Zu Punkt 3: Die Zusammenarbeit mit anderen Bundesländern ist sichergestellt. Es besteht eine norddeutsche Kooperation der sieben Bundesländer Mecklenburg-Vorpommern, Berlin, Hamburg, Bremen, Brandenburg, Niedersachsen und SchleswigHolstein. Regelmäßig finden Bund-Länder-Besprechungen statt. Die Länderarbeitsgemeinschaft „Gesundheitlicher Verbraucherschutz“ sorgt ebenfalls für Informationsaustausch.
Zu Punkt 4: Punkt 4 ist die Konsequenz aus Punkt 3. Im kommenden Jahr wird eine allgemeine Verwaltungsvorschrift unter anderem zu Risikobewertungen und Kontrollen erlassen und zu einer weiteren Vereinheitlichung beitragen. Insgesamt betrachtet ist die Lebensmittelüberwachung in Schleswig-Holstein in guten Händen. Alles ist verbesserungsfähig. Daran wird - wie Sie vom Minister erfahren haben - gearbeitet.
Die FDP hätten den Antrag wesentlich straffer und sachorientierter formulieren können, wenn sie sich vorher rechtzeitig beim zuständigen Ministerium erkundigt hätte. Die sprechen nämlich mit einem. Das gilt auch für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, deren Ergänzungsantrag sich durch eine Initiative des Bundes im Januar 2006 erfüllt.
Nun will ich noch auf den zweiten Teil des Antrages eingehen. Die Übertragung von Kontrollen auf Private ist nicht der Weisheit letzter Schluss, da
rechtliche Probleme auftreten, die staatliche Stellen nicht haben. Die Markierung weiterer Materialien, wie in Teil II angeregt, setzt eine Änderung des EU-Rechts voraus. Wie realistisch das ist, lässt sich nur schwer vorhersagen. Ebenso verhält es sich mit der Verwendung und dem Verbleib von Materialien der Kategorie 3, die - der Minister hat auch darauf hingewiesen - in der Europäischen Union leider immer noch frei handelbar sind. Der Minister sagte zu, in diesem Bereich wieder Gespräche mit der EU aufnehmen zu wollen. Kreis- und länderübergreifende Kontrollen finden statt beziehungsweise befinden sich in der Vorbereitung.
Auch zum zweiten Teil ist insgesamt festzustellen, dass die notwendige Zusammenarbeit und die Kontrollen im Interesse des Verbraucherschutzes erfolgen und auch weiter verbessert werden. Schleswig-Holstein nimmt diese Aufgabe ernst und Schleswig-Holstein nimmt diese Aufgabe wahr. Der jüngste Gammelfleischskandal hat allerdings erneut gezeigt, dass es keine absolute Sicherheit für den Lebensmittelbereich gibt. Es gibt unzählige Lebensmittelqualitätszertifizierungen und -kontrollen und dennoch geschieht es, wie übrigens in vielen anderen Lebensbereichen unseres menschlichen Daseins auch. Gegen ein entsprechend hohes kriminelles Potenzial ist kein Kraut gewachsen.
Aber, meine Damen und Herren, diese Kontrollen haben unter anderem diese „Sauereien“ an den Tag gebracht. Um derart perfiden Machenschaften allerdings noch nachhaltiger auf die Spur zu kommen und diese zu erkunden, hat Bundesverbraucherminister Seehofer sofort nach Amtsantritt ein Zehn-Punkte-Programm vorgelegt, mit dem Konsequenzen aus dem Skandal gezogen werden sollen. Neben einer Verbesserung des Informationsflusses, einer Ausweitung der Meldepflichten und einer leichteren Rückverfolgbarkeit des so genannten Kategorie-3-Materials soll auch der Strafrahmen künftig konsequenter ausgeschöpft werden.
Die Umsetzung von Seehofers Zehn-Punkte-Sofortprogramm wird zusammen mit den in Schleswig-Holstein angeschobenen Maßnahmen zu einer weiteren Verbesserung des Verbraucherschutzes führen. Eines ist auch bei diesem jüngsten Fleischskandal deutlich geworden: Die Landwirtschaft ist wieder betroffen, aber nicht Verursacher. Produkte aus unserer Region haben die bessere Qualität und die Markenfleischprogramme geben Sicherheit. Der Einsatz der besonderen Qualitätssicherungssysteme gewährleistet eine umfassende Rückverfolgbarkeit von der Ladentheke bis zum Erzeugerbetrieb in Schleswig-Holstein.
Meine Damen und Herren, das Thema ist so weit gefächert und so komplex, dass eine vertiefende Diskussion im Ausschuss notwendig wird.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Erinnern Sie sich noch? - Salmonellen im Geflügel, Hormonskandal beim Kalbfleisch, gepanschtes Olivenöl, Glykol im Wein, Nematoden im Fisch, BSE, Listeriose-Bakterien im Weichkäse, Pestizide im Tee und in Gewürzen, Nikotineinsatz bei der Hühnerhaltung, nicht zu vergessen Nitrofen im Biogetreide, Acrylamid in Kartoffelchips und Spekulatius und nun immer wieder die Umetikettierung abgelaufener Fleischwaren, das Gammelfleisch.
Trotz Lebensmittelkontrollen und Qualitätszeichen: Die Verbraucherin, der Verbraucher können nicht hundertprozentig sicher sein, dass die Lebensmittel, die sie erwerben, frei von gesundheitsgefährdenden Mängeln sind.
Auch deshalb geht ein herzlicher Dank an die FDPFraktion, die die heutige Debatte im SchleswigHolsteinischen Landtag durch ihren Berichtsantrag angeregt hat.
- Klatschen Sie nicht zu früh. Denn bemerkenswert ist es allerdings schon, dass die FDP im ersten Teil ihres Antrages die Landesregierung auffordert, gemeinsam mit Kreisen und kreisfreien Städten ein Konzept für eine sachgerechte Lebensmittelüberwachung zu entwickeln und die Zahl der Lebensmittelkontrolleure vor Ort aufzustocken. Ein solcher Antrag von der Partei, die ansonsten Deregulierung und Standardfreigabe fordert, das hat schon etwas.
Man braucht eben doch einen handlungsfähigen Staat. Denn eine grenzenlose Freiheit der Märkte führt in der Praxis dazu, dass die schwächeren
Da reicht freiwillige Selbstkontrolle nicht aus, da kann man sich auch nicht nur auf Zertifizierung und Gütezeichen verlassen. Staatliches Handeln ist gefordert, Kontrolle ist notwendig, zeitnahe Information des Verbrauchers ist zu gewährleisten. - Also, liebe Freidemokraten: Willkommen im Club!
Denn CDU und SPD haben die Notwendigkeit eines effektiven Verbraucherschutzes längst erkannt und in ihrem Koalitionsvertrag für Schleswig-Holstein festgelegt - ich zitiere –:
„Verbraucherschutz berührt alle Politikfelder. Verbraucherinnen und Verbraucher haben in allen Bereichen Schutzrechte. Wir wollen deshalb den Verbraucherschutz stärken und als politische Querschnittsaufgabe ausbauen. Ernährungswirtschaft, der Verbraucherschutz und die Wertschöpfung für den ländlichen Raum werden durch nachhaltige Qualitätsstandards gesichert und gestärkt. Ein Verbraucherinformationsgesetz schafft die Grundlage dafür, dass Ergebnisse von Kontrollen transparent veröffentlicht werden. … Wir werden die Lebensmittelsicherheit durch Qualitäts- und Herkunftssicherung konsequent verbessern.“
Bei der Abfassung des Koalitionsvertrags bewegte gerade kein aktueller Lebensmittelskandal die öffentliche Diskussion. Aber die Politikerinnen und Politiker beider Parteien handelten verantwortungsbewusst und widmeten dem Verbraucherschutz die gebührende Aufmerksamkeit.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die SPDLandtagsfraktion fordert eine schnelle gesetzliche Neuordnung des Verbraucherschutzes in einem Verbraucherinformationsgesetz. Als Grundlage dazu können die Beschlüsse des Bundestages von 2002 und 2005 dienen, die seinerzeit durch den Bundesrat leider abgelehnt wurden. Wir begrüßen die Initiative von Bundesverbraucherschutzminister Horst Seehofer, auf der Grundlage des Bundeskoalitionsvertrages bereits im Januar des kommenden Jahres mit den parlamentarischen Beratungen zu beginnen.
Ein entsprechendes Gesetz bedeutet gesellschaftliche Kontrolle, denn es informiert Verbraucherinnen und Verbraucher, benennt die schwarzen Schafe in der Wirtschaft und schafft Sanktionsmöglichkeiten gegen diese Unternehmen. Verantwortungsvoll
Wir Sozialdemokraten treten für ein Höchstmaß an Sicherheit, Transparenz und Wahlfreiheit ein. Dazu gehören auch ein neues Lebensmittelbuch, effektive Lebensmittelund Futtermittelkontrollen sowie durchgehende Sicherungssysteme in der gesamten Produktionskette. Wir wollen die unabhängige Verbraucherberatung sicherstellen, damit sich Verbraucherinnen, Verbraucher und Wirtschaft auf gleicher Augenhöhe gegenüberstehen. Damit kann der zum Teil ruinöse Preiswettbewerb im Lebensmitteleinzelhandel gebremst werden. Qualität sollte vor unkontrollierter Quantität stehen.
Es ist sehr bedauerlich, dass das Verbraucherinformationsgesetz zuletzt noch in diesem Jahr am Widerstand der Bundesratsmehrheit gescheitert ist. Hätten wir dieses Gesetz, dann könnten Verbraucherinnen und Verbraucher erfahren, welche Firmen Gammelfleisch verkauft, gekauft und wie weiterverarbeitet haben.
Die SPD begrüßt den Zehn-Punkte-Plan des Ministers Seehofer. Wir unterstützen ausdrücklich seine Aussage - ich zitiere ihn -:
„Wirtschaftliche Prozesse dürfen sich nicht nur auf Gewinnmaximierung reduzieren. Um das zu vermeiden, sind wir Politiker in der Verantwortung. Wir werden deshalb alles tun, um solch gewissenlosen Machenschaften das Handwerk zu legen.“
Wir erwarten, dass jetzt rasch ein Gesetzentwurf folgt, der den Verbraucherschutz wirklich stärkt. Es reicht uns nicht zu fordern, bei Verstößen den gesetzlichen Strafrahmen voll auszuschöpfen.
Wir halten es außerdem für notwendig, auch strafrechtlich auf die veränderten Wirtschaftsstrukturen zu reagieren. Die Strafverfolgung von Einzelpersonen muss durch die Möglichkeit des strafrechtlichen Zugriffs auf Firmen ergänzt werden. Im Handel dominiert nicht mehr der Tante-Emma-Laden, sondern es sind die Lebensmittelkonzerne. Viele Fleischwaren stammen nicht mehr aus dem Fleischereifachgeschäft um die Ecke, dessen Inhaber persönlich bekannt ist, sondern aus Großschlachtereien. Auf diese Handelsstrukturen muss der Bundesgesetzgeber angemessen reagieren.
Verbraucher für die Skandale in der Lebensmittelbranche verantwortlich macht, entlässt die Lebensmittelproduzenten und -verkäufer aus ihrer ureigensten Verantwortung.
Denn der Verbraucher kann sich nicht auf die Gleichung „teuer gleich gut“ verlassen. So haben gerade die jüngsten Untersuchungen von Obst und Gemüse auf Pestizidrückstände bestätigt, dass einige Discounter sehr wohl qualitativ hochwertige Produkte anbieten, während teurere Produkte höher als preiswerte Ware belastet sein können. Wir Sozialdemokraten möchten, dass Lebensmittel aller Preiskategorien sicher sind und die Verbraucherin, der Verbraucher sich darauf verlassen kann, jederzeit einwandfreie Ware zu kaufen.
Die SPD sieht der weiteren Diskussion in den Ausschüssen, aber auch auf Bundesebene erwartungsvoll entgegen. Da wir jetzt zu einer Tageszeit diskutieren, zu der die meisten von uns nicht zu einer Nahrungsaufnahme neigen, möchte ich mit folgendem Satz schließen: Wir werden das Thema Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz auch dann intensiv weiterverfolgen, wenn das Ekelfleisch nicht mehr in aller Munde ist.
Für die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erteile ich der Frau Abgeordneten Monika Heinold das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Tengler, Ihr Beitrag war schon unglaublich. Die Bürgerinnen und Bürger, Frau Tengler, sind nicht verunsichert, weil FDP und Grüne hier einen Antrag stellen. Die Bürgerinnen und Bürger sind verunsichert, weil sie nicht mehr wissen, was sie kaufen können, und weil sie nicht mehr wissen, ob sie das, was sie kaufen, essen können. Sie waren entsetzt, als sie festgestellt haben, welches Gammelfleisch ihnen zugemutet worden ist.
Nun hier zu behaupten, wir sollten keine Panik machen, wir würden die Bürgerinnen und Bürger verunsichern, Frau Tengler, dazu sage ich: Thema verfehlt!
Noch eines - auch das in aller Deutlichkeit –: Wir sind nicht hier als Opposition, um uns von Ihnen ständig belehren zu lassen und Ihren Koalitionsvertrag vorgelesen zu bekommen.