsbewusst abzubauen, ohne mit den neu formulierten Vorschriften die Sicherheit der Bevölkerung zu gefährden. Ich will dies am Beispiel des Brandschutzes verdeutlichen.
In § 15 der reformierten LBO bezieht sich der Brandschutz nicht nur auf die Planung und Errichtung von baulichen Anlagen, sondern ausdrücklich auch auf die Instandhaltung. Diese neue, differenziertere Formulierung des Brandschutzes ist im Hinblick auf die Vernachlässigung von Bestandsbauten von großer Bedeutung. Schleswig-Holstein ist als Flächenland besonders häufig vom Verkauf und Weiterverkauf von Wohnungsbeständen betroffen. Die Renditen, die dabei erzielt werden, gehen häufig zulasten der Bestandspflege der Wohnungen. Mit der Durchsetzung dieser und anderer neuen Vorschriften kann man den Heuschrecken am Wohnungsmarkt Fesseln anlegen.
Ich will hinzufügen, dass fahrlässig handelt, wer Bürokratieabbau nur betreibt, um einem Modetrend zu genügen. Wer die Landesbauordnung vereinfacht, muss auch kritisch betrachten, ob eventuell Gefahren heraufbeschworen werden oder ob beispielsweise ein so schreckliches Unglück wie der Einsturz der Eissporthalle im bayerischen Bad Reichenhall durch die Vereinfachung der Bauvorschriften erst ermöglicht wird.
Wer sich allerdings die haarsträubenden Fehler bei der Konstruktion und beim Bau der Eissporthalle vergegenwärtigt, kommt zu dem Schluss: Eine vereinfachte Bauordnung wäre nicht schuld gewesen. Wenn fast alle Ebenen und Verantwortlichen versagen, dann helfen weder sinnvolle technische Regelwerke noch bürgerfreundliche Verwaltungsverfahren. Sachverstand und Verantwortungsbewusstsein der am Bau Handelnden müssen sich mit den Bauvorschriften ergänzen.
Sehr geehrte Damen und Herren, in § 49 - Wohnungen - wird der Eigentümer weiterhin zum Einbau von Rauchmeldern verpflichtet. Das ist nicht neu, aber immer wieder umstritten. Dabei können Rauchmelder Menschenleben retten. Zuletzt starben in der Nacht zum 1. Oktober dieses Jahres eine Mutter und ihre Tochter in Schönberg an Rauchvergiftung. Der zuständige Wehrführer ist sich sicher, dass die beiden überlebt hätten, wäre ihre Wohnung mit einem Rauchmelder ausgerüstet gewesen.
Die SPD-Landtagsfraktion unterstützt daher nach wie vor ausdrücklich die Verpflichtung zur Montage von Rauchmeldern. Allerdings bin ich gern be
reit, über die Bedenken der Wohnungseigentümer hinsichtlich der rechtlichen Klarheit für die Haftung im Schadensfall im Innen- und Rechtsausschuss nachzudenken.
Bei den Rauchmeldern handelt es sich häufig um Geräte einfachster Bauart, die für 3,99 Euro im Baumarkt zu erwerben sind. Der Einbau von Rauchmeldern gewährleistet aber nicht, dass diese Geräte durchgehend voll funktionsfähig sind. Wer haftet also bei einem technischen Defekt oder beim Zweckentfremden der Batterie?
Ich kann mir vorstellen, dass wir als Landesgesetzgeber den Wohnungsnutzer hinsichtlich der Wartung und Funktionsbereitschaft der Geräte in die Verantwortung mit einbeziehen.
Ein wesentlicher Baustein der reformierten LBO ist das Bauen ohne Genehmigung. Mit dem sogenannten Genehmigungsfreistellungsverfahren wird das Bauen in Bereichen gültiger Bebauungspläne für die Bauwilligen wesentlich vereinfacht. Die Genehmigungsverantwortung liegt nun ausdrücklich bei der Gemeinde. Sie hat die Bauvorlagen hinsichtlich der Konformität mit den Festlegungen im Bebauungsplan zu überprüfen und gegebenenfalls zu widersprechen.
Mit den Neuregelungen erhalten Architekten, Ingenieure und Bauausführende gemeinsam mehr Eigenverantwortung. Dabei ist allerdings auch festzustellen, dass das bisherige Baufreistellungsverfahren nach § 74 der geltenden LBO, das sogenannte Anzeigeverfahren, von den Bauvorlageberechtigten bisher zu selten genutzt wird. In Zukunft wird es also darauf ankommen, diese neu gewonnene Eigenverantwortung auch zu nutzen.
Erwähnen möchte ich noch die Konkretisierung des barrierefreien Bauens, gerade für bauliche Anlagen, die öffentlich im Rahmen des allgemeinen Besucherverkehrs zugänglich sind. Menschen mit Behinderung, alte Menschen und Personen mit Kleinkindern müssen öffentlich zugängliche Räume barrierefrei und ohne fremde Hilfe zweckentsprechend nutzen können. Das ist ein fundamentaler Anspruch an die Barrierefreiheit. Denn Barrierefreiheit ist nicht gleich Barrierefreiheit. Für Menschen mit einer Sehbehinderung gelten andere Kriterien als für Menschen, die im Rollstuhl sitzen. So sind für Sehbehinderte Sensorschalteinrichtungen, kontrastarme Flure oder Kennzeichnungen eben nicht barrierefrei. Ich bin optimistisch, dass ein neuer Schub für die Umsetzung der Barrierefreiheit erreicht werden kann.
Abschließend ist festzustellen: Der Gesetzentwurf zur Reform der LBO ist eine fundierte Grundlage, die es verdient hat, sachlich im Innen- und Rechtsausschuss beraten zu werden. Ich bin sicher, dass die reformierte LBO bei den Architekten und Ingenieuren schnell Anerkennung erlangen wird. Gilt doch der fundamentale Satz von Entenhausens Oberingenieur Daniel Düsentrieb: „Einem Ingeniör ist nichts zu schwör.“
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das ehrenamtliche Engagement in den Freiwilligen Feuerwehren im Land bedarf einerseits Freiheit, um sich entfalten zu könnten, und andererseits benötigt der Brandschutz klare gesetzliche Grundlagen. Im Ernstfall unterscheidet der Bürger nicht, ob es sich um eine Freiwillige Feuerwehr oder eine Berufsfeuerwehr handelt. Mit dem Auslösen des Notrufs wird von den Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr die gleiche Schnelligkeit, die gleiche Kompetenz und die gleiche Einsatzbereitschaft verlangt wie von den Kollegen der Berufsfeuerwehr. Es ist notwendig, mit der Gesetze
sanpassung den Rahmen neu zu justieren, damit die Freiwilligen Feuerwehren ihrer Verantwortung auch in Zukunft gerecht werden können.
Ich will für die SPD-Landtagsfraktionen die Gesetzesnovellierung zum Anlass nehmen, den Kameradinnen und Kameraden in den Freiwilligen Feuerwehren und in den Katastrophenschutzorganisationen für ihre Einsatzbereitschaft im Land zu danken.
Die Freiwilligen Feuerwehren sind mit ihrer täglichen 24-stündigen Einsatzbereitschaft ein Garant für den Schutz und die Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger. Mit der uneingeschränkten Einsatzbereitschaft auf der einen Seite und den Anforderungen an eine flexible Arbeitsbereitschaft mit Arbeitsverdichtung und Angst um den Arbeitsplatz auf der anderen Seite ist das Ehrenamt einem ständigen Interessenskonflikt ausgesetzt. Die Gesetzesänderung reagiert konstruktiv auf diesen Konflikt.
Die durch die Verwaltungsstrukturreform entstandenen, größeren Verwaltungseinheiten mit teilweise mehr als 30 Freiwilligen Feuerwehren in einem Amtsbezirk erhalten eine neue Führungsstruktur, die auf Amts- und Kreisebene zukünftig auch noch von ehrenamtlich Tätigen auszuüben sein wird.
Die Anforderungen an die technische Ausstattung der Wehren sind in der Vergangenheit stetig gewachsen. Damit verbunden ist gerade bei speziellen Einsatzsituationen die körperliche Belastung der Einsatzkräfte gestiegen. Der Gesetzentwurf reagiert insbesondere auf zunehmende Stresssituationen im Einsatzgeschehen mit einer verbesserten sozialen Absicherung. Künftig bezieht sich der Freistellungsanspruch nicht nur auf den Einsatz, sondern auch auf einen angemessenen Zeitraum danach. Somit werden wichtige und notwendige Erholungszeiten sozial abgesichert.
Die Freiwilligen Feuerwehren haben seit 1996 15 % ihrer Mitglieder in den Einsatzabteilungen verloren. Die zunehmend einseitige Altersstruktur ist hinsichtlich der Einsatzbereitschaft, insbesondere auch auf dem Land, von wesentlicher Bedeutung. Der Anspruch der Arbeitswelt an Flexibilität und Mobilität der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer - verbunden mit einem häufigeren Arbeitsplatzwechsel - führt viele Wehren gerade in der Fläche am Tag an den Rand ihrer Einsatzbereitschaft.
Auch der Wandel in der Landwirtschaft hat zur Folge, dass immer weniger Menschen in der Freiwilli
gen Feuerwehr mitwirken, die tagsüber der Einsatzbereitschaft zur Verfügung gestanden hätten.
Um eine flächendeckende Präsenz der Freiwilligen Feuerwehr im ganzen Land aufrechtzuerhalten, ist es notwendig, die Jugendfeuerwehren verstärkt in den Mittelpunkt der kommunalen Selbstverwaltung zu stellen. Das neue Brandschutzgesetz leistet seinen Beitrag für die jugendlichen Mitglieder, indem das Jugendarbeitsschutzgesetz als anwendbar erklärt wird. Weiterhin wird die Pflicht zur Teilnahme am Einsatz- und Ausführungsdienst neu geregelt. Gleiches gilt für werdende Mütter, für die die Bestimmungen des Mutterschutzgesetzes Anwendung finden. Damit wird eine wichtige Grundlage geschaffen, damit sich junge Frauen nach der Jugendfeuerwehrzeit beziehungsweise in der Ausbildungszeit in der Feuerwehr nicht aus den Einsatzabteilungen der Wehren zurückziehen. Die Freiwillige Feuerwehr als letzte Männerbastion wird der Vergangenheit angehören.
Darüber hinaus kann die verstärkte Aufnahme von Menschen mit Migrationshintergrund in die Freiwilligen Feuerwehren eine sinnvolle Ergänzung der Mitglieder sein und gleichzeitig eine wichtige Integrationsfunktion wahrnehmen.
Hervorheben will ich auch die verbesserte soziale Absicherung der Katastrophenschützer. § 13 des Katastrophenschutzgesetzes regelt eine Angleichung an das Brandschutzgesetz im Hinblick auf die soziale Sicherung der im Katastrophenschutz tätigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie deren Arbeitgeber. Die Gleichbehandlung ist in der Zukunft eine wichtige Voraussetzung dafür, dass die Vielzahl der in diesem Bereich tätigen Menschen nicht demotiviert wird und die Hilfsorganisation verlassen.
Allerdings ist es für den Schutz der Bevölkerung im Katastrophenfall notwendig, dass der Bund im Rahmen seiner Neuorientierung auf diesem Gebiet keine Absenkung des Schutzniveaus zulässt. Der flächendeckende Bevölkerungsschutz muss wesentlicher Eckpfeiler für den Schutz der Menschen zwischen den Meeren bleiben.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Freiwilligen Feuerwehren sind eine der ältesten und erfolgreichsten Bürgerinitiativen in diesem Land. Daher haben sie Anspruch auf eine konstruktive Beratung im Innen- und Rechtsausschuss, auf die ich mich freue und die ich hiermit beantrage.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bei der Lösung der anstehenden Aufgaben im Klimaschutz ist die energetische Modernisierung des Wohngebäudebestands eine wichtige Voraussetzung, um die ehrgeizigen Klimaschutzziele erreichen zu können. 30 % des Energieverbrauchs sind
dem Wohnungs- und Gebäudebestand zuzuschreiben. Altbauten verbrauchen doppelt so viel Heizenergie wie Neubauten.
Bei der energetischen Modernisierung von Bestandsgebäuden im Wohnungswesen haben wir kein Erkenntnisdefizit, sondern ein Handlungsdefizit und vor allem ein Finanzierungsproblem.
Laut aktueller Wohnbauprognose für SchleswigHolstein geht die Wohnungswirtschaft davon aus, dass 40 % der Mietwohnungen in den nächsten Jahren ohne umfassende Modernisierung nicht mehr wettbewerbsfähig sein werden. Hochgerechnet sind bis 2010 150.000 Wohnungen umfassend zu modernisieren.
Dabei gehen 65 % der befragten Vermieter davon aus, dass die notwendigen Modernisierungsmaßnahmen nicht durch Mieten zu finanzieren sind. Das dafür erforderliche Investitionsvolumen wird auf 3,2 Milliarden € geschätzt - ein Betrag, der in dieser Größenordnung kaum von den Vermietern und Eigentümern alleine zu finanzieren sein wird. Daher brauchen wir zielgerichtete Förderprogramme, die diesen Modernisierungsprozess vorantreiben. Die politische Zielrichtung muss deshalb so aussehen, die energetische Modernisierung als ein Förderkriterium im künftigen Wohnraumfördergesetz für Schleswig-Holstein zu verankern.
Der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Energieeinsparverordnung ist für die Bewältigung der gewaltigen Aufgaben, die wir im Bestandswohnungsbau vorfinden, nicht zielführend.
Die in dem Antrag geforderte Verpflichtung der Eigentümer, den Miet- oder Kaufinteressenten den Energieausweis vorzulegen, ist bereits heute im Entwurf verankert. In § 16 Abs. 2 des Entwurfs ist die Verpflichtung, die Sie fordern, festgeschrieben; ich zitiere:
„Soll ein mit einem Gebäude bebautes Grundstück, ein grundstückgleiches Recht an einem bebauten Grundstück, selbstständiges Eigentum an einem Gebäude oder Wohnungs- oder Teileigentum verkauft werden, hat der Verkäufer dem Kaufinteressenten einen Energieausweis gemäß § 17 sowie § 18 oder § 19 zugänglich zu machen.“
Die von Ihnen geforderte Verpflichtung ist also überflüssig.
Ihre zweite Forderung, den Energieausweis für Bestandsgebäude wie bei Neubauten auf Grundlage des berechneten Energiebedarfs auszustellen, ist nicht praxisnah. Die EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden lässt ebenso wie das Energieeinspargesetz einen Energieausweis wahlweise auf der Basis der Bedarfsberechnung oder Verbrauchserfassung zu.
Dem verbrauchsorientierten Energieausweis werden reale Daten aus dem Bestand zugrunde gelegt. Durch die Ausstellung eines Energieausweises und die entsprechenden Modernisierungsempfehlungen sollen Gebäudeeigentümer sensibilisiert werden, energetische Verbesserungen umzusetzen. Die Verbrauchsdaten sind bekannt, der Aufwand und die Kosten für einen bedarfsorientierten Ausweis sind dagegen unverhältnismäßig teurer.
Der wesentliche Unterschied zwischen Neubau und Bestand besteht nun einmal in der Tatsache, dass im Bestand in der Regel Verbrauchsdaten beziehungsweise Daten aus dem Nutzungsverhalten vorliegen, während im Neubau zunächst auf theoretisches Zahlenwerk zurückgegriffen werden muss.
Der dritte Aspekt Ihres Antrages, das Mindestdämmniveau anzuheben, ist aus technischer, wirtschaftlicher und sozialverträglicher Betrachtung zurzeit nicht zustimmungsfähig. Die derzeitigen Anforderungen der geltenden Energieeinsparverordnung führen bei der Umsetzung von energetischen Modernisierungsmaßnahmen zu erheblichen Verbesserungen des Bestands; als Beispiel verweise ich auf die bereits genannten 150.000 Wohnungen.
Wenn bei diesen Wohnungen mit einer durchschnittlichen Wohnungsgröße von 62 qm Dämmmaßnahmen an der Gebäudehülle mit einer gleichzeitigen Erneuerung der Heizungstechnik durchgeführt werden, so lässt sich damit eine CO2-Minderung von 744.000 t pro Jahr erreichen. Das ist ein wirklicher Beitrag zum Klimaschutz. Nachzulesen sind diese Berechnungen in der Antwort der Landesregierung zur Großen Anfrage der SPD-Landtagsfraktion zur Wohnungspolitik in SchleswigHolstein. Es gibt zurzeit keine umfassenden Erfahrungen im Bereich des Passivhausstandards hinsichtlich der bauphysikalischen Auswirkungen auf den Bestand.
Zum Schluss will ich ausdrücklich auf den sozialpolitischen Aspekt der Bestandsmodernisierung hinweisen. Es ist wichtig, die stetige Steigerung der Betriebskosten durch eine energetische Modernisierung abzubremsen, um bezahlbaren Wohnraum für breite Schichten der Bevölkerung zu sichern. Eine Orientierung am Passivhausstandard würde dazu
führen, dass die Mieten im Bestand zu stark ansteigen, sodass entweder die Maßnahmen gar nicht durchgeführt werden, da sie nicht refinanzierbar beziehungsweise durchsetzbar sind oder bezahlbarer Wohnraum vernichtet wird. Die Zielrichtung Ihres Antrages ist richtig, aber ich glaube, dass er zu früh gestellt wurde. Wir sollten diesen Antrag nicht ablehnen, sondern ich beantrage Überweisung zur vertieften Beratung in den Ausschuss.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Bungalowsiedlung des renommierten Architekten Richard Neutra in Quickborn ist unter Denkmalschutz gestellt worden, weil die Siedlung eine besondere historische, städtebauliche und architektonische Bedeutung hat. Es steht jedem frei, zu einer anderen persönlichen Auffassung zu gelangen. Allerdings darf nicht, wie mit diesem FDP-Antrag geschehen, der Eindruck erweckt werden, der Landtag habe die Möglichkeit, die denkmalrechtliche Unterschutzstellung der Neutra-Siedlung zu korrigieren.
Die Eintragung der Bungalowsiedlung in die Denkmalliste ist ein Verwaltungsakt, der auf dem geltenden Denkmalschutzrecht begründet ist. Die betroffenen Eigentümer haben die Möglichkeit, diesen Verwaltungsakt mit einem Widerspruch oder einer Klage vor dem Verwaltungsgericht anzugreifen. Unterlassen die Eigentümer diese Anfechtung, wird die Feststellung der Denkmaleigenschaft bestandskräftig. Es ist nicht Aufgabe des Parlaments, die Entscheidungen einer Landesbehörde zu korrigieren.
Wem die Auswirkungen eines vom Landtag beschlossenen Gesetzes nicht gefallen, der muss das Gesetz ändern. Gesetzgebung ist die wichtigste und vornehmste Aufgabe des Landtags. Diese Aufgabe auszuführen ist allerdings die alleinige Aufgabe der Landesregierung. Der FDP-Antrag ist Populismus gegenüber den Betroffenen.
Es ist eine Zumutung, von jedem einzelnen Abgeordneten zu verlangen, er oder sie möge hier und heute eine fachliche Beurteilung der besonderen Bedeutung beziehungsweise Nichtbedeutung der Neutra-Siedlung in Quickborn als Kulturdenkmal abgeben. Für die fachliche Bewertung ist ausschließlich das Landesamt für Denkmalpflege verantwortlich und zuständig. Alles andere wäre eine
Durchbrechung der Gewaltenteilung, die vom Antragsteller offenbar nicht ernst genommen wird. Wenn es eine populistische Modeerscheinung wird, dass der Verlauf von Verwaltungsverfahren mithilfe von Entschließungsanträgen begleitet, korrigiert und verändert werden soll, dann leidet die Parlamentskultur dieses Hohen Hauses.
Mit Rechtssicherheit für den Bürger hat das nicht viel zu tun. Der FDP-Antrag brüskiert im Übrigen auch die ehrenamtlich tätigen Mitglieder des Denkmalrats. Aus der Antwort der Landesregierung Drucksache 16/377 - auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Hildebrand geht hervor, dass sich der Denkmalrat intensiv mit der Neutra-Siedlung beschäftigt hat. Am 25. August 2005 hat sich der Denkmalrat über die denkmalrechtlich relevanten Vorgänge informiert. Während dieser Sitzung hat sich der Denkmalrat der Auffassung des Landesamtes für Denkmalpflege angeschlossen, dass es sich bei der Gruppe von 67 Häusern der Siedlung Marienhöhe einschließlich der dazugehörigen Gartenflächen um ein Kulturdenkmal von besonderer Bedeutung handelt.
Dass Sie, Kollege Hildebrand, zusätzlich zum Widerspruchsverfahren im Hinblick auf das Votum des Petitionsausschusses diesen Vorgang kritisieren, halte ich für einen unglaublichen Vorgang. Nur die Abgeordneten des Petitionsausschusses kennen die Beschlusslage der Neutra-Siedlung. Allen anderen Abgeordneten ist der Inhalt nicht bekannt, auch nicht der Inhalt der Petition. Auf welcher Grundlage sollen die Kollegen eigentlich entscheiden? Die erfolgreiche und vertrauensvolle Zusammenarbeit des Ausschusses mit der Verwaltung, der Regierung und den Petenten wird gefährdet, wenn Petitionsverfahren zum Gegenstand populistischer Entschließungsanträge werden.
Den Betroffenen ist mit Anbiederung nicht geholfen, notwendig ist eine sachgerechte Aufklärung über die Auswirkungen auf die Eigentumsrechte der Hausbesitzer, wie es auch erfolgt ist.
Eine denkmalrechtliche Unterschutzstellung bedeutet nicht, dass Veränderungen an den einzelnen Wohngebäuden nicht mehr möglich sind. Die zuständige Denkmalschutzbehörde hat sich lediglich ein Mitspracherecht bei Veränderungen gesichert, wie es das Gesetz in solchen Fällen vorsieht.
Der Landeskonservator und Leiter der Denkmalpflege, Herr Dr. Paarmann, hat am 18. Januar 2006
im Innen- und Rechtsausschuss in diesem Sinne vorgetragen - ich zitiere -:
„Selbstverständlich sind auch dem Denkmalschutz die typischen Probleme der 60er-Jahre-Häuser bekannt, zum Beispiel die fehlende Wärmedämmung oder undichte Dächer. Deshalb stellt sich die Denkmalpflege erforderlichen Anforderungen auch nicht in den Weg.“
Daher gehe ich davon aus, dass die Verhältnismäßigkeit zwischen Denkmalschutz und notwendiger baulicher Substanzerhaltung beziehungsweise Substanzverbesserung gewahrt wird.
Ich fasse zusammen: Der Antrag ist ein populistischer Kniefall vor einigen Betroffenen und wird aus verfassungs- und verwaltungsrechtlichen Gründen von der SPD-Fraktion abgelehnt.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnetenkollegen! Zunächst einmal bedanke ich mich bei allen Mitarbeitern der Landesregierung, die an der Beantwortung der Großen Anfrage der SPD zur Wohnungsbaupolitik beteiligt waren. Die SPD-Landtagsfraktion bekennt sich ausdrücklich zu einer aktiven Wohnungsbaupolitik in Schleswig Holstein. Ziel sozialdemokratischer Wohnungspolitik sind der Erhalt und die Schaffung von bezahlba
rem und qualitativ hochwertigem Wohnraum für breite Bevölkerungsschichten.
Wohnen ist mehr als Unterbringung, Wohnen ist Leben, Wohnen ist soziale Grundversorgung. Daher brauchen wir funktionierende Stadtquartiere. Sie sind ein Fundament für Lebensqualität, für Integration von ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern und unterschiedliche Generationen.
Die Städte waren und sind die maßgeblichen Zentren der wirtschaftlichen, wissenschaftlichen und technologischen Entwicklung. In ihnen vollziehen sich in besonderem Maße Innovation, Wachstum und Beschäftigung. Sie sind zugleich Ankerpunkt der regionalen Entwicklung und strahlen mit ihrer Wirtschaftskraft auf den ländlichen Raum aus. Angesichts der demografischen Entwicklung, der prognostizierten Alterung der Bevölkerung einerseits und - im weiteren Verlauf - des Rückgangs der Einwohnerzahlen, später auch der Haushalte, andererseits ist heute anerkannt, dass starke Regionen ohne starke Städte nicht bestehen können. Folgerichtig propagiert die SPD-Landtagsfraktion das Grundziel: Starke Städte für starke Gemeinden und Regionen.
Mit der Föderalismusreform wird die Wohnraumförderung vom Bund auf die Bundesländer verlagert. Die SPD-Landtagsfraktion bekennt sich auch für die Zukunft uneingeschränkt zur sozialen Wohnraumförderung.
Der sozialen Wohnraumförderung ist im Wesentlichen die Entstehung eines ausreichenden und preiswerten Wohnungsangebotes für große Teile der Bevölkerung zu verdanken. Die Zweckrücklage Wohnraumförderung bei der Investitionsbank versetzt das Land in die komfortable Lage, haushaltsunabhängig und mit hoher Kontinuität einen beachtlichen Finanzrahmen für die Förderung sicherzustellen. Daher muss das Zweckvermögen Wohnungsbau bei der Investitionsbank erhalten bleiben.
Auch in Zukunft besteht die Notwendigkeit der Wohnraumförderung. Jedoch muss sie heute teilweise veränderte Förderziele verfolgen. Aufgrund der demografischen Entwicklung wird der kommunale Wettbewerb um Einwohner und Wirtschaftskompetenz zunehmen. Durch eine alternde Gesellschaft und deren veränderte Anforderungen an Wohnung und Wohnumfeld und durch die unabsehbar weiter steigenden Energiekosten rücken ökonomische, soziale, demografische und ökologische
Ziele in den Vordergrund. Neben dem Ziel einer quantitativ ausreichenden Versorgung von Wohnungs- und Städtebauförderung für mehr Wohnund Lebensqualität in den Städten sind diese Kriterien als neuer Bestandteil des neuen Wohnraumfördergesetzes anzusehen. Eine effektive Reduzierung der CO2-Emissionen im Zuge einer energetischen Gebäudemodernisierung beziehungsweise des Neubaus ist ein wichtiger Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele.
Außerdem ist eine Abbremsung des energiekostenbedingten Anstiegs der Wohnkosten, der letztlich breite Bevölkerungsschichten betrifft, wichtige Voraussetzung, um bezahlbaren Wohnraum zu erhalten.
Eine zeitgemäße Wohnraumförderung kann Wirtschaftsförderung im besten Sinn sein. Die Unterstützung des regionalen Baugewerbes, des Handwerks und des angeschlossenen Dienstleistungssektors durch verstärkte Investitionen in den Gebäudebestand beziehungsweise in den Wohnungsneubau schafft Arbeit und sichert Beschäftigung. Nach Angaben der Landesregierung kann das laufende Wohnraumförderprogramm 2005/2006 mit einem Fördervolumen von 156 Millionen € Investitionseffekte von 800 Millionen € beziehungsweise 1 Milliarde € auslösen.
Das Wohnraumförderprogramm ist damit ein „Leuchtturm“ unter den Wirtschaftsförderprogrammen des Landes. Daher ist über 2006 hinaus eine ausreichende finanzielle Wohnraumförderung sicherzustellen. Die Deckung des absehbar zunehmenden Bedarfs an altengerechtem Wohnraum und des entsprechenden Umfeldes als Voraussetzung für ein möglichst lebenslanges Wohnen im vertrauten Quartier ist ein weiterer Eckpfeiler zukünftiger Wohnraumförderung,
wobei es keinen grundsätzlichen Gegensatz von altersgerechter beziehungsweise familiengerechter Wohn- und Quartiergestaltung gibt. Kurze Wege, barrierearme Quartiere helfen Senioren genauso wie Familien.
Für funktionierende Städte und Gemeinden ist es genauso notwendig, für eine möglichst homogene Altersstruktur zu sorgen. Die Schaffung von Wohnraum für Familien muss daher auch Bestandteil künftiger Wohnraumförderung in Schleswig-Holstein sein. Wenn es dabei gelingt, Mehrgenerationenhäuser oder Mehrgenerationenquartiere
zu schaffen, wird Leben in der Gemeinschaft Grundlage neuer Lebensqualität in den Städten und Gemeinden sein. Eine hohe Wohn- und Lebensqualität wird ein Standortvorteil im Wettbewerb um die Ansiedlung von Wirtschaftskompetenz und Einwohner sein. Dazu gehört insgesamt ein Wohnraumangebot, das möglichst vielen Haushalten den Zugang zu angemessenem Wohnraum zu bezahlbaren Kosten sichert.
Die Schaffung, Unterhaltung von sozial gut durchmischten Wohnquartieren zur Förderung der Integration sozial schwächerer Haushalte und solcher mit Migrationshintergrund gilt es zu unterstützen. Das Instrument der sozialen Wohnungsförderung wird aber nur nachhaltig greifen, wenn die Zersplitterung der Eigentümerstruktur verhindert wird. Deshalb lehnt die SPD-Landtagsfraktion die Einführung von REITs, den so genannten Real Estate Investment Trusts, für die Wohnungswirtschaft ab.
Diese aus den USA stammende, zumeist börsennotierte Immobilien-Gesellschaftsform verpflichtet sich aufgrund gesetzlicher Bestimmungen zu einer Gewinnausschüttung von 80 bis 95 % ihrer Gewinne an die jeweiligen Anteilseigner. Die Zulassung von REITs in der Bundesrepublik Deutschland, wie vom Bundesfinanzministerium befürwortet, wird negative Folgen für den Wohnungsmarkt haben. Der Sozialcharakter des Wohnungsbaus geht nachhaltig verloren. Vernachlässigung der Wohnungsbestände, mangelnde Bereitschaft zur Bestandserhaltung und Sanierung der Wohnimmobilien werden aufgrund der hohen Renditeerwartung die Folge sein. Es ist mit einer Verteuerung der Wohnkosten und damit höheren Belastungen der Mieterinnen und Mieter zu rechnen. Aufgrund der Renditeorientierung werden sich diese Immobilienaktiengesellschaften nicht an öffentlichen Aufgaben und an der Erhaltung sozialer Stabilität der Wohnquartiere beteiligen.
Als Partner für Stadtplanung und für den Stadtumbau werden diese Trusts den Kommunen nicht zur Verfügung stehen. Der Beitrag der Wohnquartiere zur Integration, zu einem partnerschaftlichen Zusammenleben wird nicht mehr gewährleistet. Die Quartiere werden vernachlässigt, sozialer Wohnraum wird zugunsten hoher Renditen preisgegeben. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wer französische Verhältnisse in den Städten verhindern will, gibt seine Wohnungsbestände den „Heuschrecken“ nicht preis.
Mit dem Verkauf Tausender Wohnungen an internationale Fonds wird das Jahrhundertprojekt, der soziale Wohnungsbau, zerstört. Der Wohnungsmarkt ist allerdings nicht wehrlos den neoliberalen Tendenzen der Gegenwart und der Zukunft ausgesetzt. Wir müssen uns wieder verstärkt unserer Schutzelemente im Wohnungsbau bewusst werden. Die Wohnungsbaugenossenschaften haben über Jahrzehnte einen unschätzbaren Beitrag für den sozialen Wohnungsbau geleistet. Die Genossenschaften erleben eine Renaissance und die Umwandlung der kreiseigenen Pinneberger Wohnungsgesellschaft GeWoGe mit Unterstützung der Investitionsbank in eine Wohnungsbaugenossenschaft ist die bundesweit anerkannte Alternative zum Verkauf kommunaler Wohnungsbestände.
Die nachhaltige Stärkung des Genossenschaftswesens im Wohnungsbau ist daher ausdrücklich einzufordern und zu begrüßen. Die SPD-Landtagsfraktion bekennt sich uneingeschränkt zum Grundsatz: Wohnungen sind Sozial- und Wirtschaftsgut zugleich.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Elbregion mit der Metropolregion Hamburg ist ein attraktiver Wirtschaftsstandort. Grundlage für Beschäftigung und Wohlstand ist der internationale Seehandel. Die Lebensader dafür ist die Elbe.
Wirtschaftsgeografisch ist der Hamburger Hafen privilegiert. Die Nähe zu Lübeck bringt dem Lübecker Hafen einen kräftigen Wachstumsschub. Der Containerumschlag wird sich im Hamburger Hafen in den nächsten zehn Jahren mehr als verdoppeln. Dieser Wachstumskern muss gestärkt werden und Schleswig-Holstein muss sich bemühen, die Wachstumsimpulse über die Infrastrukturentwicklungsachsen A 23, A 7 und A 1 ins Landesinnere zu holen. Zur Sicherung vorhandener und Schaffung neuer Arbeitplätze ist es notwendig, für eine wettbewerbsfähige Seeschifffahrtsstraße zu sorgen.
Die SPD-Landtagsfraktion unterstützt bei der geplanten Fahrrinnenvertiefung der Unter- und Außenelbe die Position der norddeutschen Länder Hamburg, Niedersachsen, Bremen und SchleswigHolstein vom 17. Juni 2004, dass der weitere Fahrrinnenausbau nur unter unbedingter Gewährleistung der Deichsicherheit und ökologischer Belange realisiert wird. Das abschließende Einvernehmen mit dem Fahrrinnenausbau kann erst nach Vorlage und Prüfung aller Untersuchungsergebnisse erklärt werden.
Für mich und meine Fraktion gibt es keinen Anlass, von dieser Position abzurücken. Dabei ist auch entscheidend, dass die Ergebnisse des Beweissicherungsverfahrens der letzten Elbvertiefung im Hinblick auf die Deichsicherheit und die betroffenen Lebensräume an der Elbe in die weitere Planung einer Elbvertiefung mit einfließen. Richtig ist, dass die Verschlickung in den Nebenflüssen und Häfen
der Unterelbe seit der letzten Elbvertiefung offensichtlich erheblich zugenommen hat, wobei bisher keine Ursache-Wirkungsverflechtung nachgewiesen werden konnte.
Die Unterelbe ist nicht nur als internationale Wasserstraße von großer Bedeutung. Wassersport und Tourismus haben sich entlang der Unterelbe etabliert. Wassersportangebote, Naherholung und Freizeittourismus sind ein so genannter weicher Standortfaktor. Soll heißen: Hoch qualifizierte Fachkräfte, die in der Metropolregion gebraucht und gesucht werden, treffen ihre Standortentscheidung für einen Arbeitsplatz unter anderem auch über die weichen Standortfaktoren.
Ich trete dafür ein, die maritime Erlebniswelt der Elbregion zu bewahren und auszubauen. Das kann aber nur gelingen, wenn die Funktionstüchtigkeit der Nebenflüsse und Häfen gesichert wird. Deshalb begrüßt die SPD-Landtagsfraktion ausdrücklich, dass die Stiftung Elbefonds vom Hamburger Senat beschlossen wurde, ein Ausgleichsfonds, aus dem den Betreibern der Elbhäfen nach bestimmten Kriterien ausreichend finanzielle Unterstützung zur Minderung beziehungsweise Beseitigung der Verschlickung zur Verfügung gestellt werden soll. Allerdings wehre ich mich dagegen, dass dieser Fonds weiter aus Steuermitteln finanziert wird. Die Elbvertiefung ist ein Projekt der Hamburger Hafenwirtschaft, die daher auch in der Verantwortung steht, diesen Ausgleichsfonds finanziell entsprechend auszustatten.
Die Einrichtung einer Stiftung Elbefonds ist ein positives Signal, dass im Gegensatz zur Vorgehensweise bei der vorherigen Elbvertiefung die Bedenken und Interessen der Betroffenen vom Projektträger ernst genommen werden.
Die geplante Elbvertiefung ist eine technische Herausforderung, der sich die Wasserbauingenieure und Planer stellen müssen, weil allein rund 38 Millionen m3 Geröll und Sand aus dem Flussbett ausgebaggert werden müssen, fast doppelt soviel wie bei der letzten Ausbau vor sieben Jahren. Aber anders als Sie, Herr Matthiessen, setze ich auch auf technischen Sachverstand, bevor ich eine der wichtigsten Infrastrukturmaßnahmen in Norddeutschland pauschal ablehne.
Für mich haben die Planungsvorgaben für den Ausbau der Fahrrinne von Unter- und Außenelbe Be
stand. Containerschiffe mit einem Tiefgang von rund 14,5 m sollen den Hamburger Hafen bedienen können. Die Deichsicherheit an der Unterelbe wird nicht gefährdet. Die Umwelt wird durch wasserbauliche Maßnahmen gestärkt, und die Folgen eines neuen Ausbaus werden minimiert. Die Erfahrungen der letzten Fahrrinnenanpassung dienen als Basis für die Entwicklung und Bewertung eines weiteren ökologisch vertretbaren Ausbaus.
Auf die Reihenfolge kommt es an: Definieren von Planungsgrundlagen, planen, bewerten und dann entscheiden. Die SPD-Fraktion lehnt den Antrag ab, wobei wir erwarten, dass sich die zuständigen Ausschüsse im Rahmen der Selbstbefassung mit diesem wichtigen Thema beschäftigen werden.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Metropolregion Hamburg ist eine europäische Zukunftsregion, die von der Freien und Hansestadt Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein gleichberechtigt entwickelt werden muss. Daher begrüßt die SPD-Landtagsfraktion, dass die Finanzierung der Zusammenarbeit der drei Bundesländer und die Fortführung der in den Jahren 1960 und 1962 eingerichteten Förderfonds über einen Staatsvertrag verlässlich geregelt wird.
Die Metropolregion Hamburg steht in scharfem Wettbewerb mit deutschen und internationalen Metropolgebieten. Deshalb ist es wichtig, die Wachstumsimpulse dieser Region zum Nutzen aller zu fördern.
Die trilaterale Zusammenarbeit innerhalb der Region hat erst 1991 begonnen. Zunächst wurden siedlungsstrukturelle Konzepte, Naturschutzthemen, Verkehrsplanungen und abfallwirtschaftliche Probleme in den Vordergrund gestellt. Schritt für Schritt wurden allerdings in den vergangen Jahren wirtschaftsbezogene Aufgaben und Leitprojekte in den Mittelpunkt gestellt.
Die ursprüngliche Kooperation Hamburgs mit dem Umland hat sich als europäische Metropolregion etabliert, wobei es darauf ankommt, effizienter, konzentrierter und internationaler aufzutreten. Aus der Metropolregion muss eine Wachstumsregion Nord entstehen, bei der die ausländische Perspektive nicht mehr zwischen Lüneburg, Hamburg und Rendsburg unterscheidet. Dafür müssen die norddeutschen Länder ihre Kooperation deutlich verbessern und eine Internationalisierungsstrategie entwickeln. Dazu gehört eine gemeinsame Vermarktung der norddeutschen Branchen, Technologiecluster und die Schaffung einer norddeutschen Standortmarketingstrategie.
Es wird darauf ankommen, dass die übergeordneten schleswig-holsteinischen Landesinteressen gewahrt bleiben. Schleswig-Holstein muss die Strahlkraft dieses norddeutschen Wachstumskerns nutzen, um Impulse für die strukturschwache Region ableiten zu können. Dabei kann es nicht in erster Linie darum gehen, immer neue Entwicklungskreise um die Metropolregion zu spannen.
Die Wohnungsmarktprognose für Schleswig-Holstein bis 2020, die der Innenminister kürzlich vorgestellt hat, nennt einen Neubaubedarf von knapp 124.000 Wohneinheiten. Allein 45 % dieses Neubauvolumens werden für das Hamburger Umland vorhergesagt. In den Mittelzentren im Hamburger Umland sollen die Wohnungsbestände um 12 %, in anderen Mittelzentren Schleswig-Holsteins nur noch um 5 % bei gleichzeitig schrumpfender Bevölkerungszahl wachsen.
Der Hamburger Speckgürtel wird an Wirtschaftsdynamik stark hinzugewinnen. Wenn es nicht gelingt, diese Entwicklung auszugleichen, wird das NordSüd-Gefälle innerhalb Schleswig-Holsteins immer steiler.
Die SPD-Landtagsfraktion bekennt sich ausdrücklich zu der gesamtstaatlichen Verantwortung für annähernd gleiche Lebensverhältnisse in SchleswigHolstein.
Dem Konzept des Hamburger Senats der „wachsenden Stadt Hamburg“ müssen wir in Schleswig-Holstein ein Modell der wachsenden Metropolregion zur Seite stellen.
Dabei müssen wir die Entwicklung aus der Metropolregion heraus entlang der Infrastrukturachsen, der Autobahnen A 23, A 7 und A 1, fördern. Wenn es gelingt, Wachstumsimpulse weit in den Norden Schleswig-Holsteins zu ziehen, werden sich die regionalen Kräfte im Norden entwickeln und an der Wachstumsdynamik teilhaben können.
Die Metropolregion kann sich nur gemeinsam entwickeln. Bedeutende Infrastrukturprojekte wie die Elbvertiefung und die Bereitstellung von Entwicklungsflächen für die Luftfahrtindustrie in Hamburg-Finkenwerder konnten in der Vergangenheit nur durch die Bereitstellung von Ausgleichsflächen der umliegenden Flächenländer realisiert werden. Für weitere Zukunftsinvestitionen wird diese gegenseitige Kooperation noch bedeutender. Der langfristige Ausbau der norddeutschen Logistikdrehscheibe, des Hamburger Hafens, wird ohne Bereitstellung von Flächen im Umland nicht möglich sein. Den harten Standortfaktoren der Hamburger Wirtschaftsmetropole fügen wir im Umland weiche Standortfaktoren in Form von attraktiven Naherholungs- und Freizeitangeboten hinzu.
Der gesamte Unterelberaum in Niedersachsen und in Schleswig-Holstein entwickelt sich zu einem einzigartigen Wassertourismusgebiet. Zahlreiche För
derprogramme dienen dazu, das maritime Erbe entlang der Unterelbe zu sichern und für die Naherholungssuchenden erlebbar zu gestalten.
Es ist wichtig, dass die Landesregierungen und Landesparlamente erkennen, dass eine Landesgrenzen überschreitende Zusammenarbeit notwendig ist, um den Modernisierungsprozess und die Wettbewerbsfähigkeit der gesamten Region zu nutzen und zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger voranzutreiben.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordneten! Deutschlands einzige Hochseeinsel Helgoland ist ein touristisches und ökologisches Aushängeschild Schleswig-Holsteins. Die Insel gehört zu den zehn beliebtesten Ausflugszielen Deutschlands. Auf Helgoland ankommen, bedeutet, in einer anderen Welt ankommen, Oase der Ruhe. Ein einzigartiges Naturdenkmal, kein Autolärm und nette Helgoländer prägen diese andere Welt.
Diese ökologische Oase, frei von Staus, hat, so paradox es auch klingen mag, ein Verkehrsproblem. Es fehlt eine verlässliche Winterfährenanbindung und es fehlen im Sommer Schiffskapazitäten, um alle reisewilligen Tagestouristen auf die Insel befördern zu können.
Helgoland ist die einzige Gemeinde im Kreis Pinneberg, die über keine garantierte verbindliche Verkehrsanbindung verfügt. Das Personenbeförderungsgesetz, das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz, das Regionalisierungsgesetz und das Gesetz über den ÖPNV in Schleswig-Holstein befassen sich in verschiedenster Weise mit Verkehrsverbindungen und mit dem öffentlichen Nahverkehr. Aus keinem dieser Gesetze lässt sich nach meinem Kenntnisstand ein Anspruch der Helgoländer Bürgerinnen und Bürger auf die Einrichtung einer regelmäßigen Verkehrsanbindung mit öffentlichen Verkehrsmitteln ableiten.
Es ist daher eine gesamtstaatliche Aufgabe, den Inselbewohnern, dem Forschungsstandort Helgoland und der Inselwirtschaft eine solide, auskömmliche Lebensgrundlage zu verschaffen. Lebensgrundlage bedeutet für Helgoland, 70 km Nordsee bis zum nächsten Festland überqueren zu können. Die gesamtstaatliche Verantwortung definiert sich über die Staatszielbestimmungen und die Grundrechte. Allein das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit gebietet ein Mindestmaß an Mobilität, um an Orten außerhalb der Insel an Veranstaltungen teilnehmen zu können.
In Artikel 20 Abs. 1 GG ist das Sozialstaatsprinzip verankert. Danach soll der Staat für die realen Bedingungen der Freiheitsentfaltung sorgen und die faktischen Chancen gleichmäßig verteilen. Diese verbindliche Verfassungsnorm richtet sich in erster Linie an den Gesetzgeber, dem für die Umsetzung des Sozialstaatsprinzips ein weiter gesellschafts- und wirtschaftspolitischer Gestaltungsspielraum zusteht. Der Staat hat die Pflicht und das Recht, vor allem dann ordnend und gestaltend einzugreifen, wenn sich Fehlentwicklungen zeigen. Das gilt vor allem, wenn die Selbstregulierung im wirtschaftlichen Prozess
nicht mehr funktioniert. Nachteile wie fehlende Versorgung mit Lebensmitteln und Gebrauchsgütern, mangelnde medizinische Versorgung, Abwanderung der Inselbevölkerung, eingeschränkte Teilhabe der Bürger an sozialen Einrichtungen des Staates und fehlende Ausbaumöglichkeiten des Wirtschaftsstandortes sind Gründe genug, an die gesamtstaatliche Verantwortung aller Beteiligten zu appellieren.
Die Fakten sprechen für sich: 56 % weniger Transportkapazitäten im Fahrgastbereich, circa 55.000 weniger Tagesgäste, bis zu 1 Million € Verlust für die Gemeindekasse, hohe Verluste für die Helgoländer Wirtschaft, eine Reederei, die vom Festland den Helgolandfährverkehr dominiert, ein Reeder und Kapitän Cassen Eils, der die Insel im Winter 82-jährig freiwillig, aber verlässlich ansteuert, und Helgoländer, deren Zukunftsperspektive genommen wird, wenn die schlechte Fähranbindung an das Festland nicht verbessert wird.
Dies alles zeigt: Alle Beteiligten müssen sich für eine dauerhafte und wirtschaftlich tragfähige Lösung der Verkehrsanbindung Helgolands einsetzen. Dabei sollte die Wirtschaft das gesamte Jahr in eine Wirtschaftlichkeitsberechnung einbeziehen und die Verluste im Winter durch gute Erträge im Sommer kompensieren. Gewinne im Sommer für die Privatwirtschaft und Verluste im Winter für den Staat sind inakzeptabel.
In diesem Zusammenhang ist mir die zuständige Behörde, die Kreisverwaltung Pinneberg einschließlich Landrat, zu passiv. Der Landrat hätte als zuständige Verkehrsbehörde die Möglichkeit, über § 139 Landeswassergesetz die Unterversorgung der Insel festzustellen, um eine Konzessionierung der Seeverkehrsleistung anzustreben. Natürlich sind auch rein privatwirtschaftliche Lösungen oder eine Kombination von Fracht- und Personenverkehr im Winter denkbar. Es gibt ernst zu nehmende Signale, dass sich die Helgoländer Wirtschaft an Schiffsfährverbindungen beteiligen will. Privatwirtschaftliche Lösungen sind, wie man an der bisherigen Entwicklung erkennen kann, aber auch keine Garantie für eine verbindliche Fähranbindung auf Dauer. Eine verlässliche Lösung wird nach meiner Auffassung nur über eine Kombination aus staatlichem und privatwirtschaftlichem Handeln zu erreichen sein.
Alle Akteure - die Landesregierung, der Kreis Pinneberg, die Gemeinde Helgoland, aber auch die Reedereien und die Helgoländer Wirtschaft - müssen die Fähranbindung der Insel sichern und für die Zukunft verlässlich gestalten. Die Helgoländer Bürgerinnen und Bürger sowie die Inselwirtschaft haben Anspruch darauf, dass sich die Landesregierung aktiv für die