Protokoll der Sitzung vom 09.11.2005

projekt werfe während seiner Laufzeit nicht genügend ab, um die Sparer und die Investoren angemessen entlohnen zu können, dann verzichten sie auf diese Investitionen.

Investoren verzichten in Deutschland seit Mitte der 90er-Jahre immer häufiger auf viele Investitionsprojekte. Offensichtlich lohnt es sich hier nicht mehr genügend. Angesichts dessen, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU - gestatten Sie mir die Bemerkung - sind Steuererhöhungen, die den Verdienst aus Investitionen schmälern und deshalb die Anreize noch weiter senken, in Deutschland zu investieren, genau das Gegenteil dessen, was Deutschland jetzt braucht. Einige werden jetzt einwenden, in Deutschland werde doch genügend investiert; einige wenige meinen sogar, hier würde viel zu viel investiert, sonst bräuchten sie sich ja nicht über „Heuschrecken“ aufzuregen. Diese Kritik, meine lieben Kolleginnen und Kollegen, kommt auf den Boulevards zwar ganz gut an, geht allerdings sachlich völlig ins Leere, denn bei Unternehmenskäufen wird nur Gebrauchtes gehandelt. Deshalb lassen sie den Sachkapitalbestand einer Volkswirtschaft unberührt. Deshalb werden sie auch nicht als volkswirtschaftliche Investitionen gewertet.

Angesichts der deutschen Investitionsmisere könnten einige denken, es wäre falsch, wenn der Staat jetzt auch noch versuchte, von den viel zu niedrigen Investitionen in Deutschland mehr in öffentliche Investitionsprojekte umzulenken. Diesen Gedanken halte ich wiederum für falsch. Wenn private Investoren ihr Geld in öffentliche Projekte stecken wollen, weil sie sich davon eine auskömmliche Rendite versprechen, dann sollen sie es tun dürfen. Solange sie freiwillig investieren, halte ich das für völlig in Ordnung: Freiwilliger Handel ist gut für alle Beteiligten. Dies zu erleichtern, beantragen CDU und SPD heute. Dabei möchten sie Risikotransfers angemessen berücksichtigt wissen. Das ist sinnvoll, liebe Kolleginnen und Kollegen von CDU und SPD, sollte allerdings eine Selbstverständlichkeit sein.

Außerdem möchten sie, dass das Land mit allen Vermögensgegenständen so umgehen darf, wie in der Vergangenheit mit seinen Immobilien: Sie sollen verkauft und zurückgemietet werden dürfen, selbstverständlich nur, wenn es wirtschaftlicher ist. Auch das finde ich grundsätzlich in Ordnung.

Das Problem liegt bei der Feststellung der Wirtschaftlichkeit, genauer, bei denjenigen, die feststellen, was wirtschaftlich ist und was nicht. Zum Beispiel beim Immobiliendeal haben uns die Herren Möller, Lohmann, Döring und Stegner auch stets erzählt, der Deal wäre wirtschaftlicher fürs Land. Den Beweis haben sie allerdings dafür nie angetreten,

wahrscheinlich weil sie wussten, dass jeder Versuch erfolglos geblieben wäre. Im Übrigen, es ist noch nicht lange her, als Herr Minister Döring in einer Pressekonferenz damit prahlte, nach sechseinhalb Jahren als Finanzstaatssekretär könne er nahezu jedes Projekt wirtschaftlich rechnen. Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, trotzdem können Öffentlich Private Partnerschaften ein sinnvolles Instrument sein, um öffentliche Projekte zu verwirklichen. Wo es sinnvoll ist, wollen wir es auch nutzen. Aus diesem Grund werden wir auch dem Antrag der Koalitionsfraktionen in der Sache zustimmen.

(Beifall bei der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Dr. Garg. - Ich erteile nunmehr für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dem Herrn Abgeordneten Klaus Müller das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Damen und Herren! Die Finanznot der öffentlichen Kassen ist jetzt schon mehrfach von allen Seiten betont und hervorgehoben worden. Man muss natürlich daran erinnern, es hat auch etwas mit der Steuersenkungspolitik der vergangenen Jahre zu tun. Die war von vielen Parteien gewollt, von vielen Parteien unterstützt, einen Teil der Misere erleben wir jetzt natürlich an anderer Stelle. Dies führt dazu, dass auch notwendige Infrastruktur inzwischen nicht mehr über die öffentlichen Haushalte allein zu finanzieren ist.

Eine mögliche Lösung in dem Dilemma liegt in der Tat im Modell der Public Private Partnership und es ist attraktiv für die Politik, wenn Finanzmittel fehlen, mithilfe privaten Kapitals und privaten Know-hows trotzdem Infrastruktur neu zu bauen, zu sanieren oder zu unterhalten. Die Frage ist aber: Bleibt das Instrument nicht nur kurzfristig, sondern auch mittel- und langfristig, für Land oder Kommunen kostengünstiger oder ist in der langfristigen Betrachtung der Steuerzahler doch am Ende der Dumme, der die Zeche zahlt? Wenn private Firmen in PPP-Projekte einsteigen, dann wollen sie natürlich eine angemessene Rendite sehen. Das ist nicht zu kritisieren, so funktioniert private Wirtschaft. Wenn es also um Produktivität oder Effektivität der Privaten geht, dann müssen sie allerdings 20, vielleicht sogar 25 % besser sein, als die öffentliche Hand. Zum einen haben wir das Mehrwertsteuerproblem bei der GMSH lange und ausführlich diskutiert, zum anderen muss der normale Profit ebenfalls erwirtschaftet werden.

(Klaus Müller)

Verehrte Damen und Herren, in seiner Stellungnahme, die auch die Kollegin Herdejürgen eben zitiert hat, zum Haushaltsplan des Jahres 2006 hat der Landesrechnungshof sich sehr klug zum Thema PPP geäußert. Ich zitiere:

„Die Absicht der Landesregierung, mit PPP weitere Investitionen zu finanzieren und zu realisieren, wird nicht die Grundprobleme des Haushalts lösen.“

Darin sind wir uns wahrscheinlich alle einig. Der entscheidende Satz ist aber:

„Der Bedarf und die Wirtschaftlichkeit jedes einzelnen PPP-Vorhabens muss untersucht und dargelegt werden. Fehlende Investitionsmittel reichen nicht aus als Rechtfertigungsgrund für die Begründung von Dauerschuldverhältnissen im Rahmen von PPPProjekten. Bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise besteht kein Unterschied zwischen einer Haushaltsbelastung aus Zins- und Tilgungszahlen aus dem Landeshaushalt auf der einen Seite oder Zahlungen bei einem Dauerschuldverhältnis im Rahmen von PPPZahlungen. Allein zweifelsfrei nachgewiesene Effizienzgewinne aus PPP-Projekten können tatsächlich zur Haushaltsentlastung beitragen.“

Dieser Bewertung können wir Grüne uns voll und ganz anschließen.

Verehrte Damen und Herren, der uns vorliegende Antrag von CDU und SPD zielt auf Erleichterungen für Öffentlich Private Partnerschaften. Das ist im Grundsatz erst einmal problemlos. Es soll der in den Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen der Projekte auftretende Risikotransfer angemessen berücksichtigt werden. Eigentlich ist eine solche Maßgabe völlig selbstverständlich und in der Vergangenheit auch schon öfter angewandt worden. Wir können uns darüber streiten, Herr Garg, wie erfolgreich das im Einzelfall war. Es geht um Partnerschaften mit hohem Finanzeinsatz über Zeiträume von 10 bis vielleicht 30 Jahren. Da sind Risiken natürlich zu benennen und zu bewerten. Im Konkreten wird das allerdings sehr schwer. Weiterhin sollen laut SPD und CDU Vermögensgegenstände veräußert werden, auch wenn diese zur Erfüllung von Landesaufgaben noch benötigt werden können.

Im Klartext heißt dies: Verkauf von Vermögen an Private und anschließend eine langfristige Rückmietung der Objekte. Einige Bundesländer - wie zum Beispiel Hessen - sind hier sehr offensiv. Eine Lösung für den Landeshaushalt ist das aber nicht, weil

Lasten in der Regel auf zukünftige Regierungen oder Generationen verschoben werden.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir Grünen stehen PPP-Projekten grundsätzlich offen gegenüber. Es muss jedoch in jedem Fall genau gerechnet werden, ob diese sich lohnen oder nicht. Die Ausführungen des Kollegen Koch zu Beginn waren meiner Ansicht nach ein wenig zu unkritisch. Wenn PPP-Projekte generell gemacht werden, weil die öffentlichen Finanzen nichts anderes zulassen, dann sind die Dummen schnell gefunden: Es sind die Steuerzahler und die öffentliche Hand.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Der vorliegende Antrag von CDU und SPD ist dahin gehend recht diffus formuliert. Man hat tatsächlich vor Augen, welche schwierigen Kompromissbildungen es hier wohl zwischen den beiden Koalitionspartnern gegeben hat. Ein Teil unserer Fraktion wird daher Vertrauen in die Landesregierung investieren und dem Antrag zustimmen. Ein anderer Teil ist der Einschätzung, dass die Formulierungen, wie sie hier vorliegen, so diffus und unklar sind, dass man sich nur enthalten kann.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich danke dem Kollegen Müller. - Für die Abgeordneten des SSW erteile ich der Abgeordneten Frau Anke Spoorendonk das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Förderung von Public Private Partnership oder - auf Deutsch - von Öffentlich Privaten Partnerschaften scheint ein neues Steckenpferd der Finanzpolitiker in der Bundesrepublik zu werden. Mit diesem Begriff, der eine Vielzahl von gemeinschaftlichen Projekten zwischen der öffentlichen Hand und der Privatwirtschaft beschreibt, verbindet sich die Hoffnung, die Finanzkrise der öffentlichen Haushalte zu lösen, das hohe Leistungsniveau des Staates zu erhalten und gleichzeitig den erheblichen Bedarf an einer modernen Infrastruktur zu decken.

In der Tat gibt es einige internationale Erfahrungen, die gezeigt haben, dass man mit Öffentlich Privaten Partnerschaften öffentliche Leistungen nicht nur bis zu 20 % billiger, sondern auch schneller und in einer höheren Qualität herstellen kann. Beispiele gibt es aus Dänemark, Großbritannien oder den Niederlanden. Das war auch einer der Gründe dafür, dass die Bundesregierung und der Bundesrat im Sommer 2005 das

(Anke Spoorendonk)

Gesetz zur Beschleunigung der Umsetzung von Öffentlich Privaten Partnerschaften beschlossen haben. Allerdings scheint es beim Gesetzgebungsverfahren doch etwas schnell gegangen zu sein. So hat das Präsidium des Deutschen Städtetages kritisiert, dass die Experten der kommunalen Landesverbände mit ihrem gebündelten Sachverstand nicht an der Erarbeitung des Entwurfs beteiligt worden waren.

Wenn man bedenkt, dass weit mehr als 60 % der möglichen ÖPP-Projekte in Deutschland vor allem städtische und kommunale Investitionen umfassen, so ist dies - so denke ich - schon eine merkwürdige Vorgehensweise. Auch einige unabhängige Experten haben die Eile des Gesetzgebungsverfahrens kritisiert. Diese Kritik darf keinen verwundern, denn neben dem Ausbau von neuen Autobahnen scheint der Gesetzgeber für ÖPP-Projekte ein großes Betätigungsfeld im Auge zu haben. Ausgehend von Schulen und Verwaltungsgebäuden bis hin zu Kinderbetreuung, Stadtentwicklung und Gesundheit - ja sogar bei der öffentlichen Sicherheit - soll in Zukunft fast jede öffentliche Leistung durch ÖPP-Projekte finanziert werden können. Diese Zielsetzung löst natürlich eine gewisse Skepsis aus.

Auch wenn sich der SSW nicht grundsätzlich gegen ÖPP-Projekte ausspricht, so sind sie aus unserer Sicht kein Allheilmittel gegen die leeren Kassen der öffentlichen Hand. Die CDU-Fachveranstaltung am letzten Mittwoch hier im Landeshaus hat gezeigt, dass es bei den ÖPP-Projekten noch eine ganze Reihe von ungeklärten Fragen gibt. Zum Beispiel muss es vor allem darum gehen, dass man sichere Rahmenbedingungen und klare Standards für eine größere Nutzung der ÖPP schafft. Es geht darum, dass die Bestimmungen des Beschleunigungsgesetzes auf Landesebene vernünftig ausgefüllt werden. In diesem Zusammenhang will ich auf einige aus unserer Sicht wichtigen Fragen eingehen.

Ein ÖPP-Projekt macht aus unserer Sicht nur wirklich Sinn, wenn durch eine langfristig angelegte Zusammenarbeit zwischen der öffentlichen Hand und der privaten Wirtschaft öffentliche Infrastrukturprojekte über den gesamten Lebenszyklus eines solchen Projekts wirtschaftlicher zu realisieren sind als bisher. Ich wiederhole hier das, was meine Kollegen gesagt haben. Dabei muss es insbesondere darum gehen, dass das Risiko von der öffentlichen Hand auf den privaten Anbieter übertragen wird. Mit anderen Worten: ÖPP-Projekte dürfen nicht dazu dienen, dass sich die Privatwirtschaft die Rosinen aus den öffentlichen Leistungen herauspickt.

(Beifall beim SSW)

Ein weiterer entscheidender Punkt ist der, dass die ÖPP-Projekte so transparent wie möglich gestaltet werden, und zwar unter anderem durch strikte Einhaltung von vergaberechtlichen Vorschriften, um auch eine wirksame externe Erfolgskontrolle durch die weiterhin verantwortliche politische Ebene zu ermöglichen.

(Beifall beim SSW)

Für den SSW ist dabei besonders wichtig, dass das hier in Schleswig-Holstein geltende Tariftreuegesetz durch ÖPP-Projekte nicht durch die Hintertür ausgehöhlt werden darf. Mit anderen Worten: Wir fordern, dass das Tariftreuegesetz auch für ÖPP-Projekte in Schleswig-Holstein weiterhin gelten muss.

Ein letzter Punkt ist die Forderung, dass wir in Schleswig-Holstein nicht den gleichen Fehler machen sollten wie auf Bundesebene. Deshalb müssen die kommunalen Landesverbände umfassend in den jetzt folgenden Prozess eingebunden werden. Es wird entscheidend darauf ankommen, dass wir vor Ort Standards und Grundlagen schaffen, die dafür Sorge tragen, dass die Kommunen tatsächlich von ÖPPProjekten profitieren und nicht am Ende als dummer Hans vor den professionellen Projektmanagern stehen.

Ich fasse zusammen: Wir stehen dem Antrag nicht abgeneigt gegenüber. Es gibt aber noch Fragen, die zu klären wären. Wir beantragen Ausschussüberweisung. Ich weiß, es soll über diesen Antrag in der Sache abgestimmt werden. Wir werden uns bei dieser Abstimmung der Stimme enthalten. Es sollte ein gemeinsames Anliegen des Parlaments sein. Darum denke ich, es wäre gut, wenn wir im Ausschuss noch einmal darüber beraten können.

(Beifall bei SSW und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin Spoorendonk. - Für die Landesregierung erteile ich nunmehr Herrn Finanzminister Rainer Wiegard das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es gibt selten so viel Einigkeit. Ich denke, dass ich der Notwendigkeit eines offensiven Vorgehens ebenso zustimmen kann wie denjenigen, die sagen, hier gebe es noch erhebliche Bedenken darzustellen und auszuräumen. Der Abgeordnete Tobias Koch hat deutlich gemacht, in welch absurdem Zustand wir uns befinden. Wir haben auf der einen Seite bei öffentlichen Einrichtungen der Infrastruktur einen Sanierungsstau

(Minister Rainer Wiegard)

von Hunderten von Millionen Euro. Wir kennen alle die Beispiele. Auf der anderen Seite sind in Schleswig-Holstein 150.000 Menschen ohne Arbeit. Auch im Baubereich werden dies zunehmend mehr. Zugleich haben wir unendlich viel privates Sparkapital zur Verfügung. All dies ist eigentlich das, was notwendig wäre, um das Notwendige auch zu tun; viel Arbeit, viele, die Arbeit suchen, und viel Geld, das arbeiten lassen will. Trotzdem findet all dies nicht zusammen. Deshalb - so denke ich - ist die neue Form der Zusammenarbeit Öffentlich Privater Partnerschaften eine gute Gelegenheit, diese drei Enden endlich zusammenzubringen und dort zu befördern, wo es richtig und notwendig ist.

Ich denke, das sollte nicht als Bedenkenträgerei gelten, sondern als ein notwendiger Hinweis für diejenigen, die vielleicht allzu forsch glauben, dass die Zusammenarbeit Öffentlich Privater Partnerschaften ein Bauen ohne Geld sei. Das Gegenteil ist der Fall.

(Beifall bei FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Klaus Müller [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Die CDU schweigt!)

- Nein, Herr Kollege, Sie müssen sich nur daran erinnern: In der Vergangenheit hat die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung manchmal einen Horizont bis zur Einweihungsfeier einer Schule gehabt. Die Zusammenarbeit von Öffentlichen und Privaten zwingt die Öffentlichen und die Privaten dazu, alle Risiken, alle Leistungen und alle Kosten über einen längeren Zeitraum zu betrachten.

(Zurufe von der CDU)

Ich kann nur als jemand, der 25 Jahre im kommunalpolitischen Bereich gearbeitet hat, ganz dezent darauf hinweisen: Wir hätten uns im Schulbereich manche Flachdachsanierung erspart, wenn wir die Zusammenarbeit über einen Lebenszyklus und nicht nach VOB betrachtet hätten, bei der nach zwei Jahren alle aus der Gewährleistung entlassen sind.

(Beifall bei CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Deshalb bin ich dankbar dafür, dass einiges in Bewegung kommt. In Deutschland geschieht das viel zu langsam. Andere Länder sind hier viel weiter. Das Beschleunigungsgesetz des Bundes ist nur ein kleiner und schneller Schritt, der gemacht wurde. Er deckt jedoch nicht das gesamte notwendige Spektrum ab. Wie in dem ersten Punkt dargestellt, sind Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen erforderlich. Sie müssen die betriebswirtschaftlichen Chancen und Risiken vollständig aufnehmen und für beide Seiten darstellen.

Mein Haus arbeitet in einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe derzeit an einheitlichen Standards, weil es keinen Sinn macht, dass wir in Deutschland in jedem Bundesland und auf Bundesebene insgesamt 17 unterschiedliche Standards entwickeln, um zu unterschiedlichen Bewertungen der Wirtschaftlichkeit zu kommen, und insbesondere um zu vermeiden - das hat auch der Abgeordnete Müller gesagt -, dass sich Einzelne etwas, um ein Projekt durchsetzen zu können, schön rechnen. Deshalb brauchen wir schlicht und ergreifend Standards, die für alle gelten. Wir werden uns bemühen, sehr schnell, Anfang nächsten Jahres die Arbeit der Arbeitsgruppe zu einem erfolgreichen Ende zu führen.