aufzeigt. Insgesamt kann man sagen, dass der inländische Küstentourismus eher ein positives Bild darstellt und dass es da keinen Dissens gibt.
Als Letztes möchte ich die Personalstärke bei den Wasserbauwerkern ansprechen. Die Anzahl der Wasserbauwerker hat sich in den letzten 20 Jahren drastisch verringert. Wir brauchen in Zukunft gut ausgebildete und reichlich Wasserbauwerker, ganz besonders auf den Inseln und Halligen. Sie werden benötigt, um die anfallenden Arbeiten an der Küste auszuführen. Insbesondere auch in Katastrophenfällen brauchen wir gut ausgebildete Wasserwerker auf den Inseln und Halligen. Hier darf es auch keine Wiederbesetzungssperre geben, Herr Minister;
denn sonst können wir uns ausrechnen, wann wir keine Wasserbauwerker mehr auf den Halligen und Inseln haben. Wir brauchen auch die gut ausgebildeten Wasserbauwerker, um andere Leute, die vor Ort sind, ob das die Feuerwehr ist oder die privaten Menschen, die uns helfen, fachlich gut anzuleiten.
Ich fasse zusammen: Auch im Küstenschutz ist Schleswig-Holstein gut aufgestellt. Festzuhalten bleibt, dass wir bei der Landesregierung in Sachen Küstenschutz in besten Händen sind. Hier wird hervorragende Arbeit geleistet, insbesondere auch in der Verwaltung, im Ministerium, aber auch vor Ort bei unserem LKN in Husum. Das ist die Verwaltung, die unser Vertrauen an der Westküste in vollem Umfang genießt.
Dennoch sind Anstrengungen auch weiterhin erforderlich, um den Herausforderungen des Klimawandels frühzeitig zu begegnen. Auf diesem Weg ist die vorliegende Antwort nur ein Mosaikstein. Ich freue mich auf die Diskussion im Umwelt- und Agrarausschuss.
Ich danke dem Herrn Abgeordneten Jürgen Feddersen und erteile das Wort für die FDP-Fraktion dem Herrn Abgeordneten Günter Hildebrand.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal gebührt auch der Dank meiner Fraktion den Mitarbeitern des Umweltministeriums für den Bericht, der selbst für eine zehnminütige Debatte hier im Landtag zu umfangreich ist, aber
Ich möchte die inhaltliche Debatte mit einem Zitat aus der Debatte über den Generalplan Küstenschutz aus dem Jahre 2001 beginnen. Seinerzeit führte der von mir sehr geschätzte ehemalige Kollege, der SPD-Abgeordnete Malerius, Folgendes aus:
„Küstenschutz ist Ausdruck eines historisch gewachsenen und berechtigten Wunsches der Küstenbevölkerung, Leben und Eigentum vor Überflutungen und Landverlusten zu schützen. Der Küstenschutz muss somit Vorrang vor anderen Interessen und somit oberste Priorität haben.“
Wie bedeutend der Küstenschutz in Schleswig-Holstein ist, können wir auch noch an folgenden Zahlen feststellen; teilweise sind sie schon genannt worden. Die Küstenlänge in Schleswig-Holstein beträgt 1.190 km. Davon gehören 637 km zur Ostküste einschließlich der Schlei und 553 km zur Westküste einschließlich der Tide-Elbe. 431 km der Küstenlinie werden durch Landesschutzdeiche geschützt, 96 km werden durch Regionaldeiche geschützt. In Schleswig-Holstein sind nach Angaben im Bericht 292.000 Menschen und 38 Milliarden € an Sachwerten vor Sturmfluten geschützt. Interessant ist, dass im Generalplan Küstenschutz noch 344.000 Menschen und circa 46 Milliarden € als gefährdet in potenziellen Überflutungsräumen angegeben wurden. Ob hier Veränderungen in der Definition der Überflutungsräume vorgenommen wurden, wird noch zu erörtern sein. Der demografische Wandel allein kann ja diese Zahlen nicht begründen.
Wenn wir heute über die Große Anfrage der Fraktion der SPD zur Bilanz und Zukunft des Küstenschutzes in Schleswig-Holstein an Nord- und Ostsee reden, dann müssen wir genau diese Debatte vor den im Jahre 2001 im Generalplan Küstenschutz beschlossenen Zielen führen. Dabei stellen sich aus Sicht meiner Fraktion folgende Fragen, die insbesondere zu behandeln sind:
Zweitens. Sind die Maßnahmen insbesondere bei der Deichverstärkung ausreichend gewesen, um die Ziele des Generalplans zu erfüllen?
Insbesondere Drittens. Sind vor dem Hintergrund des Klimawandels gegebenenfalls neue Ziele zu definieren?
Nebenbei sollten wir auch den Küstenschutz an der Elbe nicht vergessen, insbesondere nach den Ergebnissen und Ereignissen der Elbeflut im Jahr 2002.
Zur Umsetzung des Generalplans Küstenschutz ist Folgendes festzuhalten: Es sind seit 2001 circa 38 km an prioritär zu verstärkenden Landesdeichen verstärkt worden. Diese liegen insbesondere an der Nordseeküste und im Bereich der Tideelbe. Nimmt man im Vergleich die im Generalplan aufgeführten prioritär zu verstärkenden Landesdeiche an Nordund Ostsee, dann stellt man fest, dass dort bereits 2001 insgesamt 103 km Deiche als zu verstärken eingestuft wurden. Nimmt man dann noch hinzu, dass sich von den nur 38 Deichkilometern, die in den letzten acht Jahren verstärkt worden sind, bereits 2001 gut 20 km im Bau befanden, dann können wir heute nicht gerade von einer sehr erfolgreichen Bilanz sprechen. Es gibt hier also noch genug zu tun.
Leider findet sich im Bericht der Landesregierung fast keine Aussage zum Zustand der Mitteldeiche. Kollege Feddersen hat dieses Thema eben auch angesprochen. Auch sie haben als sogenannte zweite Deichlinie eine nicht zu unterschätzende Bedeutung für den Hochwasserschutz. Sie dienen im Fall der Zerstörung eines Landesschutzdeiches als Hindernis vor weiteren Überschwemmungen. Sie können als Flucht- und Materialwege im Falle einer Überschwemmung genutzt werden. Es ist noch nie eine zweite Deichlinie gebrochen.
Bereits im Generalplan Küstenschutz von 2001 wurde auf die Bedeutung dieser Deichlinie ausdrücklich hingewiesen. Die Gesamtlänge dieser Deichlinie beträgt an der Westküste immerhin circa 600 km. Da sie im Bericht quasi keine Erwähnung finden, müssen wir im Ausschuss klären, inwieweit hier Maßnahmen zur Unterhaltung erforderlich sind oder ob diese Deiche entgegen den Aussagen aus dem Generalplan seitdem sich selbst überlassen wurden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, eine zentrale Frage auch für die notwendigen Bemessungen der künftigen Deichhöhe ist natürlich die Frage, wie sich die Höhe des Meeresspiegels in den nächsten Jahren vor dem Hintergrund des Klimawandels und der tektonischen Landsenkung in Schleswig-Holstein entwickeln wird. Insgesamt kommt der Bericht zu dem Ergebnis, dass bis zum Jahr 2100 ein
Anstieg des Meeresspiegels zwischen 18 und 59 cm eintreten wird bei einer gleichzeitigen Landsenkung von 10 cm. Das Potsdamer Institut für Klimaforschung hat zwar in einer Pressemitteilung einen möglichen Anstieg der Meeresspiegel im Nord- und Ostseeraum von 2 m prognostiziert. Diese Auffassung hat sich aber weder im Klimabericht des Intergovernmental Panel on Climate Change wiedergefunden, noch wird sie von der Landesregierung unterstützt.
Die Landesregierung bewertet diese Aussage vielmehr als „Alarmsignal eines besorgten Akademikers ohne wissenschaftliche Untermauerung“.
Das wird in Potsdam sicherlich nicht so gern gehört. Möglicherweise lohnt sich aber doch die Nachfrage, wie denn das Potsdamer Institut zu diesem Wert gelangt ist, weil er den Küstenschutz vor ganz neue Herausforderungen stellen würde.
Insgesamt sind die von der Landesregierung übernommenen Prognosen zum Anstieg des Meeresspiegels noch im Mittel des bereits im Generalplan Küstenschutz veranschlagten Klimazuschlages bei der Deichverstärkung von 50 cm an der Westküste. Auch wir als FDP-Fraktion sehen zumindest derzeit noch keinen akuten Handlungsbedarf, von diesen Werten abzugehen. Ich gebe aber zu, dass sich dies auch ändern kann. Wer kann heute schon genaue Prognosen erstellen?
Durch die im Generalplan festgeschriebenen regelmäßigen Überprüfungen der Deichsicherheit, die etwa alle zehn Jahre stattfinden sollen, kann sich schon bald ein anderes Bild ergeben und neuer Handlungsbedarf vorliegen.
Ich möchte noch auf eine weitere Problematik eingehen, die insbesondere im Zuge des großen Elbehochwassers von 2002 relevant war, aber auch nach den Deichverstärkungen, insbesondere auf niedersächsischer Seite gegenüber von Lauenburg, relevant ist. In Lauenburg wird der Hochwasserschutz anhand des derzeitigen amtlichen Bemessungswasserstandes von 9,40 m über Normalnull gewährleistet. Durch die Deichverstärkung auf niedersächsischer Seite - nach dem 2002-Hochwasser sind dort die Deiche auf eine Höhe von 10,7 m über Normalnull verstärkt worden, das heißt 1,30 m mehr als auf der Nordseite der Elbe.
Dies führt bei einem entsprechenden Hochwasser zu der Situation, dass, sobald der Bemessungswasserstand auf Lauenburger Seite überschritten ist, das Elbewasser einseitig auf der schleswig-holstei
nischen Seite überläuft und die Deicherhöhung in Niedersachsen den Druck im Falle eines entsprechenden Hochwassers auf unserer Seite noch erhöht.
Wir haben als FDP-Fraktion bereits 1997 - und dann immer wieder - die unterschiedlichen Deichhöhen auf niedersächsischer und schleswig-holsteinischer Seite problematisiert. Wir werden im Rahmen der Ausschussberatung über die Antwort auf die Große Anfrage auch zu dieser Problematik einen Sachstandsbericht der Regierung abfordern und ein größeres Engagement des Landes diskutieren müssen.
Ebenso ist für uns das Problem der Bewohner in den Borghorster Elbwiesen bisher nicht befriedigend gelöst. Hier bleibt abzuwarten, zu welchen Ergebnissen das Planfeststellungsverfahren letztlich kommt.
Ich komme noch einmal auf das Zitat unseres ehemaligen Kollegen Malerius zurück: „Leben und Eigentum müssen vor Überflutung und Landverlusten geschützt werden. Küstenschutz hat seinen Vorrang vor anderen Interessen und somit oberste Priorität.“
Das gilt auch an Flüssen und Binnengewässern. Wir haben also insgesamt noch eine Menge im Ausschuss zu beraten.
Ich danke Herrn Abgeordneten Hildebrand und erteile für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Herrn Abgeordneten Detlef Matthiessen das Wort.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich danke den Experten im Umweltministerium für die umfassende und aussagekräftige Beantwortung der Großen Anfrage der SPD.
Küstenschutz - so hat einmal Professor Graßl, der ehemalige Leiter des Hamburger Max-Planck-Instituts für Meteorologie, ausgeführt - ist ein finanzieller Solidarakt. Es fließt - das hat der Minister in seiner Rede noch einmal deutlich gemacht - sehr viel Geld für den Küstenschutz nach Schleswig-Holstein. Professor Graßl stellt die Frage, wie lange angesichts der Gefahren, die sich durch den Klimawandel ergeben, dieser Solidarpakt halten werde.
Klimaveränderung und Küstenschutz sind in unserem Land zwischen den Meeren Themen von existenzieller Wichtigkeit. Prognosen, was in den kommenden Jahren auf uns und viel mehr noch auf die nachfolgenden Generationen zukommt, sind dabei nicht einfach.
Verschiedenste Prognosen und Szenarien werden vor allem im Hinblick auf ihre Eintrittswahrscheinlichkeit und mögliche Zeitspannen diskutiert. Es gibt zwei wesentliche Arbeiten - das wurde schon erwähnt - die eine vom IPCC, vom Intergovernmental Panel on Climate Change, der UN-Umweltorganisation im Weltklimarat. Sie prognostiziert einen Meeresspiegelanstieg von 9 bis 88 cm zur nächsten Jahrhundertwende, 2100. Das Potsdamer Institut für Klimafolgenforschung geht in einer jüngeren Studie davon aus, dass der Meeresspiegel in diesem Zeitraum um 50 bis 140 cm steigen wird.