tungen eingeflossen. Heute sagt das ULD: erst evaluieren, dann novellieren. Davon ist keine Rede. Wir wissen also wirklich nicht, woran wir sind und ob es gute Gründe dafür gibt, diese Rasterfahndung weiterzuführen. Wir wissen es ganz einfach nicht. Wir haben nur die Erkenntnis, dass das, was bisher geleistet wurde, kein Ergebnis gebracht hat.
Meine letzte Bemerkung: Heute haben wir natürlich nicht mehr das Jahr 2001. Das ist eine banale Feststellung. Heute haben wir die Situation, dass die Überwachung weitergeht. Das Europaparlament beschäftigt sich gerade in diesen Tagen mit der Frage, welche Daten wie lange gespeichert werden sollen. Wir wissen, dass in Großbritannien vonseiten des Premierministers ähnliche Überlegungen laufen. Das heißt, die Überwachung ist heute eine ganz andere. Darum sagen wir: Wir können nicht einfach die Augen davor verschließen und so tun, als würden wir mit dieser Art von Rasterfahndung weiterarbeiten können. Wir müssen uns mit den aktuellen Gegebenheiten auseinander setzen. Ich komme wieder zu den Entführungen der CIA, der Situation der Geheimdienste und zu dem, was wir heute über Geheimdienste wissen. Auch darüber wussten wir in 2001 nichts.
Augen zu und durch ist also wirklich nicht angesagt. Wir müssen uns selbst ernst nehmen. Das Argument, Schleswig-Holstein könne nicht als einziges Bundesland außen vor stehen, ist ein Totschlagargument, lieber Kollege Puls. Man kann sagen, dann sollten wir vielleicht wirklich ernst damit machen, den Föderalismus in Deutschland abzuschaffen. Das ist aber eine Diskussion, die zu führen ist, jedoch nicht zu diesem Punkt. Bis jetzt ist es so: Schleswig-Holstein hat die Zuständigkeit für die Rasterfahndung. Es hat sich entschieden und die Änderung dieser Entscheidung dürfen wir uns heute aber auch nicht leicht machen.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bei der heutigen Änderung des Landesverwaltungsgesetzes
geht es der Landesregierung im Wesentlichen um zwei Ziele, nämlich die Modernisierung des Zustellungsrechtes, wozu ich nicht sprechen möchte, und um die Entfristung des automatisierten Datenabgleichs nach den polizeilichen Bestimmungen unter dem Stichwort Rasterfahndung, wozu Sie sich hier im Wesentlichen geäußert haben. Deshalb möchte ich hauptsächlich auch auf diesen Teil eingehen, der natürlich sowohl parlamentarisches als auch öffentliches Interesse findet.
Es geht um die Entfristung der nur noch bis zum Ende dieses Jahres geltenden Vorschrift über die Gefahren abwehrende Rasterfahndung nach § 195 a Landesverwaltungsgesetz. Wir haben in der Tat eine Vereinbarung des Koalitionsvertrags umgesetzt. Die Norm wurde bekanntlich erst nach den Anschlägen vom 11. September 2001 gesetzt. Sie kam auch nur in diesem Zusammenhang zur Anwendung. Die Entfristung konnte nicht in den am 1. November 3005 vom Kabinett beschlossenen Gesetzentwurf aufgenommen werden, weil wir sonst zum 1. Januar eine Befugnislücke gehabt hätten. Das wollten wir nicht.
Warum schlagen wir Ihnen eine Dauerbefugnis vor, obwohl - wie hier zum Teil argumentiert wurde - bislang keine Erkenntnisse aus den Anwendungsfeldern vorliegen? Angesichts der weiterhin aktuellen Bedrohung durch den internationalen Terrorismus, die uns die Anschläge in diesem Jahr leidvoll gezeigt haben, ist ein schleswig-holsteinischer Sonderweg nach meiner Auffassung nicht zu verantworten. Für solche herausragenden Gefahrenlagen müssen wir uns leider weiterhin wappnen.
Ich sage den Kritikern aus der Opposition, die ihre Änderungsvorstellungen noch einmal dargelegt haben: Die präventive Rasterfahndung wird nur zur Abwehr erheblicher Gefahren für den Bestand der staatlichen Ordnung Deutschlands oder zur Verhütung von Straftaten von erheblicher Bedeutung, bei denen Schäden für hochrangige Rechtsgüter zu erwarten sind, im Sinne einer Ultima Ratio und nur mit richterlicher Zustimmung - also ohne polizeiliche Eilkompetenz - eingesetzt. Es gibt nach meinen Informationen kein anderes Instrument, das die gleiche Wirkung hat, aber weniger stark in das informationelle Selbstbestimmungsrecht eingreift.
Vor allem aber ist dieses Mittel der Gefahrenabwehr in allen Polizeigesetzen der Länder verankert; da, wo die Mehrheiten wie hier sind, aber auch da, wo die FDP mitregiert oder die Grünen mitregiert haben.
Liebe Kollegin Spoorendonk, ich sage das nicht aus formalen Gründen. Es geht hier nicht um den Föderalismus. Man stelle sich jedoch eine entsprechende Situation in Deutschland vor. In allen Ländern - nur nicht in Schleswig-Holstein - könnte entsprechend gehandelt werden.
Ich möchte nicht der Innenminister sein, der dies verantwortet und dann der Bevölkerung zu erklären hat.
Diese Verantwortung ist auch dann ernst zu nehmen, wenn wir von einer Abwägung ausgehen. Ich sage ausdrücklich: Ich habe hohen Respekt davor, dass man das mit Bedenken tut. Ich habe vor dem, was der Kollege Nabel vorgetragen hat - ich kenne das auch aus Diskussionen - hohen Respekt. Wir sollten uns aber auch vor dem Hochmut hüten, der hier teilweise sozusagen mit der Position vertreten wird, als sei das rechtsstaatliche Gewissen beschränkt auf die FDP, die Grünen und den SSW. Das weise ich zurück.
Ich sage auch ganz deutlich: Wir haben meiner Meinung nach eine Situation, in der man sehr genau überlegen muss, wie das mit der Abwägung ist. Man muss beides tun. Man muss die Freiheitsrechte der Bürger sehen. Ich finde manche Debatten um Folter und ähnliche Dinge, die es heutzutage gibt, unsäglich. Aber es gibt eben auch ein Bedürfnis der Bevölkerung nach Sicherheit. Das heißt, wir dürfen nicht in eine Lage gebracht werden, in der wir nicht handeln können, wenn die Dinge so sind, wie sie werden können. Niemand hofft, dass es so kommt.
Herr Kollege Kubicki, Sie können auch besser, als Vergleiche mit der Migrations- und der Sozialberatung zu ziehen. Sie wissen genau, dass die Dinge anders liegen. Der Fall El Masri ist kein schöner. Aber wir wissen hierzu gar nichts. Hier Spekulationen anzustellen, bringt einen zwar in die Schlagzeilen, ist aber nicht sonderlich seriös. Wir sollten das nicht tun.
Ein Letztes. Vom schillschen Geist zu reden, Herr Kubicki, finde ich nun wirklich daneben. Mit dem unseligen Herrn Schill haben Sie zusammen regiert, nicht wir - wenn ich das einmal ganz deutlich sagen darf. Das hat also mit dem, worüber wir hier in Schleswig-Holstein reden, überhaupt nichts zu tun.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, es geht um eine schwierige Abwägung. Ich hätte mir durchaus auch vorstellen können - ich teile das, was der Herr Kollege Rother über die Evaluierung gesagt hat –, die Gültigkeit des Gesetzes zunächst im Sinne einer weiteren Befristung noch einmal um ein paar Jahre zu verlängern. Solche Anträge gibt es nicht.
Wir haben im Augenblick die Situation, dass wir die Rasterfahndung in den Polizeigesetzen aller anderen 15 Länder haben. Wir dürfen nicht in die Lage geraten, dass sie überall, nur nicht in SchleswigHolstein angewandt wird. Da helfen auch die polemischen Hinweise auf die Wohnorte von Terroristen nicht. Darüber sollte man keine Scherze treiben. Da geht es wirklich um ganz schlimme Dinge, die die Bevölkerung stark beunruhigen. Wir müssen uns mit Verantwortung und mit Augenmaß damit auseinander setzen.
Ich lasse zunächst über den Änderungsantrag der Fraktionen von FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW, Drucksache 16/455, abstimmen. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Dann ist dieser Änderungsantrag mit den Stimmen von CDU und SPD gegen die Stimmen von FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW bei Enthaltung des Abgeordneten Nabel abgelehnt worden.
Der Ausschuss empfiehlt die unveränderte Annahme des Gesetzentwurfs der Landesregierung. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Enthaltungen? - Dann ist dieser Gesetzentwurf der Landesregierung, Drucksache 16/335, mit den Stimmen von CDU und SPD gegen die Stimmen von FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW sowie des Abgeordneten Nabel so angenommen worden. - Ich schließe die Beratung.
Ich erteile zunächst dem Berichterstatter des Innenund Rechtsausschusses, Herrn Abgeordneten Kalinka, das Wort.
Der Landtag hat den Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Landesbeamtengesetzes durch Plenarbeschluss vom 29. September 2005 federführend an den Innen- und Rechtsausschuss und mitberatend an den Finanzausschuss überwiesen. Beide Ausschüsse haben sich in mehreren Sitzungen mit der Vorlage beschäftigt und eine gemeinsame Anhörung zum Gesetzentwurf durchgeführt. Der Innen- und Rechtsausschuss hat in seiner Sitzung am 7. Dezember 2005, der Finanzausschuss in seiner Sitzung am 8. Dezember 2005 abschließend beraten.
Im Einvernehmen mit dem beteiligten Finanzausschuss empfiehlt der Innen- und Rechtsausschuss mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und SPD gegen die Stimme der Fraktion der FDP und bei Enthaltung der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dem Landtag die unveränderte Annahme des Gesetzentwurfs der Landesregierung zur Änderung des Landesbeamtengesetzes, Drucksache 16/255.
Ich danke dem Herrn Berichterstatter. Gibt es Wortmeldungen zum Bericht? - Das ist nicht der Fall. Dann eröffne ich die Aussprache.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir befassen uns heute erneut mit dem Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Landesbeamtengesetzes. Der Innen- und Rechtsausschuss hat zu diesem Thema eine umfangreiche Anhörung durchgeführt. Die CDU-Landtagsfraktion
hat darüber hinaus zahlreiche Gespräche mit Gewerkschaften und Berufsgruppenvertretern geführt. Zu Einzelaspekten haben wir immer wieder Rücksprache mit dem zuständigen Innenministerium genommen und auch Gespräche mit dem Koalitionspartner geführt.
Bei der Entscheidung, die wir heute zu treffen haben, müssen wir berücksichtigen, dass die Polizeibeamten und Polizeibeamtinnen sowie die Feuerwehrleute in Schleswig-Holstein mitunter leider einen gefährlichen Dienst verrichten müssen. Dafür gebührt ihnen Dank und Anerkennung. Gerade deshalb haben wir für sie auch eine besondere Fürsorgepflicht.
Bei der Heilfürsorge übernimmt das Land als Dienstherr die Krankheitskosten der Beamten, da sie sich aufgrund ihres erhöhten Berufsrisikos nur unter Schwierigkeiten privat versichern könnten.
Um unserer Gesamtverantwortung gegenüber den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den betroffenen Berufsgruppen gerecht zu werden, ist es für die CDU-Fraktion von entscheidender Bedeutung, bei den Beförderungsmöglichkeiten im Polizeibereich nachhaltige und zuverlässige Verbesserungen zu erreichen. In den Jahren 2006 bis 2010 können so insgesamt 2.870 Beamtinnen und Beamte befördert werden. Davon profitieren besonders Beamte des mittleren und gehobenen Dienstes. Dies bedeutet auch mehr Klarheit und Planbarkeit für den Verlauf ihres weiteren Berufslebens.
Dieses umfangreiche und zukunftsfähige Personalkonzept gibt Sicherheit für die nächsten fünf Jahre und stellt in dieser Form eine bisher nicht gekannte Verlässlichkeit her. Außerdem kommt es zu keinen weiteren Kürzungen beim Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Es kommt derzeit zu keiner Verlängerung der Lebensarbeitszeit für Polizeibeamte. Die Dienstaltersgrenze bleibt also bei 60 Jahren.
Ich finde, diese Aufzählung macht eindrucksvoll deutlich, dass die neue Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen die innere Sicherheit zu einem Schwerpunkt ihrer Politik gemacht haben.
An dieser Stelle möchte ich mich ausdrücklich bei unserem Finanzminister Rainer Wiegard bedanken, der trotz schwieriger finanzieller Rahmenbedingungen all diese Punkte mitträgt und die finanzielle Absicherung ermöglicht.