Protokoll der Sitzung vom 15.07.2009

„Der Bund hat keine Regelungsbefugnis, eine konkrete Verschuldungsgrenze einzuführen. Im Grundgesetz heißt es: ,Bund und Länder sind in ihrer Haushaltswirtschaft selbstständig und voneinander unabhängig'. Das kann nicht verändert werden, weil es Ausdruck des Bundesstaatsprinzips ist.“

Auf die Frage der „FAZ“: Kann das „nicht durch eine Verfassungsänderung, die immerhin der Zustimmung auch von zwei Dritteln der Stimmen des Bundesrates bedarf“, geändert werden?, antwortete Jentsch:

„Nein. Die geplante Regelung fällt unter die Ewigkeitsgarantie. Zwar kann der Gesetzgeber eingreifen und Grundsätze aufstellen. Und die Länder sind nicht ganz frei; sie haben Verhaltenspflichten. Die kann der Bund auch einfordern, wenn sich ein Land nicht bundestreu verhält. Der Bund darf aber keine ‚Nulllinien’ für alle Länder vorgeben - auch nicht mit Zustimmung der Länder.“

Ich denke, dem ist nichts hinzuzufügen. Der Antrag des Abgeordneten Kayenburg ist richtig.

Ich möchte aber noch hinzufügen: Der Beschluss des Koalitionsausschusses ist nicht nur sachlich falsch, er ist auch eine Unverschämtheit gegenüber dem Parlament und unserem Präsidenten.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP)

Mehrere Jahre hat Präsident Martin Kayenburg im Auftrag aller Fraktionen dieses Parlaments und im Auftrag aller CDU-Fraktionen der Länder in der Föderalismuskommission für die Rechte der Länder gekämpft. Der Abgeordnete Stegner hat dasselbe

(Karl-Martin Hentschel)

für die SPD-Fraktionen getan. Wenn es stimmt, was der Herr Ministerpräsident gesagt hat - und das scheint ja so zu sein -, dass der Herr Abgeordnete Stegner hier verantwortlich dafür ist, dass das, was dieses Parlament einstimmig beschlossen hat, gekippt wird, macht mich das fassungslos.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FPD und vereinzelt bei der CDU)

Herr Puls, ich möchte auch noch etwas zu Ihnen sagen: Wenn Sie Herrn Martin Kayenburg mit Don Quichotte vergleichen, kann ich nur sagen, es hat viele Don-Quichotte-Kämpfe in der Geschichte gegeben, bei denen sich Don Quijchote letztlich durchgesetzt hat. Es waren häufig Don Quijchotes, die den Mut gehabt haben, gegen Windmühlen anzurennen, und dann auch etwas erreicht haben. Ich erinnere nur einmal an den Kampf gegen die Atomkraftwerke, wie einsam wir am Anfang dastanden und wie wir heute dastehen, oder auch an die Windmühlen. Ich habe großen Respekt vor dem, was Herr Kayenburg hier gemacht hat. Das möchte ich ihm ausdrücklich noch einmal sagen, auch wenn wir sicherlich nicht immer die gleiche Meinung haben.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP)

Dieser Landtag hat einstimmig beschlossen, Klage vor dem Bundesverfassungsgericht einzureichen und Professor Dr. Schneider mit der Vorbereitung dieser Klage zu betrauen. Als meine Fraktion vor einem Monat einen Gesetzentwurf für eine Schuldenregelung in der Landesverfassung eingereicht hat, wurde dies von dem Vorsitzenden der CDU Herrn Wadephul, begrüßt. Er appellierte an seine Kollegen:

„Das Bekenntnis des großen Interesses an einer wirksamen Begrenzung der Neuverschuldung reicht nicht mehr aus: Dem müssen jetzt Taten folgen. Die Schuldenbremse gehört in die Landesverfassung!“

So Dr. Johann Wadephul am 5. Juni 2009. Ich hoffe, Sie bleiben dabei.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP)

Das, was ich in meiner Rede vorgesehen habe, kann ich jetzt nicht weiter vortragen, weil ich beim Schreiben noch nicht wusste, dass Sie den Antrag, die Schuldenbremse zu kippen, noch einmal in den Ausschuss überweisen wollen. Wir werden also noch einmal darüber reden.

Ich will noch einmal sagen: Wenn die mehrfach bestätigte Entscheidung für eine Klage einfach durch die Große Koalition gekippt wird, dann ist das erstens eine eklatante Missachtung des Parlamentes. Es ist zweitens eine Missachtung des Präsidenten, und es ist drittens eine Missachtung der Oppositionsfraktionen, die trotz aller Differenzen zur Regierung an dieser Stelle solidarisch den gesamten Prozess jahrelang begleitet haben. So kann man nicht mit uns umgehen.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP sowie der Abgeordneten Jürgen Fedder- sen [CDU] und Martin Kayenburg [CDU])

Ich möchte noch kurz auf den Gesetzentwurf des Präsidenten eingehen. Meine Fraktion befürwortet die Schuldenbremse. Der Entwurf entspricht im Wesentlichen dem Entwurf, den wir in der letzten Tagung eingebracht haben. Es gibt bestimmte Abweichungen bei den Regelungen zum Prinzip der ausgeglichenen Haushalte bei konjunkturellen Schwankungen. Da es praktisch immer solche Schwankungen gibt, erscheint mir der Entwurf des Präsidenten an dieser Stelle nicht präzise genug. Er erlaubt dem Landtag durch einen einfachen Beschluss, aufgrund einer „von der Normallage abweichenden konjunkturellen Entwicklung“ noch Kredite aufzunehmen. Das finde ich problematisch. Darüber würde ich gern noch einmal im Ausschuss reden, wenn wir dazu kommen. An dieser Stelle ist der Entwurf meiner Fraktion restriktiver. Darüber lässt sich aber reden.

Meine Damen und Herren, ich stelle fest - und es tut mir leid, dass der Kollege Stegner bei dieser wichtigen Debatte nicht hier ist -: Es gibt eine große Mehrheit im Landtag für eine Schuldenbremse im Land und für eine Klage gegen die Verfassungsänderung. Ich habe mit Interesse gesehen, dass bei Herrn Kayenburg sogar SPD-Kollegen geklatscht haben. Ich wende mich jetzt an Herrn Stegner, und ich bitte, das an ihn weiterzugeben: Herr Stegner, geben Sie sich einen Ruck, es macht keinen Sinn, dass Sie an dieser Stelle blockieren.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und vereinzelt bei der CDU)

Geben Sie für den von dem Kollegen Kayenburg vorgelegten Vorschlag den Weg frei. Er ist vernünftig, er entspricht den Interessen des Landes, und er entspricht auch der Aufgabe dieses Parlamentes.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP)

(Karl-Martin Hentschel)

Ich danke dem Fraktionsvorsitzenden von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und erteile für den SSW im Landtag der Vorsitzenden, Frau Anke Spoorendonk, das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Eigentlich hätte diese Debatte eine Sternstunde des Parlaments sein sollen, aber jetzt ist es eher eine Trauerfeier geworden. Nachdem die Föderalismuskommission es nicht geschafft hat, die Interessen und die Autonomie der Landesparlamente ausreichend zu berücksichtigen, hat sich ein einiger Landtag gegen die starre Schuldenbremse im Grundgesetz ausgesprochen und wollte ein einiger Landtag seine Rechte vor dem Bundesverfassungsgericht verteidigen. Es hätte ein Aufruf für den Parlamentarismus auf Landesebene werden sollen. Bedauerlicherweise ist diese Geschlossenheit jetzt von einer hyperaktiven Koalition der Sparwilligen in Schutt und Asche gelegt worden. Die finanzpolitische Weisheit wurde dem finanzpolitischen Populismus geopfert.

Zumindest einer der beiden Emissäre des Landtags in der Föderalismuskommission ist seinem Auftrag aber treu geblieben. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf für eine Schuldenbremse in der Landesverfassung und mit seinem Antrag zur Klage vor dem Bundesverfassungsgericht wird unser Landtagspräsident der Verantwortung gerecht, die ihm als Vertreter der Landtage in der Bund-LänderKommission oblag. Dafür schulden wir Martin Kayenburg großen Dank.

(Beifall bei SSW, FDP und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Er hat es vermocht, den gemeinsamen Nenner in dieser komplizierten Frage klar herauszustellen.

Er hatte es geschafft, die Fraktionen in der Haltung zu einen, dass das Landesparlament seine haushaltsrechtlichen Möglichkeiten nicht so massiv vom Bundesgesetzgeber einschränken lassen darf. Diese Leistung ist jetzt von den Parteifürsten in der CDU und der SPD zunichte gemacht worden.

Leidtragender ist das Parlament als Ganzes. Es ging hier gerade nicht um den parteipolitischen Streit darüber, wer wie viel sparen will. Es ging vielmehr um das Gemeinsame. Es ging darum, eine schlechte Regelung auf Bundesebene zu verhindern, ohne dass damit die finanzpolitischen Ziele aufgegeben werden. Allen hier im Haus ist der Ernst der finan

ziellen Lage bewusst. Zur Klarstellung, lieber Kollege Kubicki: Ich habe mich in der Vergangenheit nicht gegen eine Änderung der Landesverfassung ausgesprochen. Ich habe in der letzten Landtagsdebatte kritisiert, dass der Vorschlag der Grünen so detailliert war. Ich habe mich stattdessen für ein normales gesetzgeberisches Verfahren ausgesprochen. Dieses Verfahren hat der Landtagspräsident mit seinem Vorschlag eines Gesetzentwurfes gewählt.

Alle stehen hinter einer Schuldenbremse in der Landesverfassung, die es uns ermöglicht, die Ausgaben zu begrenzen und trotzdem Herr über das eigene Haus zu bleiben. Diese Gemeinsamkeit ist nun aber dahin.

Wir wollten unsere Autonomie bewahren, jedenfalls soweit es geht. Letztlich liegt es ja nicht allein in der Hand der Landesregierung oder des Landtags, dieses Land in den Ruin zu treiben oder denselben abzuwenden. Ein Großteil der Ausgaben im Haushalt ist die Folge von Pflichtaufgaben, die uns der Bund auferlegt. Ziehen wir zudem die Ausgaben in Betracht, die uns durch landesgesetzliche Vorgaben oder Landespersonal entstehen, so ergibt sich, dass der Landtag nicht einmal über 5 % der Gesamtausgaben mehr oder weniger frei verfügt. Dies macht deutlich, wie gering die Spielräume sind. Natürlich kann man Personal abbauen und Gesetze wieder außer Kraft setzen, aber das hat auch seine Grenzen, und es geht schon gar nicht von heute auf morgen. Durch eigene Anstrengungen allein werden wir uns bis 2020 nicht aus diesem Sumpf ziehen können.

Das Ergebnis dieser Schuldenbremse wird nicht zuletzt sein, dass die Forderung des Grundgesetzes nach gleichwertigen Lebensverhältnissen in allen Regionen Deutschlands künftig noch weniger erfüllt wird als heute. Einige Länder - allen voran Schleswig-Holstein - bekommen so wenig Unterstützung, dass sie sich ins eigene Fleisch schneiden müssen, um einen Schuldenstopp zu erreichen. Die Große Koalition hat uns ja schon eine Liste vorgelegt, die den Wegfall von 4.800 Arbeitsplätzen und die Kürzung vieler Leistungen bedeuten würde. Trotzdem könnte selbst mit diesem Plan nicht einmal die Hälfte des jährlichen strukturellen Defizits von 600 Millionen € eingespart werden. Dieses Ziel kann nur erreicht werden, wenn wir ohne Rücksicht auf Verluste das Land gewissermaßen abbauen. Akzeptieren wir die Schuldenbremse, so wie sie in Berlin beschlossen wurde, dann wird es irgendwann Länder erster und zweiter Klasse in Deutschland

geben, in denen sehr unterschiedliche Lebensbedingungen herrschen.

(Beifall des Abgeordneten Martin Kayenburg [CDU])

Justizminister Döring hat am Wochenende zu Recht gefragt, in welchem Land wir künftig leben wollen, und vor einer „Bruchbude“ Schleswig-Holstein gewarnt. Mit dem Verzicht auf die Verfassungsklage rückt diese Vision ein gutes Stück näher.

Mit der Schuldenregelung der Föderalismuskommission allein können wir keinen ausgeglichenen Haushalt hinbekommen. Der bestehende Schuldenberg des Landes von über 23 Milliarden € bleibt davon gänzlich unberührt. Diese Altschulden bescheren uns jedes Jahr horrende Zinszahlungen, werden aber nicht von der Schuldenbremse berücksichtigt. Deshalb brauchen wir dringend eine Altschuldenregelung des Bundes und der Länder, die es möglich macht, innerhalb der nächsten Jahrzehnte bestehende Schulden abzubauen. Dies ist noch ein weiteres Argument dafür, die Schuldenregelung der Föderalismuskommission abzulehnen und einen soliden Ausweg aus dem Schuldensumpf zu finden. Wenn wir nicht stopp sagen, nehmen wir hin, dass der Bund uns mit finanziellen Problemen alleinlässt, die wir selbst nicht lösen können.

Es gibt viele gute Gründe dafür, dass dieses Parlament beschlossen hatte, fraktionsübergreifend beim Bundesverfassungsgericht zu klagen. Nicht ohne Grund wurde diese Klage vom Rechtsvertreter des Landtags mittlerweile auch schon vorbereitet. Niemand hat noch vor wenigen Wochen ernsthaft glauben können, dass die politischen Aussagen der CDU und SPD in Schleswig-Holstein so wenig gelten und dass sie derart respektlos mit Parlamentsbeschlüssen umgehen würden. Die Konsequenz der irrationalen Ablehnung ist, dass ganz Schleswig-Holstein verliert. Die Landesregierung und der Landtag werden den Kampf um den ausgeglichenen Haushalt verlieren, weil Letzterer in der unterstellten Weise gar nicht zu schaffen ist. Diese Schuldenbremse wird - wie die Maastricht-Kriterien - eine eiserne Latte sein, die wir ein Jahr nach dem anderen unterlaufen müssen. Weil wir die starren Kriterien nicht erfüllen können, werden wir dann auch noch die jährliche Konsolidierungshilfe vom Bund in Höhe von 80 Millionen € verlieren, die uns eigentlich beim Schuldenabbau helfen sollte. Am Ende verlieren alle Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteiner, weil ihnen im Alltag wichtige Leistungen und Angebote ersatzlos gestrichen werden, ohne dass ihr Schuldenberg dadurch wesentlich schrumpft.

Es gibt nur diese eine Chance, zur Vernunft zu kommen. Auf dem politischem Wege wird dieser Beschluss auf viele Jahre hinaus nicht geändert werden. Die Große Koalition in Berlin hat ihre breite Mehrheit genutzt, um das Grundgesetz zu ändern. Wenn nach der Bundestagswahl das normale politische Leben wieder begonnen hat, wird es ungleich schwerer, eine neue Zweidrittelmehrheit zu finden, die diese Regelung wieder ändert oder auch abschafft.

Auch das Zeitfenster für eine Klage steht nicht ewig offen. Ist die Regelung erst in Kraft getreten, bleiben noch sechs Monate. Danach ist uns auch dieser letzte Weg für immer verbaut. Deshalb bleibt uns nur noch die Hoffnung, dass der Beschluss der Großen Koalition ebenso schnell und überraschend wieder umgestoßen werden wird, wie er zustande gekommen ist. Wenn sich die Kolleginnen und Kollegen der CDU und der SPD nicht eines Besseren besinnen, wird dieses Parlament in seinen grundlegenden Rechten beschnitten und endet womöglich doch so, wie es Heribert Prantl von der „Süddeutschen Zeitung“ prophezeit hat: wie ein ausgeblasenes Osterei - eine bunte Schale ohne Inhalt.

(Beifall beim SSW)

Ich danke der Frau Abgeordneten Anke Spoorendonk und erteile nach § 56 Abs. 4 der Geschäftsordnung dem Herrn Abgeordneten Jürgen Weber das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach der Debatte müssen einige Dinge klar- und richtiggestellt werden. Der Herr Ministerpräsident hat in seinem Beitrag vorhin einleitend deutlich gemacht, welches die Auffassung der Union bei den Koalitionsverhandlungen im Koalitionsausschuss gewesen ist. Eigentlich ist das Plenum nicht das Gremium, um auf Details aus dem Koalitionsausschuss einzugehen. Weil dazu aber etwas vorgetragen wurde, möchte ich dazu noch einmal deutlich sagen:

Erstens haben wir unsere Auffassung in der Sache in keiner Weise geändert. Die Frage, ob der Bund für uns entscheiden soll, haben wir wie alle anderen Fraktionen im Parlament abschlägig beschieden. Das ist nach wie vor unsere Auffassung. Allerdings wurde hier sozusagen immer mit unterstellt - dies mag für andere Fraktionen vielleicht gelten, für uns

(Anke Spoorendonk)

gilt es nicht -, dass wir die Regelung aus der Bundesverfassung eins zu eins in die Landesverfassung übernehmen sollten. Diese Auffassung halten wir nach wie vor für falsch. Wir haben gesagt: Wir wollen eine Diskussion über die Frage, wie eine Regelung im Land aussehen könnte.

Die Auffassung der Union war: Nein, wir wollen jetzt, hic et nunc, eine verbindliche Vereinbarung im Koalitionsausschuss. - Genau deswegen haben wir gesagt, den Vorschlag der Union, eine Regelung wie in der Bundesverfassung jetzt in die Landesverfassung reinzuschreiben, tragen wir nicht mit. Wir brauchen eine umfassende Anhörung über die Frage, wie das ausgestaltet werden kann. Das war nicht einigungsfähig. Weil das nicht einigungsfähig war, haben wir gesagt: Okay, wir lassen es im Raum stehen, klagen jetzt nicht und schauen uns die weitere Entwicklung an. Das muss zur Ehrlichkeit der Diskussion über die Berichterstattung aus dem Koalitionsausschuss hier noch einmal gesagt werden.

(Zuruf des Abgeordneten Detlef Matthiessen [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)