Protokoll der Sitzung vom 26.03.2009

Mit der Antwort auf die Große Anfrage haben wir jetzt diese gewünschte Bestandsaufnahme. Sie hat - Herr Minister, das gebe ich zu - alle Beteiligten mit zusätzlicher Arbeit belastet. Für deren Bewältigung möchte ich ausdrücklich Ihrem Haus und den

(Minister Uwe Döring)

Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften danken.

(Beifall)

Aber so ist das nun einmal mit der Ermittlung von Daten.

Wir haben jetzt ohne Frage eine Fülle von Informationen, die - wie ich finde - eine gute Grundlage bieten, um in einen konstruktiven Dialog über die Stärkung der Justiz einzusteigen.

Herr Minister, was jedoch bei allem statistischen Material nicht vorliegt, ist eine Antwort auf die Frage, wie sich die Landesregierung künftig die Selbstverwaltung der Justiz - verbunden mit ihrer Stärkung - vorstellt. Diese Frage ist auf den 91 Seiten Text plus Anlagen schlicht offen geblieben. Dabei mag es nur eine Stilfrage sein, dass die Vorbemerkung des Fragestellers - sozusagen unsere Absichtserklärung - nicht in die Antwort der Landesregierung aufgenommen worden ist.

Es ist aber keine bloße Stilfrage, konkrete Fragen, wie wir sie im letzten Abschnitt gestellt haben, nicht zu beantworten und stattdessen auf unbestimmte Projektstrukturen zu verweisen. Unsere Landesverfassung formuliert das sehr eindeutig: Nach Artikel 23 Landesverfassung haben die Landesregierung oder ihre Mitglieder parlamentarische Anfragen „nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten“. Ich betone ausdrücklich: vollständig.

Gleichwohl finden sich keinerlei substantiierte Ausführungen beispielsweise zu der Frage, ob die Landesregierung plant, auch die Staatsanwaltschaften in ihre Überlegungen zur Selbstverwaltung der Justiz einzubeziehen. Dabei werden die bisherigen Überlegungen aus dem Ministerium, die Verwaltung der Gerichte und Staatsanwaltschaften voneinander zu trennen, bereits in Fachkreisen sehr kritisch diskutiert. Insbesondere die Staatsanwaltschaften sind durch diese Abkoppelungspläne - wie ich finde: zu Recht - stark beunruhigt. Hier wird das Ministerium ohne Frage nachliefern und inhaltlich nachbessern müssen. Dafür sind Ausschussberatungen ja da, Herr Minister. Auch wenn in dieser Legislaturperiode möglicherweise der Fachbereich Justiz im Ministerium, Justiz, Arbeit und Europa nicht das besondere Steckenpferd des Ministers ist.

In der Großen Anfrage wird gleich mehrfach darauf hingewiesen, dass insbesondere in Fragen zur Belastung und Personalbedarfsrechnung in den Bereichen der ordentlichen Gerichtsbarkeit und der Staatsanwaltschaften ein direkter Vergleich der Er

gebnisse bis zum Jahr 2004 und ab 2005 in Folge der Einführung von PEBB§Y nicht möglich ist.

Ein Ergebnis wird gleichwohl deutlich: Zwar ist die Justiz in Schleswig-Holstein im Bundesvergleich vergleichsweise gut aufgestellt - ich wiederhole: ich weiß, wovon ich rede; ich bin in Deutschland viel unterwegs -, aber die Belastungsgrenze bei den Gerichten und den Staatsanwaltschaften, und zwar sowohl im richterlichen und im staatsanwaltschaftlichen Bereich, als auch in den nachgeordneten Bereichen, ist erreicht und kann nicht weiter strapaziert werden.

Lassen Sie mich das nur an einigen Punkten klar machen, angefangen mit der Arbeitsbelastung bei den Gerichten: Bereits die Statistik spricht hier und zwar unabhängig davon, ob vor oder nach PEBB§Y gezählt wurde - eine deutliche Sprache. Das Maß ist voll, und wer die Qualität der gegenwärtigen Rechtsprechung halten will, kann sich keine weiteren Einsparungen leisten. Ich bin sicher, dass das Bekenntnis dieses Hauses insgesamt, die Leistungsfähigkeit der Justiz aufrechtzuerhalten, auch über diesen Tag hinaus halten wird.

Berücksichtigt man darüber hinaus auch noch Kriterien außerhalb der auf Eingänge und Erledigungen fixierten Statistik, wird das Bild noch diffiziler. Das fängt bei der gesellschaftlichen und von der Politik gewollten Entwicklung nach mehr Gleichberichtigung an. Hier bitte ich insbesondere die Kolleginnen und Kollegen von den Sozialdemokraten, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und des SSW, doch noch einmal deutlicher hinzuschauen und hinzuhören. Im jüngsten Bericht zur Frauenpolitik haben wir das gerade diskutiert - ziemlich theoretisch, wenn ich das hinzufügen darf -: Heutzutage ist es in der Justiz durchaus üblich, dass sowohl Männer als auch Frauen in Erziehungsurlaub gehen oder einer Teilzeitbeschäftigung nachgehen. Das finden wir gut. Und grundsätzlich würde das auch jeder begrüßen. Nur die praktische Ausgestaltung, die sich aus den damit verbundenen Personalfragen ergibt, erstickt diese anfängliche Begeisterung oftmals bereits im Keim. Einer geht, und die anderen machen seine Arbeit, so sieht die traurige Wirklichkeit auch in Kreisen der Justiz aus.

Die Frage ist deshalb: Wie unterstützen wir eine Entwicklung, die mehr Familie nicht zwangsläufig mit noch mehr Arbeit für den Einzelnen verknüpft? Wie ermöglichen wir es, dass ein Vater die ihm zustehende zweimonatige Elternzeit nehmen kann, ohne dass eine Kollegin oder ein Kollege diese Arbeit über ihr oder sein bereits volles Pensum hinaus übernehmen muss? Wie besetzen wir die Ge

(Wolfgang Kubicki)

schäftsstellen vor- und vor allem nachmittags, wenn sich die Teilzeitbeschäftigten infolge der Kinderbetreuungszeiten auf die Vormittagsstunden beschränken müssen? Welche Möglichkeiten für eine richterliche Tätigkeit in Teilzeit bieten wir an, obwohl bekannt ist, dass beispielsweise ein Prozess im Strafbereich angesichts seiner Komplexität in Teilzeit oftmals nicht zu bewältigen ist? Ich erinnere daran, dass ein Prozess in Mecklenburg-Vorpommern, der kurz vor der Eröffnung stand, kurzfristig geplatzt ist, verschoben werden musste, weil der Vorsitzende Richter in den Vaterschaftsurlaub gegangen ist.

Das alles sind keine Fragen, die wir infolge Justiz 2010 den Gerichten überlassen können, zumal Personalfragen weiter im Ministerium entschieden werden sollen. Hier sind vor allem wir als Gesetzgeber des Haushaltes gefragt, der aktuell keine Spielräume zugunsten einer modernen Familienpolitik zulässt.

Gefragt sind wir aber auch als Gesetzgeber. Mehr denn je ist es en vogue, nicht nur immer neuen Forderungen nach mehr Gesetzen, differenzierteren Regelungen und staatlichen Eingriffsbefugnissen nachzukommen, immer mehr werden die sich daraus ergebenden neuen Tatbestände nachlässig formuliert. Im Anschluss wird darauf vertraut, dass es die Justiz im Wege der Rechtsauslegung schon richten wird. Herr Minister, das bedeutet eine exorbitante zusätzliche Belastung der Justiz. Darauf weisen auch empirische Studien - beispielsweise aus Freiburg - mit erschreckender Deutlichkeit hin.

Oder die Tatbestände werden so offen formuliert, dass zwar gezielt mehr Raum bleibt, damit der Richter die individuellen Umstände des Einzelfalls besser berücksichtigen kann, aber die Arbeit, die damit verbunden ist, das Mehr an Zeit und Aufwand, um zu einem gerechten Ergebnis zu kommen, das bleibt in den Statistiken auf der Strecke das wird auch in PEBB§Y nicht abgebildet.

Dazu ein aktuelles Beispiel: die Unterhaltsrechtsreform. Hier hat der Gesetzgeber ganz bewusst zum Beispiel eine offene Regelung zur Unterhaltsdauer eingebaut. Das kann hoffentlich dem Einzelnen nutzen, in jedem Fall führt es zu mehr Arbeit in der Familiengerichtsbarkeit. Denn bei ihr bleibt der Schwarze Peter umfangreicher Prüfungen und Abwägungen hängen und in der Folge möglicherweise auch noch der Unmut der Verfahrensbeteiligten, weil sich Richter gehetzt fühlen und Parteien doch ungerecht behandelt fühlen.

Herr Minister, Vergleichbares gilt auch bei den Staatsanwaltschaften. Bei ihnen ist die Belastungsgrenze ebenfalls ausgeschöpft. Denn die Zahl der Ermittlungsverfahren steigt kontinuierlich an, die Verfahren werden komplizierter, der Anteil schwieriger Fälle wächst. Wenn ich mir die mittlerweile restriktivere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zur Frage der Verfahrenserledigung außerhalb von Hauptverhandlungen anschaue, dann wird auch hier die Belastung der Justiz bedauerlicherweise weiter steigen. Das liegt vor allem an den veränderten Verfahrensstrukturen. Mehr denn je stehen heute Betäubungsmittel- und Gewaltdelikte, Banden- und Wirtschaftskriminalität oder auch Ausländerkriminalität auf der Tagesordnung. Allein der Einsatz von geeigneten Dolmetschern, um beim letzten Beispiel zu bleiben, erfordert da häufig viel, sehr viel Zeit.

Kommen dann noch aus den gerade genannten Gründen Personalschwierigkeiten hinzu, wie Ausfallzeiten infolge Elternzeit, Teilzeit oder Familienzusammenführung, ist das Arbeitsmaß der Kollegen nicht nur voll, sondern übervoll. Bislang gibt es keine Vertretungen, beispielsweise bei zweimonatiger Abwesenheit oder Extrazuweisungen, weil eine besondere EDV-Einarbeitung angesagt ist. Die zunehmende Inanspruchnahme der Bereitschaftsdienste tut ein Übriges.

Schließlich noch ein Wort zu den Gerichts- und Bewährungshelfern, von denen wir doch eigentlich sehr viel bei der sozialen Wiedereingliederung von Straftätern erwarten. Leider ist das Bild, das die Landesregierung über ihre Arbeit zeichnet - also nicht über ihre eigene, sondern über die der Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfer - erneut schief. Denn tatsächlich ist deren Belastungsgrenze bereits mehr als ausgeschöpft, zumal beispielsweise von den angegebenen Planstellen für die praktische Bewährungshilfe gar nicht alle zur Verfügung stehen und auch für 2009/2010 abermals nur 67,25 Stellen vorgesehen sind. Da verwundert es kaum, dass die Landesregierung konstant an Kritikpunkten festhält, beispielsweise angeblichen Doppelbetreuungen oder fehlenden Standards, obwohl sie ausweislich SoPart bessere Kenntnisse haben könnte.

Bleibt zu hoffen, dass damit nicht nur möglichen organisatorischen und personellen Veränderungen der Weg geebnet werden soll, für die erst noch die ausstehenden Prüfungsmitteilungen des Landesrechnungshofes abgewartet werden müssen.

Auch hier werden wir in der Diskussion bleiben müssen - mit allen Beteiligten in der Justiz. Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit - das hat unsere Vor

(Wolfgang Kubicki)

bereitung zu dieser Großen Anfrage gezeigt - ist groß. In diesem Sinn freue ich mich - da zitiere ich gern meinen Fraktionskollegen Dr. Heiner Garg auf die Beratungen im Ausschuss.

(Beifall bei FDP und SSW)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, auf der Tribüne begrüßen wir sehr herzlich Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums Heide-Ost und der Realschule Plön mit ihren Lehrkräften. - Seien Sie uns herzlich willkommen!

(Beifall)

Für die Fraktion der CDU hat Herr Abgeordneter Thomas Stritzl das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte zunächst - Herr Minister, Sie haben darauf hingewiesen - für die 176 Seiten Ausarbeitung zur Großen Anfrage der FDP den Dank an Sie, aber auch an Ihr Haus, für die Bewältigung dieser Arbeit richten. Ich möchte aber auch den Tätigen in der Justiz, den Richterinnen und Richtern, Staatsanwältinnen und Staatsanwälten und auch den Beamtinnen und Beamten und denen im Beschäftigungsverhältnis an unseren Gerichten Tätigen für die Aufgabe, die sie leisten, die Bewältigung der Arbeitslast - die in der Antwort auf die Große Anfrage deutlich wird - danken. Sie leisten diese Arbeit tagtäglich, um den Rechtsfrieden als Organ der Rechtspflege zu sichern. Mein Dank dafür steht an erster Stelle.

Die Beantwortung der Großen Anfrage zeigt, wenn man auf unser Land schaut, dass die Justiz im Land Schleswig-Holstein zeitnah auf Herausforderungen reagieren kann und auch reagiert.

Kollege Kubicki hat die Sozialgerichtsbarkeit angesprochen, die zusätzlichen Stellen, 40 Anfang 2005, mittlerweile 71, bei einem gleichzeitigen Umsteuern in der Verwaltungsgerichtsbarkeit von 66 auf 54. Das zeigt, dass man vor dem Hintergrund der Hartz-IV-Verfahren - wenn ich das einmal so abgekürzt sagen darf - reagiert hat, das zeigt aber auch in diesem Fall, wie die Justiz gefordert ist, gesellschaftlichen Veränderungen, Gesetzgebungsfolgen Rechnung zu tragen. Deshalb will ich an dieser Stelle sagen: Nicht alles ist in der sogenannten PEPSI - wie das so schön heißt - abgebildet. Das ist ein statistisches Erfassungsmittel, das

statisch ist, aber solche Entwicklungen nicht abschließend zeitnah abbildet.

Ein weiterer Punkt, der sehr positiv zu bewerten ist - der Minister hat es gesagt -, ist die gerichtliche Mediation. Sie führt in der Tat zu mehr Rechtsfrieden, zum sich Einfinden in nachher gemeinsam zu tragende und zu lebende Entscheidungen. Sie haben das am Beispiel der Nachbarschaftsklagen sehr bildhaft gemacht. Diejenigen Richterinnen und Richter, die das machen, kriegen eine Gutschrift von 30 % für zusätzliche Arbeitsbelastung. Das ist zu begrüßen. Aber wir müssen natürlich auch sehen: Für diese 30 %, die sie weniger in ihrem angestammten Bereich tätig sind, müssen andere, erfahrenere Kollegen wieder mehr leisten. Das heißt, wir haben hier eine Verlagerung der Arbeitslast. Ich sage das nur vor dem Hintergrund dessen, was ich am Anfang gesagt habe: Respekt für alles, was in der Justiz geleistet wird. Das ist enorm. Wir können das nicht durch zusätzliche Stellen ausgleichen. Aber die Arbeit wird dadurch eigentlich mehr und muss mit dem gleichen Personalbestand geleistet werden.

Wir wissen gemeinsam, dass nicht nur in der Justiz, aber auch in der Justiz, die Qualität der Rechtspflege im Ergebnis auch von der Motivation der dort tätigen abhängt. Ich habe eben einiges dazu gesagt. Das heißt für uns natürlich auch, dass wir in Betracht ziehen müssen, wie die Entwicklung zum Beispiel im Hamburger Umland ist - dazu werde ich gleich noch etwas sagen - oder wie die Entwicklung bei der Staatsanwaltschaft ist. Wir wissen, wir haben eine angespannte Haushaltslage. Ich finde, es war ein gutes Signal dieser Regierung zu sagen: sechs zusätzliche Stellen für die Staatsanwaltschaften.

(Beifall bei der CDU)

Aber wir wissen, dass der Bedarf eigentlich bei 25 Stellen liegt. Insofern hat der Haushaltsgesetzgeber gezeigt, dass er bereit ist, etwas zu tun. Aber auch hier nehmen wir in Kauf

(Zuruf des Abgeordneten Wolfgang Kubicki [FDP])

- ich sage gleich etwas dazu -, dass die Mehrbelastung wieder auf den übrigen Schultern lastet. - So weit zum Thema zusätzliche Arbeitsbelastung bei den Staatsanwaltschaften.

Ich glaube, summa summarum kann man sagen: Vor dem Hintergrund unserer schwierigen Haushaltslage im Land Schleswig-Holstein kann man festhalten, dass diese Regierung, diese Koalition das ihrige getan hat, um zumindest einige Signale

(Wolfgang Kubicki)

zu senden, dass man verstanden hat, wie es so schön heißt. Das heißt aber nicht, dass wir sorgenfrei in die Zukunft gehen können.

Ich komme noch einmal zurück zum Stichwort Staatsanwaltschaften. Der Kollege Kubicki hat schon etwas zu veränderten familienrechtlichen Voraussetzungen gesagt, auch BGH-Entscheidungen; Stichwort Unterhaltsermittlung, was eine enorme Arbeit für einen Richter ist. Wir diskutieren zurzeit eine Ausweitung - was ich auch begrüße - der Beobachtung des Internets; Stichwort Sperren von Seiten mit Kinderpornografie.

(Zuruf des Abgeordneten Wolfgang Kubicki [FDP])

Wie das rechtlich zu beurteilen ist, Herr Kollege Kubicki, ist eine Frage, aber es gibt hier einen gesellschaftlichen Bedarf, tätig zu werden, was wiederum auch die Justiz belastet, natürlich an erster Stelle die Staatsanwaltschaften. Es ist, das wissen wir doch, ein enormer Zeitaufwand nötig, im Internet Recherchen, die später auch rechtsbelastbar sind, durchzuführen. Ich sage das auch vor dem Hintergrund, dass wir uns ein Stück weit darauf einstellen müssen, dass man, wenn man das eine fordert, das andere nicht lassen kann. Mit dem „anderen“ meine ich, dann auch entsprechend unseren Rechtsnormen der Rechtspflege das entsprechende Personal und die Technik zur Verfügung zu stellen.

Dass PEPSI nicht aktuell abbildet, habe ich gesagt. Ich will nur noch erwähnen, dass dazu auch das Stichwort Teilzeit gehört - Herr Kollege Kubicki hat es angesprochen -, das Stichwort Mehrbelastung durch Mehrarbeit, das Stichwort Mehrbelastung auch durch Ausfall; auch das, glaube ich, muss man vernünftig sehen. Sie haben es in Bezug auf die Strafkammern gesagt. Bei Großen Strafkammern werden keine Teilzeitkräfte mehr eingestellt, weil man einfach das Risiko hat, dass Verfahren auseinandergehen.

Ich will aber auch sagen: Wir haben auch ein Problem an den Amtsgerichten, die mehr in den Randbereichen unseres Landes liegen. Dort wird ebenso wie an anderen Amtsgerichten, wie man so schön sagt, auch Massengeschäft betrieben. Die Praxis, die wir im Land haben, auch schon bei R-1-Stellen dieses Verfahren im Richterwahlausschuss abschließend bewältigen zu wollen, führt zu Ausfallzeiten bei Nachbesetzungen. Das führt teilweise, weil man vielleicht befürchtet, bei einer Beförderung dort nicht wieder wegzukommen, auch dazu, dass es keine Bereitschaft zur Bewerbung gibt. Ich will nur einmal anregen, ob man vielleicht die Fra

ge der Versorgung mit R-1-Stellen eher im OLGBereich regeln lässt und die Frage der Beförderung stärker auf den Bereich des Richterwahlausschusses konzentrieren sollte.