Ich möchte auch die erfolgreiche Arbeit der Bürgerbeauftragten für soziale Angelegenheiten, Frau Wille-Handels, und ihres Teams von Fachleuten hervorheben. Ich bin froh, dass sie hier von niemandem im Hause mehr infrage gestellt wird. Das finde ich sehr schön.
Der Ausbau ihrer Präsenz vor Ort hat sich bewährt. Und über den Einzelfall hinaus gibt es hier Anregungen für Änderungen und Ergänzungen. Sie wird mit ihrer Arbeit von allen ernst genommen und stärkt mit ihrer Arbeit auch die Stellung der Hilfe Suchenden gegenüber den Behörden, vor allem mit ihrer Berechtigung, von Dienststellen und Behörden des Landes Akten anzufordern, Einsicht zu nehmen und vieles mehr - ihren Zugang zu allen Behörden und Dienststellen. Das alles ist vernünftig. Ich glaube, insofern bedarf es nicht neuer Instrumente, wie sie hier gefordert werden.
Im Übrigen möchte ich auch noch einmal sagen, es gibt Projekte, bei denen die Kommunen selbst versuchen, modellhaft zu erproben, was zur Verbesserung dienen kann. Die beiden Städte Eutin und Rendsburg planen zum Beispiel ein solches Projekt und ich setze mich dafür ein, dass das aus Mitteln des kommunalen Bedarfsfonds gefördert werden kann. Es werden, begleitet durch die Fachhochschule für Verwaltung und Dienstleistung in Altenholz, Erfahrungen im standardisierten Umgang mit Beschwerden gesammelt, die dann genutzt werden können. Dafür braucht aber niemand Vorgaben von oben.
Insofern, Herr Kollege Garg - ich weiß gar nicht, ob ich Sie an einem zweiten aufeinander folgenden Tag schon wieder loben soll; nicht dass Sie Ärger mit Herrn Kubicki bekommen -, finde ich es sehr positiv, dass Sie darauf hingewiesen haben.
Sehr geehrter Herr Kubicki, ein Ergebnis bei den Beamten, die unser Leitbild gelesen haben, haben wir übrigens leider nicht erreicht. Die in der Landeszentrale für politische Bildung haben Sie, was Ihr Staatsverständnis angeht, offenbar nicht nachhaltig genug beeinflusst, denn das Verständnis von Staat, dass die Bürger vom Staat nicht behelligt werden wollen, reduziert sich auf einen Teil der Interessensgruppen, dem Sie besonders nahe stehen. Das ist nicht mein Staatsverständnis.
Insofern ist es auch gut, dass Sie von der Bundesregierung nicht beteiligt werden, wenn es darum geht, darüber zu reden, wie wir bestimmte Dinge in unserem Land verändern können.
Ich sage aber auch, Frau Kollegin Heinold, das, was bei Ihnen standardisiertes Beschwerdemanagement heißt, darf getrost auch als neue Bürokratie mit schi
cker Namensgebung übersetzt werden. Das sollten wir nicht tun. Das erinnert mich eher ein bisschen an Jim Hacker aus der englischen Serie „Yes, Minister“ und sein Ministerium für Verwaltungsangelegenheiten. Ich glaube, das sollten wir nicht tun. Ich glaube, dass eine bürgerfreundliche Verwaltung keine Angelegenheit ist, die durch noch so weitgehende Standards zu regeln ist. Sie ist mehr eine Frage des Bewusstseins der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, übrigens auch des guten Beispiels von Vorgesetzten. Die Führungsqualität auf allen Ebenen ist nicht ersetzbar. Darum sollten wir auf allen Ebenen ringen und nicht neue Vorgaben, neue Standards, neue Überprüfungsmethoden einführen. Wir wollen weniger Bürokratie, nicht mehr.
Ich danke dem Herrn Minister. - Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor, ich schließe die Beratung. Es ist Ausschussüberweisung beantragt worden. Ich schlage vor, die Vorlage an den Innen- und Rechtsausschuss zu überweisen. Wer so beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Damit ist die Überweisung an den Innen- und Rechtsausschuss abgelehnt.
Damit kommen wir zur Abstimmung in der Sache. Es ist beantragt, in der Sache abzustimmen. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Damit ist der Antrag mit den Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW gegen die Stimmen der Fraktionen von CDU und SPD bei Enthaltung der Fraktion der FDP abgelehnt.
- Vor Eintritt in die Tagesordnung oder direkt dazu? Es geht um die geplante Gesetzesinitiative zur Sicherheitspolitik.
Datum vom 25. Oktober 2005 einen Berichtsantrag zu den von der großen Koalition allgemein angekündigten Novellierungen im Bereich der Kriminalitätsbekämpfung gestellt. Wir haben diesen Antrag gestellt, weil wir nicht der Ansicht sind - wie viele hier und wie es in den Reden auch immer wieder angedeutet wird -, dass das Wissen um den Inhalt des Koalitionsvertrages auch als parlamentarisches Wissen zu werten ist, sondern dass es unmittelbar von der Landesregierung Berichte zu konkreten Vorhaben hier im Parlament geben muss.
Ein paar Tage nachdem dieser Antrag eingereicht worden ist, hat der Innenminister in einer kurzfristig anberaumten Pressekonferenz ein umfangreiches Paket zur Änderung des Landesverwaltungsgesetzes und damit zur Regelung der Gefahrenabwehr im Land vorgestellt. Anfang dieser Woche hat dann die Landesregierung in Erfüllung von Artikel 22 Landesverfassung - das ist die Informationspflicht der Landesregierung gegenüber den Fraktionen - einen deutlich formulierten Gesetzentwurf schriftlich übersandt.
Dieser Gesetzentwurf vollzieht eine verfassungsrechtlich höchst bedenkliche Wendung im Polizeirecht, indem er weitgehende polizeiliche Befugnisse in dem Bereich des Gefahrenvorfeldes begründen will. Die Daten unabhängiger, unbeteiligter Bürger und Bürgerinnen sollen erfasst werden, ohne dass es hierfür konkrete Anlässe geben soll.
Der der SPD angehörende Innenminister nimmt zur Rechtfertigung der Maßnahmen lediglich - das ist zur Begründung meines Antrages, Herr Kollege, regen Sie sich nicht auf - generell Bezug auf Terrorismus, auf neue Formen der schweren Kriminalität und auf Straßenkriminalität und konstatiert ein veraltetes Polizeirecht.
Dieser Gesetzentwurf, offensichtlich auf dem sicherheitspolitischen Niveau der CDU, bedarf der genauen Erörterung im Landtag und in den Ausschüssen, der ausführlichen rechtspolitischen Begründung. Weil das so notwendig ist, sehen wir uns in der heutigen Sitzung nicht durch einen weiteren mündlichen Bericht in unserer Informationslage verbessert. Wir fühlen uns zum jetzigen Zeitpunkt zur rechtspolitischen Gesamtsituation der Landesregierung für heute ausreichend informiert, sodass ich den Antrag Drucksache 16/323 für uns als erledigt ansehe und ihn hiermit zurückziehe.
Meine Damen und Herren, da der Antrag durch die Fraktionsvorsitzende von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vor Eröffnung der Aussprache zurückgezogen ist, ist dieser Tagesordnungspunkt damit erledigt.
Herr Präsident, ich teile Ihre Auffassung. Allerdings würde ich doch darum bitten, dass bei nächster Gelegenheit dem zurückziehenden Antragsteller nicht die Möglichkeit gegeben wird, noch Aussagen in der Sache zu machen, weil uns das geradezu herauslocken würde, darauf zu reagieren.
Nach dieser Feststellung durch den Herrn Oppositionsführer, der nichts hinzuzufügen ist, kommen wir zum Tagesordnungspunkt 21:
Bericht über die Weiterentwicklung des Schulsystems in Schleswig-Holstein Antrag der Abgeordneten des SSW Drucksache 16/307 Antrag der Fraktionen von CDU und SPD Drucksache 16/353 (neu)
Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Zur Begründung, Frau Spoorendonk? - Das Wort hat die Vorsitzende der Gruppe der Abgeordneten des SSW, Frau Abgeordnete Anke Spoorendonk.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Am 27. September hat die Bildungsministerin im Landeskabinett ein Eckpunktepapier zur Änderung des Schulgesetzes vorgestellt. Dabei ging es um eine grundlegende Weiterentwicklung des Schulsystems in Schleswig-Holstein, dessen Inhalt von großer Wichtigkeit für Eltern, Schüler, Schulträger und Kommunen ist. Diese Eckpunkte wurden auch der Presse zugänglich gemacht. Aus Sicht des SSW ist es daher nur natürlich, dass sich auch der SchleswigHolsteinische Landtag mit diesem Eckpunktepapier und der Änderung des Schulgesetzes befasst. Deshalb haben wir in dem heutigen Berichtsantrag die Landesregierung gebeten, über die Weiterentwicklung des Schulsystems mündlich zu berichten. Wir wollten einen mündlichen Bericht, damit wir diese Eckpunkte zeitnah im Landtag diskutieren können.
Nun habe ich von den beiden großen Parteien vernommen, dass die Fraktionen sich nicht in der Lage sehen, in dieser Landtagssitzung über ein Eckpunktepapier zu beraten, das bereits im Kabinett präsentiert worden ist. Das ist aus parlamentarischer Sicht äußerst bedauerlich, möchte ich hinzufügen, aber nach den bisherigen Erfahrungen mit der großen Koalition für uns auch nicht gerade überraschend.
Der SSW bleibt bei seinem Ursprungsantrag. Wir gehen aber davon aus, dass CDU und SPD unseren Antrag ablehnen werden und ihren eigenen Antrag - -
Frau Kollegin, diese Vermutung ist nicht Bestandteil der Begründung, wenn wir die strengen Maßstäbe des Herrn Oppositionsführers hier anlegen wollen.
Ich wollte aber noch etwas Positives hinzufügen. Ich begrüße, dass CDU und SPD den Ursprungsantrag geändert haben und dass der Bericht nun im Januar schriftlich gegeben werden soll. Alles andere wäre aus unserer Sicht auch verwunderlich gewesen.
Herr Präsident, ich bleibe bei der Begründung und begrüße, dass es ein schriftlicher Bericht sein wird. Wenn wir bis Januar auf den Bericht warten, dann ist es gut, dass es ein schriftlicher Bericht wird.
- Ich denke, bevor wir zur Aussprache kommen, müssen wir zunächst einmal feststellen, ob der Antrag der Abgeordneten des SSW oder der Änderungsantrag von SPD und CDU angenommen wird.
Mir geht es darum, dass die Fragen aus beiden Anträgen Bestandteil des Berichtes werden. Deswegen schlage ich vor, dass wir beide Berichtsanträge verabschieden, aber den Antrag des SSW so, wie es gesagt worden ist, dass wir dann im Januar einen schriftlichen Bericht haben, der beide Anträge umfasst.