Ich erteile dem Berichterstatter des Innen- und Rechtsausschusses, dem Herrn Abgeordneten Werner Kalinka, das Wort.
Meine Damen und Herren, der Innen- und Rechtsausschuss hat sich entsprechend dem Plenarbeschluss vom 29. September 2005 mit diesem Gesetzentwurf der Landesregierung am 26. Oktober 2005 befasst. Das Gesetz von 1873 betreffend die Ablösung von Reallasten ist in Schleswig-Holstein nach wie vor geltendes Recht. Im Widerspruch zu den Regelungen des Gesetzes sind auf der Grundlage von fälschlichen Angaben in dem von den Grundbuchämtern ganz überwiegend verwendeten Standardwerk zum Grundbuchrecht in der Vergangenheit verschiedene Reallasten eingetragen worden, die nicht hätten eingetragen werden dürfen. Der Gesetzentwurf sieht vor, diese Vorgänge zu heilen und die eingetragenen Reallasten für wirksam zu erklären.
Der Ausschuss empfiehlt dem Landtag einstimmig die unveränderte Annahme des Gesetzentwurfs der Landesregierung.
Ich danke dem Herrn Berichterstatter. Wortmeldungen zum Bericht? - Das ist nicht der Fall. Eine Aussprache ist nicht vorgesehen.
Der Ausschuss empfiehlt die unveränderte Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 16/239. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Einstimmig so angenommen!
Zweite Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Landesschlichtungsgesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 16/240 Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses Drucksache 16/333
Ich erteile dem Berichterstatter des Innen- und Rechtsausschusses, Herrn Abgeordneten Werner Kalinka, das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Innen- und Rechtsausschuss hat sich mit dem ihm durch Plenarbeschluss vom 29. September 2005 überwiesenen Gesetzentwurf zur Änderung des Landesschlichtungsgesetzes am 26. Oktober befasst. Mit dem Landesschlichtungsgesetz vom 11. September 2001 hat Schleswig-Holstein von der vom Bundesgesetzgeber eingeräumten Öffnungsklausel Gebrauch gemacht und in bestimmten Fällen die obligatorische vorgerichtliche Schlichtung eingeführt. Das Gesetz war zunächst bis zum 31. Dezember 2005 befristet.
Die Entwicklung hat gezeigt, dass mit dem Gesetz der Gedanke der einvernehmlichen Streitschlichtung gestärkt wird und die Gerichte entlastet werden. Eine Verlängerung der Befristung des Gesetzes ist daher angezeigt. Der vorliegende Gesetzentwurf sieht daher die Verlängerung der Befristung im Landesschlichtungsgesetz bis zum 31. Dezember 2008 vor. Der Innen- und Rechtsausschuss empfiehlt dem Landtag einstimmig die unveränderte Annahme des Gesetzentwurfs der Landesregierung.
Ich danke dem Herrn Berichterstatter. Gibt es Wortmeldungen zum Bericht? - Das ist nicht der Fall. Eine Aussprache ist nicht vorgesehen.
Der Ausschuss empfiehlt die unveränderte Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 16/240. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Dann ist einstimmig so beschlossen.
Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Eine Aussprache ist nicht vorgesehen.
Ich schlage vor, den Gesetzentwurf Drucksache 16/300 dem Sozialausschuss zu überweisen. Wer so beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Es ist einstimmig so beschlossen.
Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zum Schutz der Berufsbezeichnungen „Staatlich geprüfte Lebensmittelchemikerin“ und „Staatlich geprüfter Lebensmittelchemiker“
Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Eine Aussprache ist nicht vorgesehen.
Ich schlage vor, den Gesetzentwurf Drucksache 16/309 dem Umwelt- und Agrarausschuss zu überweisen. Wer so beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Dann ist einstimmig so beschlossen.
Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zum Staatsvertrag zwischen den Ländern Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein, der Freien und Hansestadt Hamburg und der Freien Hansestadt Bremen zur Änderung des Staatsvertrages zwischen dem Land Schleswig-Holstein und der Freien und Hansestadt Hamburg über die Errichtung von „Dataport“ als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts
Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Eine Aussprache ist nicht vorgesehen.
Ich schlage vor, den Gesetzentwurf Drucksache 16/321 federführend dem Finanzausschuss, mitberatend dem Innen- und Rechtsausschuss zu überweisen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Einstimmig so beschlossen!
Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Eine Aussprache ist nicht vorgesehen.
Ich schlage vor, den Gesetzentwurf Drucksache 16/335 dem Innen- und Rechtsausschuss zu überweisen. Wer so beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Einstimmig so beschlossen!
Hamburg und dem Land Schleswig-Holstein über die Zusammenarbeit in Europa-, Ostsee- und internationalen Angelegenheiten
Ich erteile der Berichterstatterin des Europaausschusses, der Frau Abgeordneten Frau Astrid Höfs, das Wort.
Der Europaausschuss hat sich mit dem ihm durch Plenarbeschluss am 10. November 2005 überwiesenen Gesetz zum Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land SchleswigHolstein über die Zusammenarbeit in Europa-, Ostsee- und internationalen Angelegenheiten in seiner gemeinsamen Sitzung mit dem Innen- und Rechtsausschuss am 11. November 2005 befasst. Einstimmig empfehlen die beiden Ausschüsse dem Landtag die unveränderte Annahme des Gesetzentwurfs.
Ich danke der Frau Berichterstatterin. Wortmeldungen zum Bericht? - Das ist nicht der Fall. Eine Aussprache ist nicht vorgesehen.
Die Ausschüsse empfehlen die unveränderte Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 16/348 (neu). Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Damit ist die Drucksache 16/348 (neu), Gesetz zum Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Schleswig-Holstein über die Zusammenarbeit in Europa-, Ostsee- und internationalen Angelegenheiten, angenommen worden mit den Stimmen von CDU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Abgeordneten des SSW.