Protokoll der Sitzung vom 16.07.2009

Die Rechte des Parlaments und seiner Ausschüsse bleiben damit in vollem Umfang gewahrt.

Wenn man hingegen wie BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN verlangt, dass im Aufsichtsrat zwingend auch Politiker vertreten sein müssen, dann habe ich den Eindruck, dass diese Forderung nur dazu dient, anschließend umso mehr den Rücktritt derselben Politiker fordern zu können.

(Zuruf der Abgeordneten Monika Heinold [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Aber auch in dieser Hinsicht kann ich Sie beruhigen, Frau Kollegin Heinold. Die politische Verantwortung für die Kontrolle der HSH Nordbank liegt unverändert beim Finanzministerium. Darüber hinaus werden der Finanzminister und die Landesregierung die Interessen des Landes als wichtigem Anteilseigner der HSH Nordbank über den Gesellschafterausschuss geltend machen. Zukünftigen Rücktrittsforderungen der Opposition steht somit überhaupt nichts entgegen. Auch die Opposition wird also durch die getroffene Entscheidung nicht in ihren Rechten eingeschränkt.

(Tobias Koch)

Die CDU-Landtagsfraktion begrüßt und unterstützt die Neubesetzung des Aufsichtsrates der HSH Nordbank. Wir lehnen den Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN deshalb ab und beantragen Abstimmung in der Sache.

(Beifall bei der CDU)

Ich danke Herrn Abgeordneten Tobias Koch und erteile für die SPD-Fraktion der Frau Abgeordneten Birgit Herdejürgen das Wort.

Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Im Sinne und im Interesse unserer Landesbank und damit des Vermögens des Landes benötigt der Aufsichtsrat die Kompetenz zur Überwachung des Vorstandes, um Fehlentwicklungen gegenzusteuern. Der Aufsichtsrat bestellt, überwacht und berät den Vorstand und ist in Entscheidungen, die von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen sind, unmittelbar eingebunden. Der Deutsche Corporate Governance Kodex stellt verschiedene Anforderungen an das Persönlichkeitsprofil von Aufsichtsräten, insbesondere an ihre fachlichen Fähigkeiten und ihre Loyalität gegenüber dem Unternehmen. Ich glaube nicht und habe bisher nicht festgestellt, dass per se ein Banker für diese Überwachungsaufgabe besser geeignet ist als beispielsweise der Finanzminister.

(Beifall bei der SPD und der Abgeordneten Monika Heinold [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN])

Als Vertreter des Miteigentümers Schleswig-Holstein muss das Aufsichtsratsmitglied die Interessen des Landes vertreten. Diese Interessen können sich von denen der Bank unterscheiden, zumindest was die Rangfolge von Entscheidungen angeht. Dies wurde beispielsweise bei der Diskussion um den Garantievertrag mit der HSH Nordbank deutlich. Dort wurde auf Initiative des Parlaments festgelegt, dass die Garantieschonung - Interesse des Landes Vorrang vor der Gesamtverlustminimierung - Interesse der Bank - haben soll.

(Vereinzelter Beifall bei der SPD)

Es ist kein Geheimnis, dass wir als Fraktion unsere Regierung in der Verantwortung sehen, Schleswig-Holstein im Aufsichtsrat der Bank zu vertreten.

(Vereinzelter Beifall bei SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Die Regierung in der Person des beteiligten Ministers trägt die Verantwortung für unser Landeseigentum. Der Finanzminister ist in der Pflicht, das Parlament zu informieren und Entscheidungen zu rechtfertigen. Aus unserer Sicht ist dafür die unmittelbare Beteiligung im Aufsichtsrat nötig. Die Vermittlung über Dritte birgt immer die Gefahr von Informationsverlusten.

(Beifall bei SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN und SSW)

Die Vertreter im Aufsichtsrat werden künftig dem Parlament nicht mehr direkt verantwortlich sein. Wir stellen damit keineswegs die Kompetenz oder gar die Vertrauenswürdigkeit von Lutz Koopmann als künftigen Vertreter von Schleswig-Holstein im Aufsichtsrat in Zweifel, es bleibt dennoch die Tatsache, dass mit der bisherigen Vertretung durch den Finanzminister eine unmittelbare Verpflichtung eines Aufsichtsratsmitglieds gegenüber dem Parlament bestand.

Das Verhältnis zwischen Eigentümer und Vertretern im Aufsichtsrat wird jetzt durch einen Vertrag geregelt, den ich zumindest bisher nicht kenne. Möglicherweise könnten wir den auch noch zur Kenntnis bekommen.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten Anke Spoorendonk [SSW])

Ich gehe davon aus, dass darin auch die Verpflichtung enthalten ist, Beschlüsse des Landtages in Bezug auf die HSH Nordbank umzusetzen, und dass mögliche Konflikte mit Verpflichtungen aus dem Aktienrecht ausgeräumt sind.

Die Entscheidung über die Besetzung liegt in jedem Fall nicht in den Fraktionen, sondern bei der Regierung. Wir als SPD-Fraktion sind nicht begeistert von der Entscheidung, werden aber - das in Richtung von Monika Heinold - den Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ablehnen.

Das entspricht nicht unserer Überzeugung, aber das ist mit unserem Koalitionspartner so vereinbart. Wir halten uns an die Vereinbarung, solange die Koalition besteht.

(Zurufe von der CDU)

Abstimmungen sind nicht freigegeben - von unserer Seite aus. Beim vorherigen Tagesordnungspunkt hat die CDU durch das Abweichen von Vereinbarungen von diesem Verfahren nicht Gebrauch ge

(Tobias Koch)

macht. Das Abstimmungsverhalten zu diesem Tagesordnungspunkt, Heiner Garg, war aber insgesamt sehr seltsam, wenn ich mir das Verhalten der FDP zu diesem Punkt noch einmal ins Gedächtnis rufe.

(Beifall bei der SPD - Zurufe von CDU und FDP)

Insofern ist Häme in diesem Punkt unangebracht. Wir halten uns an Vereinbarungen, die CDU kann sich darüber Gedanken machen, ob sie das weiterhin tun will oder nicht.

(Beifall bei der SPD)

Das Wort für die FDP-Fraktion erhält Herr Abgeordneter Dr. Heiner Garg.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Am 2. Juli 2009 hat die Hauptversammlung der HSH Nordbank einen neuen Aufsichtsrat gewählt. Ich möchte zunächst einmal feststellen, dass es in dieser schwierigen Situation, in der sich die HSH Nordbank jetzt befindet, positiv ist, dass das Vakuum an der Spitze des Kontrollgremiums beendet ist.

(Vereinzelter Beifall bei der CDU)

Weiterhin bin ich der Auffassung, dass die Entscheidung, den ehemaligen Deutsche-Bank-Chef Hilmar Kopper zum neuen Aufsichtsratsvorsitzenden zu machen, eine gute ist.

(Vereinzelter Beifall bei der CDU)

Hilmar Kopper ist in der jetzigen Situation genau die richtige Wahl. Er ist der erste Aufsichtsratchef einer Landesbank, der nicht aus der Politik oder dem Sparkassenlager kommt und sozusagen unbelastet an die vor ihm liegende Aufgabe gehen kann.

(Zurufe: Mitschuld! - Unruhe)

- Ich glaube, am Desaster der HSH Nordbank ist Hilmar Kopper nicht beteiligt. So ergibt sich zumindest die Chance, dass die Bank in ein ruhigeres Fahrwasser gesteuert wird.

Im Übrigen kann es nicht schaden, wenn ein ausgewiesener Fachmann - aber vielleicht möchten die Sozialdemokraten dies auch bestreiten - wie Herr Kopper dem Vorstand und seinem Vorsitzenden auf die Finger schaut. Denn der alte Aufsichtsrat - darauf will ich auch gern hinweisen - war ja dazu ganz offensichtlich nicht in der Lage. Da verweise ich

auf ein Interview des SPD-Fraktionsvorsitzenden Ralf Stegner vom 9. Januar 2009 in den „Lübecker Nachrichten“. Auf die Frage, warum er, also Stegner, als Aufsichtsrat die Geschäfte der HSH nicht kontrolliert hat, sagte er wörtlich:

„Das ist eine völlig falsche Vorstellung davon, was im Aufsichtsrat einer Bank stattfindet. Da wird die generelle Geschäftspolitik diskutiert, da wird auf Basis von testierten Gutachten von Wirtschaftsprüfern entschieden.“

Dank Herrn Stegner wissen wir seitdem, was der Aufsichtsrat der HSH in der Vergangenheit getan oder eben gerade nicht getan hat.

Ich kann nur sagen: Es ist absolut richtig, und es war zwingend notwendig, dass der neue Aufsichtsrat der HSH vermehrt mit ausgewiesenen Bankund Finanzexperten und damit mit unabhängigen Fachleuten besetzt wird. Zusammen mit Hilmar Kopper als Vorsitzendem kann die Hauptaufgabe des Aufsichtsrates, die Kontrolle der Tätigkeit des Vorstandes, auf diese Weise mit sehr viel mehr Sachverstand als vorher ausgeführt werden.

Allerdings - das muss ich genauso klar sagen - bin ich unsicher, ob die Interessen des Landes Schleswig-Holstein - wir halten immerhin 40 % an der HSH Nordbank - nach dem Beschluss der Hauptversammlung angemessen durchgesetzt werden können, denn anders als die Hamburger Finanzbehörde ist das Finanzministerium des Landes nicht im Aufsichtsrat vertreten. Um die Interessen der Freien und Hansestadt Hamburg zu wahren, durfte Hamburg eine Art Statthalter für den Aufsichtsrat nominieren. Die Wahl fiel auf Finanzsenatsdirektor Rainer Klemmt-Nissen, der bereits in der Eingangsphase der HSH, genauer: bis August 2003, im Aufsichtsrat saß.

Das Finanzministerium Schleswig-Holstein zieht sich darauf zurück, die Interessen des Landes könnten durch den neu eingerichteten Gesellschafterausschuss ausreichend gewahrt werden. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ob der neu eingerichtete Gesellschafterausschuss, in dem auch die Schleswig-Holsteinische Landesregierung in Vertretung des Anteilseigners sitzt, tatsächlich die Interessen des Landes ausreichend wahrnehmen kann, bleibt abzuwarten. Ich kann mir vorstellen, dass das funktioniert. Allerdings nur dann, wenn drei ganz elementare Dinge gesichert sind. Erstens. Der Gesellschafterausschuss muss mit zwei Vertretern des Landes besetzt sein. Zweitens. Es muss klar gewährleistet sein, dass die politische Verantwortung

(Birgit Herdejürgen)

gegenüber dem Landtag von diesen beiden Ministern getragen wird. Drittens. Es muss klar gewährleistet sein, dass der Landtag regelmäßig und vollständig sowohl aus dem Aufsichtsrat als auch aus dem Gesellschafterausschuss informiert wird.

Ansonsten - wäre jetzt nicht Abstimmung in der Sache beantragt - hätte ich gesagt - wann auch immer das sein wird -, sollte man sich im Finanzausschuss noch einmal intensiv über die Frage des Aufsichtsrates unterhalten. Da Abstimmung in der Sache beantragt ist, wird meine Fraktion den Antrag ablehnen.

(Beifall des Abgeordneten Dr. Ekkehard Klug [FDP] - Zuruf des Abgeordneten An- dreas Beran [SPD])

Ich danke dem Herrn Abgeordneten Garg und erteile für den SSW Herrn Abgeordneten Lars Harms das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Landesregierung hat mit ihrem Beschluss, Herrn Finanzminister Wiegard aus dem Aufsichtsrat der HSH Nordbank zu nehmen, eindrucksvoll bewiesen, dass sie sich nicht nur vom Vorstandsvorsitzenden Herrn Nonnenmacher durch die Manege ziehen lässt, sondern neuerdings auch vom Aufsichtsratsvorsitzenden Herrn Kopper.

Herr Kopper hat frühzeitig angekündigt, dass in Zukunft anstelle von Politikern Finanzexperten im Aufsichtsrat die Geschäfte der HSH Nordbank kontrollieren sollen. Die Landesregierung ist diesem Aufruf sogleich gefolgt und hat Herrn Hay und Herrn Wiegard von ihrer schweren Last befreit. Mit dieser Entscheidung stiehlt sich die Landesregierung jedoch aus ihrer Verantwortung für die Geschäftspolitik der HSH Nordbank, und das ist nicht akzeptabel.