Protokoll der Sitzung vom 09.11.2005

Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Dann eröffne ich die Grundsatzberatung.

Das Wort hat der Minister für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr, Herr Dietrich Austermann.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ein langer Text für die Überschrift eines Gesetzes, dessen Sachverhalt relativ einfach erklärt ist. Es geht darum, dass wir eine klare Zuständigkeit für die Regulierung der Trennung von Netzbetrieb, Energiebetrieb, diskriminierungsfreiem Netzzugang und der Regulierung der Netzentgelte haben wollen. Dazu gibt es ein Bundesgesetz. Nach dem Bundesgesetz müsste die Überwachung der Preisgestaltung, der Preisbindung, des Netzbetriebes durch Landesbehörden stattfinden. Wir, die 16 zuständigen Länder, sind der Meinung, dass wir die Zuständigkeit dafür gern dem Bund übertragen, um damit Verwaltung zu sparen, und die Regelung dem zu übertragen, der dafür am kompetentesten ist.

Das, was hier vorgelegt wird, bedeutet eine erhebliche Vereinfachung der Verwaltung, die uns zwar Geld kostet, aber für das Land unter dem Strich billiger ist. Ich bitte deshalb schon jetzt darum, bei den

(Minister Dietrich Austermann)

Beratungen im Ausschuss dem Vorhaben zuzustimmen.

Steigende Energiepreise sind uns allen bewusst. Sie sind eine drückende Belastung für die Wirtschaft, für die Unternehmen, für die Verbraucher. Jeder kann sich an seinem eigenen Portemonnaie ausrechnen, wie sich die Strompreise, die Gaspreise in letzter Zeit entwickelt haben. Dabei ist das Misstrauen der Bevölkerung in die Unternehmen - ich verweise nur auf die Situation in Hamburg und die dortige Debatte - durchaus groß. Wir haben den Eindruck, Wettbewerb finde nicht mehr statt. Es gibt vier große Betreiber. Wir haben den Eindruck, dass die Kopplung der Gaspreise an die Ölpreise durch eine langfristige Bindung - über 20 Jahre hinweg - mit Wettbewerb nichts mehr zu tun hat. Wir sind der Meinung, dass es eine deutliche Kontrolle geben muss. Auch wenn die größte Ursache für die Entwicklung der Energiepreise im Wesentlichen nicht hausgemacht ist, gibt es natürlich auch hausgemachte Gründe, angefangen bei den steuerlichen Belastungen bis hin zu anderen Regelungen. Es muss ein Zustand erreicht werden, der sicherstellt, dass Wettbewerb auf dem Strom- und Gasmarkt, auf dem Energie-, dem Gasmarkt wieder funktioniert.

Wir haben in Schleswig-Holstein 84 Unternehmen, Gas- und Stromnetzbetreiber, die wir alle einzeln kontrollieren müssten, deren Regelungen wir einzeln überprüfen müssten. Wir schlagen mit dem Gesetzentwurf vor, die Regelung dafür dem Bund zu übertragen.

Eine wesentliche Aufgabe der Regulierungsbehörde ist die Entgeltregulierung. Alle Betreiber von Strom- und Gasversorgungsnetzen müssen die von ihnen geforderten Entgelte zu ihren Netzen genehmigen lassen. Wir haben das bisher in einem langen Verfahren überprüft. Die Netzentgeltregulierung soll die effiziente Leistungserstellung der Netzbetreiber gewährleisten, zu niedrigeren Entgelten führen und dadurch für mehr Wettbewerb sorgen.

Ob das anhand der jetzigen gesetzlichen Regelung möglich ist, steht noch ein bisschen in den Sternen. Ich habe den Eindruck, dass hier noch mehr Aufklärung betrieben werden muss, um mehr Transparenz bei der Preisgestaltung zu ermöglichen. Dazu gibt es Aktivitäten des Bundeskartellamtes. Dazu gibt es Aktivitäten von einzelnen Bürgern, die sich gegen Preise wehren und über das Gericht um Aufklärung bitten. Ich denke, alle miteinander - auch die Energieversorger - haben guten Grund, sich Gedanken darüber zu machen, wie wir den Verwaltungsaufwand verringern können und zu effektiver und kostengünstiger Regulierung kommen können und wie wir zu

mehr Klarheit und zu wettbewerbsfähigen Preisen kommen können.

Wir schlagen Ihnen deshalb mit diesem Gesetzentwurf vor, dass wir uns - wie andere Länder auch - in diesem Fall dem Bund unterordnen und praktisch gegen Gebühr dafür sorgen, dass der Bund die Regulierung übernimmt. Schleswig-Holstein hat zwar bundesweit sehr niedrige Tarife. Jeder weiß, womit es zusammenhängt, dass wir insbesondere beim Strompreis relativ günstig dastehen. In 2003 hatten wir den günstigsten allgemeinen Haustarif. In 2004 waren wir zweiter hinter Niedersachen. Auch in diesem Jahr stehen wir vorn. Trotzdem sind die Preise zu hoch. Allein die Zulassung des Wettbewerbs im Jahre 1998, die zu deutlich sinkenden Preisen bis zum Jahr 2001 geführt hat, ist inzwischen komplett wieder aufgefressen worden. Deswegen brauchen wir mehr Kontrolle und mehr Transparenz bei der Berechnung. Daher wollen wir die Bundesnetzagentur veranlassen, die Preisentwicklung im Auge zu behalten.

Ich darf das Parlament sehr herzlich bitten, dem Gesetz nach der Beratung im Ausschuss seine Zustimmung zu geben, um auch Verwaltungsvereinfachung zu gewährleisten.

(Beifall bei CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Ich danke dem Herrn Minister. - Das Wort für die CDU-Fraktion hat der Herr Abgeordnete Ritzek.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Minister, ich bedanke mich, dass Sie für mich noch etwas übrig gelassen haben, über das ich berichten kann. Die Chance nutze ich mit der Darlegung eines etwas anderen Schwerpunktes.

Wir alle, meine Damen und Herren, kennen die Trennung von Produkten beziehungsweise Dienstleistungen von Netzen aus den Regelungen zu Bahn, Post und Telekommunikation. Das soll jetzt auch für den Strom- und Gasmarkt gemäß EU-Richtlinie vorgenommen werden. In Deutschland ist das am 13. Juli Gesetz geworden.

Ziel ist es, den Wettbewerb für beide Produkte zu erhöhen. Eine Regulierungsbehörde, die die Netzgebühren prüft, ist auch erforderlich, um zu vermeiden, dass die Netzinhaber überhöhte Preise für die Nutzung ihrer Strom- oder Gasnetze für Wechselkunden fordern. Ziel des Energiewirtschaftsgesetzes ist es also, durch Regulierungsbehörden des Bundes oder der Länder die von den Endkunden an die Netzbesit

(Manfred Ritzek)

zer zu zahlenden Netznutzungsentgelte zu genehmigen, egal, von wem der Kunde das eigentliche Produkt bezieht. Auch in Schleswig-Holstein können Strom- und Gaskunden - bei Gas bis 2007 allerdings nur gewerbliche Betriebe - ab sofort die Anbieter wechseln, ohne befürchten zu müssen, dass beim Wechsel ein zu hoher Netzpreis an die bisherigen Lieferanten gezahlt werden muss. Immerhin - das hat auch der Minister gesagt - bieten in SchleswigHolstein 84 Gas- und Stromversorgungsnetzbetreiber ihre Leistungen an. Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes bedürfen alle Netznutzungsentgelte einer Genehmigung der Regulierungsbehörde.

Für uns kommt es heute darauf an, dem Gesetzentwurf zum Verwaltungsabkommen zuzustimmen, in dem geregelt ist, dass der Bund mit der Bundesnetzagentur die Regulierungsaufgaben des Landes übernimmt, wie von den Landesregierungen vorgeschlagen.

Das neue Regulierungssystem stellt an die Regulierungsbehörden hohe Anforderungen, besonders natürlich in der Anfangszeit. Neben der Genehmigung von beantragten Netzentgelten muss jedoch auch die Überwachung der Sicherheit und Zuverlässigkeit der Netze und die Kontrolle der Einhaltung wirtschaftlicher und technischer Vorschriften geprüft werden. Das alles wäre für unser Land ohne zusätzliches Personal nicht möglich. Unser Land hat das Fachpersonal nicht. Deshalb ist zu begrüßen, dass die Landesregierung die gesetzlich geregelte Alternative nutzt, nämlich statt des Aufbaus einer eigenen Landesregulierungsbehörde diese Aufgaben der Netzregulierung der Bundesnetzagentur zu übertragen. Das ist besonders in der Anfangsphase, in der wir jetzt stehen, von großer Bedeutung.

Die Aufgaben der Landesregulierungsbehörden, die bundeseinheitlich in allen Ländern durchgeführt werden müssen, können im Wege der Organleihe an die Bundesnetzagentur übertragen werden. Mit diesem Verwaltungsabkommen zwischen Bund und unserem Bundesland wird diese Möglichkeit geregelt. Fünf weitere Länder gehen ebenfalls diesen Weg, zehn Bundesländer übernehmen die Regulierung selbst.

Mit der Organleihe an die Bundesnetzagentur verbleibt die Gebührenhoheit beim Land. Es werden jedoch Ausgaben des Landes in Höhe von jährlich 520.000 € ab 2006 an die Bundesnetzagentur zu zahlen sein. Bei Gebühreneinnahmen von 320.000 € für das Land Schleswig-Holstein ergeben sich somit Mehrkosten im Haushaltsjahr 2006 von 200.000 €. Die Mittel sind bereits in den Haushalt eingestellt.

Die Gesamthöhe von 520.000 € wie auch die Belastung für unseren Haushalt ist der so genannte Worst

Case, also der Höchstbetrag an Belastungen, der anfallen kann. Aber in der Anfangsphase hat man bei der Kostenschätzung eher höhere Beträge angesetzt, als diese wirklich anfallen werden.

Da nach zwei Jahren eine Überprüfung der Angemessenheit der Kostensätze der Bundesnetzagentur möglich ist, auch mit der Möglichkeit der Kündigung und der Übernahme der Regulierung durch das eigene Land, wird man diesen Aspekt sicherlich im Auge behalten. Es ist zu hoffen, dass der Energiemarkt mit dieser Regelung wettbewerbsorientierter reguliert wird und das Preisniveau für Strom und Gas mit angemessenen Netzentgelten insgesamt stabil bleibt beziehungsweise sinken wird. Nach etwa zwei Jahren sollten auch wir den prognostizierten Vorteil dieser Regelung im Landtag einer Prüfung unterziehen. Ich bitte um Zustimmung zur Überweisung an den Fachausschuss.

(Beifall bei CDU und SPD)

Ich danke dem Herrn Abgeordneten Ritzek. - Das Wort für die SPD-Fraktion hat der Herr Abgeordnete Konrad Nabel.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der etwas sperrige Titel des Tagesordnungspunktes soll uns nicht den Blick auf das wichtige politische Thema verstellen, das wir heute auf der Grundlage des Gesetzentwurfs der Landesregierung debattieren dürfen. Wir wollen den Elektrizitäts- und Gasversorgungsmarkt liberalisieren und Konkurrenz möglich machen. Dies schafft Wettbewerb und soll am Ende den Verbraucherinnen und Verbrauchern möglichst niedrige Entgelte bringen.

Vor uns liegt ein Gesetzentwurf, der die Verpflichtung des Energiewirtschaftsgesetzes von Juli 2005 für Schleswig-Holstein umsetzen soll. Hiernach muss Schleswig-Holstein seine Regulierungsaufgaben wahrnehmen und einen diskriminierungsfreien und transparenten Zugang zu den Elektrizitäts- und Gasversorgungsnetzen sicherstellen. Dafür sollen die Genehmigungsverfahren für insgesamt rund 80 Gas- und Stromversorgungsbetreiber im Land im Wege der Organleihe von der Bundesnetzagentur durchgeführt werden. Die Verfahren für die sechs größeren Betreiber in unserem Land unterliegen ohnehin der Bundesnetzagentur.

Dieser Vorschlag ist aus meiner Sicht überzeugend, bietet die besten Voraussetzungen für eine effiziente und effektive Aufgabenwahrnehmung und bietet ein

(Konrad Nabel)

Weiterentwicklungspotenzial im nationalen und internationalen Kontext. Der Revisionszeitraum von zwei Jahren bietet darüber hinaus die Chance, Entwicklungen zu beobachten und gegebenenfalls die Aufgabe später doch durch eine eigene Landesverwaltung zu übernehmen.

Wie wir aus den Unterlagen erfahren haben, wollen einige Länder diese Aufgaben bereits heute selbst wahrnehmen und dafür im Schnitt fünf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einsetzen. Aufgrund der erforderlichen interdisziplinären Aufgaben eines großen Kompetenzspektrums habe ich große Zweifel, ob dieser Weg der richtige ist.

In der Bundesnetzagentur, die durch das Recht zum Juli 2005 geschaffen worden ist, stehen etwa 2.400 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Verfügung. Auch die Erfolge der Vorgängerbehörde im Bereich der Telekommunikation, der 1998 geschaffenen Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post, sprechen aus meiner Sicht für die Richtigkeit der Aufgabenwahrnehmung für unser Land durch die Bundesnetzagentur.

Die Telekommunikation ist für den Prozess der Liberalisierung und Deregulierung übrigens ein gutes Beispiel und lässt auf ähnliche Erfolge auch für den Gas- und Strommarkt hoffen. Seit 1998 ist der durchschnittliche Minutenpreis für Ferngespräche im Festnetz von 30,7 auf 1,7 ct gesunken. Das ist eine tolle Perspektive für die Gas- und Elektrizitätsversorgungskunden in Hamburg beziehungsweise auch die Kunden in unserem Land. Die Zahl der Telefonanbieter ist im gleichen Zeitraum kontinuierlich auf circa 2.300 gestiegen. Auch da haben wir erreicht, was wir eigentlich wollen. Wettbewerb, Konkurrenz belebten das Geschäft!

Dieser Erfolg ist bisher nicht annähernd für den gleichfalls seit 1998 geöffneten Gas- und Strommarkt eingetreten. Immer noch ist der Markt von einer starken regionalen Vormachtstellung einzelner Anbieter geprägt. Ein Wettbewerb findet de facto nicht statt. Dreh- und Angelpunkt des Problems ist die Klärung von Netzzugangsfragen sowie die Festsetzung und Genehmigung der Netzentgelte. Für den Strommarkt ist im Mai 2006 mit Entscheidungen der Bundesnetzagentur zu rechnen. Für den Gasmarkt wird das bis Sommer 2006 dauern.

Mit der Aufgabenwahrnehmung für das Land durch die Bundesnetzagentur wird deren Arbeit gestärkt. Kosten werden durch Synergien in der Bundesnetzagentur voraussichtlich gesenkt. Die Rechts- und Fachaufsicht und damit die politische Verantwortung bleibt im Land.

Ich hoffe sehr, dass wir mit dem vorliegenden Gesetz einen kleinen, aber feinen Baustein errichten, der hilft, das zu erreichen, was wir alle wollen: Preissenkungen für die Durchleitung von Gas und Strom sowie mehr Wettbewerb auf diesem Markt. Das nützt allen Verbraucherinnen und Verbrauchern im privaten Bereich, aber natürlich auch den energieintensiven Wirtschaftsbetrieben. Die Debatte um die Frage der Preisbindung von Gas an das Öl werden wir demnächst in diesem Hause führen. Darauf freue ich mich. Ich freue mich genauso darauf, die Beratungen zu diesem Gesetzentwurf in den Ausschüssen weiter zu führen. Ich denke, dass wir das Gesetz schon bald in zweiter Lesung beschließen können.

(Beifall bei SPD und CDU)

Ich danke dem Herrn Abgeordneten Nabel und erteile das Wort für die FDP-Fraktion dem Herrn Abgeordneten Dr. Heiner Garg.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das mit dem Klatschen ist nicht so wichtig. Ich weiß sowieso nicht, warum wir zur ersten Lesung über diesen Gesetzentwurf eine Aussprache führen.

(Beifall der Abgeordneten Konrad Nabel [SPD] und Klaus Müller [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Ich muss Ihnen ehrlich sagen: So sehr wir geneigt sind, dem Gesetzentwurf inhaltlich zuzustimmen - wir werden uns an den Ausschussberatungen konstruktiv beteiligen -, so sehr bezweifeln wir, ob die großen Hoffnungen, die damit zum Ausdruck gebracht wurden, tatsächlich eintreten werden.

Herr Austermann, als ich den Gesetzentwurf gelesen habe, habe ich gedacht: Das ist eine klare Sprache. Dafür sind Sie ja bekannt. Deswegen sind Sie in letzter Zeit ab und zu auch angeeckt. Ich glaube aber sagen zu dürfen: Mit diesem Gesetzentwurf werden Sie nicht anecken. Sie haben eine gute Chance, mit klarer Sprache sagen zu dürfen: Es geht um den wirksamen Umgang mit öffentlichen Mitteln. Niemand wird Sie dafür zurückpfeifen oder wird Ihnen zürnen. Trotzdem, Herr Minister, es geht um 37.600 €, bezogen auf den Haushaltsentwurf 2006 um knapp ein Fünfmillionstel der dort beantragten Nettoausgaben des Landes Schleswig-Holstein. Das beweist einmal mehr: Auch die längste Reise kann mit ganz kleinen Schritten beginnen. Aus Sicht der FDP-Fraktion ist dieser Gesetzentwurf ein kleiner, aber ein richtiger Schritt.

(Dr. Heiner Garg)

Worum geht es? - Erstens. Das Land muss dafür sorgen, dass die Strom- und Gasversorgungsnetze kleiner Netzbetreiber ordnungsgemäß, ohne Diskriminierung und zu angemessenen Preisen betrieben werden.

Zweitens. Das Land muss die dafür notwendigen Leistungen aber nicht selbst erbringen. Es kann sie auch bei der Bundesnetzagentur kaufen.

Drittens. Die Landesregierung hält es für wirtschaftlicher, die Leistungen bei der Bundesnetzagentur zu kaufen. Hierüber muss ein Vertrag mit dem Bund beschlossen werden, dem der Landtag in einem Gesetz zustimmen muss.

Der Entwurf des Gesetzes liegt uns heute vor. Wir werden der Überweisung an den Ausschuss zustimmen. Wir werden - das habe ich bereits gesagt - den Gesetzentwurf positiv begleiten. Viel häufiger als nur bei diesem Gesetzentwurf, lieber Kollege Nabel, finde ich, sollte das Land die alte Weisheit von Adam Smith berücksichtigen: Mache nicht selbst, was du wirtschaftlicher von anderen besorgen kannst.