Am besten tun dies erfahrene Architektinnen und Architekten oder nachweislich gleichermaßen Qualifizierte, die auch entsprechend haftpflichtversichert sind. Denn je weniger öffentliche Ämter den Bau vorher genehmigen, umso mehr lastet die alleinige Verantwortung für die Sicherheit und für die Qualität auf denjenigen, die den Bau planen und leiten.
In Bezug auf die Planung hat die Koalition dies eingesehen, hinsichtlich der Bauausführung nicht. Warum, verschließt sich mir völlig.
Wir haben außerdem beantragt, dass die sogenannte Vollgeschosshöhe gesetzlich auf 2,50 m angehoben wird. Sie wird jetzt auf 2,30 m festgesetzt. 2,50 m sind zum einen der Tatsache geschuldet, dass Menschen immer länger werden, und zum anderen befördert diese Höhe auch die Zunahme von Pultdächern, die sich hervorragend für die Solarthermie nutzen lassen und auch den Innenraum des Daches in vollem Volumen für Wohnzwecke nutzbar machen. Das Höhenmaß von 2,30 m im Neubau ist überholt und der Tradition des Satteldachs geschuldet, das in der Mitte oftmals höher ist, sodass man an den Seiten niedrige Höhen in Kauf nimmt.
Dieses Anliegen wurde im Ausschuss leider lächerlich gemacht. Ich bitte die länger Gewachsenen im Hohen Haus, einmal die Arme hochzunehmen und zu messen, wie schnell sie dabei an eine 2,30 m niedrige Decke stoßen. So wird das Strecken außerhalb des Bettes nach dem morgendlichen Aufstehen zum Luxus. Das kann wohl nicht ihr Ernst sein.
Diese sind ein Relikt aus Zeiten der Notbauten, der Nachkriegsära, das in den 90er-Jahren endlich abgeschafft wurde. Wer aus der Wohnungswirtschaft glaubt, er kann Wohnungen ohne Küchenfenster verkaufen und macht Lobbyarbeit für eine solche Armseligkeit?
Auch die Umsetzung der schon vor Jahren beschlossenen Vorschrift, endlich in allen Wohnungen Feuermelder einzubauen - sie sind für 5 € überall erhältlich -, wird auf das Jahr 2010 verschoben. Was die Große Koalition da geritten hat, haben wir auch nicht begriffen. Es geht dabei um MiniBeträge für die Eigentümer und um große Ziele wie Transparenz und Wasserersparnis. Die Sicherheit der Bewohnerschaft im Brandfall wird einfach für ein paar Jahre mehr hintangestellt.
Es wurde darauf hingewiesen, dass jetzt zwar die Techniken der regenerativen Energien zugelassen sind - das begrüßen wir natürlich -, aber weitergehende energiesparende oder nachhaltiges Bauen befördernde Regelungen fehlen.
Last, but not least: Viele Organisationen, vor allem die Seniorinnen und Senioren und auch der Landesbehindertenbeauftragte, haben darum gebeten und gefordert, dass wir barrierefreiem Bauen mehr Rechnung tragen.
Nun will die Koalition mit einer entsprechenden Ermächtigung der Exekutive wenigstens ein untergesetzliches Regelwerk anregen. Das ist besser als gar nichts, aber kein Zeichen entschlossener Reform in Zeiten des demografischen Wandels und der Inklusion.
Wenn dieses Gesetz nun verabschiedet wird, werden wir darauf schauen, dass vor allem Letzteres neue Regeln für barrierefreies Bauen - zügig vom Innenministerium als Vorbild für die Kommunen entworfen wird.
Ich danke der Frau Abgeordneten Angelika Birk und erteile für die Abgeordneten des SSW der Frau Abgeordneten Anke Spoorendonk das Wort.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die erste Lesung der novellierten Landesbauordnung fand vor gut einem Jahr statt. Der Entwurf lag also lange in der Pipeline der Ausschüsse, und die Menge der abgegebenen Stellungnahmen macht deutlich, dass der Landesbauordnung ein besonderer Stellenwert zukommt. Es ist davon auszugehen, dass die Landesbauordnung zu den wenigen Ge
setzen gehört, die Lieschen Müller beziehungsweise Otto Normalverbraucher tatsächlich auch einmal zur Hand nehmen. Darum ist es gut, dass die Landesbauordnung klar und weitgehend verständlich formuliert ist, was beim Baurecht, wo Ingenieure und Juristen am Werk sind, keineswegs selbstverständlich ist.
Wir haben mit der Überarbeitung der Landesbauordnung einen großen Schritt nach vorn gemacht. Verfahren sind vereinfacht worden, Abläufe klarer und mit einer geringeren Regelungsdichte strukturiert.
Es ging dabei nicht nur um die Entrümpelung und Vereinfachung von Bauvorschriften, vielmehr ging es auch darum, den Bürger nicht als lästigen Bittsteller zu verstehen, dem möglichst enge Verbotsrahmen gesetzt werden müssen, sondern als mündigen Kunden. Dennoch sollten wir die Einwände der unteren Baubehörden ernst nehmen, die als Reaktion auf die vereinfachten Verfahren eine Zunahme der repressiven Tätigkeiten befürchten. Einige Bauherren würden in falscher Vorstellung der neuen einfachen Verfahren einfach drauf losbauen, was Nachbarschaftsklagen und Gerichtsprozesse nach sich ziehen könnte.
Niemand kann zum jetzigen Zeitpunkt gesicherte Prognosen über die Entwicklung abgeben. Daher wird sich der SSW dafür starkmachen, dass es zum Beispiel nach zwei Jahren im Innen- und Rechtsausschuss eine Evaluation des Gesetzesvollzugs gibt. Es ist dann zu klären, welche neuen Routinen sich bei Baubehörden auf der einen Seite und Bauherren mit den entsprechenden Gewerken, dem Feuerschutz und den Bauvorlageberechtigten auf der anderen Seite eingespielt haben und inwieweit sie dem entsprechen, was wir als Gesetzgeber erwartet haben.
Besonders im Hinblick auf eine wünschenswerte Entwicklung hin zum barrierefreien Bauen bin ich skeptisch, ob die rollstuhlangemessene Planung im Eigenheimneubau tatsächlich Einzug halten wird. In öffentlichen Gebäuden ist die barrierefreie Planung für Gäste und zunehmend auch für Beschäftigte mit Behinderung selbstverständlich; doch bei den Häuslebauern ist noch jede Menge Überzeugungsarbeit zu leisten, damit auch die jungen Familien eine potenziell im Alter auftretende Behinderung berücksichtigen.
Auch im Hinblick auf den flächendeckenden Einbau der Rauchmelder beziehungsweise Wasseruhren wäre ein Sachstandbericht wünschenswert. Für den Einbau von Rauchmeldern gibt es zum Beispiel eine Frist bis 2011. Es wäre sinnvoll, zu dem Zeitpunkt nachzufragen, ob tatsächlich alle Wohnungen mit einem funktionierenden Rauchmeldesystem ausgestattet sind oder ob gegebenenfalls die Vermieter die Verpflichtung einfach an die Mieter weitergegeben haben.
Wir werden der neuen Landesbauordnung zustimmen, nicht, weil wir der Meinung sind, dass alles so optimal gelöst worden ist, wie wir uns das vorstellen. Aber wir sehen schon, dass wir damit einen Schritt weitergekommen sind. Als Beitrag zur aktuellen Klimadiskussion wäre es allerdings schon wünschenswert gewesen, wenn die Landesregierung auch die Chance genutzt hätte, die Energieeinsparungsverordnung und die Landesbauordnung aus einem Guss zu gestalten. Das wäre möglich gewesen.
Diese wäre aus Sicht des SSW im Sinn einer modernen und zukunftweisenden Bauordnung wirklich wünschenswert. Das müsste im Laufe der weiteren Arbeit mit der Landesbauordnung nachgeholt werden. Vorerst sind wir allerdings einen guten Schritt vorwärtsgekommen.
Frau Präsidentin! Es zeichnet sich ab, dass allein die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Landesbauordnung stimmen wird. Deswegen lohnt es sich, noch einmal den Versuch zu machen, sich mit ihren Argumenten auseinanderzusetzen.
hier vor einiger Zeit vorgetragen, Sie seien selbst einmal Bauministerin gewesen. Ich habe keine eigene Erinnerung daran.
Ich habe mich aus folgendem Grund noch einmal zu Wort gemeldet. Alle, die sich geäußert haben, haben vor einer weiteren Standardabsenkung gewarnt und gesagt: So weit, wie ihr jetzt gegangen seid, ist genau richtig, aber bitte nicht weiter. - Es gibt niemanden, der hier anderer Meinung war. Deswegen möchte ich Sie bitten, dieses Argument noch einmal abzuwägen.
Wasserzähler erst ab 2020, Rauchmelder ab 2010. Das hat gute Gründe: Der Einbau eines Wasserzählers in eine Wohnung kostet zwischen 300 und 800 €. Wenn 300 bis 800 € pro Wohnung neben den sonstigen gestiegenen Nebenkosten auf die Mieter umgelegt werden, sind das keine „Minibeträge“, wie Sie formuliert haben, Frau Kollegin Birk, sondern das sind handfeste Kosten, über die wir sprechen müssen.
Deswegen verschieben wir dies auf drängenden Wunsch der Verbände, die das mehrfach vorgetragen haben, auf das Jahr 2020, damit hier keine unbotmäßigen Kosten und Probleme entstehen.
Ich möchte Sie bitten, dies noch einmal abzuwägen. Sie weisen selbst häufig darauf hin, dass Sie im Einvernehmen mit Verbänden und Antragstellern handeln. In diesem Punkt sind wir mit der Regierung in vollem Einklang. Sie können diesen Punkt nicht einfach beiseiteschieben.
Warum gehen wir beim Thema Rauchmelder auf 2010? - Weil von den Wohnungsbaugesellschaften große Kontingente geordert werden müssen. Die brauchen das Jahr, um sie für die Mieter möglichst kostengünstig einkaufen zu können. Die haben uns um diese Verschiebung gebeten. Ich ersuche Sie, noch einmal darüber nachzudenken, ob Sie dazu wirklich Nein sagen wollen.
Sie haben sodann vorgetragen, dass Sie mit der Anhebung der Deckenhöhe von 2,30 m auf 2,40 m nicht einverstanden sind. Abgesehen davon, dass Sie uns bis jetzt kein Argument genannt haben,