Protokoll der Sitzung vom 29.09.2005

Eine weitere wesentliche Änderung in unserem Waldgesetz für Schleswig-Holstein betrifft das Betretungsrecht.

(Konrad Nabel [SPD]: Das musste ja kom- men!)

Bei Rot-Grün hat das neue freie Betretungsrecht für ordentlich Entrüstung gesorgt, zu Recht, wie wir fanden, denn es setzt sich nicht nur keck über Eigentumsfragen hinweg, sondern wurde nach den Informationen aus der Anhörung auch der besonderen Situation von Pflanzen und Tieren aufgrund des geringen Waldanteils nicht gerecht.

Seitdem ist nun eine Zeit vergangen und die Situation hat sich jedenfalls teilweise entspannt: Die ursprüngliche Befürchtung, dass Waldbesucherinnen und Waldbesucher vermehrt jenseits der Waldwege durch die Wälder spazieren würden, hat sich zum Glück nicht in seinen Extremen bewahrheitet und damit

auch nicht die Sorge, dass Fauna und Flora im Wald besonders beschädigt oder gefährdet werden.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Bleibt die Eigentumsfrage. In diesem Punkt sind wir nach wie vor davon überzeugt, dass es kein privater Waldbesitzer, aber auch keine Kommune hinnehmen muss, dass alle Waldbesucherinnen und Waldbesucher, wie sie wollen, über sein beziehungsweise ihr Grundstück laufen dürfen.

(Beifall bei der CDU - Zuruf des Abgeordne- ten Konrad Nabel [SPD])

- Sie haben den Gesetzentwurf offensichtlich nicht gelesen, Herr Nabel. Der Sozialpflichtigkeit des Eigentums

(Dr. Heiner Garg [FDP]: Der Nabel schreit immer nur rum!)

- so war ja immer das Schlagwort - ist bei weitem Genüge getan, wenn dafür die Waldwege zur Verfügung gestellt werden.

(Zuruf des Abgeordneten Konrad Nabel [SPD] - Dr. Heiner Garg [FDP]: Schnatter- Nabel!)

In diesem Sinn haben wir deshalb das Waldgesetz wieder „zurückgedreht“ und wollen künftig beim Betreten des Waldes zwischen Staatswald, in dem das freie Betretungsrecht einschließlich der Erlaubnis zum Pilze- und Beerensammeln für den eigenen Bedarf bis auf weiteres gilt, und dem Betreten von Körperschafts- und Privatwald, in denen das Betretungsrecht auf Waldwege beschränkt bleibt - es sei denn, die Eigentümer erlauben es -, differenzieren.

(Konrad Nabel [SPD]: Hoch lebe der Schil- derwald!)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, abschließend noch ein Wort zum Sondervermögen Landeswald Schleswig-Holstein, mit dem Rot-Grün seinen großen Traum von einer Stiftung Landeswald beziehungsweise Eingliederung in die Stiftung Naturschutz einleiten wollte. Ausgeträumt!

Lieber Kollege Hildebrand, Ihre Redezeit - -

Ich komme zum Schluss.

Wunderbar.

Wir sehen in der Einführung des optimierten Regiebetriebes als Wirtschaftsform für den Staatswald den geeigneten Rahmen, um der Zielsetzung unseres Gesetzes gerecht zu werden. Ich freue mich auf die Beratungen im Ausschuss.

Bevor ich das Wort an die CDU-Fraktion erteile, begrüße ich mit Ihnen allen sehr herzlich auf der Tribüne Schülerinnen und Schüler der Klaus-HarmsSchule in Kappeln sowie ihre Begleiter. - Herzlich willkommen!

(Beifall)

Das Wort für die CDU-Fraktion erhält der Herr Abgeordnete Hartmut Hamerich.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich wurde darauf hingewiesen, dass ich nur noch fünf Minuten Redezeit habe. Die reichen auch völlig aus. Denn so vieles war hier nicht neu.

(Beifall bei SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Herr Kollege Hildebrand, wir begrüßen wohl den Vorschlag der FDP-Fraktion, das Landeswaldgesetz zu novellieren,

(Konrad Nabel [SPD]: Aber nicht so!)

ist es doch auch Bestandteil der Koalitionsvereinbarung zwischen CDU und SPD, an diesem Landeswaldgesetz zu arbeiten. Sie, Herr Kollege Hildebrand, haben sich am Anfang Ihrer Rede zu folgender Aussage hinreißen lassen: Lassen Sie sich überraschen. - So sehr überrascht war ich nicht. Denn: Als ich vor circa fünf Monaten die Position als forstpolitischer Sprecher meiner Fraktion übernommen habe, habe ich erst einmal versucht, mich in den theoretischen Teil einzuarbeiten. Den praktischen Bereich kenne ich; ich habe selbst Wald, circa 50.000 Bäume.

(Minister Dr. Christian von Boetticher: Eins, zwei, drei …! - Heiterkeit)

- Herr Minister, das weiß man, wenn man eine Rechnung erhält und 44.000 Bäume bezahlen muss.

(Zuruf von Ministerpräsident Peter Harry Carstensen)

- Der Ministerpräsident sagte gerade, ich solle lieber die Anzahl als die Hektar nennen. Es sind nämlich nur 14 ha.

(Heiterkeit)

Ich habe versucht, mich in die Theorie einzuarbeiten, Herr Kollege Hildebrand, und da gab es einen Entwurf eines Waldgesetzes von der CDU-Fraktion aus der letzten Legislaturperiode. Da haben Sie das eine oder andere weggestrichen und das eine oder andere hinzugefügt. Letztendlich muss man feststellen: Gutes setzt sich irgendwann durch. - Das haben Sie übernommen. Das ist auch legitim; damit haben wir kein Problem.

Einige grundlegende Dinge, die wir als CDU in einem Landeswaldgesetz verankert wissen wollen: Selbstverständlich hat der Landesforst eine Vorbildfunktion in diesem Land Schleswig-Holstein, was die Waldbildung anbetrifft. Selbstverständlich soll dieses Landeswaldgesetz grundlegendes Fundament dafür sein, dass wir es irgendwann schaffen werden, den Waldanteil von rund 10 % auf 12 % in Schleswig-Holstein zu erhöhen.

Das bedeutet, dass es auch zu einer Akzeptanz bei den Privatwaldbesitzern kommen muss und dieser Wald - ob Landeswald oder Privatwald - darf nicht nur in erster Linie Erholungswald sein. Er muss vielmehr auch ökonomisch nutzbar sein. Das heißt, Waldbesitzer - egal ob staatlicher oder privater Natur - müssen in der Lage sein, einen wirtschaftlichen Nutzen aus diesem Forst erzielen zu können.

Vertragsnaturschutz muss in nächster Zeit auch in bestehenden Wäldern ermöglicht werden können; andere Länder machen uns das vor. Allerdings ist das Zeitraster angedacht und uns von der Landesregierung vorgegeben worden. Wir haben nämlich nicht nur das Landeswaldgesetz zu novellieren, sondern einige andere Gesetze auch. Da sind wir - so meine ich - auf einem guten Weg. Bis zum Jahre 2006 soll das Landeswaldgesetz novelliert sein und daran wollen wir uns auch in etwa halten.

(Günther Hildebrand [FDP]: Das ist ja bald! - Minister Dr. Christian von Boetticher: Bis dahin soll der Prozess begonnen sein!)

Dieser Gesetzentwurf der FDP-Landtagsfraktion ist ein gewisser Frühstart; das muss ich Ihnen ehrlich sagen. Das ist aber in Ordnung. Denn: Nur wer zu spät kommt, den bestraft das Leben.

(Günther Hildebrand [FDP]: So ist es!)

Wir werden in absehbarer Zeit im Ausschuss über das neue Landeswaldgesetz beraten. Ich freue mich auf diese Diskussion. Ihre Vorstellungen werden sicherlich einbezogen werden, aber dabei geht es vorrangig um Sorgfalt und nicht um Schnelligkeit.

(Beifall bei der CDU)

Ich danke dem Herrn Abgeordneten Hamerich. - Für die SPD-Fraktion erhält die Frau Abgeordnete Sandra Redmann das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir kennen seit dem Entwurf für ein neues Landesnaturschutzgesetz inzwischen die Vorliebe der FDP, Gesetzesentwürfe mit Inhalten vorzulegen, zu denen in der letzten Legislaturperiode Gemeinsamkeiten zwischen CDU und FDP bestanden haben.

Die FDP verkennt dabei absichtlich, was menschlich vielleicht verständlich ist, Herr Hildebrand; dass wir inzwischen eine Regierung haben, die von den Fraktionen der SPD und CDU getragen wird. So kann ohne Regierungsverantwortung zwar wesentlich lockerer und einfacher ein Gesetz vorgelegt werden, aber zur Verwirklichung eines Gesetzes bedarf es schon mehr Substanz.

(Beifall bei der SPD)

So ganz ernst kann auch die FDP den Entwurf nicht gemeint haben. Denn es findet sich noch nicht einmal eine Begründung für ein neues Waldgesetz, das im Übrigen gerade erst mit Wirkung zum 1 Januar 2005 novelliert worden ist.

(Konrad Nabel [SPD]: Üblich bei denen!)

Der Wald in Schleswig-Holstein, liebe Kolleginnen und Kollegen, eignet sich nicht für taktische Spielereien und derart schlicht gestrickte Entwürfe. Wir haben in den Koalitionsverhandlungen mit der CDU lange über die Bedeutung des Waldes und insbesondere seine Allgemeinwohlfunktionen durchaus auch kontrovers diskutiert, aber Einigkeit haben wir in folgender Formulierung erzielt:

Unser Land ist mit immer noch unter 10 % Waldanteil das weitaus waldärmste Flächenland in Deutschland.“

(Günther Hildebrand [FDP]: Es gehört auch nicht viel dazu, das festzustellen!)

„Der Wald spielt für die Allgemeinheit eine bedeutsame Rolle: unter anderem im Bereich des Klima-, Erosions-, Grundwasser- und Lärmschutzes ebenso wie im Naturschutz, da er natürlicher Lebensraum für den größten Teil unserer heimischen Tier- und Pflanzenwelt ist. Gerade im tourismusintensiven Schleswig-Holstein hat aber auch der Erholungsraum Wald für die Menschen eine herausragende Bedeutung.“