Die Landesregierung steht unverändert zu diesem jährlichen Zuschuss von 60 Millionen €. Wir halten daran fest und ich fordere die Träger, die Kommunen und die Wohlfahrtsverbände, auf, dieses ebenso zu tun.
Herr Dr. Klug, Sie tun gerade so, als sei die Landesregierung Aufgabenträger der Jugendhilfe. Das ist in Deutschland Aufgabe der kommunalen Ebene. Das Land leistet dafür Zuschüsse und ist wirklich nicht alleine für die Finanzierung zuständig.
Es geht also nicht an, dass die Zuschüsse von einigen einseitig gekürzt werden und dann mit Unschuldsmiene der Landesregierung der schwarze Peter zugeschoben wird. Das geht nicht, meine Damen und Herren.
Ich wiederhole hier auch noch einmal: Von 2005 bis 2010 gehen die Bevölkerungsprognosen, bezogen auf die Altersgruppe der Null- bis Sechsein
halbjährigen, sogar von einem durchschnittlichen Rückgang von 11 % aus. Verlässliche Zahlen darüber, ob dieser Rückgang durch zusätzliche Plätze kompensiert oder sogar überkompensiert wird, gibt es derzeit nicht.
Diese Entwicklung werden wir natürlich sehr aufmerksam zu verfolgen haben. Ich weiß sehr wohl, dass das statistische Durchschnittswerte sind. Während für einige Regionen in Schleswig-Holstein etwa Dithmarschen, Plön und Schleswig-Flensburg - überdurchschnittliche, ja, gravierende Rückgänge zu erwarten sind, fällt dieses Minus in anderen Regionen etwas kleiner aus. Am geringsten ist der Rückgang übrigens in Flensburg. Punktuell, in einzelnen Stadtteilen und Wohngegenden, kann es sogar zu Steigerungen kommen.
Es ist gefordert worden, die inhaltlichen Änderungen, die heute beschlossen werden, mit einer Neuordnung der Finanzierung zu verknüpfen. Die Arbeitsgemeinschaft im Landesjugendhilfeausschuss, bestehend aus den Vertretern der Kommunen, der Wohlfahrtsverbände und der Landeselternvertretung, will dafür im Mai 2006 erste Vorschläge vorlegen. Ich bin zunächst einmal für diese Vorschläge offen und zuversichtlich, dass sie nicht auf die pauschale Forderung nach höheren Landeszuschüssen verdichtet werden.
Seitens des Ministeriums haben wir uns in der vergangenen Woche mit allen Beteiligten darüber verständigt, jetzt auch den Verteilerschlüssel für die 60 Millionen € zu überprüfen und gegebenenfalls neu festzusetzen. Eine entsprechende Öffnung dafür, Herr Dr. Klug, findet sich ja im Haushaltsstrukturgesetz. Das haben Sie offenbar noch nicht gelesen, das wird aber morgen bestimmt noch einmal vorgetragen werden.
Schließlich gab es da auch den Vorschlag, den Leitlinien auf dem Verordnungsweg Geltung zu verschaffen. Dem haben wir uns nicht angeschlossen; zum einen aus formalen Gründen, weil die Inhalte der Leitlinien überhaupt nicht den gesetzestechnischen Anforderungen entsprechen - wir müssten also eine neue Verordnung daraus machen –; zum anderen auch im Hinblick auf die Selbstverpflichtung des Landes, im Zuge der Entbürokratisierung die Zahl der Rechtsvorschriften zu reduzieren.
Man könnte es auch mit Hartmut von Hentig sagen, der gesagt hat: In der Bildung geht Freiheit vor Ordnung.
Lassen Sie mich abschließend sagen: Das KitaGesetz trägt erheblich dazu bei, dass sich alle Kinder in Schleswig-Holstein von Anfang an so gut, so ganzheitlich wie möglich entwickeln können.
Ich möchte hier noch einmal in aller Bescheidenheit auf die erheblichen Millionenbeträge hinweisen, die das Land in den nächsten Jahren für die vorschulische Sprachförderung in die Hand nehmen will. Hierzu werden derzeit intensive Vorbereitungen getroffen.
Meine Damen und Herren, in der Bildung kommt es auf den Anfang an. Ich denke, das neue KitaGesetz ist ein wesentlicher Baustein bei dieser Zielsetzung. Ich bitte um Zustimmung.
Ich danke der Frau Ministerin und erteile nunmehr zu einem Kurzbeitrag nach § 56 Abs. 4 unserer Geschäftsordnung dem Kollegen Karl-Martin Hentschel das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir wollen ja keine Geschichtsklitterung betreiben. Wir hatten im Koalitionsvertrag ein Programm verabredet, das „Erfolgreich starten“ heißt, das hier vorliegt, und von dem wir fordern, dass das in das Gesetz als Grundlage, als vereinbarte Richtlinien zwischen Kindertagesstätten und Regierung, aufgenommen wird. Es sollte auch Grundlage für eine Förderung sein. Für dieses Programm wurden 30 Millionen € vereinbart. Das war die Grundlage des Koalitionsvertrages, darüber haben wir drei Wochen lang verhandelt, nachdem wir vorher gesagt hatten, wir brauchen 15 Millionen € jährlich, um dieses Programm zu realisieren. Ich halte das heute immer noch für richtig, wenn man die Sprachförderung integrieren will.
Das ist die Historie. Jetzt ist kein Pfennig für dieses Programm da. Das Programm wird verabredet und den Kindertagesstätten wird gesagt: Nun macht mal! Die Probleme des Schulsystems in Schleswig-Holstein werden mit Sicherheit nicht dadurch gelöst, dass man schlecht bezahlten Erzieherinnen neue Vorschriften verabreicht, ohne einen Pfennig zusätzlich dafür auszugeben. So kann das nicht funktionieren.
Natürlich arbeiten die Erzieherinnen ungeheuer engagiert. Aber vergleichen wir doch einmal die Situation der Erzieherinnen mit der von Lehrerinnen und Lehrern. Erzieherinnen bekommen die Hälfte des Geldes, das Lehrerinnen und Lehrer bekommen. Eine Leiterin eines Kindergartens geht mit 1.700 € nach Hause, eine sozialpädagogische Assistentin mit 800 € und arbeitet noch nebenbei. Häufig fahren sie zum Beispiel Taxi. Das ist die Realität in den Kindertagesstätten.
Diese Erzieherinnen nehmen an mehr Weiterbildungsmaßnahmen teil als Lehrerinnen und Lehrer, und zwar überwiegend in ihrer Freizeit. Sie bekommen keine bezahlte Zeit dafür, den Unterricht oder die Erziehung vorzubereiten, so wie Lehrer. Was würden Lehrer sagen, wenn man ihnen sagt: Nun macht einmal 40 Stunden Unterricht in der Woche, die ganze Vorbereitungszeit fällt weg, das braucht ihr doch nicht, das könnt ihr doch! So wird das mit den Erzieherinnen in Kindertagestätten gemacht. Da wird gesagt: Ihr braucht keine Vorbereitung, das könnt ihr ja, ihr habt doch schon seit vielen Jahren den Bildungsauftrag. So kann der Kindergarten doch nicht ein Teil unseres Bildungssystems werden! So wird das nicht funktionieren, meine Damen und Herren.
Wir haben in den Kindertagesstätten in der Regel Gruppen mit mittlerweile 22 bis 25 Kindern. Ich habe mich im Kreis Rendsburg-Eckernförde mit den Kindertagesstätten von evangelischen Trägern unterhalten. Es heißt, zwanzig Kinder pro Gruppe sind bei uns die Regel, die Ausnahme mit 22 Kindern ist bereits der Normalfall. Die absolute Ausnahmeregelung mit 25 Kindern, die eigentlich nur für Notfälle gedacht ist, wird mittlerweile per Telefonanruf vom Kreis vergeben. Das ist die Realität. In dieser Gruppe sind eineinhalb Erzieherinnen tätig, die die ganze Zeit arbeiten müssen. Häufig ist eine von ihnen nicht da, weil sie durch Urlaub, Weiterbildung oder sonst etwas ausfällt. Dann ist eine Person mit 22 bis 25 Kindern allein - und das für die Hälfte des Gehalts einer Lehrerin oder eines Lehrers und ohne bezahlte Vorbereitungszeit. Das kann doch nicht die Realität in unseren Kindertagesstätten sein.
Die Erzieherinnen leisten dort tolle Arbeit. Aber das nun so hinzustellen, dass es da kein Problem gibt, dass man da nichts tun braucht und dass das
alles von allein laufen wird, finde ich einfach zynisch, Frau Erdsiek-Rave. Das muss ich einmal sagen.
Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Damit kommen wir zur Abstimmung zum Tagesordnungspunkt 9 a). Der Ausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf der Fraktion der FDP, Drucksache 16/12, für erledigt zu erklären. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das wache Parlament hat mir offensichtlich gemacht, dass alle für die Erklärung der Erledigung sind; ich habe jedenfalls keine Gegenstimmen und keine Enthaltungen vernommen.
Damit kommen wir zur Abstimmung zum Teil b) des Tagesordnungspunktes. Ich lasse zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion der FDP, Drucksache 16/468, abstimmen. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Enthaltungen? - Damit ist dieser Antrag mit den Stimmen von CDU und SPD gegen die Stimmen von FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Enthaltung der Abgeordneten des SSW abgelehnt.
Ich lasse jetzt über den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucksache 16/458, abstimmen. Wer dem zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Enthaltungen? - Damit ist dieser Antrag mit den Stimmen von CDU und SPD gegen die Stimmen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP bei Enthaltung der Abgeordneten des SSW abgelehnt.
Ich lasse nunmehr über den Gesetzentwurf der Landesregierung in der vom Ausschuss empfohlenen Fassung abstimmen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Gegenprobe! Enthaltungen?
- Okay, damit ist der Gesetzentwurf der Landesregierung mit den Stimmen von CDU, SPD und SSW gegen die Stimmen der FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angenommen.
Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zum Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Schleswig-Holstein auf dem Gebiet der Direktzahlungen des Europäischen Ausrichtungsund GarantieFonds für die Landwirtschaft (EAGFL), Abteilung Garantie (EG-Direktzahlungen - Staatsver- trag)
Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Ich schlage vor, den Gesetzentwurf Drucksache 16/408 dem Umwelt- und Agrarausschuss zur Beratung zu überweisen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das ist einstimmig so beschlossen.
Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Schleswig-Holsteinischen Schulgesetzes (Schulgesetz - SchulG)
Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Damit eröffne ich die Grundsatzberatung. Das Wort für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat Herr Abgeordneter KarlMartin Hentschel.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Gesetzesinitiative beruht auf einer Eingabe im Petitionsausschuss, das Thema ist aber schon älter. Zurzeit hat in Schleswig-Holstein jede anwesende Elternvertreterin oder jeder Elternvertreter auf einer Elternversammlung in einer Schule eine Stimme. Wenn zwei Eltern da sind, haben sie zwei Stimmen für ein Kind. Wenn aber eine einzelne Mutter oder ein Vater von Zwillingen da ist, hat sie oder er für zwei Kinder nur eine Stimme. Im Ausschuss waren sich alle Parteien einig, dass dies geändert werden soll.
Es gibt einen strittigen Punkt. Soll es in Zukunft nur eine Stimme pro Kind geben oder zwei Stimmen? Für zwei Stimmen spricht, dass dann zwei El
Wir haben uns in diesem Entwurf aber bewusst für nur eine Stimme entschieden. Der Grund: Das Sorgerecht der Eltern ist nach deutschem Recht nicht teilbar. Der Gesetzgeber hat es in allen Belangen ganz bewusst so geregelt, dass sich die Eltern einigen müssen. Es darf in den Belangen der Kinder kein Zerren geben.