Die Erhöhung der Kapitalzufuhr der Sparkassen und ihre erfolgreiche Geschäftstätigkeit sind umfassende Herausforderungen, für deren Sicherung wir gerade bei der schlechten Bilanz der HSH Nordbank konstruktive Lösungen finden müssen. Mit der Finanzkrise ist die HSH Nordbank endgültig zum Belastungsthema für die Sparkassen geworden. Bei dem vorhergesagten Jahresfehlbetrag der HSH Nordbank sind erhebliche Bilanzverluste zu erwarten, die direkten Einfluss auf das Eigenkapital und die Kreditvergabe der Sparkassen und damit auch auf die regionale Wirtschaft unseres Landes haben.
Wir unterstützen daher den angekündigten Rettungsschirm zur Übernahme der Garantieverpflichtung. Dass der Rettungsschirm nicht im Galopp durch die Instanzen geprügelt werden kann, ist klar. Trotzdem plädieren wir für eine zügige und europarechtskonforme Bearbeitung und Realisierung des Rettungsschirms, sodass nicht der Eindruck einer versteckten Beihilfe entsteht. Wenn sich gegen alle Erwartungen herausstellt, dass dieser Schirm nicht über die Sparkassen des Landes aufgespannt werden kann, ist der Kauf der Sparkassenanteile durch das Land durchaus eine Lösung, die wir nicht von vornherein ausschließen sollten.
Die Schwierigkeiten sind bekannt. Das HSH-Problem der Sparkassen wäre mit dem Rettungsschirm erst einmal gelöst. Die Probleme zwischen dem Land Schleswig-Holstein und der HSH Nordbank jedoch noch lange nicht. Zu schwerwiegend haben sich das Verhalten und die Geschäftspolitik der HSH Nordbank auf die Wahrnehmung der Bank in der Öffentlichkeit ausgewirkt, als dass eine eventuelle Übernahme der 14,82 % Sparkassenanteile zu Jubel führen würde.
Ich sage noch einmal, dass uns bewusst ist, dass dies sehr schwierig sein wird. Man sollte es aber zumindest im Auge behalten.
Aus unserer Sicht hat die HSH Nordbank in der Art und Weise, wie sie bisher die Krise gemanaged hat, ihre gesellschaftliche Verantwortung als öffentliche Bank nicht ausreichend erkannt und wahrgenommen.
Grundsätzlich steht der SSW dazu, dass wir die HSH Nordbank mit ihrem Sachverstand weiterhin als wichtige Säule der Wirtschaftspolitik unseres Landes brauchen. Langfristig müssen wir uns jedoch alle mit der Frage auseinandersetzen, ob sich das Land Schleswig-Holstein weiterhin für eine Bank einsetzen sollte, die primär auf dem globalen Markt tätig ist, oder ob es nicht eher Aufgabe des Landes und der Kommunen ist, sich für die öffentlich-rechtlich handelnden Sparkassen und damit unsere regionale Wirtschaft einzusetzen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das geschieht aber nicht, wenn daran gedacht wird, das Sparkassengesetz zu ändern. Die spannende Frage bleibt also: Was bewegt die Große Koalition dazu, jetzt darüber zu diskutieren, weshalb man ein Sparkassengesetz ändern soll, das aus Sicht der Sparkassen nicht geändert werden sollte?
Ich danke, Frau Abgeordneter Spoorendonk. Bevor ich zur Worterteilung nach § 56 Abs. 4 der Geschäftsordnung komme, begrüßen Sie bitte mit mir auf der Tribüne den Präsidenten des Roten Kreuzes
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn die Lage nicht so ernst wäre, dann könnte man das, was die Opposition hier heute Morgen geboten hat, als witzig bezeichnen. Sie kritisieren unsere Lösungsvorschläge. Gleichzeitig werfen Sie uns vor, dass wir damit nicht schneller fertig werden. Wir haben Lösungsvorschläge vorgetragen, die Sie selbst zitiert haben. Sie werfen uns vor, dass wir damit nicht fertig werden.
- Ich komme noch dazu. Bei Ihren eigenen Vorschlägen stellen Sie nicht die Frage nach der Rechtmäßigkeit und danach, ob das rechtlich umsetzbar ist.
(Monika Heinold [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN]: Ich habe doch gesagt, das geht nur, wenn es rechtlich möglich ist!)
- Ja, das ist die gleiche rechtliche Situation, die auch wir zu prüfen haben. Sie stellen sich aber hin und machen Vorschläge, gehen aber mit keinem Wort darauf ein, wie das rechtlich zu beurteilen ist. Ich komme noch zu Ihnen. Dankenswerterweise erhalte ich jetzt mehr Redezeit.
Können Sie uns jetzt endlich verraten, was in dem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes steht, das Sie in Auftrag gegeben haben?
Wir haben Ihre Redezeit angehalten. Wir halten sie so lange an, bis Sie diese Frage beantwortet haben. Dann geht es weiter.
Neue Geschäftsordnungsregeln! - Ich kann Ihnen das gern beantworten. Der Wissenschaftliche Dienst hat uns mitgeteilt, dass die Ausweisung von Stammkapital und die Beteiligung im öffentlichen Bereich EU-rechtlich unbedenklich ist. Das habe ich vorhin vorgetragen. Von den Koalitionsfraktionen ist überhaupt nicht von Privatisierung die Rede gewesen.
Es ging darum, zu sagen, wir schaffen im öffentlich-rechtlichen Sparkassensektor Beteiligungsmöglichkeiten. Wir machen das für die Hamburger Sparkasse nur dann, wenn sie von der EU-Kommission als öffentlich anerkannt wird. Das war die klare Aussage. Frau Kollegin Heinold, ich kann nach oben in mein Büro gehen. Dort nehme ich ein Stück Papier und schreibe darauf: Gesetzentwurf. Darunter schreibe ich Koch und Heinold. Schon haben wir einen gemeinsamen Gesetzentwurf.
Es ist nett, wenn Sie sich auf interne Arbeitspapiere beziehen, die ein halbes Jahr alt sind. Die Krönung von all dem ist, dass Sie einen eigenen Vorschlag machen und diesen mit dem tollen Wort „Put-Option“ überschreiben. Heute Morgen haben Sie sich ausschweifend über die Auswüchse des Kapitalmarktes ereifert. Jetzt sagen Sie, wir machen eine Put-Option, dann haben wir kein Problem. Was ist eine Put-Option anderes als eine Garantieerklärung? - Das ist genau das gleiche wirtschaftliche Instrument!
Auch diese Put-Option können Sie nicht einfach so herüberschieben. Auch die hat einen Wert, und auch die muss von den Sparkassen bezahlt werden. Auch hier haben Sie beihilferechtliche Erklärungen. Nur weil Sie ein englisches Etikett aufdrucken, wird das nichts anderes. Das ist doch die gleiche rechtliche Situation, auch das müssten Sie prüfen.
Wir alle waren uns einig, dass wir unsere Sparkassen nicht allein stehen lassen wollen. Wir haben vom Innenminister aber auch gehört, dass unsere 15
schleswig-holsteinische Sparkassen eine rückläufige Ertragslage zu verzeichnen haben, dass die Erträge unserer Sparkassen im Bundesvergleich unterdurchschnittlich sind, und dass das alles noch ohne die Wertberichtigung der HSH Nordbank der Fall ist. Ich glaube, es ist ein Gebot der Stunde, sich über Lösungsansätze Gedanken zu machen. Das tun wir als Regierungsfraktionen.
Das tut die Regierung auch. Wir prüfen die rechtlichen Konsequenzen sorgfältig. Deshalb wird es mit uns auch keine Privatisierung geben, denn die rechtlichen Konsequenzen wären so, dass anschließend alle Sparkassen komplett in privater Hand sein könnten. Das wollen wir nicht.
Meine Redezeit ist gleich abgelaufen. Wenn Sie eh nicht mehr zuhören, dann höre ich einfach auf. - Ich wünsche allen einen guten Appetit.
Nur die Redezeit ist abgelaufen, Herr Abgeordneter. Zu einem weiteren Kurzbeitrag nach § 56 Abs. 4 der Geschäftsordnung erteile ich Herrn Oppositionsführer Wolfgang Kubicki das Wort.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das ist ein bisschen verkehrte Welt. Die regierungstragenden Fraktionen fordern von der Landesregierung einen Bericht darüber an, wie sie sich das mit den Sparkassen Schleswig-Holsteins vorstellt. Daraufhin sagt der Minister, wir machen das, wenn wir valide Zahlen haben, die er noch nicht hat. Dann gibt es einen Fight des Kollegen Koch gegen Vorschläge der Opposition, die gar nicht auf der Tagesordnung standen. Ich finde es sehr bemerkenswert, wie viel Zeit er sich genommen hat, um sich damit auseinanderzusetzen. Ich möchte sagen: Das, was vom SSW und von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gesagt wurde, ist zumindest in sich selbst konsistent und konsequent. Es entspricht nicht ganz meiner Auffassung, aber es ist konsistent und konsequent. Das, was die beiden regierungstragenden Fraktionen uns gerade geliefert haben, ist das Gegenteil von konsistent und konsequent.
Ich weiß aber, dass wir nur über ein Non-Paper diskutieren, das Non-Unterschriften trägt und das zwischen den Beteiligten non-verhandelt worden ist. Es wird wahrscheinlich nie das Licht der weiteren Diskussion erblicken. Ich möchte nur auf zwei Punkte hinweisen, weil ich bedauerlicherweise vorhin aufgrund der Erteilung von Rechtsrat nicht mehr dazu gekommen bin. Ich will sagen, dass meine Fraktion selbstverständlich als Second-best-Lösung dem Beitritt der Haspa zum schleswig-holsteinischen Sparkassenmarkt zustimmen wird. Ich sage das deshalb, weil wir uns rechtlich sicher sind. Das ist eine Second-best-Lösung. Wir sind uns nämlich definitiv sicher, dass dies der Einstieg in die weitere Öffnung des Sparkassenwesens in Schleswig-Holstein sein wird.
Ich will versuchen, Ihnen das an einem kurzen Beispiel zu erläutern. Stellen Sie sich einmal vor, der Bundesfinanzminister kommt wirklich zusammen mit der CDU auf die Idee, die HRE, die Hypo-RealEstate, zu verstaatlichen oder eine Mehrheitsbeteiligung der Commerzbank zu gewinnen. Stellen Sie sich vor, er sagt: Mensch, die öffentliche Hand ist mit Mehrheit beteiligt, sie gehört auch zur Sparkassenfamilie. Wir haben dann demnächst die Möglichkeit der Beteiligung der Commerzbank und der HRE an den Sparkassen. Das ist der Weg, den Sie beschreiten werden. Selbstverständlich, die Sparkassenfamilie!
Um es noch einmal zu sagen: Das gilt abgesehen davon, dass der Sparkassen- und Giroverband auf Bundesebene keine gesetzliche Grundlage hat. Vielmehr ist er eine Vereinigung aufgrund des Zusammenschlusses der Verbände.
Ich komme weiterhin zu der Sache mit der Garantieerklärung. Irgendwie scheinen Sie alle nicht richtig im Film zu sein. Die Garantieerklärung führt nur dann dazu, dass Sie heute keine Abschreibungen vornehmen müssen, wenn Sie bereits definieren, was Sie im Jahr 2013 machen werden. Das heißt, Sie müssen in der Garantieerklärung erklären: Im Jahr 2013 werden wir als Land SchleswigHolstein den Differenzbetrag zwischen dem Nominalwert und dem dann festzustellenden Wert ausgleichen. Ansonsten muss jeder Prüfer bereits heute eine Einschätzung darüber abgeben, was die Anteile im Jahr 2013 wert sein werden, und eine entsprechende Bilanzberichtigung vornehmen. Herr Minister Wiegard, ich weiß nicht, ob Sie das verstehen. Lassen Sie sich das von einem Wirtschaftsprüfer erklären. Das muss passieren.