Protokoll der Sitzung vom 14.12.2005

Wir werden insgesamt auch höhere Personalkosten haben, wenn wir die Beschlusslage des Landtages ernst nehmen. Auf Anregung der FDP haben wir in der letzten Legislaturperiode beschlossen, dass die Erzieherinnen und Erzieher künftig auch auf Hochschulniveau ausgebildet werden sollen. Auch dies wird - machen wir uns nichts vor - steigende Kosten nach sich ziehen.

Wir fordern CDU und FDP -

(Zuruf von der FDP: SPD!)

- Das ist so schwierig, nach einem Dreivierteljahr immer noch! Aber ich bemühe mich, meine lieben Freunde von der FDP.

(Thomas Stritzl [CDU]: Ist das die neue stra- tegische Partnerschaft?)

Wir fordern CDU und SPD noch einmal eindringlich auf: Zurren Sie die Haushaltsmittel für die Kindertagesstätten nicht bis 2010 fest! Geben Sie mit der heutigen Abstimmung ein Signal an die Trägerverbände! Stimmen Sie unserem Antrag zu, die Bildungsleitlinien im Gesetz zu erwähnen!

Wir werden den Anträgen der FDP und des SSW zustimmen. Sie sind nicht identisch, gehen aber in dieselbe Richtung.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und SSW)

(Monika Heinold)

Auf der Tribüne begrüße ich herzlich Teilnehmerinnen des Mentoringprojektes des Landesfrauenrates. - Seien Sie uns herzlich willkommen!

(Beifall)

Nunmehr erteile ich für die Abgeordneten des SSW dem Kollegen Lars Harms das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Diskussion über die Änderungen des Kindertagesstättengesetzes ist immer auch vor dem Hintergrund der Finanzen geführt worden. Das ist zu Recht geschehen. Denn will man qualitativ etwas ändern, so muss man auch die finanziellen Mittel zur Verfügung stellen.

Wir haben nun heute vor, einen großen qualitativen Schritt zu tun. Da ist es schon merkwürdig, dass man die bisherige finanzielle Förderung beibehalten will, ohne dass zumindest ansatzweise gesagt wird, woher denn die Mittel sonst kommen sollen. Man verweist auf die Demographie und hofft, dass man flächendeckend Gruppen in den Kindertagesstätten einsparen kann, wenn erst einmal die Kinderzahl stark gesunken ist. Das wird natürlich in den nächsten Jahren nicht in dem Maße passieren, wie es müsste, damit die Rechnung der Landesregierung hier noch aufgehen kann. Zwar wird man an einigen Orten tatsächlich große Rückgänge in der Kinderzahl haben, aber es gibt auch Kindergärten, die steigende Zahlen erwarten. Das Gros der Kindergärten wird zwar etwas weniger Kinder haben, aber die Gruppen deswegen noch nicht zusammenlegen können. Das heißt, die Anzahl der Betreuer bleibt. Die anderen Fixkosten für die Kindergärten bleiben auch. Das Einzige, was leicht sinken wird, ist das Aufkommen an Kindergartenbeiträgen durch die Eltern, wenn man die Einzelbeiträge nicht erhöht.

In dieser Situation werden nun durch das Land neue Anforderungen gestellt, ohne die Beschäftigten in den Kindertagesstätten fit für diese Aufgaben zu machen. Wenn ich wirklich eine Verzahnung von Kindergartenarbeit und der Arbeit der Grundschule will, muss ich Stunden zur Verfügung stellen und natürlich auch die Weiterbildung der Beschäftigten und die damit verbundene Abwesenheit vom eigentlichen Betrieb im Kindergarten finanzieren. All dies geschieht nicht. Im Gegenteil. Im Ursprungsentwurf des Gesetzes war sogar noch angedacht, die Kindergärten wesentlich stärker zu verschulen, als das hoffentlich jetzt der Fall ist.

Wir sind immer noch der Auffassung, dass man in der Kindergartenarbeit nicht von der Institution Kindergarten, sondern vom einzelnen Kind und dessen Bedürfnissen auszugehen hat. Deshalb haben wir in den Ausschussberatungen Anträge gestellt, die darauf abgezielt haben, dass der Betreuungs- und Erziehungsauftrag genauso im Mittelpunkt stehen wie der Bildungsauftrag in den Kindergärten. Wobei wir diesen Bildungsauftrag mehr als Hilfe zur Entwicklung der einzelnen Persönlichkeit der Kinder und nicht in der schulischen Funktion sehen. Wir haben natürlich sehr positiv aufgenommen, dass uns die Mehrheitsfraktionen in einigen dieser Punkte auch gefolgt sind. Deswegen haben wir heute keine Änderungsanträge mehr gestellt.

So ist jetzt festgeschrieben worden, dass die „Förderung der individuellen Selbst–, Sozial- und Lernkompetenz“ unterstützt werden soll und dass sich diese Förderung am Entwicklungsstand der Kinder zu orientieren hat. Das ist eine sehr individuelle Sicht, die sich auf das einzelne Kind bezieht. Weiter sollen die sechs formulierten Bildungsziele nun nicht mehr die Grundlage für die Erreichung der Ziele des Kindergartens sein und damit nicht mehr alles Handeln bestimmen. Sondern nun sollen diese Bildungsziele nur noch zur „Wahrnehmung dieses eigenen Betreuungs–, Erziehungs- und Bildungsauftrages“ berücksichtigt werden. Das heißt, das Individuum Kind mit seinen Bedürfnissen steht im Vordergrund und die sechs Bildungsbereiche sind ein begleitendes Mittel und somit nicht mehr so verbindlich. Damit ist eine Verschulung der Kindertagesstätten verhindert worden. Das begrüßen wir sehr.

(Beifall beim SSW)

Trotzdem bleibt es aber Aufgabe des Landes, mindestens für die finanziellen Grundlagen zu sorgen, dass das Personal in den Kindertagesstätten auf die neue Situation vorbereitet werden kann. Das heißt, dass mindestens die Aus- und Weiterbildung für einen Übergangszeitraum finanziell gestärkt werden muss, bis ein gewisser Standard erreicht ist. Der SSW hatte einen entsprechenden Änderungsantrag zum Haushalt gestellt, der leider nicht übernommen wurde.

Wir haben in die Beratungen aber auch noch einen Aspekt eingebracht, der für uns von besonderer Wichtigkeit ist. Die ganze Diskussion um die Bildungsziele beschränkte sich nur auf die Fragen, inwieweit man die schulische Bildung der Kindergartenkinder verbessern könnte und wie ausländische Kinder besser an die deutsche Sprache herangeführt

werden können. Beides sind wichtige Fragestellungen und werden von uns genauso gesehen wie von allen anderen. Trotzdem sind wir der Meinung, dass die Belange der Minderheiten im Kindertagesstättengesetz bei den Zielsetzungen der Einrichtungen ebenso hätten berücksichtigt werden müssen.

Die Einrichtungen der dänischen Minderheit haben einen anderen Auftrag als andere Kindertagesstätten. Hier soll in erster Linie dänische Sprache und Kultur vermittelt werden. Dieses Ziel sehen wir als gleichwertig zu allen anderen Bildungszielen an. Gleiches gilt auch für die Berücksichtigung der friesischen Sprache in den Kindergärten in Nordfriesland und auf Helgoland. Auch hier gibt es eine besondere Verantwortung des Landes, die Vermittlung der Landessprache Friesisch und der friesischen Kultur als Bildungsziel festzuschreiben.

Deshalb haben wir einen Änderungsvorschlag in die Beratung eingebracht, der die Sprache und Kultur der dänischen und friesischen Minderheit mit berücksichtigen sollte. Dieser Vorschlag ist leider abgelehnt worden, vielleicht auch, weil die Beratungszeit zu kurz war. Ich habe die Beratung in den Ausschüssen allerdings auch so verstanden, dass die hiesigen Minderheitensprachen und –kulturen auch in den allgemeinen Bildungsbereichen Sprache und Kultur mit eingeschlossen sein sollen. Dann ist es allerdings notwendig, dass die Landesregierung dies noch einmal deutlich macht und die Kindertagesstätten und deren Träger davon in Kenntnis setzt, dass man die Bildungsbereiche Sprache und Kultur auch dadurch mit Leben erfüllen kann, dass man die Sprachen und Kulturen der Minderheiten in der Arbeit mit berücksichtigt.

In den Ausschussberatungen haben wir ebenfalls beantragt, dass neben einer dem Durchschnitt der jeweiligen Altersklasse entsprechenden Betrachtungsweise auch der jeweilige Entwicklungsstand der Kinder berücksichtigt wird. Dadurch werden auch die Interessen der Kinder mit Behinderungen oder anderweitigen Entwicklungsdefiziten berücksichtigt. Das Ziel, dass durch eine gemeinsame Erziehung der Kinder in Kindertagesstätten Behinderungen, Beeinträchtigungen und Benachteiligungen ausgeglichen werden sollen, wird so wesentlich konkretisiert.

Diese Formulierung ist nun in den § 4 Abs. 1 des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Kindertageseinrichtungen aufgenommen worden, der sich mit der Förderung der individuellen Kompetenzen der Kinder beschäftigt, und sie hat auch Eingang in § 5 Abs. 6 des Gesetzes gefunden, der den Übergang vom Kindergarten zur Schule regelt. In § 4 Abs. 2

bleibt allerdings weiter bestehen, dass die sechs konkreten Bildungsbereiche nur altersgemäß ausgestattet sein sollen. Da kommt doch wieder ein wenig der Verschulungsgedanke auf, aber dennoch sind die Regelungen, die jetzt auch eine entwicklungsgemäße Förderung und Betrachtung der Kinder zulassen, ein wesentlicher Fortschritt im Vergleich zum Ursprungsentwurf.

Wir begrüßen auch, dass die Regelungen zu den Elternvertretungen besser geworden sind. Dieses Anliegen lag schon dem FDP-Antrag zugrunde und es ist in Ordnung, dass auch diese Anregung einer Oppositionspartei in den Gesetzentwurf eingearbeitet wurde.

Wir haben zum Beispiel bei uns in Nordfriesland sehr gute Erfahrungen mit der privaten Lobbyarbeit für die Kindertagesstätten gemacht. Bei uns gibt es eine aktive Kreiselternschaft, die ihre Interessen sehr professionell und engagiert vertritt. Dass diese Arbeit jetzt institutionell festgeschrieben wird und die Eltern damit mehr Rechte erhalten und wir die Kindergartenarbeit auf Kreis- und Landesebene beleben, ist nur zu begrüßen. Ähnliches gilt auch für die Bestimmungen zu den Jugendhilfeausschüssen auf kommunaler Ebene und zum Landesjugendhilfeausschuss.

Wir können also feststellen, dass die Änderungen hinsichtlich des Bildungsauftrages durchaus positiv sind und dass auch die Belange von Behinderten und anderweitig beeinträchtigen Kindern besser berücksichtigt werden. In Bezug auf die Berücksichtigung der Sprachen und Kulturen der Minderheiten erwarten wir trotz der Ablehnung unseres Vorschlages im Ausschuss ein deutliches Signal, dass alle hier heimischen Sprachen und Kulturen unter die Bildungsziele des Kindertagesstättengesetzes fallen. Außerdem ist die Beteiligung für die Eltern innerhalb und außerhalb der Kindertagesstätten verbessert worden.

Über die finanziellen Auswirkungen des Gesetzes werden wir noch in den Haushaltsplanberatungen reden. Dort gehört das meiner Auffassung nach auch hin. Alles in allem kann ich deshalb sagen, dass wir das neue Gesetz in der geänderten Form mehr positiv als negativ sehen und deshalb diesem Gesetzentwurf zustimmen werden.

Ich danke dem Kollegen Lars Harms und erteile nunmehr für die Landesregierung der Ministerin für Bildung und Frauen, Frau Ute Erdsiek-Rave, das Wort.

(Lars Harms)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Einige, denen ich hier zugehört habe, sind offenbar immer noch der Meinung, dass in Kindertageseinrichtungen bisher eher im Sandkasten gespielt wurde, und vergessen dabei, dass das Kinder- und Jugendhilfegesetz und auch das geltende Kindertagesstättengesetz für unsere Kindertageseinrichtungen bereits einen Bildungsauftrag vorschreiben.

Wie sieht eigentlich ein moderner Kindergarten heute aus? Nehmen wir etwa den Kindergarten der AWO, das Kinderhaus in Schönberg mit 60 Kindern, ein fröhliches, vielfältiges, farbenfrohes, offenes Haus, das seit diesem Jahr auch unter Dreijährige aufnimmt und eine Integrationsgruppe hat. Mit den älteren Kindern arbeitet es wie eine Lernwerkstatt in ansprechender, anregender Umgebung mit strukturierten Arbeitsmaterialien. Die pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verstehen sich als Begleiter, als Unterstützer und als Anreger der Bildungsprozesse der Kinder. - So ist es im Programm dieser Kita festgelegt. Sie beteiligen die Kinder bei der Gestaltung, bei den Entwicklungsgesprächen, bei allen Angelegenheiten, die sie betreffen. Die Kinder haben Wahlmöglichkeiten, neben den Stammgruppen gruppenübergreifende Angebote wahrzunehmen. Es gibt Sprachförderangebote. Ein halbes Jahr vor Schuleintritt wird die phonologische Bewusstheit trainiert. Die Zusammenarbeit mit der Grund- und Hauptschule funktioniert sehr gut, um den Kindern einen erfolgreichen Start in die Schule zu ermöglichen.

Darum geht es also. Das, was an sehr vielen Kindertageseinrichtungen bereits heute Normalität ist, soll in Zukunft überall in Schleswig-Holstein Standard werden, meine Damen und Herren.

(Beifall bei SPD und CDU)

Deshalb diese Novelle des Kindertagesstättengesetzes, die heute verabschiedet werden soll, damit ab Jahresbeginn 2006 die Regelungen mit ihren juristischen und finanziellen Folgewirkungen für die Landeselternvertretung und für die Kreiselternvertretung unmittelbar in Kraft treten können. Übrigens haben sich am Ende der letzten Legislaturperiode alle Fraktionen dafür ausgesprochen.

Wir haben in der Tat eine intensive Debatte hinter uns. Sie spiegelt sich in den Ergebnissen der Anhörung wider. Die inhaltlichen Regelungen - das will ich hier noch einmal festhalten - sind im Grundsatz begrüßt und befürwortet worden und sie sind in der

Öffentlichkeit auf große Zustimmung der Beteiligten gestoßen.

Bei dieser Gelegenheit danke ich all jenen, die sich sehr konstruktiv und engagiert zunächst an der Erarbeitung der Leitlinien und dann am Gesetzgebungsverfahren beteiligt haben, den Wohlfahrtsverbänden, den kommunalen Trägern und den Fraktionen.

(Vereinzelter Beifall bei der SPD)

Es hat sich gelohnt, weil wir damit den Kindertageseinrichtungen in Schleswig-Holstein, wie ich finde, eine sehr gute Orientierung für ihre pädagogische Arbeit vorlegen. Sie wird ergänzt durch Leitlinien und entsprechende Handreichungen für die unterschiedlichen Teile des Bildungsauftrages.

Zu den wichtigsten Rückmeldungen des Anhörungsverfahrens will ich noch einmal in aller Kürze Stellung nehmen. Zunächst zu den Inhalten, zum Bildungsauftrag und zur Kooperation zwischen Kindertagesstätten und Grundschulen.

Ich halte hier fest: Die Konkretisierungen für den Bildungsauftrag und für die einzelnen Bildungsbereiche haben nicht den Charakter von Lehrplänen. Sie schreiben die Linien für den Bildungsauftrag im Rahmen einer ganzheitlichen Entwicklung der Kinder vor, die in vielen Kitas heute schon - ich wiederhole es - selbstverständlich ist. Dies ist jetzt durch Artikel 1 klarer geworden. Die Ganzheitlichkeit des Bildungsauftrages wird noch deutlicher hervorgehoben. Es geht nicht um eine Verschulung der Kindertageseinrichtungen. Damit wir diesen Bildungsauftrag in allen Kitas gewährleisten können, investieren wir viel in Fortbildung und haben das übrigens auch in der Vergangenheit getan.

In Sachen Sprachförderung ist die Fortbildung der Erzieherinnen und Erzieher in Schleswig-Holstein absolut vorbildlich. Das will ich einmal festhalten, weil immer Beispiele dafür gebracht werden, was in anderen Bundesländern alles besser läuft. Wir haben in den vergangenen Jahren eine Fortbildung von inzwischen 4.000 Erzieherinnen und Erziehern von Kindertageseinrichtungen in Sachen phonologisches Bewusstsein durchgeführt, die sich heute schon in den Kindertageseinrichtungen erheblich auswirkt. Das werden wir ausbauen und fortsetzen. Wir werden Multiplikatorinnen und Multiplikatoren qualifizieren und die Kitas bei der Verwirklichung ihres Bildungsauftrags beraten, begleiten und unterstützen, damit klar wird: Wir stehen zur inhaltlichen Weiterentwicklung auch, indem wir die Kitas bei der Fortbildung unterstützen.

Ich frage einmal ganz unabhängig von der Frage der Erzieherinnen, sondern generell auf uns alle, auf Lehrerinnen und Lehrer, insbesondere auf alle, die im Bildungswesen tätig sind, bezogen: Ist nicht die ständige Fortbildung und Weiterentwicklung der eigenen Arbeit, die Orientierung an neuen Anforderungen und die Qualifizierung eine Selbstverständlichkeit in allen Bildungsbereichen, die wir heute erwarten und von allen Beteiligten fordern?

Auch haben die Träger ihre Sorge zum Ausdruck gebracht, nicht alle Schulen könnten zur Kooperation mit Kitas bereit sein. Hierzu verweise ich auf eine eindeutige Formulierung im Schulgesetz, das wir derzeit grundlegend novellieren. Die Grundschulen werden zur Kooperation verpflichtet werden. Ich weiß auch, wie wichtig ihnen diese Aufgabe ist.

Keinen Konsens gab es in der Frage der Finanzierung. Frau Heinold, als Sie hier gesprochen haben, habe ich mir für einen kurzen Moment vorgestellt, wir würden gemeinsam regieren.

(Zuruf des Abgeordneten Karl-Martin Hent- schel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Dann würden Sie vermutlich heute hier stehen und vehement die 60 Millionen € verteidigen, wie sie übrigens in dem bereits mit Ihnen ausgehandelten Koalitionsvertrag auch festgelegt waren. Ich nehme an, dazu würden Sie auch stehen.

(Beifall bei der CDU)