Protokoll der Sitzung vom 29.01.2009

Kunden wie Sie gerichtet waren, Geld an der Steuer vorbeigebracht hätte, ist eine Frechheit, die ich hier wirklich zurückweise. Wenn Sie solche Behauptungen aufstellen, dann belegen Sie sie bitte in Zukunft, anstatt sich hier hinzustellen und Leute zu beschimpfen, ohne einen Nachweis anzutreten. Übrigens hat sich auch Frau Simonis diesbezüglich so nicht geäußert.

(Zuruf von der SPD)

Ich füge ein Weiteres hinzu: Ich habe an der Sitzung - im Gegensatz zu Ihnen - nicht teilgenommen, aber nach meiner Kenntnis hat der Vorstandvorsitzende der HSH Nordbank ausdrücklich darauf hingewiesen, dass in den Schreiben, die Sie zitiert haben, auf die Steuerpflicht in Deutschland in jedem Punkt hingewiesen worden sei. Ich kann das gar nicht belegen, weil ich das im Gegensatz zu Ihnen gar nicht bekommen habe. Aber Sie sollten sich die Methode abgewöhnen, mit Schmutz zu werfen, weil Sie glauben, bei dem anderen bleibt was hängen. Das fällt auf den zurück, der es macht, Herr Oppositionsführer!

(Beifall bei der SPD - Wolfgang Kubicki [FDP]: Genau, Herr Dr. Stegner!)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung. Ich stelle fest, dass der Berichtsantrag Drucksache 16/2401 durch die Berichterstattung der Landesregierung seine Erledigung gefunden hat.

Im Übrigen ist beantragt worden, die Drucksachen 16/2423, 16/2425 und 16/2429 dem Wirtschaftsausschuss zu überweisen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das ist so geschehen.

Herr Kalinka ist im Saal, dann bitte ich darum, dass wir den Tagesordnungspunkt 7 a) vorziehen. Das ist die zweite Lesung des Kita-Gesetzes. Wir müssen das so schnell und früh machen, damit es veröffentlicht werden kann. Ich bitte um Verständnis.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 7 a) auf:

Zweite Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Kindertagesstättengesetzes

Gesetzentwurf der Fraktion von CDU und SPD Drucksache 16/2430

(Minister Rainer Wiegard)

Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses Drucksache 16/2441

Ich erteile dazu dem Berichterstatter des Innen- und Rechtsausschusses, Herrn Abgeordneten Werner Kalinka das Wort.

Frau Präsidentin! Der Innen- und Rechtsausschuss hat sich mit dem ihm durch Plenarbeschluss vom 28. Januar 2009 überwiesenen Gesetzentwurf zur Änderung des Kindertagesstättengesetzes gestern Mittag in einer Sitzung befasst. Der Ausschuss hatte - der Wunsch war an ihn herangetragen worden schon im Vorwege der Landtagsberatung vor dem Hintergrund der geplanten ersten und zweiten Lesung des Gesetzentwurfs in dieser heutigen Sitzung schriftliche Stellungnahmen von den kommunalen Landesverbänden und der Landeselternvertretung der Kindertageseinrichtungen in Schleswig-Holstein eingeholt. Beide Stellungnahmen lagen rechtzeitig zur Ausschusssitzung vor. Sie haben auch noch einmal zu einer sorgfältigen Erörterung geführt.

(Wolfgang Kubicki [FDP]: Wie bitte?)

- Lieber Herr Kollege, wenn man an der Sitzung nicht teilnehmen kann, kann man das nicht beurteilen.

In der Sitzung wurde übereinstimmend der Wunsch nach einer zusätzlichen Klarstellung des Begriffs des Schuleintrittszeitpunkts im Gesetz geäußert. Die Fraktionen von CDU und SPD haben dem folgend einen vom Bildungs- und Innenministerium kurzfristig vorgelegten entsprechenden Ergänzungsvorschlag in ihren Gesetzentwurf übernommen. Wir haben dazu die Sitzung unterbrochen, um ausreichend Zeit zu haben, dies noch einmal zu prüfen, damit nicht wieder etwas passiert.

Mit den Stimmen von CDU und SPD gegen die Stimmen von FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN empfiehlt der Innen- und Rechtsausschuss heute dem Landtag die Annahme des - wie gerade vorgetragen - ergänzenden Gesetzentwurfs in der Fassung der rechten Spalte der Drucksache 16/2441. Es ist jedem freigestellt, dieses zur Hand zu nehmen, um zu wissen, worüber wir nachher abstimmen. Die Fassung der rechten Spalte der in dieser Drucksache ersichtlichen Gegenüberstellung wurde außerdem noch den üblichen rechtsförmlichen Vorgaben angepasst. Ich danke den Mitgliedern des Ausschusses für gründliche und sehr sach

liche Beratungen und bitte um Annahme des so vorliegenden Gesetzentwurfs.

Ich danke dem Herrn Berichterstatter. Es gibt eine Wortmeldung zum Bericht, wenn ich das richtig als Wortmeldung gesehen habe. Herr Kubicki, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte nur für die FDP-Fraktion feststellen, dass wir im Ausschuss und jetzt auch hier darauf hinweisen, dass nach unserer Auffassung in der Neuregelung wiederum etwas gemacht wird, was Probleme bereiten wird. Jetzt ist die Phase zwischen dem 1. August jeden Jahres und der tatsächlichen Einschulung ungeregelt.

(Holger Astrup [SPD]: Das war auch bisher so!)

Gibt es weitere Wortmeldungen zum Bericht? - Ja, Herr Abgeordneter Kalinka, noch einmal zum Bericht. Ich darf darauf hinweisen, dass wir uns noch bei den Wortmeldungen zum Bericht befinden.

Herr Oppositionsführer, genau dieses Problem ist im Ausschuss angesprochen worden, auch von Ihrem Fraktionskollegen, Herrn Dr. Garg. Es ist zur Zufriedenheit im Ausschuss beantwortet und erörtert worden.

(Wolfgang Kubicki [FDP]: Dass die Eltern zahlen müssen?)

- Herr Kollege, Sie können doch nicht darauf warten, dass wir im Ausschuss auch in Anwesenheit Ihrer Fraktion darüber sprechen und es vernünftig und zufriedenstellend beantwortet wird - ob man unterschiedlicher Ansicht ist, ist eine andere Frage -, und nachher sagen, es sei nicht erörtert worden. Es ist erörtert worden!

Gibt es weitere Wortmeldungen zum Bericht? - Das ist nicht der Fall. Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Dann lasse ich über den Gesetzentwurf Drucksache 16/2430 in der vom Ausschuss empfohlenen und hier vorgetragenen Fassung abstimmen. Wer zustimmen will, den bitte ich um das

(Vizepräsidentin Ingrid Franzen)

Handzeichen. - Gegenprobe! - Damit ist der Gesetzentwurf mit den Stimmen von CDU, SPD und SSW gegen die Stimmen von FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der empfohlenen Fassung angenommen worden.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 17 auf:

Allgemeine Situation der Sparkassen in Schleswig-Holstein

Antrag der Fraktionen von CDU und SPD Drucksache 16/2391

Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall.

Mit diesem Antrag wird ein mündlicher Bericht zu dieser Tagung erbeten. Ich bitte Sie um Ihr Handzeichen, wenn Sie diesen Bericht hören wollen. Das ist teilweise, aber mehrheitlich der Fall. Somit darf ich Ihnen, Herr Innenminister Hay, das Wort erteilen.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die weltweite Finanzkrise und ihre verheerenden Auswirkungen, die wir schon bei einem vorangegangenen Tagesordnungspunkt diskutiert haben, beherrschen immer noch die Schlagzeilen nicht nur der Wirtschaftspresse. Das Vertrauen zwischen den Banken ist verloren gegangen. Davon ist natürlich auch die Kreditwirtschaft in Deutschland nicht ausgenommen. Inzwischen hat sich die Finanzkrise auch deutlich spürbar auf die Realwirtschaft ausgewirkt.

Die Lage auf den internationalen Finanzmärkten ist eine große Belastung für unsere Volkswirtschaft. Das Kreditgeschäft kam teilweise zum Erliegen, zugleich müssen etliche Anlagen in ihrem Wert neu bewertet werden.

Mit dem Gesetz zur Stabilisierung des Finanzmarktes wurden vom Bund und von den Ländern entschlossen schnell stabilisierende Maßnahmen eingeleitet. Sie können den Handel zwischen den Banken beleben, die Einlagen der privaten Sparer sichern und den Banken eine Neuausrichtung ermöglichen.

In dieser Situation werden die Sparkassen in Deutschland immer wieder als Stabilitätsfaktor bezeichnet. Ihr konservatives Geschäftsmodell mit der Konzentration auf private Kunden und auf die mittelständische Wirtschaft, ihre öffentliche Rechtsform und ihre Bindung an die Kommunen

haben sich bewährt und werden sich bewähren. Die Sparkassen sind eben Kreditinstitute besonderer Art. Für sie ist Verantwortung für Gesellschaft und Region keine bloße Werbeformel, sondern real unterlegt.

Fast alle Sparkassen richten ihre Geschäftspolitik nicht an den kurzfristigen Opportunitäten der Gewinnmaximierung aus. Daher ist die in den Sparkassengesetzen enthaltene Gemeinwohlorientierung auch nicht überholt. Im Gegenteil, sie ist aktueller denn je.

(Beifall bei der SPD - Günter Neugebauer [SPD]: Sehr richtig!)

Die in dem öffentlich-rechtlichen Status der Sparkassen angelegte Interessenidentität zwischen mittelständischer Wirtschaft, Kommunen und Sparkassen ist ein entscheidender Vorteil für die ökonomischen und sozialen Entwicklungsmöglichkeiten von Regionen. Das belegen folgende Daten nachdrücklich.

In Schleswig-Holstein sind 1,3 Millionen Menschen, das heißt jeder zweite Bürger, Kunden einer Sparkasse. Für fünf von zehn Unternehmen in Schleswig-Holstein ist die Sparkasse Hausbank.

Die Landesregierung sieht daher ihre Verpflichtung darin, alle Voraussetzungen zu schaffen, damit die Sparkassen ihren öffentlichen Auftrag auch in Zukunft vollumfänglich erfüllen können. Aber auch die Sparkassen müssen ihrer Verantwortung gerecht werden.

(Beifall bei SPD und CDU)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, nach den Angaben des Sparkassen- und Giroverbandes in Schleswig-Holstein stellt sich die aktuelle Ertragsund Vermögenslage der Sparkassen wie folgt dar: Nach den vorläufigen Zahlen des SGV für 2008 wird für die Gesamtheit unserer 15 Sparkassen ein geringerer Betriebsgewinn vor Bewertung von 0,7 % der Durchschnittsbilanzsumme gegenüber 0,87 % im Vorjahr erwartet. Die Vergleichszahlen aller Regionalverbände im Bundesgebiet liegen mit 0,8 % beziehungsweise 0,9 % für 2007 darüber. Der für die Ertragslage besonders wichtige Zinsüberschuss ist insbesondere aufgrund höherer Zinsaufwendungen weiter rückläufig. Gleiches gilt für den Provisionsüberschuss.

Bei nahezu unverändertem Verwaltungsaufwand, das heißt Personal- und Sachaufwand, gab es höhere Wertpapierabschreibungen aufgrund der allgemeinen Kapitalmarktentwicklung. Gestiegene Abschreibungen auf Wertpapiere konnten allerdings

(Vizepräsidentin Ingrid Franzen)

zu großen Teilen durch niedrigere Risikoaufwendungen im Kreditgeschäft kompensiert werden. Im Verhältnis zur Durchschnittsbilanzsumme entspricht der Bewertungsaufwand den Ergebnissen auf Bundesebene.

Bei dem, was ich dargestellt habe, sind die Auswirkungen der Beteiligung des Sparkassen- und Giroverbandes an der HSH Nordbank nicht berücksichtigt. Es ist darauf hinzuweisen, dass der Kurs der HSH Nordbank in der Vergangenheit von den Vertretern des Sparkassen- und Giroverbandes mitgetragen wurde. Auch die Ausstattung der Sparkassen mit Eigenkapital wird vom Sparkassen- und Giroverband als solide bezeichnet.

Diese Angaben machen insgesamt deutlich, dass das Geschäftsmodell der Sparkassen nach wie vor zukunftsfähig ist. Zu einer nüchternen Analyse der Situation der Sparkassen gehört es aber auch, dass aufgrund der Entwicklung im Bereich der Realwirtschaft und aufgrund des starken Engagements der Sparkassen bei der Finanzierung unserer mittelständischen Wirtschaft in diesem Jahr mit einem erhöhten Einzelwertberichtigungsbedarf bei Krediten an Firmenkunden gerechnet werden muss. Auch vor diesem Hintergrund ergibt sich für die Sparkassen aus der Krise der HSH Nordbank eine besondere Problematik. Bei einem Anteil über 14 % an der HSH Nordbank spüren dann natürlich auch die Sparkassen die dramatischen Auswirkungen der Finanzkrise und müssen sich entsprechend darauf einstellen und Konsequenzen für ihre Geschäftspolitik ziehen.