Protokoll der Sitzung vom 25.01.2006

Herr Abgeordneter Kubicki, ich habe gehört, Sie bräuchten dringend neue Regelungen, um die Regierung in die Schranken zu weisen. Ich finde das aus Ihrem Munde erstaunlich, wo Sie doch sonst mit solcher Argumentationskraft und Wortmacht die Regierung seit Jahren herausfordern. Warum bedarf es neuer Instrumente, um daran etwas zu verändern?

(Wolfgang Kubicki [FDP]: Es geht um Rech- te!)

(Anke Spoorendonk)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Zeit ist reif und mit der großen Regierungsmehrheit ist auch die Gelegenheit da, diejenigen Ziele, die einen wirklich breiten Rückhalt in der Bevölkerung haben, mit einem breiten parlamentarischen Konsens in unsere Verfassung aufzunehmen. Unsere Verfassung sollte aktueller Ausdruck dessen sein, was eine große Mehrheit in unserem Land als grundlegende Ziele und grundlegende Strukturen haben möchte. Weder dürfen wir eine Verfassung leichtfertig ändern noch eignet sie sich für Kungelgeschäfte. Sie darf nicht zu wenig, sie sollte aber auch nicht zu viel enthalten. Sie sollte neue Entwicklungen berücksichtigen, sich aber auch nicht auf thematische Eintagsfliegen einlassen.

Wenn die Aufnahme einiger hier vorgeschlagener Staatsziele in die Landesverfassung nicht mehrheitsfähig ist, bedeutet das nicht, dass die Landesregierung die ihnen zugrunde liegenden politischen Ziele und Absichten aus dem Auge verliert. Insofern schränke ich die anfangs von mir postulierte Ergebnislosigkeit ein. Die diskutierten Ziele wurden zwar nicht in die Verfassung aufgenommen, auf die Politik und das Regierungshandeln haben die Debatten aber doch erheblichen Einfluss genommen. Ähnliches gilt im Übrigen auch für wissenschaftliche Arbeiten, die oft eher zu langfristigen Änderungen im Denken und Handeln führen, als zu kurzfristig greifbaren Ergebnissen.

Wir werden also die von uns für wichtig und richtig angesehenen Ziele, die wir auch im Koalitionsvertrag genannt haben, weiterverfolgen, Institutionen und Projekte fördern oder selbst gestalten, auch dann, wenn sie keinen Verfassungsrang haben. Dies gilt im Hinblick auf die geforderten Staatsziele der Koalitionsvertrag trifft dazu auch Aussagen -, für die Politik für Menschen mit Behinderungen, für Familien, für Kinder, für Jugendliche oder Senioren, aber natürlich auch, Herr Kollege Garg, für eine verantwortungsvolle Tierschutzpolitik.

Ich will ausdrücklich das unterstreichen, was Herr Kollege Puls über die Zusammenarbeit mit Hamburg gesagt hat. Wir werden am Freitag Gelegenheit haben, hier darüber zu debattieren. Da muss nicht nur gelten was gut für Hamburg ist, ist gut für Schleswig-Holstein, sondern es muss auch umgekehrt gelten, was gut für Schleswig-Holstein ist, ist auch gut für Hamburg. Nur so kann man selbstbewusst gemeinschaftlich zu vernünftigen Ergebnissen kommen.

(Beifall bei SPD, FDP und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Die abstrakten Debatten um irgendwelche Gebilde, die mögen ja Kammern überzeugen, aber die Bevölkerung eher weniger. Ich glaube, wir sollten über konkrete Zusammenarbeit reden und nicht so sehr über Konstrukte, wie immer wir sie nennen. Ich bin sehr skeptisch, ob die Menschen sich, wenn sie entscheiden sollen, an der Urne für das entscheiden, was der eine oder andere Geschäftsführer für richtig hält. Das machen sie dann schon selbst. Wichtig ist aber, dass das nicht ein Auftrag zum Nichthandeln ist, sondern dass wir alles, was gemeinsam möglich ist, voranbringen. Das erwarten die Menschen von uns. Nebenbei bemerkt, Schleswig-Holstein und Hamburg tun das ja auch seit einer ganzen Weile besser, als andere das tun, die davon viel reden.

(Beifall bei SPD, CDU und FDP)

Ich danke dem Herrn Innenminister. Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung.

Es ist beantragt worden, den Gesetzentwurf Drucksache 16/354 (neu) dem Innen- und Rechtsausschuss zu überweisen. Wer dem zustimmen will, den bitte ich um sein Handzeichen. - Das ist einstimmig so beschlossen.

Ich rufe Punkt 3 der Tagesordnung auf:

Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Ausführung des Transplantationsgesetzes (AG- TPG)

Gesetzentwurf der Fraktion der FDP Drucksache 16/501

Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Dann eröffne ich die Generalaussprache. Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Heiner Garg für den Antragsteller.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Organ- und Gewebstransplantationen ermöglichen heute vielen schwerkranken Menschen Heilung oder Linderung ihres Leidens. Wer übernimmt die notwendige Vermittlungsarbeit gegenüber den Angehörigen, die betroffen sind von der Nachricht, dass möglicherweise ihr Kind, Ehegatte, ihre Schwester oder ihr Bruder nicht mehr zu retten ist, aber durch eine Organspende andere Menschen retten könnte? Wie viel Mut und welches Einfühlungsvermögen braucht der Mediziner beziehungs

(Minister Dr. Ralf Stegner)

weise die Medizinerin, den Eltern, die bereits Stunden oder Tage am Bett ihres Kindes in der Intensivstation verbracht haben, die traurige Mitteilung zu überbringen, dass nur noch Maschinen die Körperfunktionen aufrechterhalten und der geliebte Mensch, der sich warm anfühlt, lebendig aussieht und behandelt wird wie ein Lebender, eigentlich schon tot ist? Was für einer Kraft bedarf es darüber hinaus, diese Angehörigen in einer solchen Situation davon zu überzeugen, dass ein anderer Mensch womöglich stirbt, wenn er keine lebensrettenden Organe erhält und die Organspende letztlich der letzte Ausweg ist?

Diese undankbare Aufgabe, liebe Kolleginnen und Kollegen, kommt auf die Transplantationsbeauftragten zu, und zwar neben der innerklinischen Organisation, und das regelmäßig neben den anderen Aufgaben im Klinikalltag, die der Mediziner ebenfalls noch zu bewältigen hat. Umso wichtiger ist es deshalb, die Stellung der Transplantationsbeauftragten einerseits in den Kliniken zu stärken und ihnen andererseits für diese herausragende Arbeit in Zukunft mehr Freiräume zu geben.

Es ist im Übrigen nicht so, Frau Ministerin, dass es in Schleswig-Holstein keine Transplantationsbeauftragten gäbe. Ich habe in letzter Zeit immer wieder gehört, es gäbe hier keine. Das ist mitnichten so. Aus Sicht der FDP-Landtagsfraktion wäre es allerdings besser, wenn die bisher praktizierte freiwillige Basis, auf der die Transplantationsbeauftragten arbeiten, entsprechend rechtlich abgesichert würde, weil die bisherige Praxis angesichts der Anzahl von Transplantationen nicht zu den gewünschten Ergebnissen geführt hat.

(Beifall bei der FDP sowie vereinzelt bei der SPD)

Ich bitte Sie, das noch einmal in die Beratungen mitzunehmen. Wir haben bereits heute nach Auskunft der Deutschen Stiftung Organtransplantation 80 Transplantationsbeauftragte an den Kliniken in Schleswig-Holstein. Das Traurige ist, dass diese Beauftragten in nicht wenigen Fällen nicht einmal bei den Kollegen und Mitarbeitern in den Klinken selbst bekannt sind und somit als Ansprechpartner de facto nicht zur Verfügung stehen.

Mit dem vorgelegten Entwurf eines Ausführungsgesetzes zum Transplantationsgesetz wollen wir deshalb den Transplantationsbeauftragten eine eigenständigere Position einräumen und sie in der verantwortungsvollen Aufgabe als Mittler zwischen Spendern, deren Angehörigen und Organempfängern stärken. Ausgestattet mit einem konkreten Aufgabenprofil erhoffen wir uns nicht nur eine

bessere Aufklärung von Spendern beziehungsweise deren Angehörigen, sondern auch eine bessere Akzeptanz von Organspenden insgesamt. Gleichzeitig soll dadurch die Zusammenarbeit von Krankenhäusern, Transplantationsbeauftragten und der Deutschen Stiftung Organtransplantation weiter verbessert werden.

Transplantationsbeauftragte sind aus unserer Sicht darüber hinaus notwendige Multiplikatoren innerhalb eines Krankenhauses. Sie sollen über die grundsätzlichen medizinischen und rechtlichen Fragen der Organspende informieren und im Bereich ihres Krankenhauses auch die erforderliche Aufklärungs- und Öffentlichkeitsarbeit leisten. Dies ist dringend geboten; denn trotz Einführung eines Transplantationsgesetzes auf Bundesebene und der grundsätzlichen Bereitschaft zur Organspende innerhalb der Bevölkerung warten deutschlandweit rund 12.000 Patientinnen und Patienten darauf, dass andere Menschen bereit sind, nach ihrem Tod Organe zu spenden. Das gilt auch für Schleswig-Holstein: Nach einer Statistik der DSO belegte Schleswig-Holstein im Jahre 2004 den drittletzten Platz mit 11,7 Organspenden je eine Million Einwohner. Im Vergleich: In Mecklenburg-Vorpommern, wo Transplantationsbeauftragte gesetzlich verankert sind, sind es 36,5 Organspenden je eine Million Einwohner.

Auffällig ist im Bundesvergleich, dass das Engagement für die Organspende bisher stark von den jeweiligen Ansprechpartnern und deren Stellung vor Ort abhängt. Die Erfahrungen in anderen Bundesländern haben gezeigt, dass mit der Einführung und rechtlichen Absicherung von Transplantationsbeauftragten eine deutliche Steigerung der Organspendezahlen erreicht werden konnte.

Mit dem jetzt vorgelegten Gesetzentwurf zur Ausführung des Transplantationsgesetzes werden, Frau Ministerin, keine neuen Strukturen geschaffen, sondern lediglich bereits vorhandene Institutionen gesetzlich verankert. Das gilt im Übrigen auch für die bereits vorhandene Kommission für Lebendspenden, die die Ärztekammer an den beiden Transplantationszentren in Lübeck und Kiel eingerichtet hat.

Der Arbeitseinsatz eines Transplantationsbeauftragten ist auch die Legitimation für Mehrkosten, auf denen aber die Krankenhäuser, wie oft falsch behauptet wird, nicht sitzen bleiben. Deren Arbeitseinsatz ist als Kosten der Krankenversorgung zuzuordnen und nach einer Vereinbarung der Selbstverwaltungsgremien auf Bundesebene nach § 11 Abs. 2 des Transplantationsgesetzes durch die Krankenkassen zu tragen, da Transplantationsbeauftragte vorbereitend im Vorfeld von Organent

(Dr. Heiner Garg)

nahmen tätig sind und die Organentnahmeabläufe koordinieren sowie die gesetzlichen Verpflichtungen der Krankenhäuser aus dem Transplantationsgesetz sicherstellen.

Angesichts der Zeit erspare ich mir weitere Einzelheiten, was die Ausführung unseres Gesetzentwurfs anbelangt. Ich bitte aber, zwei Dinge zu berücksichtigen, die im Moment in Teilen der Fachöffentlichkeit falsch artikuliert werden. Erstens. Wir haben Transplantationsbeauftragte. Diese wollen wir rechtlich absichern. Zweitens. Auf unsere schleswig-holsteinischen Krankenhäuser kommen durch unser Ausführungsgesetz keine zusätzlichen Kosten zu.

(Beifall bei FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich danke dem Herrn Abgeordneten Dr. Garg. - Das Wort für die CDU-Fraktion hat der Herr Abgeordnete Torsten Geerdts.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ziel des Transplantationsgesetzes ist die nachhaltige Steigerung der Zahl der Organspenden. Ungefähr 12.000 Menschen in Deutschland warten auf eine Transplantation. Unsere Aufgabe ist es zu prüfen, ob es sinnvoll ist, die bisherige Landesverordnung zur Bestimmung der Zuständigkeiten nach dem Transplantationsgesetz vom 2. Dezember 1999 außer Kraft zu setzen und durch ein Landesausführungsgesetz zu ersetzen. Wir müssen im weiteren Verfahren die Frage klären, ob wir die Chancen der Menschen, die auf ein Spenderorgan warten, mit einem Landesausführungsgesetz steigern können.

Den ungefähr 12.000 Menschen, die auf eine Transplantation warten, standen in den Jahren 2002 bis 2004 zwischen 3.162 und 3.508 Organspenden gegenüber. Im Jahr 2004 wurden zusätzlich 553 Organe nach einer Lebendspende transplantiert. Das Transplantationsgesetz des Bundes hat die Verantwortung für die so wichtige Aufgabe der Organspende ganz bewusst auf unterschiedliche Partner wie Ärzteschaft, Krankenkassen, Krankenhäuser, die Beauftragten und die Politik verteilt. Eine wesentliche Aufgabe wird insbesondere von der Deutschen Stiftung Organtransplantation wahrgenommen. Sie vertritt die Interessen der Patientinnen und Patienten, die auf eine lebensnotwendige Transplantation warten.

Alle Akteure haben darauf zu achten, die Würde des Verstorbenen zu wahren und den Angehörigen von Organspendern zur Seite zu stehen. Das ist eine Gemeinschaftsaufgabe von Ärzten in Krankenhäusern und Mitarbeitern in den Krankenkassen. Aber auch die Politik - deshalb diskutieren wir dieses Thema hier im Landtag - muss ihren Beitrag leisten, damit die Organspende eine noch größere gesellschaftliche Akzeptanz findet. Ich finde es positiv, dass durch die Arbeit der Deutschen Stiftung Organtransplantation spezielle Fortbildungen, Besuche und Gesprächsangebote stärker in den Klinikalltag integriert werden. Es ist für uns wichtig zu wissen, dass rund um die Uhr eine umfassende Bearbeitung aller Spendermeldungen aus den Krankenhäusern sichergestellt ist, um auch möglichst vielen Patientinnen und Patienten konkret zu helfen.

Wo stehen wir in Schleswig-Holstein, nachdem die Landesverordnung seit gut fünf Jahren in Kraft ist? Ich habe mir die Vergleichszahlen anderer norddeutscher Bundesländer und des Bundes angeschaut: Bundesweit kommen auf eine Million Einwohner 13,1 Organspenden. In Hamburg sind es 23,6. In Schleswig-Holstein und Niedersachsen kommen aber auf eine Million Einwohner nur 11,7 Organspenden. Niedersachsen hat ein Ausführungsgesetz und wir in Schleswig-Holstein haben die Landesverordnung aus dem Jahr 1999. Es gibt in dieser Frage also Handlungsbedarf.

Ob wir das Problem mit einem Landesausführungsgesetz entschärfen können, wollen wir im Ausschuss beraten. Richtig ist allerdings, dass es in Deutschland lange Wartelisten mit Patientinnen und Patienten gibt, die dringend ein Spenderorgan benötigen. Allein 10.000 Patienten warten auf eine Niere. Die Warteliste für die Nierentransplantation wird seit Jahren kontinuierlich länger. Das belegt auch die stets steigende Zahl der Dialysepatienten. Aber auch bei anderen transplantationsfähigen Organen wie Leber, Herz, Lunge und Dünndarm werden lange Wartelisten geführt. Wir sollten in der Ausschussberatung sehr genau hinterfragen, welche zusätzlichen Probleme es für Organspender, für Patienten, die auf eine Organtransplantation angewiesen sind, und für Angehörige im Umgang mit dem Transplantationsgesetz des Bundes und unserer Landesverordnung ganz konkret gibt.

Ich freue mich auf eine Ausschussberatung, bei der Patienten, Ärzte, Angehörige und die Deutsche Stiftung Organtransplantation zu Wort kommen.

(Beifall im ganzen Haus)

(Dr. Heiner Garg)

Ich danke dem Herrn Abgeordneten Geerdts. - Bevor wir weiter diskutieren, möchte ich auf der Besuchertribüne Soldaten des Flottenkommandos Glücksburg sehr herzlich begrüßen. - Seien Sie uns herzlich willkommen!

(Beifall)

Das Wort für die SPD-Fraktion hat nun die Frau Abgeordnete Jutta Schümann.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Eine Organspende kann Dialysepatienten die Rückkehr in ein normales Leben ermöglichen. Doch die Chancen, noch zu Lebzeiten ein passendes Organ zu bekommen, sind in Deutschland nicht groß. Täglich werden laut Deutscher Stiftung für Organtransplantation, abgekürzt DSO, elf lebensrettende Transplantationen durchgeführt. Aber es sterben drei Menschen, weil sie keine Organspende bekommen. Die DSO weist darauf hin, dass circa 80 % der Deutschen grundsätzlich für Organspende sind, 70 % sogar selbst spenden wollen, jedoch nur rund 13 % einen so genannten Organspendeausweis haben. Diese Zahlen sprechen für sich. Ich meine, hier muss etwas geschehen.

Obwohl mit der Verabschiedung des Transplantationsgesetzes im Jahre 1997 eine höhere Rechtssicherheit eingetreten ist, hat sich die zweite Erwartung, nämlich eine deutliche Zunahme an Organspenden, bisher nicht erfüllt.

Lieber Kollege Garg, Sie legen heute einen Ausführungsgesetzentwurf vor, bei dem mir die inhaltlichfachliche Begründung und das Ziel nicht auf Anhieb eingeleuchtet haben. Allerdings ist es durch Ihren Beitrag etwas deutlicher geworden. Als ich das las, fragte ich mich: Wollen Sie die Rechtssicherheit verstärken oder die Anzahl der Organspenden erhöhen? Ich habe das inzwischen verstanden: Sie versuchen beides.

Die Rechtssicherheit ist jedoch meines Erachtens in Schleswig-Holstein ausreichend durch die Landesverordnung zur Bestimmung der Zuständigkeiten nach dem Transplantationsgesetz, neben dem Bundesgesetz, gegeben. Als Beweis einige Beispiele aus dem Entwurf.

Zum Thema Transplantationsbeauftragte möchte ich auf das Bundesgesetz verweisen. Dort sind die zuständigen Stellen benannt. Es gibt heute in den infrage kommenden Krankenhäusern Transplantationsbeauftragte - es gibt sie in der Tat - und ihr Einsatz hat sich erwartungsgemäß bewährt. Allerdings

- da stimme ich Ihnen zu - kann man ständig darüber nachdenken, ob man die Arbeit der Beauftragten noch verbessern kann und ob man ihren Bekanntheitsgrad erhöhen kann. Allerdings muss man dann auch mit den Trägern der Einrichtungen, das heißt mit den Krankenhäusern, sprechen. Wozu also noch die Festlegung in einem zusätzlichen oder neuen Landesgesetz?