Protokoll der Sitzung vom 15.07.2009

(Zuruf des Abgeordneten Detlef Matthiessen [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

- Nein, hier werden Beschlüsse gefasst. Die kann man auch in neue Anträge gießen.

Ich teile ausdrücklich die Auffassung, die die Kollegin Spoorendonk vorhin vorgetragen hat. Aus allen möglichen Ecken kommen ja schon kritische Anmerkungen, ob das beschlossene Sparpaket auch umgesetzt werden kann. Wir wissen gleichzeitig, dass das noch nicht ausreicht, um im Jahr 2020 auf eine Nullneuverschuldung zu kommen. Trotzdem zu sagen, wir regeln das in der Landesverfassung, ist für uns unverantwortlich. Das ist nicht unsere Haltung. Das haben wir bisher auch klar gesagt. Da ändert sich nichts an unserer Auffassung. In dieser Frage sind wir konsistent.

An den Kollegen Hentschel gerichtet will ich sagen: Unser Fraktionsvorsitzender ist nicht Twittern gegangen, sondern beim Präsidium zur Beerdigung des Kollegen Wiebe angemeldet und deswegen nicht im Saal.

(Beifall bei der SPD)

Das Wort zu einem weiteren Kurzbeitrag erhält die Frau Abgeordnete Monika Heinold.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich bin ein bisschen verwirrt darüber, was hier eigentlich läuft. Wir stellen gemeinsam fest: Alle Fraktionen sind nach wie vor für eine Schuldenbremse in der Landesverfassung.

(Zurufe: Nein!)

- Jürgen Weber hat eben gesagt, auch die SPDFraktion sei für eine Schuldenbremse in der Landesverfassung.

(Zuruf des Abgeordneten Wolfgang Kubicki [FDP])

- Man muss ja einmal versuchen festzustellen, ob wir überhaupt wissen, worüber wir reden. Es scheint so zu sein, als seien alle Fraktionen für eine Schuldenbremse in der Landesverfassung. Es scheint so zu sein, als seien alle Fraktionen für eine Klage gegen den Bund.

Und heute liegt uns ein Antrag der Koalition vor, mit dem genau das Gegenteil beschlossen werden soll. So war der Sachstand heute Morgen. Eine Passage des Antrags soll in einen Ausschuss überwiesen werden.

Wenn es so ist, dass wir in der Linie einig sind warum handeln wir dann nicht auch entsprechend?

(Zuruf)

- Jetzt sagen Sie wieder, wir seien doch nicht einig.

Ich habe den großen Wunsch, dass die SPD deutlich macht: Ist sie für oder gegen eine in der Landesverfassung verankerte Schuldenbremse, ja oder nein? Eigentlich muss man das beantworten können, und zwar nicht nur so, dass ich das verstehe, sondern dass die Menschen draußen im Land wissen, wer für welche Position eintritt.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und FDP)

Das Wort für einen weiteren Beitrag nach § 56 Abs. 4 der Geschäftsordnung erhält die Frau Abgeordnete Anke Spoorendonk.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will zu den Anmerkungen des Kollegen Weber zumindest eine Frage stellen. Ich möchte wissen, ob ich den Kollegen Weber richtig verstanden habe, dass sich die SPD in den Ausschussberatungen of

(Jürgen Weber)

fen mit der vom Landtagspräsidenten formulierten Frage auseinandersetzen wird, ob es nicht doch der richtige Weg ist, eine Schuldenbremse in die Landesverfassung hineinzubekommen, weil wir nur so das Heft des Handelns weiterhin in der Hand halten werden, weil wir das nur so hinbekommen.

Aus meiner Sicht ist zu kritisieren, was bezüglich der Schuldenbremse auf Bundesebene geschieht. Sie ist aus meiner Sicht sowohl aus parlamentarischen und verfassungsrechtlichen Gründen nicht hinnehmbar als auch viel zu unflexibel. Alles das können wir reparieren, wenn wir uns selbst mit diesem Problem befassen und sagen: So wollen wir das in die Landesverfassung hineinschreiben und nicht anders. Habe ich das so richtig verstanden?

(Vereinzelter Beifall bei der CDU)

Das Wort zu einem weiteren Kurzbeitrag erhält der Herr Abgeordnete Wolfgang Kubicki.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe dem Kollegen Weber sehr genau zugehört, obwohl es schwer ist - das gebe ich zu - festzustellen, was er uns eigentlich sagen wollte. In einem zentralen Punkt jedenfalls habe ich ihn richtig verstanden, nämlich dass die Sozialdemokraten eine Schuldenbremse in die Verfassung nur dann reinschreiben wollen, wenn sie durch praktische Lernerfahrung bewiesen haben, dass es bis 2020 möglich ist, zu einer Nettoneuverschuldung von null zu kommen. So habe ich Sie verstanden.

Das allerdings macht wenig Sinn.

(Zuruf des Abgeordneten Karl-Martin Hent- schel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Ich will versuchen zu erklären, warum es wenig Sinn macht, auf eine eigene Regelung in der Landesverfassung zu verzichten und gleichzeitig zu klagen. Wenn wir unser Gestaltungsrecht als Parlament, als Land Schleswig-Holstein gegenüber dem Bund geltend machen wollen, müssen wir dem Bundesverfassungsgericht darlegen, dass wir im Rahmen einer allgemeinen - dazu ist der Bund berechtigt - Regelung der Haushaltsführung des Bundes und der Länder unseren Gestaltungsspielraum auch wirklich ausüben. Ansonsten würden wir klagen mit der Erklärung, ob wir uns an einer Regelung der Nettokreditaufnahme für Haushalte beteiligen wollen, steht in den Sternen, bleibt offen.

Zur materiellen Begründetheit unserer Klage gehört mit Sicherheit

(Detlef Matthiessen [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Rechtsschutzbedürfnis!)

- ja, das schon - die Ausführung des Gestaltungsrechts, das wir gegen die Anmaßung des Bundes verteidigen, in unser Gestaltungsrecht einzugreifen. Deshalb macht es Sinn, eine entsprechende Regelung in die Verfassung hineinzuschreiben.

Herr Kollege Weber, es würde uns ja reichen, wenn die Sozialdemokraten verbindlich erklären: Wir werden in einem Zeitraum, der überschaubar ist von mir aus bis Ende des Jahres -, mit den anderen Fraktionen zu einer gemeinsamen Lösung kommen.

(Zuruf von der SPD: Das haben wir gesagt!)

- Das höre ich zum ersten Mal. Ich habe noch nie gehört, dass jemand gesagt hat: Wir sind bereit, uns verbindlich darauf zu verständigen, dass wir - so lange reicht auch der Vorlauf für eine Klage - von mir aus in der Dezember-Tagung eine Verfassungsänderung verabschieden, die dem Gestaltungsspielraum des Landtags von Schleswig-Holstein gerecht wird. Danach können wir dann eine Klage einreichen. Kein Problem.

(Beifall bei FDP, CDU und SSW)

Eine solche verbindliche Erklärung erwarte ich. Die würde auch ein bisschen dazu beitragen, dass die Sozialdemokraten wieder etwas glaubhafter in ihren Äußerungen in der Öffentlichkeit werden. Ich habe mittlerweile den Eindruck, sie brauchen die Super Nanny nicht für Wahlkampfzwecke, sondern für Therapiezwecke in Ihrer eigenen Fraktion.

(Beifall bei der FDP)

Das Wort zu einem weiteren Kurzbeitrag erhält der Fraktionsvorsitzende der CDU-Fraktion, Herr Dr. Johann Wadephul.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Kollege Puls hat sich vorhin, wie es seine Aufgabe ist, bemüht, seinen Vorsitzenden zu verteidigen. Ich will nur darauf hinweisen, dass ich die Entwicklung, die der Kollege Stegner, der jetzt berechtigterweise jetzt bei dieser Debatte nicht dabei ist - das ist vollkommen in Ordnung -, inhaltlich mitgemacht hat, zur Kenntnis genommen habe. Ich

(Anke Spoorendonk)

bin allerdings auch der Auffassung, dass sie zu Protokoll gegeben werden darf.

Sie, Kollege Puls, kennen ja die öffentlichen Äußerungen von Herrn Stegner ganz genau. Das Wort der „rituellen Selbstfesselung“ im „Tagesspiegel“ vom 7. Januar dieses Jahres stammt ja von ihm. Das ist auch nicht widerrufen. Das Wort „Verarmungsprogramm“ stammt auch von ihm.

Wenn das alles nicht mehr gilt, wenn man solche Auffassungen - das sind ja relativ rigide Urteile negativer Art und Weise -, solche Urteile einfach so an der Garderobe abgeben und sagen kann: „Wir sind jetzt mit einem Mal dafür“, oder: „Ich bin jetzt mit einem Mal dafür“, dann ist das in Ordnung. Vom Saulus zum Paulus haben sich schon andere verwandelt. Wenn das bei Herrn Stegner in dieser Frage auch der Fall ist, dann ist das okay. Aber das muss dann hier auch klar erklärt werden.

(Beifall bei der CDU)

Worüber ich mich schon ein bisschen geärgert habe, Herr Kollege Puls, ist, dass uns der Landtagspräsident einen Spiegel vorgehalten hat, auch der CDU-Fraktion und mir selber. Das weiß ich auch. Das hat er in sehr vornehmer Art und Weise getan, wie es seine Art ist. Natürlich ist es in der Tat so, dass es uns als CDU und mir als Vorsitzendem außerordentlich schwerfällt, eine andere Position einzunehmen, als sie richtigerweise aus anderen Debatten von mir zitiert worden ist.

Herr Kollege Weber, um es noch einmal auf den Punkt zu bringen: Politik ist konkret. Was nicht geht, ist, dass einerseits von der SPD-Fraktion das, was der Landtagspräsident vorgelegt hat, gelobt wird und man sagt: „Das ist klasse, das ist toll“, und verbal gewissermaßen mit Lorbeerkranz und Eichenkranz versehen wird

(Zuruf des Abgeordneten Jürgen Weber [SPD])

- das hat der Kollege Puls getan -, und Sie dann andererseits für die SPD-Fraktion sagen: Nein, so eine wirklich harte Schuldenbremse, die Bremsspuren verursacht, wollen wir nicht. Wasch mich, und mach mir den Pelz nicht nass, das geht nicht. Sie sind mitten in einer Waschanlage, liebe Kolleginnen und Kollegen. Das müssen Sie zur Kenntnis nehmen.

(Beifall bei CDU, FDP und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Deswegen ist es sehr gut, dass wir genau diesen Antrag haben. Denn dieser Antrag entspricht inhalt

lich, nicht wortwörtlich, dem, was die CDU im Koalitionsausschuss - ich habe die Vorlage hier; ich will sie nicht verlesen, weil die Zeit dafür nicht ausreicht - als Beschlussvorlage eingebracht hat. Das hat der Landtagspräsident hier vorgeschlagen. Das heißt, die CDU-Fraktion wird dem sofort zustimmen können. Ich habe auch von anderen Fraktionen gehört, dass sie dem zustimmen können. Deswegen - Politik ist konkret - muss die SPD sagen, was sie will. Trägt sie es mit oder nicht? Die Antwort erwarten wir.